Haltepunkt










Ein typischer Haltepunkt: Etzenbach (Staufen im Breisgau)




Der ehemalige Bahnhof und heutige Haltepunkt Hamburg Dammtor (der größte Haltepunkt in Deutschland)




Neu errichtete Haltepunkte verfügen meist nur über eine Grundausstattung (Alsdorf-Busch)




Haltepunkt als Endstation (Bahnstrecke Rövershagen–Graal-Müritz)


Ein Haltepunkt (Abkürzung: Hp) ist in Deutschland eine Bahnanlage, an der Passagiere Züge besteigen oder verlassen können, also eine Zugangsstelle für Reisende.


Im Unterschied zu einem Bahnhof besitzt ein Haltepunkt nicht zwingend Weichen. Ausnahmen bestehen aber, wenn dieser mit einer anderen Betriebsstelle örtlich verbunden ist. Der bedeutende betriebliche Unterschied ist, dass an Haltepunkten nur ein- und ausgestiegen wird (der Zug somit nur anhält), aber an Bahnhöfen rangiert werden kann oder andere Züge abgewartet werden können.


Die genaue Definition ist von nationalen rechtlichen und betrieblichen Bestimmungen abhängig, daher werden Haltepunkte meist als minderwichtige Zugangsstellen eingestuft, die oft – aber nicht zwangsläufig – auch baulich für den Reisenden nur schwach erschlossen sind.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Definition laut EBO


  • 2 Betriebliche Anlagen


  • 3 Bedarfshaltepunkt


  • 4 Einzelnachweise





Definition laut EBO |


Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung definiert in § 4:[1]



Haltepunkt

„Haltepunkte sind Bahnanlagen ohne Weichen, wo Züge planmäßig halten, beginnen oder enden dürfen.“ (§ 4 Abs. 8)

Haltestelle

„Haltestellen sind Abzweigstellen oder Anschlußstellen, die mit einem Haltepunkt örtlich verbunden sind.“ (§ 4 Abs. 9)


Vergleichbare Bahnanlagen werden in Österreich, der Schweiz, sowie in Südtirol generell als Haltestelle bezeichnet.



Betriebliche Anlagen |


Ein Haltepunkt hat bahnbetrieblich nur die Funktion einer Zugangsstelle des Personenverkehrs, bietet also lediglich die Möglichkeit, in Züge ein- und aus ihnen auszusteigen. Züge können dort im Gegensatz zu einem Bahnhof nur halten und in einigen Fällen auch wenden, nicht aber einander überholen oder kreuzen.


Ein Haltepunkt besteht aus einem oder mehreren Bahnsteigen, die an den einzelnen Gleisen der freien Strecke mit Zu- und Abgängen angeordnet sind. In einigen Bereichen kann es auch anstelle eines Bahnsteiges lediglich eine unbefestigte Zusteigemöglichkeit sein.


Zahlreiche der heutigen Haltepunkte waren früher Bahnhöfe mit Überhol- und Abstellgleisen, welche dann aufgelassen oder rückgebaut wurden. Typische Beispiele dafür sind der ehemalige Bahnhof Hamburg Dammtor oder Gevelsberg Hauptbahnhof, beide sind in betrieblicher Hinsicht nur noch Haltepunkte.


Manche Bahnhöfe – beispielsweise Mülheim (Ruhr) Hauptbahnhof – unterscheiden sich durch ein einziges Weichenpaar von einem Haltepunkt.


Zu den Haltepunkten zählen inzwischen auch viele Endpunkte von Stichstrecken, an denen das einzige Gleis ohne Weichenverbindung endet und nur gewendet werden kann, z. B. Waging und Oberammergau.


An einem Haltepunkt sind üblicherweise keine Signale aufgestellt. Wenn der Haltepunkt durch die örtlichen Verhältnisse nicht gut einsehbar ist, wird eine Haltepunkttafel (Ne 6) im Bremswegabstand aufgestellt. Falls sich ein Bahnsteig zwischen einem Vor- und einem Hauptsignal befindet – in der Regel handelt es sich dann um ein Blocksignal – wird jedoch das Vorsignal am Bahnsteigende mit einem Vorsignalwiederholer wiederholt. Im Falle einer Haltestelle können die zur Abzweigstelle gehörenden Signale im Bereich des Haltepunktes aufgestellt sein.



Bedarfshaltepunkt |


Eine besondere Form des Haltepunkts ist der Bedarfshaltepunkt. An ihnen halten Züge nur, wenn tatsächlich Reisende ein- oder aussteigen wollen. Im Zug sind Haltewunschtasten vorhanden, die von Fahrgästen, die am Bedarfshaltepunkt aussteigen wollen, rechtzeitig zu betätigen sind.


Einige Bedarfshaltepunkte haben am Bahnsteig einen Schalter, mit dem zusteigewillige Fahrgäste dem nahenden Zug den entsprechenden Bedarf frühzeitig signalisieren können. Dies gibt es beispielsweise an einigen neuen Haltepunkten der Hohenzollerischen Landesbahn.


An vielen Strecken existieren jedoch keine besonderen technischen Signaleinrichtungen am Bahnsteig. Dort ist es notwendig, dass sich Fahrgäste dem herannahenden Zug bemerkbar machen, damit dieser hält.


Als auch noch kleinste Stationen personalbesetzt waren, mussten sich Fahrgäste, die in einen Zug einsteigen wollten, beim Aufsichtsbeamten des Haltepunkts melden und aussteigende Fahrgäste dem Schaffner oder Zugführer ihren Wunsch mindestens eine Station vorher mitteilen.



Einzelnachweise |




  1. § 4 Begriffserklärungen. In: Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 28. September 1955, abgerufen am 6. Februar 2017. 




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