Kapitalverwaltungsgesellschaft
Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ist gemäß § 17 Kapitalanlagegesetzbuch ein „Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz und Hauptverwaltung im Inland, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, inländische Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländische AIF zu verwalten.“ Verwaltung eines Investmentvermögens liegt vor, wenn mindestens die Portfolioverwaltung oder das Risikomanagement für ein oder mehrere Investmentvermögen erbracht wird. Dabei kann es sich um einen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW) gemäß OGAW-Richtlinie oder einen Alternativen Investmentfonds (AIF) gemäß AIFM-Richtlinie handeln.
Inhaltsverzeichnis
1 Geschäftsmodell
2 Kapitalanlagegesellschaft
3 Siehe auch
4 Weblinks
5 Einzelnachweise
Geschäftsmodell |
Das Geschäftsmodell einer Kapitalverwaltungsgesellschaft in Deutschland umfasst grundsätzlich die Bereiche Vertrieb, Portfolio-Management und Administration. Asset-Manager oder Vermögensverwalter, die über keine eigene KVG-Lizenz verfügen, aber dennoch Produkte an den Markt bringen wollen, können hier auf externe Dienstleister mit einer KVG-Lizenz, bspw. eine Service-KVG, zurückgreifen.
Kapitalanlagegesellschaft |
Ehemals wurden Kapitalverwaltungsgesellschaften als Kapitalanlagegesellschaften (KAG) bezeichnet. Diese Begriffsbestimmung wurde in § 2 Investmentgesetz vorgenommen. Seit dem Außerkrafttreten des Investmentgesetzes am 22. Juli 2013 wurde es durch das Kapitalanlagegesetzbuch ersetzt, in dem der Begriff Kapitalverwaltungsgesellschaft in § 17 KAGB bestimmt wird.
Siehe auch |
- Investmentgesellschaft
- Sondervermögen (Investmentgesellschaft)
Weblinks |
Merkblatt zum Erlaubnisverfahren für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 22 KAGB-E. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, 22. März 2013
Zugelassene Kapitalverwaltungsgesellschaften, registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaften und zugelassene Investmentgesellschaften. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Fassung von 15. Dezember 2014, abgerufen 7. Januar 2015
§ 17 Kapitalverwaltungsgesellschaften. Legaldefinition von Kapitalverwaltungsgesellschaft. gesetze-im-internet.de, abgerufen am 14. Dezember 2013
Grafische Darstellung der Funktion von Kapitalverwaltungsgesellschaften für AIFs unter KAGB PDF: KVG für AIFs unter KAGB