Hexenverfolgung










Hexenverbrennung 1587, dargestellt in der Wickiana[1]


Als Hexenverfolgung bezeichnet man das Aufspüren, Festnehmen, Foltern und Bestrafen (insbesondere die Hinrichtung) von Personen, von denen geglaubt wird, sie praktizierten Zauberei bzw. stünden mit dem Teufel im Bunde. In Mitteleuropa fand sie vor allem während der Frühen Neuzeit statt. Global gesehen ist die Hexenverfolgung bis in die Gegenwart verbreitet.


Die Gründe für die gegenüber dem Mittelalter in der Frühen Neuzeit deutlich verstärkte massenhafte Verfolgung in einigen Regionen sind vielfältig. So gab es zu Beginn der Neuzeit eine Vielzahl an Krisen wie die Kleine Eiszeit, pandemische Seuchen und verheerende Kriege.


Erst als einzelne Aspekte des Magieglaubens in das Strafrecht der frühmodernen Staaten übertragen wurden, konnte es strukturell zu massenhafter Verfolgung kommen.[2]


Ein Interesse an der Verfolgung von Hexen beziehungsweise vorchristlich-germanische Deutungsmuster, die persönliches Unglück wie regionale Missernten und Krisen auf Magie zurückführten, waren in breiten Bevölkerungskreisen vorhanden. Hexenverfolgungen wurden teilweise aktiv wie auch gegen den Willen der Obrigkeit eingefordert und praktiziert.


Frauen stellten in Mitteleuropa die Mehrzahl der Opfer (etwa drei Viertel der Opfer in Mitteleuropa) wie auch der Denunzianten von Hexerei und Hexen. In Nordeuropa waren Männer stärker betroffen. Ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Konfessionszugehörigkeit und Hexenverfolgung liegt nicht vor.[3]


Insgesamt wird geschätzt, dass in Europa im Zuge der Hexenverfolgung drei Millionen Menschen der Prozess gemacht wurde, wobei 40.000 bis 60.000 Betroffene hingerichtet wurden.[4] Der Höhepunkt der Verfolgungswelle in Europa liegt zwischen 1550 und 1650.


Hexenverfolgungen sind heute insbesondere in Afrika,[5][6]Südostasien[7] und Lateinamerika anzutreffen.[8]




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Altertum


  • 2 Mittelalter


    • 2.1 Inquisition




  • 3 Frühe Neuzeit


    • 3.1 Ursachen


      • 3.1.1 Kulturgeschichtlicher Hintergrund


      • 3.1.2 Schwere Krisen am Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit


      • 3.1.3 Persönliche Motive


      • 3.1.4 Rolle der Kirchen und der Konfessionalisierung


      • 3.1.5 Rolle der weltlichen Obrigkeit


      • 3.1.6 Strukturelle Ursachen


      • 3.1.7 Warum konnten Hexenprozesse zum Massenphänomen werden?




    • 3.2 Verbreitung


    • 3.3 Rechtsprechung gegen Hexen


    • 3.4 Verfahren bei Hexenprozessen


    • 3.5 Opfer


    • 3.6 Letzte Hexenprozesse


    • 3.7 Hexenbulle


    • 3.8 Hexenhammer


    • 3.9 Luthers Haltung zur Hexenverfolgung


    • 3.10 Calvin und die Hexenprozesse




  • 4 Der Kampf gegen die Hexenverfolgung


    • 4.1 Zweifel an Zauberkünsten und Kritik am Prozessverfahren


    • 4.2 Grundsätzliche Ablehnung der Hexenprozesse




  • 5 Reaktionen von kirchlicher Seite


  • 6 Rezeptionsgeschichte


  • 7 Rehabilitierung von Opfern der Hexenverfolgung


    • 7.1 Deutschland


    • 7.2 Schweiz


    • 7.3 Übriges Europa


    • 7.4 Amerika


    • 7.5 Gedenksteine und Gedenktafeln für die Opfer der Hexenprozesse




  • 8 Hexenverfolgung heute


  • 9 Siehe auch


  • 10 Literatur


    • 10.1 Sekundärliteratur


    • 10.2 Quellenwerke




  • 11 Weblinks


  • 12 Quellen


  • 13 Einzelnachweise




Altertum





Albrecht Dürer 1491: Die vier Hexen


Obwohl die juristische Verwendung des Begriffs „Hexe“ erst Anfang des 15. Jahrhunderts eingeführt wurde, ist der Glaube an Zauberer bereits in den alten Hochkulturen nachzuweisen. Magische Praktiken wurden sorgfältig beobachtet und oft als Schwarze Magie gefürchtet. Sowohl in Babylonien (Codex Hammurapi: Wasserprobe) als auch im Alten Ägypten wurden Zauberer bestraft. Das Alte Testament verbietet Zauberei (Lev 19,26 EU) und fordert zur Verfolgung von Zauberern auf (Ex 22,17 EU). Hexen im Sinne der Frühen Neuzeit kennt die Bibel aber nicht. Nach dem Zwölftafelgesetz der Römer wurde negativer Zauber mit dem Tod bestraft (Tafel VIII). Allerdings kam es niemals zu einer gezielten Verfolgung von vermeintlichen Hexen wie später in der Frühen Neuzeit.


Die alte Kirche war an Verfolgungen nicht beteiligt[9] und lehnte die mit Hexerei verbundenen Ansichten und Praktiken als Aberglaube (Canon episcopi) ab.


Mittelalter




Flugblatt mit der Verbrennung einer angeblichen Hexe, die 1531 mit dem Teufel die Stadt Schiltach verbrannt haben soll


Die weit verbreitete Meinung, Hexenverfolgungen seien hauptsächlich eine Erscheinung des Mittelalters gewesen, ist ebenso falsch wie die Meinung, die großen Wellen neuzeitlicher Hexenverfolgung seien vorrangig von der kirchlichen Inquisition angestrebt oder ausgeführt worden.


Die vorchristlichen Germanen kannten die Verbrennung von Schadenzauberern seit frühester Zeit. Im karolingischen Frühmittelalter gab es jedoch keine Hexenverfolgung.


Die ersten Belege für den deutschen Begriff „Hexe“ finden sich, wie Oliver Landolt zeigen konnte, in den Frevelbüchern der Stadt Schaffhausen aus dem späten 14. Jahrhundert. In Luzern erscheint der Begriff erstmals zwischen 1402 und 1419.


Inquisition



Erste vereinzelte Verurteilungen von Hexen gab es im 13. Jahrhundert mit dem Aufkommen der Inquisition, wobei jedoch die Zielsetzung der Inquisition zu beachten ist: Zielten die in der Frühen Neuzeit dominierenden Hexenprozesse weltlicher Gerichte auf die Bestrafung vermeintlich Schuldiger ab, strebte die Inquisition die Umkehr und Rekonziliation der Beschuldigten an, was sich in der weniger häufigen Anwendung der Todesstrafe ausdrückte. Darüber hinaus war das Hauptaugenmerk der Inquisition nicht auf Hexen, sondern auf Häretiker gerichtet. Diese Priorität wird deutlich in der Anweisung Papst Alexanders IV. vom 20. Januar 1260 an die Inquisitoren, Hexen seien nicht aktiv zu verfolgen, sondern auf Anzeigen hin festzunehmen. Prozesse gegen Hexen sollten bei Zeitmangel zurückgestellt werden, die Bekämpfung von Häresien habe Vorrang. Die staatliche spanische Inquisition, gegründet im späten 15. Jahrhundert, lehnte Hexenverfolgung ausdrücklich ab. Auch die im 16. Jahrhundert folgende römische Inquisition schritt wiederholt gegen Hexenverfolgungen ein.



Frühe Neuzeit




Hexenflug der „Vaudoises“ (hier Hexen, ursprünglich Waldenser) auf dem Besen, Miniatur in einer Handschrift von Martin Le Franc, Le champion des dames, 1451.


Die Hexenverfolgungen in Europa fanden überwiegend in der Frühen Neuzeit statt, von 1450 bis 1750. Ihre Höhepunkte erreichten sie zwischen 1550 und 1650 – in Österreich bis 1680. Am stärksten war das Reich und die daran angrenzenden Gebiete betroffen. Es wird geschätzt, dass allein auf Deutschland 40.000 Hexenverbrennungen (und damit mehr als die Hälfte der gesamteuropäischen Zahl) entfielen.[10]


Ursachen


Für die Hexenverfolgung der Frühen Neuzeit werden unterschiedliche Ursachen angenommen; die Wichtigkeit der einzelnen Faktoren variierte je nach Ort und Zeit.


Kulturgeschichtlicher Hintergrund


Magische Vorstellungen waren in den polytheistischen europäischen Religionen weit verbreitet gewesen (s. z. B. die Merseburger Zaubersprüche). Mit der Christianisierung Europas kam es zu einer Neu- und Umdeutung paganer Glaubensvorstellungen. Die vorchristlichen Kulte degenerierten im Späten Mittelalter und in der Frühen Neuzeit zu abergläubischen Vorstellungen und Riten. Das Christentum hatte zu dieser Zeit bereits jüdisch-alttestamentarische Weltbilder rezipiert (z. B. „Eine Hexe sollst du nicht am Leben lassen“ (2. Mose 22,17)).
Das Neue Testament kennt den Glauben an „böse Geister“, z. B. Jesu Heilung eines Besessenen durch seine Erlaubnis an die Dämonen, in eine Schweineherde zu fahren (Markus 5, 1–20). Nach der Apostelgeschichte schlägt Paulus einen Zauberer temporär mit Blindheit (Apg 13,4–12).
Dennoch dominierte in der frühchristlichen Theologie der fundamentale „Zweifel an der Wirksamkeit jeglicher Zauberei“.[11] Außerdem war man überzeugt, dass die Dämonen keinerlei Macht über gläubige Christen erlangen könnten. Die „heidnischen“ Götter wurden polemisch mit bloßen Dämonen gleichgesetzt.[12] Einer systematischen Hexenverfolgung war von kirchlicher Seite her vor diesem Hintergrund jahrhundertelang ein relativ stabiler Riegel vorgeschoben; im Einzelfall konnten einschlägige „Verbrechen“ jedoch geahndet werden. Bis ins 13. Jahrhundert hinein blieb es jedoch offizielle kirchliche Überzeugung, der „Glaube an Zauberei“ sei „heidnische Irrlehre und Einbildung“ und solle „durch Kirchenstrafen wie Bußen oder – in schweren Fällen – durch Ausschluss aus der Gemeinschaft geahndet werden“.[13]
Allerdings setzte schon in frühchristlichen Zeiten ein theologischer Diskurs ein, der sich für spätere Zeiten als außerordentlich verhängnisvoll erweisen sollte: die Verknüpfung von Zauberei und Dämonologie im sogenannten Teufelspakt. Erstmals ausgearbeitet wird dieser bereits durch Augustinus von Hippo († 430) in seinem Werk De doctrina christiana von 397 n. Chr.[14] Allerdings handelte es sich dabei um eine sehr unspezifische, theoretische Überlegung, die, so wird vermutet, lediglich als metaphorisches Bild Bedeutung hatte.[15] Rezipiert wurde diese Lehre im Hochmittelalter, v. a. auch von Thomas von Aquin († 1274), der die Existenz eines straff organisierten „Dämonenstaates“ mit vielen verführten menschlichen Anhängern ersann, was im Vergleich zur Vorstellung zauberkundiger „Einzelkämpfer“ einen wesentlichen „Qualitätssprung“ darstellte.[13] Diese Vorstellung einer mächtigen, geschlossenen Gegenpartei erforderte dann auch eine sehr viel schärfere Verfolgung und Sanktionierung.
Der Abschluss des Teufelspaktes erfolgte laut Thomas durch Geschlechtsverkehr zwischen Mensch und Dämon. Eine solche Begründung erklärt sich daraus, dass Thomas generell Sex aus Lust als unnatürlich ansah.[16]
Die Hauptsorge der Amtskirche galt allerdings im 12.–14. Jahrhundert vor allem den Katharern, aus ihrer Sicht sozusagen die „Erz-Ketzer“ (etymologisch leitet sich „Ketzer“ auch von „Katharer“ ab). Neben physischer Gewaltanwendung spielte bei der Bekämpfung dieser Glaubensbewegung auch der „Propaganda-Krieg“ eine wichtige Rolle: Man unterstellte den Katharern u. a. Schwarze Magie, Teufelspakte und sexuelle Ausschweifungen. Davon ausgehend wurde bald die „Sekte der Hexen und Zauberer“ mit den übrigen Ketzern in ihren Praktiken und ihrer Gefährlichkeit gleichgestellt.
Ergänzt wurde der Hexen-Diskurs auch noch aus einer anderen Richtung: dem traditionellen christlichen Antijudaismus. Die Juden wurden von ihrer Umgebung durch alle nur möglichen Anschuldigungen diffamiert (Ausübung satanischer Riten, Schadenzauber, Brunnenvergiftung usw.), die sich einfach auf Hexen und Zauberer übertragen ließen (vgl. den Hexensabbat).



Schwere Krisen am Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit


Zur massiven Verunsicherung der Menschen trug ab dem 15. Jahrhundert die Kleine Eiszeit in Europa bei, die zur spätmittelalterlichen Agrarkrise, zu „Teuerung“ (Inflation) und Hungersnöten führte. Das ungünstige Klima schlug sich für die Menschen oft in konkreten katastrophalen Extremwetterereignissen nieder (Hagel, Unwetter usw.), was in einer ganz überwiegend agrarisch geprägten Gesellschaft schnell zu existentieller Not führen konnte. Verschiedene Seuchen fanden unter den oftmals geschwächten Menschen leichte Opfer. Berüchtigt ist der Schwarze Tod (die Pest), der von 1347 bis 1353 zum ersten Mal und pandemisch in Europa ausgebrochen wütete und den Kontinent bis ins 18. Jahrhundert hinein immer wieder in Angst und Schrecken versetzte. Viele Menschen kamen zu der Ansicht, die Kirche habe keine befriedigenden Antworten auf das Massensterben. Der Alleinvertretungsanspruch der Kirche wurde aber auch fundamentaler und offener in Frage gestellt: Häretische Bewegungen konnten im Spätmittelalter meist noch unterdrückt werden. Spätestens mit der erfolgreichen Etablierung des Protestantismus ab 1517 zerbrach der Anspruch der Kirche, „katholisch“, also allumfassend zu sein. Auch Kriege trugen zur Verunsicherung bei. In Mitteleuropa kam es beispielsweise während des verheerenden Dreißigjährigen Krieges von 1618 bis 1648 vermehrt zu Hexenprozessen.
Diese Bündelung von Krisenerscheinungen ging für viele mit einer massenhaften psychischen Erschütterung des Weltbildes und dem Verlust sicher geglaubter Wahrheiten einher und konnte sich bis zur Erwartung der nahen Apokalypse steigern. Die Suche nach Sündenböcken stellt in solchen existentiellen Notsituationen eine anthropologische Konstante dar. Hexenverfolgungen waren demnach Ausdruck weit verbreiteter Ängste und Massenhysterien, die sich oft als regelrechte Volksbewegungen und sogar gegen den Willen der staatlichen Obrigkeit und der Kirchen äußerten.[17] Bei den spätesten Verfolgungswellen im 17. Jahrhundert, etwa bei den Hexenprozessen von Salem in Massachusetts, nahmen die Verfolger Beschuldigungen durch Kinder ernst, die einer Massenhysterie erlegen waren.



Persönliche Motive


Materielle Motive spielten bei vielen Denunziationen eine wichtige Rolle; schließlich wurde der Denunziant anteilsmäßig am zu verteilenden Besitz des Opfers beteiligt. Analog konnten schlicht Antipathie oder Nachbarschaftsstreitigkeiten für eine der Parteien auf dem Scheiterhaufen enden.
Aber auch wenn begrenzte Verfolgung bei entsprechend robustem Auftreten der die Hexerei Anzeigenden oftmals auch gegen weltliche und geistliche[18] Obrigkeiten möglich war, so benötigten systematischere und ausgedehntere Aktionen doch meist eine mehr oder minder große Übereinstimmung zwischen Staatsgewalt, Kirchenvertretern und Volk.


Rolle der Kirchen und der Konfessionalisierung


Die Kirchen spielten hierbei eine zwiespältige Rolle. Zwar gab es wirkungsmächtige Hexentheoretiker, die Geistliche waren. Dies trifft insbesondere auf den Autor des berüchtigten Hexenhammers Heinrich Kramer zu, der dem Dominikanerorden angehörte. Allerdings musste Kramer zeitlebens gegen kirchlichen Widerstand kämpfen, etwa in Innsbruck (wo er vom Bischof des Landes verwiesen wurde) oder in Köln (die Kölner Inquisition verurteilte die unethischen und illegalen Praktiken des Hexenhammers, da sie nicht im Einklang mit der katholischen Lehre standen[19]). Ebenso kamen viele der wichtigsten Gegner der Hexenverfolgung (bekannte kirchliche Kritiker waren u. a. Johannes Brenz, Johann Matthäus Meyfart, Anton Praetorius, Friedrich Spee und Johann Weyer) aus der Kirche.
Topoi kirchlicher Misogynie wirkten sich insofern verheerend aus, als Frauen als „leichtes Einfallstor“ für den Teufel gesehen wurden und regions- bzw. konfessionsabhängig öfter zu Opfern wurden als Männer. Auf Grundlage der katholischen Vulgata-Übersetzung von Exodus 22,17 „die Zauberer sollst du nicht leben lassen“ kam es in katholischen Gebieten durchschnittlich häufiger zur Verurteilung auch von Männern als in protestantischen Gebieten, in denen man sich auf die Übersetzung der Lutherbibel „Eine Hexe sollst du nicht am Leben lassen“ stützte.


Von päpstlicher Seite wurde der Hexenglaube relativ spät und nur in einer einzigen Bulle vertreten; die Rede ist von Innozenz VIII. und seiner Hexenbulle von 1484, die auf Betreiben von Heinrich Kramer zustande kam.


Unheilvoll wirkten immer wieder Prediger, die die theoretische Dämonologie an die Bevölkerung praktisch vermittelten und so der bereits skizzierten Suche nach Antworten der Massen oftmals Richtung und Schlagkraft verlieh.


Historisch widerlegt ist hingegen die weit verbreitete Vorstellung, „die Inquisition“ sei für die Durchführung der Hexenprozesse verantwortlich gewesen. Faktisch gab es in Ländern, in denen sich die Inquisition durchsetzen konnte, eine viel geringere Anzahl an Hexenprozessen, und auch die Folter war eingeschränkt (z. B. in Spanien, Italien und Irland; in Portugal kam es zu ganzen drei Hinrichtungen von „Hexen“).[20] Die Schattenseite dieser inquisitorischen Zurückhaltung besteht allerdings darin, dass sie bei der Verfolgung von „Ketzern“ und Juden nicht zum Tragen kam.


Michael Hochgeschwender hält insbesondere konfessionelle Gegensätze für die Ursache des Hexenwahns. Er sieht die Verfolgungen, die zu Beginn der Neuzeit in Europa und später auch auf dem Gebiet der heutigen USA stattfanden, als gut vergleichbar an. Hier wie dort seien konfessionelle Konflikte auch genutzt worden, um Familien- und Vermögenskonflikte auszutragen oder Konkurrenten und unliebsame Außenseiter auszuschalten.[17] Hexenverfolgungen seien geradezu typische Folgeerscheinungen konfessioneller Spaltungen. Anders als im konfessionell gespaltenen Mitteleuropa der Nach-Reformationszeit seien sie daher in Südeuropa kaum oder nur in gemäßigter Form aufgetreten.


Rolle der weltlichen Obrigkeit


Für den Bereich der Hexenprozesse bleibt jedoch festzuhalten, dass die Verfahren in erster Linie von weltlichen Institutionen angestrengt und vor staatlichen Gerichten verhandelt wurden. Ganz prinzipiell musste die weltliche Herrschaft bereit sein, Hexenprozesse zu fördern oder wenigstens zu tolerieren und ihren Verwaltungs- und Justizapparat hierfür zur Verfügung zu stellen. Allerdings waren kleine und mittlere Herrschaften anfälliger für massive Hexenverfolgungen als große Territorialstaaten. Klein- und Kleinststaaten (wie sie am häufigsten auf dem Territorium des Heiligen Römischen Reiches vorkamen) verfügten oft nur über schlecht ausgebildete Richter, deren Entscheidungen auch nicht durch einen geregelten Instanzenweg auf höherer Ebene hätten revidiert werden können. Außerdem fühlten sich staatlich Verantwortliche im überschaubaren Dunstkreis kleiner Herrschaften sehr viel öfter selbst mittelbar oder gar unmittelbar von vermeintlicher Hexerei in der Nachbarschaft betroffen.
Des Weiteren kämpften viele alte Herrschaften darum, ihre Gerichtsbarkeit nicht an die sich bildenden frühen Nationalstaaten zu verlieren. Eigenmächtige Prozesse gegen Hexen dienten hier der Legitimation.[20]


Strukturelle Ursachen



  • An vielen Universitäten wurde die Verfolgung von Hexen in den verschiedenen Fakultäten theoretisch unterfüttert, diskutiert und gefördert; durch die europaweite Vernetzung der Akademiker fanden derartige Ideen weite Verbreitung.

  • Ähnlich wirkte die um 1450 erfundene Innovation des Buchdrucks. Diese Medienrevolution ermöglichte es erst, die neuesten „Erkenntnisse zum Zauberunwesen“ einem größeren Publikum nahezubringen. Das Privileg der Zensur lag dabei meist auf Seiten der Befürworter von Hexenverfolgungen, so dass sie die Publikationstätigkeit dementsprechend steuern konnten.

  • Im verhältnismäßig immer noch dichter besiedelten Mitteleuropa verbreiteten sich neue Vorstellungen gegenüber Zauberern schneller als in dünner besiedelten Peripheriegebieten.[20]



Warum konnten Hexenprozesse zum Massenphänomen werden?


Sobald die Hexenprozesse einen gewissen Umfang erreicht hatten, waren u. a. folgende Faktoren oft „Katalysatoren“ für immer weiter reichende Verfolgung:



  • Die Legalität von Folter in vielen europäischen Rechtssystemen führte naturgemäß zu vielen „Geständnissen“.

  • Die oft unter Folter erpressten Geständnisse der Beschuldigten überzeugten viele bisher Unbeteiligte von der Richtigkeit und Gefährlichkeit der Vorwürfe bzw. von der Existenz von Hexerei allgemein.

  • Zu den üblichen Fragen an die Beschuldigten zählten die nach Komplizen. Auch hier führte oftmals Folter dazu, die Zunge zu lösen und alle möglichen Bekannten „zu besagen“, um nur der Pein ein schnelles Ende zu bereiten.

  • Je mehr die Hexenverfolgung auf einem Territorium zum Massenphänomen geworden war, desto gefährlicher wurde Kritik an den Prozessen und desto weniger wurde solche noch geübt.

  • Bewohner von Nachbarterritorien wünschten sich oftmals, ihre Obrigkeit würde genauso konsequent gegen das „Hexenunwesen“ vorgehen, und übten entsprechend Druck aus.[20]

  • Ein psychologischer Versuch des Verständnisses liegt darin, dass der Höhepunkt der Verfolgungswelle in Europa paradoxerweise zwischen 1550 und 1650 liegt, also mit dem philanthropischen Aspekt der Aufklärung im Widerspruch steht. Die Erklärung dieses Paradoxons besteht darin, dass die durch den Glauben an Götter und Dämonen fixierte seelische Energie während des Mittelalters nun infolge Aufklärung über deren Realitätscharakter keine Projektionsobjekte mehr besaß und sie daher kollektiv an Personen festmachte, die diesen Impulsen zuvor nicht in diesem archaischen Maße ausgesetzt waren.[21]


Verbreitung


Die Anzahl der Verurteilten war in den verschiedenen Regionen sehr unterschiedlich. Es gab hierbei Schwerpunkte wie zum Beispiel Skandinavien, Thüringen, das Rheinland, Westfalen (etwa die Hexenverfolgung im Herzogtum Westfalen), die katholischen Fürstbistümer im deutschen Reich (vgl. z. B. Hexenprozesse in Würzburg oder in Bamberg; auch die Bistümer Köln (ca. 2000 Opfer), Mainz (ca. 1500 Opfer) und Trier (ca. 350 Opfer) waren Ende des 16. und Anfang des 17. Jahrhunderts Schwerpunkte des Verfolgungsgeschehens), die Niederlande, Mecklenburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Gebiete in Nordamerika und das Schweizer Wallis. Um das Jahr 1431 beschreibt der Schweizer Chronist Hans Fründ die Begleitumstände der ab 1428 einsetzenden Hexenverfolgungen im Wallis, mit durchaus kritischem Blick auf das Zeitgeschehen.[22][23][20][24] Aber es gab auch andere Gegenden, wie zum Beispiel das Herzogtum Württemberg, in denen kaum Verfolgung stattfand. In Spanien hat die Inquisition die Hexenverfolgung verhindert. Behauptungen, wie sie im Kulturkampf wieder verbreitet wurden, die Jesuiten hätten zu Hexenverfolgungen angestiftet, wurden schon durch die ausführlichen Untersuchungen der Historiker Johannes Janssen und Bernhard Duhr widerlegt.[25]


Der erste Hexenprozess in Skandinavien fand 1601 in Finnmark statt. Es wurden zwei Männer (in Skandinavien erstreckte sich die Verfolgung deutlich stärker auf Männer) zum Feuertod verurteilt, weil sie einen königlichen Beauftragten im damaligen Vardøhuslen durch Schadenzauber getötet haben sollten. Von 1601 bis 1678 wurden 90 Personen, meist Frauen, verbrannt. Es waren die schwersten Verfolgungen in Norwegen in Friedenszeiten. In den Fischergemeinden Vardø, Kiberg, Ekkerøy und Vadsø wurden in dieser Zeit Teile der weiblichen Bevölkerung ausgerottet. 1617 wurde einigen Frauen vorgeworfen, sie hätten durch Zauberei ein solches Unwetter hervorgerufen, dass 40 Fischer an einem Tag ertrunken seien. Sie wurden verbrannt.[26]


Es findet sich kein eindeutiger Zusammenhang zwischen regionaler Konfession und Hexenverfolgung: In einigen katholischen Ländern wie im Kirchenstaat, in Irland, Portugal und Spanien waren Hexenverfolgungen selten bis sehr selten. In Gebieten der orthodoxen Kirchen kamen sie nahezu nirgends vor, mit Ausnahme Russlands im Zuge der Modernisierung, also der Anpassung des Landes an Zentraleuropa durch Zar Peter.[27] Im gemischt konfessionellen Deutschland waren sowohl protestantische wie katholische Territorien unterschiedlich stark betroffen.[28] Im osmanischen Reich, das auch den Balkan beherrschte, gab es keine Hexenverfolgung in größerem Umfang, auch nicht in christlichen Gebieten, weil sie der Lehre des Islam widersprochen hätte.[29]


Rechtsprechung gegen Hexen




Die Hexenprobe
(Stich von G. Franz, 1878)


Den Prozessen im Heiligen Römischen Reich lag die peinliche Halsgerichtsordnung Karls V. zugrunde, die sich allerdings auf das Delikt des „Schadenzaubers“ beschränkte und vorsah, dass Hexerei mit einer Buße für den tatsächlichen Schaden zu bestrafen sei. Allerdings wurde der Gerichtsordnung des (katholischen) Kaisers in protestantischen Territorien nur unvollständig Folge geleistet. In protestantischen Regionen wurde diese Vorschrift verschärft, weil Hexerei einen Bund mit dem Teufel darstelle und somit immer des Todes würdig sei.


Ein wichtiges Element des Hexenprozesses war das Geständnis, welches auch durch Androhung oder Durchführung der Folter angestrebt wurde. Angeklagte sollten eingestehen und Reue zeigen sowie Mitverschwörer verraten. So zog ein Hexenprozess gegebenenfalls etliche andere nach sich. Es gibt Hinweise darauf, dass beispielsweise in deutschen Hexenprozessen des 17. Jahrhunderts gezielt Adlige in die Verfolgung einbezogen wurden in der vergeblichen Hoffnung, den Prozesswellen ein Ende zu machen.


Zwar versuchte die Halsgerichtsordnung die Folter streng zu reglementieren und verzichtete auf Gottesurteile. Der Beweis der Schuld galt nur bei einem Geständnis des Angeklagten als geführt, welches ohne Folter wiederholt werden musste. Dieser relative Fortschritt wurde jedoch in der Praxis oft konterkariert: Man griff auf den Hexenhammer (s. u.) zurück, der von „Unterbrechung“ und „Fortführung“ der Folter sprach, um eine ergebnislos abgebrochene Folter wieder aufnehmen zu können. Auch der Verzicht auf Gottesurteile wurde auf Seiten der Protestanten durch die sogenannten Hexenproben aufgehoben, am bekanntesten die Wasserprobe und der Kesselfang, die es auch noch als Gottesurteile gab, sowie als neue Elemente die Wiegeprobe, das Stechen von Muttermalen („Hexenmalen“), das Vorlesenlassen von Jesu Leidensweg etc.


Ein weiteres wichtiges Element waren Denunziationen. Denunzianten mussten dem Beklagten nicht offengelegt werden, was für den Erfolg der Hexenprozesse von Bedeutung war. In der Praxis wurden Appelle an weitere Zeugen der Verbrechen gerichtet, so dass dem ersten Denunzianten weitere folgten. Im Falle einer Verurteilung erhielt der Denunziant teilweise ein Drittel des Vermögens des Angeklagten, jedoch mindestens 2 Gulden. Ein bekanntes Beispiel ist der Fall Katharina Keplers, der Mutter des Astronomen Johannes Kepler. Sie wurde 1615 in Württemberg auf Grund eines Streites von einer Nachbarin als Hexe bezeichnet, über ein Jahr gefangen gehalten und mit der Folter bedroht, schließlich aber auf Grund der Bemühungen ihres Sohnes freigesprochen.


Verfahren bei Hexenprozessen


Das Verfahren bei Hexenprozessen der Frühen Neuzeit war nach folgendem Muster aufgebaut:



  1. Anklage: Oft ging einer tatsächlichen Anklage eine jahrelange Phase des Gerüchtes voraus. Die Anklage konnte auf Grund einer Denunziation erfolgen, die von einer bereits inhaftierten Hexe – möglicherweise unter der Folter – erfolgt war, eine sogenannte Besagung. Selten gestand man vermeintlichen Hexen das Recht auf eine Verteidigung zu.

  2. Inhaftierung: Gefängnisse im heutigen Sinne gab es in der Frühen Neuzeit noch nicht, deshalb hielt man die Angeklagten in Kellern oder Türmen gefangen. Die heute noch an vielen Orten anzutreffenden Hexentürme waren aber oftmals gar keine reinen Hexentürme, sondern meist allgemeine Gefängnistürme, teils auch einfach nur Türme der Stadtmauern. Zu Beginn des Prozesses wurde die angeklagte Person vollständig entkleidet und rasiert (Depilation). Das tat man, damit sie kein Zaubermittel verstecken konnte bzw. um ihre Zauberkraft zu brechen. Dann wurde sie am ganzen Körper nach einem Hexenmal untersucht. Bei dieser Gelegenheit kamen auch Vergewaltigungen des Opfers durch die Henker vor.[30]

  3. Verhör: Man unterscheidet in der Regel drei Phasen des Verhörs: die gütliche Befragung, die Befragung mit Vorzeigen und Erklären der Folterinstrumente und die peinliche Befragung, bei der die Folter Anwendung fand.

    1. Gütliche Befragung: Die eigentliche Befragung durch die Richter. Die Fragen[31] waren sehr detailliert; sie umfassten beispielsweise den Geschlechtsverkehr mit dem Teufel, die „Teufelsbuhlschaft“ und Absprachen bzw. Verabredungen mit ihm.

    2. Territion: Gab der oder die Angeklagte kein „Geständnis“ ab, folgte die Territion (dt. Schreckung), d. h. das Zeigen der Folterwerkzeuge und ihre genaue Erklärung.

    3. Peinliche Befragung: Nun folgte das Verhör unter der Folter (die Peinliche Befragung des/der Angeklagten), was häufig zu einem „Geständnis“ führte. Dabei wurden eventuelle „Schutzvorschriften“ wie die Begrenzung der Folter auf eine Stunde, Pausen während der Folter etc. meist nicht beachtet. Im Rahmen von Hexenprozessen fiel meist die Beschränkung der Folteranwendung auf eine Stunde weg, da man hier von einem crimen exceptum (Ausnahmeverbrechen) ausging, was besondere Härte verlangte. Hierbei kamen u. a. Daumenschraube und Streckbank zum Einsatz. Ebenso galt bei Hexenprozessen oftmals die sonst übliche Regel nicht, dass man einen Angeklagten nur dreimal der Folter unterwerfen dürfe und wenn bis dahin kein Geständnis vorliege, er freizulassen sei. Im Hexenhammer wurde dazu geraten, die verbotene Wiederaufnahme der Folter ohne neue Beweise als Fortsetzung zu deklarieren.


      Wasserprobe, Titelblatt der Schrift von Hermann Neuwalt, Helmstedt 1581





  4. Hexenproben: Das offizielle Gerichtsverfahren sah keine Hexenprobe vor, ja eigentlich galt ein Verbot ihrer Anwendung. Dennoch griffen viele Gerichte in den verschiedensten Teilen des Heiligen Römischen Reiches auf sie zurück. Die Bewertung der Hexenproben war ebenso unterschiedlich wie überhaupt ihre Anwendung. Manchmal galten die Hexenproben als starker Beweis, manchmal als schwacher. Folgende Hexenproben sind die bekanntesten:


    • Wasserprobe (auch als Hexenbad bezeichnet)


    • Feuerprobe (kam jedoch äußerst selten vor)


    • Nadelprobe (hier wurde das sogenannte Hexenmal gesucht)

    • Tränenprobe

    • Wiegeprobe



  5. Geständnis: Niemand durfte in der Frühen Neuzeit ohne ein Geständnis verurteilt werden – das galt auch für die Hexenprozesse. Doch aufgrund der Regeln in der Anwendung der Folter war die Wahrscheinlichkeit, ein Geständnis zu erlangen, bei Hexenprozessverfahren um ein Vielfaches höher als bei anderen Prozessen.

  6. Befragung nach Mitschuldigen (Besagung): Da die Hexen laut der Hexenlehre auf den Hexensabbaten ihre Mitgenossen trafen, mussten sie diese auch kennen. In einer zweiten Verhörphase wurden die Angeklagten nun nach den Namen der anderen Hexen bzw. Hexenmeister befragt, eventuell auch wieder mit erneuter Anwendung der Folter. Dadurch wurde die Liste der Verdächtigen unter Umständen immer länger, da unter Folter immer neue Menschen beschuldigt wurden, ebenfalls Hexen zu sein. Das Resultat waren regelrechte Kettenprozesse.

  7. Verurteilung

  8. Hinrichtung: Auf das Verbrechen der Hexerei stand die Strafe des Feuertodes, also der Scheiterhaufen, auf dem man lebendig verbrannt wurde, um die Seele zu reinigen. Die Hexe wurde an einen Pfahl inmitten eines Reisighaufens gefesselt, woraufhin der Reisighaufen entzündet wurde. Als Akt der Gnade galt die vorherige Enthauptung, Erdrosselung oder das Umhängen eines Schwarzpulversäckchens um den Hals.


Opfer


Zahl der Opfer

Nach neueren Forschungen und umfangreichen Auswertungen der Gerichtsakten geht Schwerhoff davon aus, dass die Verfolgung in ganz Europa etwa 40.000 bis 60.000 Todesopfer forderte.[32] Etwa 25.000 Menschen wurden auf dem Boden des Heiligen Römischen Reiches, davon in Süddeutschland etwa 9.000, im Thüringer Raum, nach dem Forschungsstand von 2006, 1.565[33] (bei als niedrig eingeschätzter Dunkelziffer) hingerichtet. Dazu kam eine hohe Zahl weiterer zu Konfiskation und Haft Verurteilter. Die früher verbreiteten Zahlen von mehreren 100.000 Todesopfern stützten sich auf überzogene Schätzungen und das durch Literatur und Filme verbreitete Bild einer ungezügelten Hexenverfolgung. Die falsche Opferzahl von neun Millionen hingerichteter Hexen geht auf den Quedlinburger Stadtsyndikus Gottfried Christian Voigt (1741–1791) zurück.[34] Sie wurde für die völkische und NS-Propaganda von Mathilde Ludendorff aufgegriffen[35] und wird noch heute in einigen Publikationen als historische Tatsache zitiert.


Geschlecht

Etwa 75 bis 80 Prozent der Opfer der europäischen Hexenverfolgung waren Frauen, was dem geschlechtsbezogenen Hexenglauben in Mitteleuropa entsprach. Regional konnte es zu Abweichungen kommen. Die Hexervorstellung in Nordeuropa beispielsweise ging eher von männlichen Hexern aus, was sich daran zeigt, dass gleichermaßen oder überwiegend Männer verurteilt wurden. Das waren zwischen 50 % in Finnland und bis zu 90 % in Island, auch im Fürsterzbistum Salzburg waren zwei Drittel der verurteilten Personen männlich (133 hingerichtete Bettler, meist Kinder um den Schinderjackl in den Jahren 1675 bis 1681).[36] Auch wurden Männer verfolgt, die sich angeblich mit Hilfe eines speziellen Gürtels in Werwölfe verwandeln konnten.[37][38]


Weise Frauen

Vermutlich im 19. Jahrhundert entwickelte sich die Vorstellung, die Hexenverfolgung sei eine organisierte Unterdrückung oder Vernichtung vorchristlicher Kulte gewesen, die von weisen Frauen praktiziert worden seien. Die These wurde später zunächst von der völkischen Bewegung, dann aber auch vom Feminismus der 1960er und -70er aufgegriffen und bildet heute die Grundlage verschiedener neuheidnischer und spirituell-feministischer Bewegungen. Die Bremer Sozialwissenschaftler Gunnar Heinsohn und Otto Steiger warfen die in der allgemeinen Öffentlichkeit vielbeachtete These auf, die Hexenverfolgung sei eine Methode gewesen, mit der tradiertes geheimes Verhütungswissen unterdrückt wurde, um die Bevölkerung der neu entstehenden Fürstentümer zu sichern.[39] In der fachwissenschaftlichen Hexenforschung wurde diese Arbeit wegen methodischer Mängel allerdings zurückgewiesen.[40]


Sozialstruktur

In der Anfangszeit wurden vor allem alleinlebende, alte und sozial schwache Frauen aus einem bäuerlichen Umfeld Opfer der Hexenverfolgungen. Ab ca. 1590 änderte sich mit der Wandlung des Hexenstereotyps auch die soziale Schicht der Verfolgten, was an Opfern wie dem Arnsberger Bürgermeister Henneke von Essen deutlich wird. So gibt es Hinweise darauf, dass gezielt versucht wurde, adlige und hochstehende Personen zu implizieren, möglicherweise da man die Hoffnung hatte, dass diese ihren Einfluss einsetzen könnten, um die Verfolgungswelle zu beenden.[41] Daneben gab es sicher auch persönliche Gründe wie Neid, Eifersucht oder ähnliches, jemanden als Hexe zu denunzieren; doch sollte der reale Glaube an die Macht der Hexen nicht unterschätzt werden. Der Bürgermeister Johannes Junius, der 1628 in Bamberg verbrannt wurde, schrieb in Gefangenschaft einen Brief an seine Tochter, in dem er schilderte, wie die Henkersknechte ihn aufforderten, etwas Ausgedachtes zu gestehen, auch wenn er ganz unschuldig sei.[42]


Letzte Hexenprozesse


Das letzte Todesopfer der Hexenverfolgung in Brandenburg war am 17. Februar 1701 die 15-jährige Magd Dorothee Elisabeth Tretschlaff, die in Fergitz in der Uckermark wegen „Buhlerei mit dem Teufel“ enthauptet wurde. Es gab weitere Prozesse, die jedoch mit Freisprüchen endeten. 1714 ließ König Friedrich Wilhelm I. die Brandpfähle abreißen, nachdem bereits 1708 mit der Festlegung, dass Urteile auf Anwendung der Folter durch den König persönlich im Einzelfall zu bestätigen waren, den Hexenprozessen die Basis genommen worden war.


Am 19. August 1738 wurden im letzten Hexenprozess am Niederrhein die zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung erst 14-jährige Helena Curtens sowie Agnes Olmans (Mutter dreier Töchter) wegen „Hexerei und Buhlschaft“ mit dem Teufel in Düsseldorf-Gerresheim durch Verbrennung hingerichtet.


In Südwestdeutschland wurde als eine der letzten der Hexerei angeklagten Frauen Anna Schnidenwind am 24. April 1751 in Endingen am Kaiserstuhl hingerichtet. Vermutlich fand die letzte Hexenhinrichtung auf Reichsboden 1756 in Landshut statt: am 2. April 1756 wurde die 15-jährige Veronika Zeritschin als Hexe verbrannt, nachdem sie geköpft worden war.


Am 4. April 1775 wurde im Fürststift Kempten Anna Maria Schwegelin wegen Teufelsbuhlschaft als letzte „Hexe“ auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands der Prozess gemacht. Das Urteil des Fürstabts Honorius Roth von Schreckenstein, dem kraft kaiserlichen Privilegs (Campidona sola judicat ense et stola) die geistliche und weltliche Gerichtsbarkeit zustand, wurde aber nicht vollstreckt, da der Fürstabt wenige Tage vor der Vollstreckung befahl, erneut die Ermittlungen aufzunehmen. Der Fall wurde jedoch nicht weiter verfolgt, so dass Anna Schwegelin 1781 im Kemptener Gefängnis (Stockhaus) eines natürlichen Todes starb.


Noch später, nämlich 1782, wurde als letzte Hexe der Schweiz Anna Göldi in Glarus (Schweiz) hingerichtet, allerdings wurden im Urteil Begriffe wie „Hexerei“ oder „Zauberei“ vermieden. Es war die letzte legale Hexenhinrichtung, die zum Entsetzen der protestantischen Öffentlichkeit in dem reformierten Schweizer Kanton Glarus durchgeführt wurde. Sie rief europaweit Empörung hervor.[43] Im Jahre 1783 stellte der Rat von Stein am Rhein (CH) eine Untersuchung gegen vier Männer an, die der Zauberei und Hexerei verdächtigt wurden.[44]


Die letzte überlieferte Hinrichtung einer Hexe in Mitteleuropa fand 1793 in Südpreußen statt. Wilhelm G. Soldan und Heinrich Heppe schrieben in ihrer grundlegenden Arbeit „Ohne Zweifel war das der letzte gerichtliche Hexenbrand […], den Europa im achtzehnten Jahrhundert gesehen hat“. Es ist wenig wahrscheinlich, dass der Prozess wirklich stattfand. Informationen darüber stammen nur aus einer und zudem recht unsicheren Quelle. Es war jedoch mit Sicherheit nicht die letzte „gerichtliche“ Behandlung von Hexerei.[45]


Hexenbulle


Papst Innozenz VIII. veröffentlichte 1484 die Bulle Summis desiderantes affectibus, die in ihren Formulierungen vermutlich auf den berüchtigten Inquisitor Heinrich Kramer zurückgeht. Obwohl es sich hierbei um ein Dokument handelt, welches die Notwendigkeit der Hexeninquisition in Deutschland feststellt und Kramer zu seinen Hexenverfolgungen autorisierte, sind sich die Historiker einig, dass gerade die Anwendung dieses Dokumentes in anderen Fällen das Ausbrechen eines Hexenwahns verhindert hat, wie dies in Italien der Fall war, wo sich der Papst durchsetzen konnte. Ihren relativ hohen Bekanntheitsgrad hatte die Hexenbulle Heinrich Kramer zu verdanken, der sie dem eigentlichen Text des Hexenhammers voranstellte.


Hexenhammer



Eine bedeutende Rolle in der Popularisierung spielte der 1486 erschienene Hexenhammer, Malleus maleficarum, in der der Dominikaner und gescheiterte Inquisitor Heinrich Kramer seine Vorstellungen von Hexen zusammenfasste und mit Dutzenden von Kirchenväter-Zitaten zu untermauern suchte. Sein Werk erreichte zwar nie kirchliche Anerkennung – auch wenn der Verfasser dies durch Voranstellung der päpstlichen Bulle Summis desiderantes affectibus versuchte zu suggerieren – und war damit keine Grundlage zum kirchlichen Vorgehen und ersetzte auch nie die weltliche Rechtsprechung, wirkte sich aber dennoch auf die Vorstellungen wie Rechtspraxis aus.


Luthers Haltung zur Hexenverfolgung


Martin Luther hat sich in seinen Predigten, Vorlesungen, Tischreden und Briefen in drei Jahrzehnten mannigfach zum Thema „Zauberei“ und „Hexen“ geäußert.[46] Luther war überzeugt von der Möglichkeit des Teufelspaktes, der Teufelsbuhlschaft und des Schadenzaubers und befürwortete die gerichtliche Verfolgung von Zauberern und Hexen.[47]


Die Aussage des Alten Testaments „Die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen“ (Ex 22,17 LUT) hatte für ihn Gültigkeit. Dies wird in einer Hexenpredigt deutlich, die Luther zu dieser Stelle hielt. Er verlieh hier seinem Abscheu vor dem Übel der Hexerei Ausdruck und gab einer Verurteilung der im Verdacht stehenden Frauen recht:





„Der Volksmund nennt sie die Weisen Frauen. ...Es ist ein überaus gerechtes Gesetz, dass die Zauberinnen getötet werden, denn sie richten viel Schaden an, was bisweilen ignoriert wird, sie können nämlich Milch, Butter und alles aus einem Haus stehlen … Sie können ein Kind verzaubern … Auch können sie geheimnisvolle Krankheiten im menschlichen Knie erzeugen, dass der Körper verzehrt wird … Schaden fügen sie nämlich an Körpern und Seelen zu, sie verabreichen Tränke und Beschwörungen, um Hass hervorzurufen, Liebe, Unwetter, alle Verwüstungen im Haus, auf dem Acker, über eine Entfernung von einer Meile und mehr machen sie mit ihren Zauberpfeilen Hinkende, dass niemand heilen kann … Die Zauberinnen sollen getötet werden, weil sie Diebe sind, Ehebrecher, Räuber, Mörder … Sie schaden mannigfaltig. Also sollen sie getötet werden, nicht allein weil sie schaden, sondern auch, weil sie Umgang mit dem Satan haben.“




Predigt vom 6. Mai 1526, WA 16, 551f.


Zahlreiche lutherische Theologen, Prediger und Juristen und Landesherren, zum Beispiel Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel, beriefen sich später auf einschlägige Aussagen Luthers.


Calvin und die Hexenprozesse


Genau wie Luther befürwortete Johannes Calvin die Verfolgung und Hinrichtung von Hexen. Unter Berufung auf die Bibelstelle Exodus 22,17 LUT erklärte Calvin, Gott selbst habe die Todesstrafe für Hexen festgesetzt. In Predigten tadelte er darum jene, welche die Verbrennung der Hexen ablehnten, und wollte sie als Verächter des göttlichen Wortes aus der Gesellschaft ausstoßen.


Calvin glaubte, dass Männer und Frauen in Genf drei Jahre lang durch Zauberkünste die Pest ausgebreitet hätten, und hielt alle ihnen durch die Folter abgepressten Selbstanschuldigungen für wahr, nachträglichen Widerruf für unwahr. 1545 wurden innerhalb weniger Monate 34 angebliche Hexen verbrannt.


Der Kampf gegen die Hexenverfolgung


Die Kritik an der Hexenverfolgung begann praktisch sofort mit dem Einsetzen der neuzeitlichen Verfolgung. So gelang es beispielsweise 1519 Heinrich Cornelius Agrippa von Nettesheim (1486–1535) in Metz, eine wegen Hexerei angeklagte Frau vor dem Inquisitor Claudius Salini erfolgreich zu verteidigen.


Anfangs gab es vor allem von juristischer und Verwaltungsseite Bedenken gegen das Entstehen einer Sondergerichtsbarkeit neben den staatlichen Justizorganen. Grundsätzliche Kritik am Hexenaberglauben setzte erst später ein.



Zweifel an Zauberkünsten und Kritik am Prozessverfahren


Die Deutung von Wetteranomalien, die im Volksglauben den Hexen und Zauberern zugeschrieben wurden, in der „Kleinen Eiszeit“ hatte einen nicht unerheblichen Einfluss auf die geistesgeschichtliche Entwicklung.[48][49]
Besonders im Umfeld der Universität Tübingen äußerte sich eine Reihe von Theologen und Juristen kritisch gegenüber dem Hexenglauben, weil man Gottes Allmacht so umfassend sah, dass es keinen Wetterzauber bzw. Schadenzauber geben könne: Letztlich werde auch Unheil, Unglück und Unwetter von Gott selbst gelenkt, um Sünder zu bestrafen und die Gerechten zu prüfen. Schadenzauber, Hexenflug und Hexentanz seien teuflische Phantasie. Hexen könnten allenfalls wegen ihres Abfalls von Gott durch den Teufelspakt bestraft werden.


Zu diesem Kreis aus dem Umfeld der Tübinger Universität gehörten:




  • Martin Plantsch (um 1460–1533) aus Dornstetten, 1477 bis 1533 in Tübingen, betrachtete schon 1507, zwei Jahre nach einer Hexenverbrennung in Tübingen, Zauberei als Einbildung; das Wirken von Hexen könne nicht bekämpft werden, da es unter Gottes Willen stehe: „Dies ist die erste allgemeingültige Wahrheit: Kein Wesen kann einem anderen Schaden zufügen oder irgendeine tatsächliche Wirkung nach außen hervorbringen, es sei denn durch den Willen Gottes“.[50]


  • Johannes Brenz (1499–1570) aus Weil der Stadt, 1537 bis 1538 in Tübingen, bestritt 1539 die Verantwortung von Hexen für einen großen Hagelsturm, hielt aber ihre Bestrafung für gerechtfertigt, wenn sie sich selbst einbilden und die böse Absicht haben, im Bund mit dem Teufel zu stehen.[51]


  • Matthäus Alber (1495–1570) aus Reutlingen, 1513 bis 1518 in Tübingen, und Wilhelm Bidembach (1538–1572) aus Brackenheim, Mitte der 1550er Jahre in Tübingen, predigten 1562 in Stuttgart nach einem großen Hagelsturm gegen den Esslinger Pfarrer Thomas Naogeorg (1508–1563), der Hexen dafür verantwortlich machte und ihre strenge Bestrafung forderte.[52]


  • Jakob Heerbrand (1521–1600) aus Giengen an der Brenz, 1543 bis 1600 in Tübingen, stellte 1570 die Disputations-These zu Ex 7,11–12 LUT auf, dass Menschen weder zaubern noch Wetter machen können, und ließ dies von seinem Schüler Nikolaus Falck (1540–1616)[53] verteidigen: „Man darf nicht meinen, diese Worte der ‚Magier‘ hätten eine so große Wirksamkeit oder sie hätten Kräfte, um solche Dinge zu bewerkstelligen“[54] – es seien „Phantasmata“, die der Satan vorgaukele, aber keine wirklichen substanzhaften Veränderungen der Natur oder Schädigungen von Menschen, denn nur Gottes Wort könne tatsächlich schöpferisch wirken.[55]

  • (Theodor) Dietrich Schnepf (1525–1586) aus Wimpfen, 1539 bis 1555 und 1557 bis 1586 (mit Unterbrechungen) in Tübingen, wandte sich um 1570 in Predigten gegen den Hexenglauben.[56]


  • Jacob Andreae (1528–1590) aus Waiblingen, 1541 bis 1546 und 1561 bis 1590 in Tübingen.


  • Johann Georg Gödelmann (1559–1611) aus Tuttlingen, 1572 bis 1578 in Tübingen, stellte als Jurist 1584 in Rostock für Marcus Burmeister Disputations-Thesen auf, in denen er Zauberkünste für „Teufelsgespinst, Trügerei und Phantasie“ hielt und die genaue Beachtung der Prozessvorschriften forderte.[57] 1591 veröffentlichte er ein entsprechendes dreibändiges Werk über den Umgang mit Hexen.[58]


  • David Chytraeus (1530–1600) aus Ingelfingen, 1539 bis 1544 in Tübingen, gab 1587 eine niederdeutsche Schrift von Samuel Meiger (1532–1610)[59] über die Hexenverfolgung heraus und sprach sich im Vorwort für äußerste Zurückhaltung in der Verfolgung aus.


  • Wilhelm Friedrich Lutz (1551–1597) aus Tübingen, 1567 bis etwa 1576 an der Tübinger Universität, sprach sich ab 1589 in Nördlingen in scharfen Predigten gegen die Hexenprozesse aus.


  • Johannes Kepler (1571–1630) aus Weil der Stadt, 1589 bis 1594 in Tübingen, verteidigte 1615–1620 die eigene, als Hexe angeklagte Mutter mit Hilfe eines juristischen Gutachtens, das wohl auf seinen Freund Christoph Besold (1577–1638), 1591 bis 1598 und ab 1610 bis 1635 in Tübingen, zurückgeht.[60]


  • Theodor Thumm (1586–1630) aus Hausen an der Zaber, 1604 bis 1608 und 1618 bis 1630 in Tübingen, schränkte 1621 in seinen Disputations-Thesen für Mag. Simon Peter Werlin[61] die Strafbarkeit von Hexerei ein und plädierte für Hilfe für vom Teufel betrogene Frauen.[62]


  • Johann Valentin Andreae (1586–1654) aus Herrenberg, 1601 bis 1614 (mit Unterbrechungen) in Tübingen, lehnte Scheiterhaufen als Strafe für Hexen grundsätzlich ab.


Auch in anderen Regionen gab es bereits im 16. Jahrhundert Kritik an Hexenprozessen, z. B. am verhängten Strafmaß. So lehnte etwa Anders Beierholm (ca. 1545–1619) aus Skast, 1569 bis 1580 lutherischer Pfarrer in Süderende auf Föhr, die Todesstrafe für Zauberinnen ab und versuchte durchzusetzen, dass der Vogt der Insel keine Hexen mehr verbrennen ließ. Daraufhin wurde Beierholm von seinen Gegnern selbst der Zauberei beschuldigt und 1580 als Pfarrer auf Föhr abgesetzt.[63]



Grundsätzliche Ablehnung der Hexenprozesse


Einen bedeutenden mäßigenden Einfluss hatte der Arzt Johann Weyer (1515/16–1588) mit seiner 1563 erschienenen Schrift De praestigiis daemonum („Von den Blendwerken der Dämonen“). Er warf Brenz und anderen Inkonsequenz vor: Wenn es keinen Schadenzauber gebe, dürften Hexen auch nicht bestraft werden.[64] Auch der (wohl reformierte) Arzt Weyer argumentierte von der Allmacht Gottes aus gegen den Hexenglauben. Juristisch war er von Andrea Alciato (1492–1550)[65] und der humanistischen Rechtsschule der Universität Bourges beeinflusst.[66]


Unmittelbar nach dem Erscheinen von Weyers Buch lehnten Herzog Wilhelm V. von Jülich-Kleve-Berg (1516–1592), Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz (1515–1576), Graf Hermann von Neuenahr und Moers (1520–1578) und Graf Wilhelm IV. von Bergh-s’Heerenberg (1537–1586) die weitere Tortur und Anwendung der Todesstrafe ab; auch Graf Adolf von Nassau (1540–1568) vertrat die Meinung Weyers.[67]Christoph Prob († 1579),[68] der Kanzler Friedrichs III. von der Pfalz, verteidigte Weyers Auffassung 1563 auf dem Rheinischen Kurfürstentag in Bingen.[69] Jedoch wurden Hexenverfolgungen in diesen Territorien zunächst noch nicht dauerhaft eingestellt, sondern flackerten später wieder auf.


1576 wurde die Hinrichtung der als „Zauberin“ verurteilten Catharina Hensel aus Föckelberg abgesetzt, weil sie an der Richtstätte ihre unter der Folter erpressten Geständnisse widerrief und ihre Unschuld beteuerte. Der Scharfrichter weigerte sich aus Gewissensgründen, die Exekution zu vollziehen, und der Amtmann von Wolfstein und Lauterecken, Johann Eggelspach (Eigelsbach), brach die Hinrichtung ab. Pfalzgraf Georg Johann I. von Veldenz-Lützelstein (1543–1592), der 1581/82 Weyers Sohn Dietrich als Oberamtmann einstellte, ließ drei Gutachten bei Advokaten des Speyerer Reichskammergerichtes in Auftrag geben, darunter eines bei Franz Jakob Ziegler, der unter dem Einfluss Weyers[70] als Obergutachter 1580 eine Entlassung gegen Bürgschaft (sub cautione fideiussoria) und Auferlegung der Kosten an die denunzierende Gemeinde empfahl.[71]


Ähnlich wie Weyer dachten der reformierte Arzt Johannes Ewich (1525–1588), der 1584 Folter und Wasserprobe verurteilte,[72] der reformierte Theologe Hermann Wilken (Witekind) (1522–1603) in der 1585 pseudonym erschienenen Schrift Christlich bedencken vnd erjnnerung von Zauberey[73] oder der katholische Theologe Cornelius Loos (1546–1595) in seinem Traktat De vera et falsa magia von 1592.


Der englische Arzt Reginald Scot (vor 1538–1599) veröffentlichte 1584 das Buch The Discoverie of Witchcraft, in dem er Zaubertricks erklärte und Hexenverfolgung für irrational und unchristlich erklärte. König Jakob I. (1566–1625) ließ nach seinem Amtsantritt in England 1603 die Bücher Scots verbrennen.


Der reformierte Pfarrer Anton Praetorius hatte sich bereits 1597 als fürstlicher Hofprediger in Birstein für die Beendigung eines Hexenprozesses und Freilassung der Frauen eingesetzt. Er wetterte derart gegen die Folter, dass der Prozess beendet und die letzte noch lebende Gefangene freigelassen wurde. Dies ist der einzige überlieferte Fall, dass ein Geistlicher während eines Hexenprozesses die Beendigung der Folter forderte und durchsetzte. In den Prozessakten heißt es: „Weil der Pfarrer alhie hefftig dawieder gewesen, das man die Weiber peinigte alß ist es dißmahl deßhalben underlaßen worden.“ Als erster reformierter Pfarrer veröffentlichte Praetorius unter dem Namen seines Sohnes Johannes Scultetus 1598 das Buch Von Zauberey vnd Zauberern Gründlicher Bericht[74] gegen Hexenwahn und unmenschliche Foltermethoden. 1602 fasste er in einer zweiten Auflage des Gründlichen Berichtes den Mut, seinen eigenen Namen als Autor zu verwenden. 1613 erschien die dritte Auflage seines Berichtes mit einem persönlichen Vorwort.


Die Hochnötige Unterthanige Wemütige Klage Der Frommen Unschültigen von Hermann Löher erschien zwar erst 1676 nach dem Ende der härtesten Verfolgungswelle, ist aber insofern von Bedeutung, als der Autor in den 1620er und 1630er Jahren selbst als mehr oder weniger Freiwilliger im Verfolgungsapparat mitgewirkt hatte und erst dadurch zum Verfolgungsgegner geworden war. Insofern bietet er eine Insiderperspektive auf den Prozessverlauf und die dahinterstehenden Machtverhältnisse, die sich bei den anderen Verfolgungsgegnern so nicht findet.


Vor dem Zeitalter der Aufklärung war der Jesuit Friedrich Spee von Langenfeld, Professor an den Universitäten Paderborn und Trier und Verfasser der Schrift Cautio Criminalis (Rechtliche Bedenken wegen der Hexenprozesse) von 1631, der einflussreichste Autor, welcher die Hexenprozesse angriff. Er war als Beichtvater für die verurteilten Hexen bestellt und gewann im Laufe seiner Arbeit Zweifel an den Hexenprozessen als Mittel, Schuldige zu finden. Aus Angst, als Beschützer der Hexen dargestellt zu werden und somit die Partei Satans zu stärken, veröffentlichte er es anonym. Sein Buch war die Antwort auf das Standardwerk zur Theorie der Hexenlehre seines Rintelner Professoren-Kollegen Hermann Goehausen Processus juridicus contra sagas et veneficos aus dem Jahr 1630.


1635 wandte sich Pfarrer Johann Matthäus Meyfart, Professor an der lutherisch-theologischen Fakultät in Erfurt, mit seiner Schrift „Christliche Erinnerung, An Gewaltige Regenten, vnd Gewissenhaffte Praedicanten, wie das abscheuwliche Laster der Hexerey mit Ernst außzurotten, aber in Verfolgung desselbingen auff Cantzeln vnd in Gerichtsheusern sehr bescheidlich zu handeln sey“ gegen Hexenprozesse und Folter.


Als um 1700 die Hexenverfolgungen bereits selten geworden waren, veröffentlichte der deutsche Jurist Christian Thomasius seine Schriften gegen den Hexenglauben. Er beobachtete, dass die Angeklagten erst „gestanden“, wenn sie die Qualen der Folter nicht mehr aushielten. Auf Grund des Buches De crimine magiae, welches er 1701 zu diesem Thema verfasste, erließ König Friedrich Wilhelm I. (Preußen) am 13. Dezember 1714 ein von dem Minister v. Plotho ausgearbeitetes Mandat, das die Hexenprozesse soweit einschränkte, dass es zu keinen weiteren Hinrichtungen kam.[75]


Allerdings war der berühmte Mediziner Friedrich Hoffmann aus Halle noch zu Beginn des 18. Jahrhunderts von der Möglichkeit der Anhexung von Krankheiten durch Hexen in Verbindung mit den übernatürlichen Kräften des Teufels überzeugt.


Der Prozess des Umdenkens vollendete sich in den Zeiten der Aufklärung. Mit dem Abwenden der Rechtspraxis vom Eid und Gottesurteil hin zur Beweisbarkeit führte die Nichtbeweisbarkeit von übernatürlich entstandenem Schaden dazu, dass den Hexerei-Beschuldigungen nicht mehr nachgegangen wurde, obwohl Teile der Bevölkerung dies lange weiterhin forderten.


Reaktionen von kirchlicher Seite



  • 1997 hat die Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern eine Stellungnahme zur Mitverantwortung der Kirche an den Hexenprozessen veröffentlicht.[76]

  • Gottesdienste für die Opfer der Hexenverfolgung gab es in vielen Städten.[77][78]

  • In der Vergebungsbitte[79]Mea culpa von Papst Johannes Paul II. im Heiligen Jahr 2000 wurden von Kardinal Joseph Ratzinger, Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, die Worte gesprochen: dass auch Menschen der Kirche im Namen des Glaubens und der Moral in ihrem notwendigen Einsatz zum Schutz der Wahrheit mitunter auf Methoden zurückgegriffen haben, die dem Evangelium nicht entsprechen. Dies wird in Kommentaren als eine Entschuldigung der Kirche für die Hexenverfolgungen gedeutet, obwohl das Wort „Hexenprozess“ nicht genannt wird.[80]

  • Die deutschen Dominikaner haben im Jahr 2000 ausdrücklich die Fehler ihrer Vorgänger bei der Hexenverfolgung benannt; vgl. dazu „Dominikaner und Inquisition heute“.


  • Ruedi Reich, Kirchenratspräsident der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, forderte am 9. September 2001 zu dem Wasterkinger Hexenprozess:[81]Die Ereignisse von 1701 sind ein Unrecht, welchem sich auch die reformierte Zürcher Kirche zu stellen hat. Hier haben sich Menschen am Evangelium versündigt, weil sie sich an wehrlosen Menschen versündigt haben.

  • Stellungnahme des Salzburger Erzbischofs Alois Kothgasser 2009 zum Prozess um die „Hexe“ von Mühldorf 1749/50:[82]Der Justizmord an Maria Pauer, die im letzten Prozess dieser Art auf dem Boden des damaligen Erzstiftes Salzburg als „Hexe“ verurteilt worden ist, stellt ein entsetzliches Verbrechen dar, in welches auch die Kirche von damals nicht nur aufgrund der handelnden Personen hinein verwoben ist. Es gibt daran nichts zu beschönigen, sondern sich der unmenschlichen geschichtlichen Wirklichkeit zu stellen und Gott und die Menschen um Vergebung für diese Gräueltat zu bitten.

  • 2012 gab die evangelische Lippische Landeskirche eine Erklärung zum Thema Hexenverfolgung heraus.[83]

  • Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick rehabilitierte die Opfer der Hexenprozesse im Hochstift Bamberg 2012.[84][85]


  • Evangelischer Kirchenkreis Soest (Ev. Kirche von Westfalen) zur Hexenverfolgung 20. November 2013.[86]

  • Evangelischer Kirchenkreis Hattingen-Witten (Ev. Kirche von Westfalen) 2014 zur Rehabilitierung der Opfer der Hexenprozesse.[87]

  • Der Kirchensenat der Evangelisch Lutherischen Landeskirche Hannovers veröffentlichte am 18. September 2015 eine Stellungnahme über „das Unrecht, über das Versagen von Theologen der reformatorischen Kirchen“, als in den Hexenverfolgungen „unschuldige Menschen zu Tode gebracht wurden“, und hat eine „soziale Rehabilitation der Opfer der Hexenprozesse“ ausgesprochen.[88]

  • Im Namen des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland nahm dessen Vorsitzender, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, am 17. Februar 2016 Stellung zur Mitverantwortung der Kirche an den Hexenprozessen und zur Rehabilitierung der Opfer der Hexenverfolgungen: Die Hexenverfolgungen waren „ein schlimmes Unrecht, an dem sich auch die Kirchen und zahlreiche ihrer Vertreter schuldig gemacht haben“.[89]


  • Papst Franziskus prangert in einer Messe am 11. April 2016 Hexenverfolgungen und Ketzerverbrennungen als Unrecht an.[90][91]


Rezeptionsgeschichte


Die Hexenverfolgung wurde sowohl in der historischen Forschung als auch in der politischen Diskussion immer wieder thematisiert. Im preußischen Kulturkampf wurde die katholische Kirche als alleinige Urheberin der Hexenverfolgung beschuldigt[92] und die Opferzahl mit bis zu 9 Millionen deutlich zu hoch angegeben; derzeit geht man von etwa 40.000 bis 60.000 Toten aus (siehe Zahl der Opfer). Im Dritten Reich trieben staatliche und NSDAP-Stellen die Hexenforschung voran. Dabei versuchte man, die Hexen zu Vertretern einer altgermanischen Urreligion zu machen, die von der Kirche bekämpft worden sei. Insbesondere in der SS formierte sich aber eine Gegenposition, der zufolge es sich bei den Hexen um „Volksschädlinge“ gehandelt habe und diese durch einen Männerbund, auf den sich wiederum die SS bezog, ausgerottet worden seien.


Unter dem Vorzeichen des Feminismus wurde das Thema Hexenverfolgung ab 1980 verstärkt aufgegriffen. Heute konzentriert sich die historische Erforschung des Themas vor allem auf landes- und regionalgeschichtliche Ansätze.


Die Bremer Sozialwissenschaftler Gunnar Heinsohn und Otto Steiger haben die Hexenverfolgungen in zwei sehr umstrittenen Büchern[93] als Bevölkerungspolitik gedeutet: zum Zweck der Repopulierung, um die durch die Pestwellen ausgelösten dramatischen Bevölkerungsverluste auszugleichen, hätten Kirche und Staat Geburtenkontrolle kriminalisiert und als erste Maßnahme dieser Politik die weiblichen Experten für Geburtenkontrolle – die Hebammen-Hexen – verfolgen lassen. Sie führen dazu vor allem Zitate aus Werken an, die zur Anleitung der Hexenverfolgung verfasst wurden – dem Hexenhammer sowie aus einem Werk des als Hexentheoretiker geltenden Jean Bodin, La Démonomanie des Sorciers (lat. De Magorum Daemonomania, dt. Vom ausgelasnen wütigen Teuffelsheer). Hexenprozessakten schauten sich Heinsohn und Steiger dagegen nicht im Detail an. Diese Sichtweise hat unter den Frühneuzeit-Historikern keinerlei Zustimmung gefunden.[94]


Als Wendepunkt in der modernen Erforschung[95] der Hexenverfolgung in Deutschland und Europa gilt das Werk von H. C. Erik Midelfort.[96] Demnach wurden Hexenverfolgungen von einem Großteil der Menschen nicht nur toleriert. Statt der kirchlichen wie weltlichen Obrigkeit die Initiative zuzuschreiben, wurden Midelfort zufolge Hexenverfolgungen ganz wesentlich von breiten Bevölkerungsschichten gefordert und eigenhändig organisiert. Dabei trug ein straff organisierter Justizapparat, wo er in Einzelstaaten wirksam war, erheblich dazu bei, die gröbsten Auswüchse zu verhindern.


Rehabilitierung von Opfern der Hexenverfolgung


Eine wachsende Zahl von Städten hat eine offizielle moralische Rehabilitierung der wegen Hexerei verurteilten Menschen ausgesprochen.[97]


Deutschland




Denkmal für Maria Rampendahl an der Kirche St. Nicolai in Lemgo




„Widersteht dem Bösen, bewahrt die Würde der Menschen!“ – Erinnerung an die Opfer der Hexenverfolgung




  • Bensberg: 1990 Gedenktafel am Rathaus Bensberg für die Frauen, die unschuldig als Hexen verhöhnt, gefoltert und hingerichtet wurden.[98]


  • Winterberg: Bürgermeister Braun, Heimat- und Geschichtsverein und Vertreter der beiden Kirchen weihten am 19. November 1993 eine Gedenkstätte am Rathaus ein. Winterberg rehabilitierte als erste Stadt in Deutschland die Opfer der Hexenprozesse.[99]


  • Idstein: Einweihung einer Gedenktafel am Hexenturm am 22. November 1996 durch Bürgermeister Hermann Müller und Vertreter der Kirchen. Am 6. November 2014 beschloss das Stadtparlament Idstein einstimmig die moralisch-sozialethische Rehabilitierung der Opfer der Hexenprozesse aus Idstein.[100]


  • Kempten (Allgäu): In Kempten wurde als Erinnerungsort für Anna Maria Schwegelin an der Südostseite des Residenzgebäudes der ehemaligen Benediktinerabtei am 27. Juni 2002 ein nach ihr benannter Brunnen mit Gedenktafel auf einem Sockel daneben eingeweiht. Die Errichtung des Brunnens wurde durch die Kemptener Frauenliste initiiert und finanziell unterstützt.[101]


  • Semlin: Bürgermeister Alfred Mantau und der Ortsbeirat erklärten die Verfolgung der Anna Rahns 1672 zu Unrecht und enthüllten am 27. Juli 2002 das erste Hexendenkmal in den neuen Bundesländern.


  • Kammerstein und Barthelmesaurach am 24. November 2002 bzw. 23. November 2003 durch Bürgermeister Walter Schnell und Vertreter der Kirchen.[102]


  • Bad Wildungen: Am Buß- und Bettag 2004 wurde an der Evangelischen Stadtkirche in Bad Wildungen eine Rose gepflanzt und eine Erinnerungstafel angebracht: „Widersteht dem Bösen, bewahrt die Würde der Menschen! – Erinnerung an die Opfer der Hexenverfolgung“.


  • Eschwege: Bürgermeister Jürgen Zick im Namen der Stadt und Synode des Evangelischen Kirchenkreises Eschwege am 30. Oktober 2007.


  • Hofheim am Taunus: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 3. November 2010.[103]

  • Im Jahr 2011 folgten Rüthen, Hilchenbach, Hallenberg, Düsseldorf, Sundern (Sauerland),[104]Menden (Sauerland),[105]Werl und Suhl.

  • Im Jahr 2012 sprachen die Städte Bad Homburg vor der Höhe,[106]Rheinbach, Detmold, Köln,[107]Osnabrück[108] und Büdingen[109] eine Rehabilitierung der Opfer der örtlichen Hexenprozesse aus.

  • Am 18. Juni 2012 erklärte der Stadtrat von Lemgo, dass er durch seinen Beschluss zur Errichtung des „Steins des Anstoßes“ (Denkmal für Maria Rampendahl – siehe Foto) vom 20. Januar 1992 die Opfer der Hexenprozesse rehabilitiert habe.[110]

  • Der Rat der Stadt Soest hat am 27. Februar 2013 eine Rehabilitierung der Opfer der Hexenverfolgung ausgesprochen.[111]

  • Der Rat der Stadt Freudenberg (Siegerland) am 19. April 2013.

  • Der Rat der Stadt Rehburg-Loccum hat am 25. September 2013 einen Beschluss zur sozialethischen Rehabilitierung der Opfer der Hexenprozesse gefasst.[112]

  • Der Rat der Lutherstadt Wittenberg hat am 30. Oktober 2013 eine sozialethische Rehabilitierung der Opfer der Hexenverfolgung ausgesprochen.[113]

  • Der Rat der Stadt Datteln hat am 18. Dezember 2013 einstimmig den Beschluss gefasst, die Opfer der Hexenprozesse sozialethisch zu rehabilitieren. Viele Todesurteile aus dem Vest Recklinghausen wurden auf Schloss Horneburg gesprochen.[114]

  • Der Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg: sozialethische Rehabilitierung der Opfer der Hexenprozesse am 10. April 2014.[115]

  • Oberbürgermeister Klaus Jensen der Stadt Trier: Gedenkveranstaltung am 30. April 2014 für die Opfer der Hexenverfolgungen.[116]

  • Zur sozialethisch-moralischen Rehabilitierung der Opfer der Hexenprozesse erfolgten Beschlüsse der Stadträte von Witten 2014[117] und Dortmund 2014.[118]


  • Schleswig: Gedenkgottesdienst mit Bürgermeister Arthur Christiansen und der evangelischen Domgemeinde für die Opfer der Hexenverfolgung am 21. November 2014.[119]


  • Lippstadt 2015,[120]Wemding 2015,[121]Blomberg 2015,[122]Rottweil 2015[123][124]


  • Bamberg: Der Rat der Stadt hat am 29. April 2015 einen Beschluss zu den Hexenprozessen im Hochstift Bamberg gefasst und einen Text für eine Gedenktafel am Denkmal hinter Schloss Geyerswörth beschlossen: „Im Hochstift Bamberg wurden im 17. Jahrhundert etwa 1000 Frauen, Männer und Kinder unschuldig angeklagt, gefoltert und hingerichtet.“[125]


  • Gelnhausen 2015,[126]Balve 2015,[127]Bad Laasphe 2015,[128]Barntrup 2015,[129]Bad Saulgau 2015,[130][131]Schlangen 2015,[132][133]Gadebusch 2015,[134]Hattersheim am Main 2015,[135]Kriftel 2016,[136]Schwerin 2016,[137]Buxtehude 2016,[138]Neuerburg 2016,[139]Wiesensteig 2017,[140]Bernau bei Berlin 2017,[141]Ahlen 2017,[142]Marburg 2018,[143]


Schweiz



  • 2001 hat Ruedi Reich, Kirchenratspräsident des Kantons Zürich/Schweiz, die Opfer des Wasterkinger Hexenprozesses theologisch rehabilitiert.

  • 27. August 2008: Der Glarner Landrat rehabilitierte Anna Göldi, die „letzte Hexe Europas“, als Opfer eines Justizmords.

  • 2009: Das Freiburger Kantonsparlament (Schweiz) rehabilitierte Catherine Repond (genannt «Catillon»), die als letzte verurteilte Hexe der Gegend 1731 hingerichtet wurde.[144]

  • 2013: Otto Sigg, Historiker und ehemaliger Leiter des Zürcher Staatsarchivs, hat die Originalquellen zu den Hexenprozessen mit Todesurteilen in der Stadt Zürich in einem Buch aufgearbeitet – zwischen 1478 und 1701 kosteten diese 75 Frauen und vier Männern das Leben. Vom Standort des heutigen Denkmals des Reformators Huldrich Zwingli bei der Wasserkirche wurden die der Hexerei Angeklagten zum Wellenbergturm überführt, eingesperrt und gefoltert, bevor sie bei lebendigem Leib verbrannt wurden. Sigg schlägt deshalb vor, an dieser Stelle eine Gedenktafel anzubringen.[145]

  • 22. März 2019 Kanton Basel-Stadt/Schweiz: Einweihung der Gedenktafel für die Opfer der Hexenverfolgung. „Die Gedenktafel ist als Rehabilitierung im symbolischen Sinne zu verstehen.“[146]




Gedenkstein für Ann Pudeator




Das Denkmal für die Opfer der Hexenprozesse von Bernau, gestaltet von Annelie Grund



Übriges Europa



  • 31. Oktober 2004: Die schottische Stadt Prestonpans rehabilitierte in Anwesenheit von Nachfahren 81 hingerichtete Frauen.

  • 2012: Nieuwpoort/ Belgien[147]


Amerika



  • 17. Oktober 1711: Generalamnestie für die meisten Verurteilten von Salem (Massachusetts), USA.

  • 1957 wurde die in Salem als Hexe gehängte Ann Pudeator für unschuldig erklärt.

  • 31. Oktober 2001: Die Gouverneurin von Massachusetts unterzeichnete eine Unschuldserklärung für die fünf letzten Frauen der Salemer Hexenprozesse.



Gedenksteine und Gedenktafeln für die Opfer der Hexenprozesse


In vielen Orten in Europa wurde durch Politiker und Bevölkerung ein Gedenken an die Opfer der Hexenprozesse angeregt in Form von Denkmälern, Gedenktafeln, Straßenschildern.[148] In Deutschland erinnern Gedenktafeln in etwa 100 Kommunen an die Hexenverfolgungen.[149]


Hexenverfolgung heute


Das Thema Hexen ist im Sinne von Personen, die angeblich Schadenzauber ausführen, in vielen Ländern und Kulturen, z. B. in Lateinamerika, Südostasien und vor allem in Afrika,[150][151] heute nach wie vor aktuell. Seit 1960 sind vermutlich mehr Menschen wegen Hexerei hingerichtet oder umgebracht worden als während der gesamten europäischen Verfolgungsperiode. Allein im ostafrikanischen Tansania werden seit den 1990er Jahren jährlich 100 bis 200 Fälle von Morden an angeblichen Hexen bzw. Zauberern berichtet.[152] In Südafrika bekamen Hexenjagden besonders durch die Comrades, eine Jugendorganisation des ANC, seit Mitte der 1980er Jahre eine starke Bedeutung. Seit der Befreiung stiegen die Hexenjagden in den 1990ern nochmals an, die jährlichen Opferzahlen schätzt man auf mehrere Dutzend bis Hunderte.
In Westafrika wurden in den 1970ern Hexen für eine Epidemie verantwortlich gemacht. Anstatt Impfprogramme zu initiieren, ließ die Regierung im Radio Geständnisse alter Frauen verbreiten, dass diese die Gestalt von Waldkäuzen angenommen haben, um die Seelen der kranken Kinder zu stehlen.


Derzeit werden insbesondere die Fälle der sogenannten Hexenkinder im Kongo in die Aufmerksamkeit gerückt. Die Aggression gegen Kinder als vermeintliche Verursacher der Krankheit AIDS und des Todes der Eltern nimmt anscheinend zu, aus Nigeria,[153]Benin[154] wie auch Angola sind gleichlautende Berichte zu vernehmen. In einigen Ländern Afrikas – z. B. in Kamerun,[155]Malawi – ist seit deren Unabhängigkeit eine Gesetzgebung gegen Hexerei wieder eingeführt worden, in nahezu allen afrikanischen Staaten gibt es entsprechende Diskurse. Dies wird als Versuch der Verrechtlichung von Hexenprozessen gewertet, um unkontrollierte Verfolgungen der verdächtigten Personen einzuschränken. Von den meisten Experten wird dieses Ziel als zum Scheitern verurteilt erachtet, darüber hinaus werden elementare Prinzipien des modernen Rechtsstaates missachtet: Der Gerichtssaal kann nur die öffentliche Meinung bedienen, er ist verlängerter Arm des Lynchmobs. Auch in der Zentralafrikanischen Republik und besonders in Kenia kommt es häufig zu Anschuldigungen & Hexenverfolgungen.[156][157]


Vertrackt ist bei der Aufklärungsarbeit die „Wirklichkeit der Hexerei“: Weil von Reichen und Mächtigen grundsätzlich angenommen wird, dass sie ihre Macht durch Ritualmorde und Hexerei erlangt hätten, sehen einige in Ritualmorden tatsächlich ein Mittel, zu Macht zu gelangen. Menschlichen Körperteilen und Blut wird eine gewaltige heilende und destruktive Macht zugeschrieben. In Nigeria und Südafrika werden jährlich bis zu hundert Ritualmorde aufgedeckt oder entsprechend zugerichtete Leichen mit fehlenden Genitalien gefunden, was den Hexenglauben nur anfacht.


Weitere Berichte von epidemischen Hexenjagden sind aus Indonesien, Indien, Südamerika und den arabischen Staaten bekannt.



  • In vielen traditionellen Ethnien des südamerikanischen Tieflandes zählt die Ermordung einer Hexe oder eines Zauberers zur zwingenden Folge einer tödlichen Erkrankung.

  • In Indonesien wurden nach der Absetzung Suhartos zwischen Dezember 1998 und Februar 1999 ca. 120 Personen als Hexen ermordet.

  • In Indien wurden zwischen 2001 und 2006 400 Adivasis im Bundesstaat Assam unter Hexereivorwürfen umgebracht.

  • Im Januar 2007 wurden drei Frauen in Liquiçá/Osttimor beschuldigt, Hexen zu sein. Die Frauen im Alter von 25, 50 und 70 Jahren wurden ermordet und ihr Haus angezündet. Drei Verdächtige wurden von der UN-Polizei verhaftet.[158] Es kommt unter der ungebildeten Landbevölkerung vereinzelt immer wieder zu solchen Lynchtaten.[159]

  • Auch in Saudi-Arabien werden Männer und Frauen wegen Verdachts der Zauberei und Frauen wegen Hexerei verfolgt. Beide Vergehen werden mit der Todesstrafe geahndet.[160][161][162][163]


Die modernen Hexenjagden werden inzwischen vom UNHCR der UNO kontinuierlich als massivste Missachtung der Menschenrechte kritisiert. Betroffen sind nach den Reports des UNHCR die sozial Schwächsten in der Gesellschaft: vor allem Frauen und Kinder sowie Alte und Außenseitergruppen wie Albinos und HIV-Infizierte.[164] Armut, Not, Epidemien, soziale Krisen und mangelnde Bildung fördern ebenso Hexenverfolgung wie der ökonomische Nutzen der Verfolger und ihrer Anführer, oft Pastoren oder „Hexendoktoren“, die z. B. an Exorzismen oder am Verkauf von Körperteilen der Ermordeten verdienen.[165][166]


Siehe auch



  • Hexenlehre

  • Hexenkinder

  • Liste bekannter Personen, die wegen Hexerei hingerichtet wurden


Literatur


  • Witchcraft Bibliography Project Online with primary and secondary sources worldwide, University of Glamorgan, UK


Sekundärliteratur



  • Wolfgang Behringer: Hexenverfolgung in Bayern: Volksmagie, Glaubenseifer und Staatsräson in der Frühen Neuzeit. R. Oldenbourg, München 1997, ISBN 3-486-53903-5.

  • Wolfgang Behringer: Hexen. Glaube, Verfolgung, Vermarktung (Beck’sche Reihe 2082). Beck, München 2002, ISBN 3-406-41882-1.

  • Rosmarie Beier-de Haan (Hrsg.): Hexenwahn – Ängste der Frühen Neuzeit. Begleitband zur gleichnamigen Ausstellung des Deutschen Historischen Museums; Berlin … Ed. Minerva Farnung, Wolfratshausen 2002, ISBN 3-932353-61-7 (veränderte Online-Ausgabe).


  • Nicole Bettlé: Wenn Saturn seine Kinder frisst. Kinderhexenprozesse und ihre Bedeutung als Krisenindikator. Peter Lang Verlag, 2013, ISBN 978-3-0343-1251-6.

  • Matthias Blazek: Hexenprozesse – Galgenberge – Hinrichtungen – Kriminaljustiz im Fürstentum Lüneburg und im Königreich Hannover. Ibidem, Stuttgart 2006, ISBN 3-89821-587-3.

  • Rainer Decker: Hexen. Magie, Mythen und die Wahrheit. 4 Bände, Primus Verlag, Darmstadt 2004, ISBN 3-89678-329-7.


  • Johannes Dillinger: Hexen und Magie. Eine historische Einführung (Historische Einführungen, Band 3). Campus, Frankfurt a. M. / New York 2007.

  • Jonathan B. Durrant: Witchcraft, Gender, and Society in Early Modern Germany. Brill, Leiden 2007, ISBN 978-90-04-16093-4.


  • Silvia Federici: Caliban und die Hexe. Frauen, der Körper und die ursprüngliche Akkumulation. Mandelbaum, Wien 2012, ISBN 978-3-85476-615-5.

  • Christoph Gerst: Der Hexenprozess. Vom Erkennen einer Hexe bis zum Urteil. AV, Saarbrücken 2012, ISBN 978-3-639-42732-5.

  • Christoph Gerst: Hexenverfolgung als juristischer Prozess. Das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel im 17. Jahrhundert. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2012, ISBN 978-3-89971-970-3.


  • Thomas Hauschild, Heidi Staschen, Regina Troschke: Hexen. Katalog zur Ausstellung. Hochschule für bildende Künste, Hamburg 1979.

  • Horst Herrmann: Die Folter. Eine Enzyklopädie des Grauens. Eichborn, Frankfurt 2004, ISBN 3-8218-3951-1.

  • Claudia Kauertz: Wissenschaft und Hexenglaube. Die Universität Helmstedt 1576–1626. 2001, ISBN 3-89534-353-6.

  • Michael Kunze: Straße ins Feuer. Vom Leben und Sterben in der Zeit des Hexenwahns. Kindler, München 1982, ISBN 3-463-00838-6.


  • Joachim Lehrmann: Hexen- und Dämonenglaube im Lande Braunschweig, Lehrte 2009, Lehrmann-Verlag, ISBN 978-3-9803642-8-7.

  • Erik Midelfort: Witch Hunting in Southwestern Germany 1562–1684. Stanford 1972.

  • Brian P. Levack: Hexenjagd. Die Geschichte der Hexenverfolgungen in Europa (Beck’sche Reihe 1332). C. H. Beck, München 1999, ISBN 3-406-42132-6.

  • Sönke Lorenz (Hrsg.): Himmlers Hexenkartothek. Das Interesse des Nationalsozialismus an der Hexenverfolgung. (Hexenforschung 4). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2000, ISBN 3-89534-313-7.


  • Monika Lücke, Dietrich Lücke: Ihrer Zauberei halber verbrannt. Hexenverfolgungen in der Frühen Neuzeit auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts. Mitteldeutscher Verlag, Halle 2011, ISBN 978-3-89812-828-5.

  • Katrin Moeller: Dass Willkür über Recht ginge. Hexenverfolgung in Mecklenburg im 16. und 17. Jahrhundert (Hexenforschung 10). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2007, ISBN 978-3-89534-630-9.[167]


  • Emil Pauls: Hexenverbrennungen zu Aachen in den Jahren 1630 und 1649. In: Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins. 5. Band, Benrath & Vogelsang, Aachen 1883, S. 295–301 (Digitalisat).


  • Lyndal Roper: Hexenwahn. Geschichte einer Verfolgung. C. H. Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-54047-9.

  • Walter Rummel, Rita Voltmer: Hexen und Hexenverfolgung in der Frühen Neuzeit. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2008, ISBN 978-3-534-19051-5.

  • Andreas Schmauder (Hrsg.), W Behringer, A. Belauert u.a: Frühe Hexenverfolgung in Ravensburg und am Bodensee. 2. Auflage. UVK, Konstanz 2017 (149 Seiten; zur Ausstellung 1484 – Hexenwahn und Hexenverfolgung in Europa neu aufgelegt. Mindestens 48 Frauen wurden innerhalb weniger Jahre als Hexen in der Stadt Ravensburg bei lebendigem Leib verbrannt. Dies war die erste große systematische Verfolgung von Männern und Frauen als Hexen im christlichen Abendland (unter Leitung der Inquisition). Begleittext. Es folgt z. B. 1611–1618 die Fürstpropstei Ellwangen mit 400 Opfern – darunter noch 20 Prozent Männer.)

  • Rolf Schulte: Hexenmeister. Die Verfolgung von Männern im Rahmen der Hexenverfolgung von 1530–1730 im alten Reich (Kieler Werkstücke. Reihe G: Beiträge zur frühen Neuzeit, 1, zugleich Dissertation an der Universität Kiel, 1999). Lang, Frankfurt am Main u. a. 2001, ISBN 3-631-37781-9.


  • Gerd Schwerhoff: Hexerei, Geschlecht und Regionalgeschichte, in: Hexenverfolgung und Regionalgeschichte. Die Grafschaft Lippe im Vergleich (= Studien zur Regionalgeschichte Bd. 4), hrsg. v. Gisela Wilbertz, Gerd Schwerhoff und Jürgen Scheffler, Bielefeld 1994, 325–353.

  • Gerd Schwerhoff: Strafjustiz und Gerechtigkeit in historischer Perspektive – das Beispiel der Hexenprozesse, in: Andrea Griesebner, Martin Scheutz, Herwig Weigl (Hrsg.): Justiz und Gerechtigkeit – Historische Beiträge (16.–19. Jahrhundert), Innsbruck ; Wien ; München ; Bozen : Studien-Verl., 2002, ISBN 3-7065-1642-X.


  • Otto Sigg: Hexenprozesse mit Todesurteil: Justizmorde der Zunftstadt Zürich. 2. Auflage. Selbstverlag, Zürich 2013, ISBN 978-3-907496-79-4. 


  • Wilhelm Gottlieb Soldan: Geschichte der Hexenprocesse. Aus den Quellen dargestellt. Cotta, Stuttgart u. a. 1843.
    • Wilhelm Gottlieb Soldan, Heinrich Ludwig Julius Heppe: Soldan’s Geschichte der Hexenprozesse. Cotta, Stuttgart 1880.

      • Wilhelm Gottlieb Soldan, Heinrich Heppe, Max Bauer: Geschichte der Hexenprozesse. Parkland-Verlag, Köln 1999, ISBN 3-88059-960-2.

      • Wilhelm Gottlieb Soldan, Heinrich Heppe, Sabine Ries: Geschichte der Hexenprozesse. Vollmer, Essen 1997, ISBN 3-88851-205-0.





  • Manfred Wilde: Die Zauberei- und Hexenprozesse in Kursachsen. Böhlau Verlag, Köln/Weimar/Wien 2003, ISBN 3-412-10602-X.

  • Manfred Wilde: Hexenprozesse in den anhaltischen Fürstentümern. In: Auf dem Weg zu einer Geschichte Anhalts. Mitteilungen des Vereins für Anhaltische Landeskunde, 21. Jahrgang 2012, Sonderband (Tagungsband). Köthen 2012, S. 133–157.

  • Hans Conrad Zander: Kurzgefasste Verteidigung der Heiligen Inquisition. Es spricht der Großinquisitor. Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh 2007, ISBN 978-3-579-06952-4.


Quellenwerke



  • Joseph Hansen: Quellen und Untersuchungen zur Geschichte des Hexenwahns und der Hexenforschung im Mittelalter. C. Georgi, Bonn 1901 (Nachdruck: Olms, Hildesheim 1963). (Die Darstellung der historischen Entwicklung ist veraltet.)


  • Heinrich Kramer alias Institoris: Der Hexenhammer. Malleus maleficarum. Kommentierte Neuübersetzung. 5. Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2006, ISBN 3-423-30780-3.


  • Friedrich von Spee: Cautio Criminalis oder Rechtliches Bedenken wegen der Hexenprozesse. Aus dem Lateinischen von Joachim-Friedrich Ritter. 8. Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2007, ISBN 978-3-423-30782-6.


  • Nicolas Rémy: Daemonolatreia oder Teufelsdienst. UBooks-Verlag, 2009, ISBN 978-3-86608-113-0.


  • Ulrich Molitor: Von Unholden und Hexen. UBooks-Verlag, 2008, ISBN 978-3-86608-089-8.


  • Hermann Löher: Wehmütige Klage der frommen Unschuldigen. Ein Schöffe kritisiert die Hexenjagd. Aus dem Frühneuhochdeutschen übertragen von Dietmar K. Nix. Köln 1995, ISBN 3-9803297-4-7.

  • Friedrich-Christian Schroeder (Hrsg.): Die peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls des V. und des Heiligen Römischen Reichs von 1532 (Carolina). Reclam, Stuttgart 2000, ISBN 3-15-018064-3.


Weblinks



 Commons: Hexen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien


 Wikisource: Hexenwesen – Quellen und Volltexte


 Wiktionary: Hexenverfolgung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen



  • Themenportal Hexenforschung bei historicum.net

  • Rita Voltmer: Vom getrübten Blick auf die frühneuzeitlichen Hexenverfolgungen – Versuch einer Klärung. bei dfn.de, 2006.


  • Erinnerungsstätte an Hexenprozesse in Schottland auf Wikinews


Quellen



  • Protokoll eines Hexenverhörs aus dem Jahr 1629 (angeklagt: der 14-jährige Daniel Bittl aus Bamberg)

  • Hexenverfolgungen in Stein am Rhein Schweiz: Protokollauszüge (Der Prozess gegen Barbara Koch und Anna Wabler)

  • Die „Kindhexe“ Agatha Gatter und ihr Retter Dr. Johannes Pistorius Niddanus d. J. – Ein Freiburger Malefizprozess aus dem Jahr 1603

  • Hexenverfolgung in der Reichsabtei Marchtal 1586–1757

  • Hexenprozesse mit Todesurteil – Justizmorde der Zunftstadt Zürich, Dokumentation zu den 79 mit Todesurteil endenden sogenannten Hexenprozessen im Hoheitsgebiet der Stadt Zürich 1487–1701 (PDF – 2,5 MB), Auf Grund von Quellen des Staatsarchivs Zürich bearbeitet durch Otto Sigg


  • Nachtrag zu dem Kapitel von Hexenprocessen in Deutschland, ein Aktenstück. In: Johann Ernst Fabri, Karl Hammerdörfer (Hrsg.): Historische und geographische Monatsschrift. Erstes bis Sechstes Stück, Halle u. a. 1788, S. 332–338.


Einzelnachweise




  1. Dietegen Guggenbühl: Hexen. In: Sandoz-Bulletin. 24 (1971), S. 27–40, hier S. 36.


  2. Johannes Dillinger (Hrsg.): Zauberer – Selbstmörder – Schatzsucher. Magische Kultur und behördliche Kontrolle im frühneuzeitlichen Württemberg. Trier 2003, S. 88f.


  3. Stephan Quensel: Hexen, Satan, Inquisition: Die Erfindung des Hexen-Problems. ISBN 978-3-658-15125-6, S. 10. 


  4. Hartmut Bossel: Zufall, Plan und Wahn: Chronik der Entwicklungen, die unsere Welt veränderten. 2010, S. 129. 


  5. Mandy de Waal: Witch-hunts: The darkness that won't go away. In: Daily Maverick. 30. Mai 2012, abgerufen am 12. April 2018 (englisch). 


  6. Adam Nossiter: Witch Hunts and Foul Potions Heighten Fear of Leader in Gambia. In: The New York Times. 20. Mai 2009, abgerufen am 12. April 2018 (englisch). 


  7. Salman Ravi: Village 'witches' beaten in India. In: BBC News. 20. Oktober 2009, abgerufen am 12. April 2018 (englisch). 


  8. Marissa Fessenden: Why Do Witch Hunts Still Happen? In: Smithsonian.com. 30. Oktober 2015, abgerufen am 12. April 2018 (englisch). 


  9. Wohl kam es zu einzelnen Exzessen wie dem Martyrium der als Zauberin verfolgten neuplatonischen Philosophin Hypatia durch einen christlichen Mob im Jahre 415; dieses Ereignis wurde von der offiziellen Kirche ausdrücklich als große Schande bezeichnet.


  10. Lorenz, Sönke / Midelfort, H. C. Erik: Hexen: Hexen und Hexenprozesse. Abgerufen am 8. Juni 2017. 


  11. Wolfgang Behringer: Hexen: Glaube, Verfolgung, Vermarktung, S. 75.


  12. Wilhelm Gottlieb Soldan: Geschichte der Hexenprozesse.


  13. ab Herbert Eiden: Vom Ketzer- zum Hexenprozess. Die Entwicklung geistlicher und weltlicher Rechtsvorstellungen bis zum 17. Jahrhundert. In: Hexenwahn – Ängste der Neuzeit. Ausstellung, Deutsches Historisches Museum, 2002.


  14. Gerda Riedl: Der Hexerei verdächtig.


  15. Thomas Linsenmann: Die Magie bei Thomas von Aquin. Akademie Verlag, Berlin 2000, S. 97 (google.at). 


  16. Joerg H. Fehige: Sexualphilosophie: Eine einführende Annäherung.


  17. ab Vgl. Vortrag Michael Hochgeschwender zur Hexenangst im kolonialen Amerika, Dienstag, 14. Nov. 2006, 19.00 Uhr, America under Attack? im Amerikahaus München


  18. Harald Schwillus: Die Hexenprozesse gegen Würzburger Geistliche unter Fürstbischof Philip Adolf von Ehrenberg (1623–1631). Echter, Würzburg 1989 (= Forschungen zur Fränkischen Kirchen- und Theologiegeschichte. Band 14).


  19. Karen Jolly, Edward Peters, Catharina Raudvere: Witchcraft and Magic in Europe: The Middle Ages. Athlone, 2002, ISBN 978-0-485-89002-0, S. 241. 


  20. abcde Rita Voltmer, Franz Irsigler: Die europäischen Hexenverfolgungen der Frühen Neuzeit – Vorurteile, Faktoren und Bilanzen. In: Hexenwahn – Ängste der Neuzeit. Ausstellung Deutsches Historisches Museum, 2002.


  21. Jolande Jacobi: Die Psychologie von C.G. Jung. Eine Einführung in das Gesamtwerk. Mit einem Geleitwort von C.G. Jung. Fischer Taschenbuch, Frankfurt März 1987, ISBN 3-596-26365-4, S. 96 zu Stw. „Götter und Dämone“.


  22. Georg Modestin, Kathrin Utz Tremp: Zur spätmittelalterlichen Hexenverfolgung in der heutigen Westschweiz. Ein Forschungsbericht. In: Zeitenblicke 1/2002.


  23. NZZ Format (26. Juli 2000): Die frühesten Dokumente zum Hexensabbat (Memento des Originals vom 29. September 2007 im Internet Archive) i Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www-x.nzz.ch, abgerufen am 19. Januar 2009.


  24. Die erste Seite von Fründs handschriftlichem Bericht in der Zentralbibliothek Luzern, abgerufen am 19. Januar 2009.


  25. Rainer Decker: Die Päpste und die Hexen.


  26. Vortrag des Universitätsbibliothekars der Universität Tromsø Rune Hagen im Jahr 2001.


  27. Jedoch sehr wenige Todesurteile, vgl. Johannes Dillinger: Hexenprozesse in europäischer Perspektive. In: Historisches Museum der Pfalz Speyer (Hg.): Hexen. Mythos und Wirklichkeit. München 2009, S. 101–111, hier 103.


  28. Wolfgang Behringer: Hexen. Glaube, Verfolgung, Vermarktung. Band 1. C. H. Beck Wissen, München 1998, ISBN 3-406-41882-1, S. 118 (Digitalisat in der Google-Buchsuche – 5. Auflage 2005).  Historisches Museum der Pfalz Speyer (Hg.): Hexen. Mythos und Wirklichkeit. München 2009, S. 180–185, mit detaillierten Zahlen je Region.


  29. Johannes Dillinger: Hexenprozesse in europäischer Perspektive. In: Historisches Museum der Pfalz Speyer (Hg.): Hexen. Mythos und Wirklichkeit. München 2009, S. 101–111, hier 103–106.


  30. Hermann Löher: Hochnötige Unterthanige Wemütige Klage Der Frommen Unschültigen. 1676, Vergewaltigung von Anna Kemmerlin, der Ehefrau des Schöffen Peller, durch den Henker Hondeschlager und seinen Knecht, 43 und 44, Zitat: (43) … dem Hencker/ Hondeschlager und seinem Knecht übergeben; ihr an alle ordten und enden die hahren abzuscheren; da dan ein frembdes passirt, als der Hencker und Knecht/ bey einer abseiten Kammer wahren/ die so ehrliche Scheffen Fraw unerlich an zu greiffen/ die hahren aller enden ihres Leibs ab zu scheren/ und sie un-erlich zu (44) handelen/ davon auch im Criminalis dubii zu lesen. Da schreyet und ruffet die frauw über laut! …


  31. Ein Fragenkatalog findet sich z. B. bei Wolfgang Behringer (Hrsg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland. 7. Auflage. München 2010, S. 280–285 (online, zitiert nach Behringer@1@2Vorlage:Toter Link/m.facebook.com (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) i Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.).


  32. Gerd Schwerhoff: Vom Alltagsverdacht zur Massenverfolgung. Neuere deutsche Forschungen zum frühneuzeitlichen Hexenwesen. GWU 46, S. 359–380, hier S. 362 f., S. 365.


  33. Ronald Füssel: Hexen und Hexenverfolgung im Thüringischen Raum. Zweite überarbeitete Auflage. Landeszentrale für politische Bildung Thüringen, Erfurt 2006, ISBN 3-931426-53-X, S. 21.


  34. Felix Wiedemann: Rassenmutter und Rebellin. Hexenbilder in Romantik, völkischer Bewegung, Neuheidentum und Feminismus. Verlag Königshausen und Neumann, Würzburg 2007, ISBN 978-3-8260-3679-8, S. 38.


  35. Wiedemann, ebd. S. 167


  36. Wolfgang Behringer: Hexen – Glaube, Verfolgung, Vermarktung. 4. Auflage. Beck, München 1998, S. 67.


  37. Brian P. Levack: Hexenjagd. Die Geschichte der Hexenverfolgungen in Europa. München 1995 (Übersetzung von: Witch-hunt in early modern Europe. New York 1987), S. 176–182.


  38. Wolfgang Behringer: Neun Millionen Hexen. Entstehung, Tradition und Kritik eines populären Mythos. In: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht. 49 (1998), S. 664–685, zitiert nach https://www.historicum.net/de/themen/hexenforschung/thementexte/rezeption/artikel/Neun_Millionen_Hexen/


  39. Gunnar Heinsohn, Otto Steiger: Die Vernichtung der weisen Frauen. Hexenverfolgung. Kinderwelten. Menschenproduktion. Bevölkerungswissenschaft. Dritte, erweiterte Auflage. München 1989.(Erste Auflage. Herbstein-Schlechtenwegen 1985).


  40. Siehe z. B. Walter Rummel: ‚Weise‘ Frauen und ‚weise‘ Männer im Kampf gegen Hexerei. Die Widerlegung einer modernen Fabel. In: Christof Dipper, Lutz Klinkhammer, Alexander Nützenadel: Europäische Sozialgeschichte. Festschrift für Wolfgang Schieder (= Historische Forschungen 68). Berlin 2000, S. 353–375, zitiert nach historicum.net.


  41. Behringer: Hexen – Glaube, Verfolgung, Vermarktung. S. 67–68.


  42. Soldan-Heppe: Hexen-Prozesse II. S. 9.


  43. Wolfgang Behringer: Hexen – Glaube, Verfolgung, Vermarktung. 5. Auflage. Beck, München 1998, S. 36.


  44. Hexenverfolgungen in Stein am Rhein Schweiz


  45. Jacek Wijaczka: Hexenprozesse in Polen vom 16. bis zum 18. Jahrhundert. In: Gudrun Gersmann, Katrin Moeller, Jürgen-Michael Schmidt (Hrsg.): Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung (online auf: historicum.net).


  46. Lesebuch zum Thema „Hexen“ und „Zauberei“ in Predigten, Vorlesungen, Tischreden von Martin Luther. Zusammengestellt von Hartmut Hegeler u. a., Unna, 2016. (PDF; 8,4 MB; 238 Seiten), abgerufen am 13. September 2016.


  47. Zum Fall eines „bezauberten Mägdleins“, das „blutige Thränen vergieße; wenn jenes Weib da sei“, äußerte sich Luther wie folgt: „Da sollte man mit solchen zum Gericht/ zur Strafe eilen. Die Juristen wollen zu viele Zeugnisse haben, verachten diese offenbaren [Tatsachen]. Ich, sprach er, habe in diesen Tagen einen Ehefall gehabt, wo die Frau ihren Mann vergiften wollte, also, daß er Eidechsen hat ausgebrochen, und sie, peinlich [d. h. unter Folter] befragt, hat nichts geantwortet, weil solche Hexen stumm sind, verachten die Martern; der Teufel läßt sie nicht reden. Diese Thatsachen geben Zeugnis genug, daß ein Exempel an ihnen gegeben werden möchte, anderen zum Schrecken“. (Tischreden, Kap. 25, 20. August 1538)


  48. Hartmut Lehmann: Frömmigkeitsgeschichtliche Auswirkungen der „Kleinen Eiszeit“. In: Wolfgang Schieder (Hrsg.): Volksreligiosität in der modernen Sozialgeschichte (Geschichte und Gesellschaft Sonderheft 11). Göttingen 1986, S. 31–50.


  49. Wolfgang Behringer: „Kleine Eiszeit“ und Frühe Neuzeit. In: Wolfgang Behringer, Hartmut Lehmann, Christian Pfister (Hrsg.): Kulturelle Konsequenzen der „Kleinen Eiszeit“. Göttingen 2005, S. 415–508.


  50. Opusculum de sagis maleficis, Martini Plantsch concionatoris Tubingensis, Heilbronn 1507; herausgegeben von Heinrich Bebel, S. 4r: „Prima veritas catholica haec est. Nulla creatura potest alteri laesionem inferre, seu quemcumque effectum positivum ad extra producere, nisi Deo volente“ (Orthografie modernisiert).


  51. Homilia de Grandine, habita 1539. In: Pericopae evangeliorum quae usitato more in praecipuis Festis legi solent, Frankfurt 1557; deutsch übersetzt von Jakob Gräter Ein predig von dem Hagel und Ungewitter, Gethan Anno 1539, in: Evangelien der fürnembsten Fest- und Feyertagen, Frankfurt 1558 u. ö., Ausgabe Frankfurt am Main 1572, S. 891–896; vgl. die Handschrift Homiliae Evangeliorum quae usitate more diebus dominicis proponuntur. Jo. Brentius Homiliae Halae Suev. ab ao 1524–1544 unicum exempl. der Landesbibliothek Stuttgart (Cod. theol. et phil. fol. 278).


  52. Matthäus Alber / Wilhelm Bidembach, Ein Summa etlicher Predigen vom Hagel und Unholden, gethon in der Pfarrkirch zuo Stuottgarten im Monat Augusto Anno M.D.LXII … sehr nutzlich und tröstlich zuo diser zeit zuo lesen, Tübingen 1562.


  53. Aus Saalfeld bei Salzwedel, Magister, 1571–1586 Diakon in Augsburg, 1586 in Ulm ohne Amt, 1589–1594 Hofprediger in Ansbach, 1594–† 1616 Pfarrer in Crailsheim.


  54. De magia disputatio ex Cap. 7. Exo[dus]. Deo Patre per Jesum Christum, virtute Spiritus sancti nos iuvante praeside … Iacobo Heerbrando, Sacrae Theologiae Doctore …, Domino ac Praeceptore suo omni pietate colendo Nicolaus Falco Salveldensis, ad subiectas cum Quaestione Theses, XV. die Decembris, loco consueto, hora septima antemeridiana, pro ingenii sui viribus, exercitii causa, respondere conabitur, Tübingen 1570, S. 4 „Nec existimandum est, verba ista Magorum tantae esse efficaciae, aut eas habere vires, ut res istas efficiant“


  55. A. a. O, bes. S. 11f u. ö.


  56. Wilhelm Friedrich Lutz las 1589/90 zur Untermauerung seiner Kritik Abschnitte aus Predigten seines Lehrers Schnepf vor; vgl. Gustav Wulz: Wilhelm Friedrich Lutz (1551–1597). In: Lebensbilder aus dem Bayerischen Schwaben 5, hrsg. von Götz Freiherr von Pölnitz, München: Max Hueber 1956, S. 198–220, S. 212. Aus den Jahren 1563 bis 1572 sind von Martin Crusius (1526–1607) angefertigte Mitschriften von Tübinger Predigten Schnepfs erhalten (Universitätsbibliothek Tübingen, Mc 101).


  57. Disputatio de magis, veneficis, maleficis et lamiis, praeside Ioanne Georgio Godelmanno … respondente Marco Burmeistero … habita Rostochii XXVI. Febr. anni LXXXIIII. in collegio fratrum, Frankfurt am Main 1584, deutsch [tendenzielle Übersetzung] Frankfurt am Main 1592.


  58. De Magis, Veneficis Et Lamiis, Recte Cognoscendis & Puniendis, Libri Tres, His accessit ad Magistratum Clarissimi et Celeberrimi I.C.D. Iohannis Althusij Admonitio, Bd. 1, Bd. 2 und Bd. 3, Frankfurt 1591.


  59. Samuel Meigerius: De Panurgia Laminarum, Sagarum, Strigum ac Veneficarum, Hamburg 1587.


  60. Prozessakten im Hauptstaatsarchiv Stuttgart (A 209 Bü 1055 Q. 66).


  61. Aus Aurich bei Vaihingen; ⚭ 1622 Sabina Burkhardt, Tochter von Georg Burkhardt (1539–1607) aus Tübingen; nicht identisch mit dem Chronisten der Hexenprozesse von 1618 bis 1620 in Schiltach.


  62. Tractatus theologicus De sagarum impietate, nocendi imbecillitate et poenae gravitate, &c. … praeside Theodoro Thummio, SS. Theologiae Doctore, eiusdem Professore & Ecclesiae Tubingensis Decano, Respondente M. Simone Petro Werlino, S.S. Theol. Studioso, Tübingen: Theodor Werlin 1621.


  63. Heinrich Koops: Kirchengeschichte der Insel Föhr. Husum 1987, S. 66.


  64. Brief Salve in eo qui nos dilexit suoque abluit sanguine an Brenz vom 10. Oktober 1565 = Anhang zum Liber apologeticus et pseudomonarchia daemonum. Basel 1577.


  65. Vgl. das Zitat von Alciato („noua holocausta“) in Johannes Wier: De lamiis. Oporinus, Basel 1577, Sp. 84 (Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek München), (deutsch 1586 (Digitalisat)); Bericht des Mailänder Juristen Andreas Alciatus über ein … erstattetes juristisches Gutachten über das Hexenwesen (um 1530). In: Joseph Hansen: Quellen und Untersuchungen zur Geschichte des Hexenwahns und der Hexenforschung im Mittelalter. C. Georgi, Bonn 1901, S. 310–312 (Google-Books).


  66. Vgl. Peter Arnold Heuser: Zur Bedeutung der Vor- und Nachkarrieren von Reichskammergerichtsjuristen des 16. Jahrhunderts für das Studium ihrer Rechtsauffassungen. Eine Fallstudie. In: Albrecht Cordes (Hrsg.): Juristische Argumentation – Argumente der Juristen (Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, 49). Böhlau, Köln 2006, S. 153–218, bes. S. 204 Anm. 155 (Google-Books).


  67. Vgl. Johann Weyer: De praestigiis daemonum et incantationibus ac veneficiis. 2. Auflage. Johann Oporinus Nachfolger, Basel 1577, S. 713ff.


  68. Zu Christoph Prob vgl. Kurt Stuck: Personal der kurpfälzischen Zentralbehörden in Heidelberg 1475–1685 unter besonderer Berücksichtigung der Kanzler (Schriften zur Bevölkerungsgeschichte der pfälzischen Lande). Ludwigshafen 1986, S. 76.


  69. Vgl. Johann Weyer: De praestigiis daemonum et incantationibus ac veneficiis. 2. Auflage. Johann Oporinus Nachfolger, Basel 1577, S. 717; Christoph Meiners: Historische Vergleichung der Sitten und Verfassungen, der Gesetze und Gewerbe des Handels und der Religion, der Wissenschaften und Lehranstalten des Mittelalters mit denen unsers Jahrhunderts. Bd. III, Helwing, Hannover 1794, S. 368f.


  70. Vgl. Jürgen Michael Schmidt: Glaube und Skepsis. Die Kurpfalz und die abendländische Hexenverfolgung 1446–1685. Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2000, S. 194; Peter Arnold Heuser: Zur Bedeutung der Vor- und Nachkarrieren von Reichskammergerichtsjuristen des 16. Jahrhunderts für das Studium ihrer Rechtsauffassungen. Eine Fallstudie. In: Albrecht Cordes (Hrsg.): Juristische Argumentation – Argumente der Juristen (Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, 49). Böhlau, Köln 2006, S. 153–218, bes. S. 204f.


  71. Vgl. Neuwe Zusätze D. Johann Weiers in der deutschen Ausgabe 1586 von De praestigiis daemonum. Von Teufelsgespenst, Zauberern und Gifftbereytern, Schwarzkünstlern, Hexen und Unholden … Basseus, Frankfurt am Main 1586, S. 567–575 (Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek München).


  72. De sagarum (quas vulgo veneficas appellant) natura, arte, viribus et factis: item de notis indicisque, quibus agnoscantur: et poena, qua afficiendae sint, Bremen 1584.


  73. Augustin Lercheimer: Christlich bedencken vnd erjnnerung von Zauberey, woher, was, vnd wie vielfältig sie sey, wem sie schaden könne oder nicht: Wie diesem laster zu wehren, vnd die so damit behafft, zu bekehren. Heidelberg 1585.


  74. Johannes Scultetus: Gründlicher Bericht von Zauberey und Zauberern, darinn dieser grausamen Menschen feindtseliges und schändliches Vornemen und wie Christlicher Obrigkeit ihnen Zubegegnen, ihr Werck zuhindern, aufzuheben und zu Straffen gebüre und wol möglich sey … kurtz und ordentlich erkläret. Lich 1598.


  75. Wilhelm Gottlieb Soldan: Geschichte der Hexenprozesse. Band II, S. Kapitel 8. 


  76. Hexenverfolgung. Eine Stellungnahme aus der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern


  77. http://www.anton-praetorius.de/downloads/Liste%20Staedte%20mit%20Gottesdiensten%20zu%20Hexenprozessen.pdf


  78. Materialien zu den Gottesdiensten mit Predigt, Liturgie und Liedern


  79. http://www.dbk.de/presse/details/?presseid=111&cHash=89bbfef4d9bd97f43ef0ad69d177c652


  80. Österreichischer Rundfunk 2016: Papst Johannes Paul II. hatte bereits in seinem großen „Mea Culpa“ (Schuldbekenntnis) im Jubiläumsjahr 2000 um Vergebung für die Inquisition und andere Vergehen der Kirche wie Kreuzzüge und Judenverfolgung gebeten.


  81. Ruedi Reich zu: Die Hexen von Wasterkingen (Memento vom 10. Dezember 2017 im Internet Archive)


  82. http://www.anton-praetorius.de/opfer/orte.htm#Stellungnahme


  83. Erklärung der Lippischen Landeskirche zum Thema Hexenverfolgung, 2012 (PDF; 473 kB)


  84. Erzbistum Bamberg verurteilt Hexenwahn gestern und heute


  85. http://www.anton-praetorius.de/arbeitskreis/kirchliche_stellungnahme2.htm#Vesper


  86. http://www.kirchenkreis-soest.de/fileadmin/download/stellungnahmen/oeffentliches-wort_des-kirchenkreises-soest-zur-Hexenverfolgung.pdf


  87. http://www.anton-praetorius.de/downloads/KK%20Hattingen%20Witten%20zur%20Rehabilitierung%20Opfer%20Hexenprozesse.pdf


  88. Evangelisch Lutherische Landeskirche Hannovers zur sozialen Rehabilitation der Opfer der Hexenprozesse 18. September 2015


  89. Brief von Bischof Heinrich Bedford-Strohm vom 17. Februar 2016 an den Arbeitskreis Hexenprozesse.


  90. Kirchliche Hexenverfolgung war Unrecht. Papst verurteilt Mitwirkung an Hexenverfolgungen und Ketzerverbrennungen


  91. Papst: Kirchliche Hexenverfolgung war Unrecht


  92. Zitation fehlt.


  93. Gunnar Heinsohn, Rolf Knieper, Otto Steiger: Menschenproduktion – allgemeine Bevölkerungstheorie der Neuzeit. Suhrkamp, Frankfurt/M. 1979; Gunnar Heinsohn, Otto Steiger: Die Vernichtung der weisen Frauen. Hexenverfolgung, Kinderwelten, Bevölkerungswissenschaft, Menschenproduktion. Herbstein 1985; siehe auch Gunnar Heinsohn, Otto Steiger: Witchcraft, Population Catastrophe and Economic Crisis in Renaissance Europe: An Alternative Macroeconomic Explanation. IKSF Discussion Paper No. 31, December 2004.


  94. siehe kritisch: Walter Rummel: Weise Frauen und weise Männer im Kampf gegen Hexerei: Die Widerlegung einer Modernen Fabel. In: C. Dipper, L. Klinkhammer, A. Nützenadel: Europäische Sozialgeschichte. Festschrift für Wolfgang Schieder. Berlin 2000, S. 353–375; zustimmend siehe John M. Riddle: The Great Witch-Hund and the Suppression of Birth Control: Heinsohn and Steiger’s Theory from the Perspective of an Historian. Appendix zu: Gunnar Heinsohn, Otto Steiger: Witchcraft, Population Catastrophe and Economic Crisis in Renaissance Europe: An Alternative Macroeconomic Explanation. (Memento vom 12. September 2008 im Internet Archive) IKSF Discussion Paper No. 31, Dezember 2004.


  95. Johannes Dillinger (Hrsg.): Zauberer – Selbstmörder – Schatzsucher. Magische Kultur und behördliche Kontrolle im frühneuzeitlichen Württemberg. Trier 2003.


  96. Erik H.C. Midelfort: Witch Hunting in Southwestern Germany 1562–1684: The Social and Intellectual Foundation. Stanford University Press, California 1972, ISBN 0-8047-0805-3.


  97. Städte zur Rehabilitierung der Opfer der Hexenprozesse (PDF; 17 KB; abgerufen am 27. April 2016)


  98. Hauptausschuss Stadtrat Bergisch Gladbach, 9. Februar 1988 und 20. März 1990: Beschluss zur Anbringung einer Gedenktafel am Rathaus Bensberg für die Frauen, die unschuldig als Hexen verhöhnt, gefoltert und hingerichtet wurden. Mit Abbildung. (PDF; 1,6 MB), abgerufen am 5. September 2017


  99. Winterberg: Rehabilitierung der Opfer der Hexenprozesse. (PDF, 678 kB) 1. Februar 2012, abgerufen am 11. Januar 2014. 


  100. Stadt Idstein: Die Opfer der Hexenverfolgung in Idstein. Abgerufen am 30. Januar 2017. 


  101. frauenliste-kempten.de: Einweihung des Anna-Maria Schwegelin Brunnens. (Memento vom 13. Oktober 2013 im Internet Archive) (abgerufen am 10. Februar 2013)


  102. Rehabilitierung der Opfer der Hexenprozesse Kammerstein 2002, Barthelmesaurach 2003. (PDF, 6 kB) 27. März 2012, abgerufen am 30. Januar 2017. 


  103. Beschluss Stadtverordnetenversammlung Hofheim.a.T. (PDF, 741 kB) 10. November 2010, abgerufen am 30. Januar 2017. 


  104. Beschluss des Rates der Stadt Sundern. (PDF, 34 kB) 22. September 2011, abgerufen am 11. Januar 2014. 


  105. Beschluss des Rates der Stadt Menden (Sauerland) vom 14. Dezember 2011, Westfalenpost vom 15. Dezember 2011.


  106. Martina Propson-Hauck: Homburger Hexen rehabilitiert. Hrsg.: Frankfurter Rundschau. 24. Februar 2012 (HTML [abgerufen am 17. Januar 2017]). 


  107. Nach 400 Jahren: Köln rehabilitiert Hexen. (Nicht mehr online verfügbar.) In: Aachener Nachrichten. 28. Juni 2012, ehemals im Original; abgerufen am 29. Juni 2012.@1@2Vorlage:Toter Link/www.aachener-nachrichten.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) i Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. 


  108. Lasst die Hexe nicht leben! In: Neue Osnabrücker Zeitung. 30. Juli 2012, abgerufen am 24. Juli 2016. 


  109. Büdingen Stadtverordnetenversammlung rehabilitiert Opfer der Hexenprozesse 12. Oktober 2012


  110. Brief des Rates der Stadt Lemgo über den Beschluss vom 18. Juni 2012 zur Rehabilitierung der Opfer der Hexenprozesse in Lemgo (PDF; 865 kB). In: anton-praetorius.de, abgerufen am 19. November 2016.


  111. Rat der Stadt Soest rehabilitiert Opfer der Hexenverfolgung am 27. Februar 2013 (PDF; 104 KB), abgerufen am 14. Mai 2016.


  112. Beschluss des Stadtrates der Stadt Rehburg-Loccum. (PDF, 471 kB) 14. Oktober 2013, abgerufen am 11. Januar 2014. 


  113. Beschluss des Stadtrates der Lutherstadt Wittenberg. (PDF, 923 kB) 4. November 2013, abgerufen am 11. Januar 2014. 


  114. Gedenken an unschuldige Opfer. In: WAZ.de. 20. Dezember 2013, abgerufen am 11. Januar 2014. 


  115. Rehabilitierung der Opfer der Hexenprozesse durch den Rat der Stadt 10. April 2014. (PDF, 7 kB) 7. Mai 2014, abgerufen am 7. Oktober 2014. 


  116. Trier distanziert sich von der Hexenverfolgung. 27. April 2014, abgerufen am 7. Oktober 2014. 


  117. Beschluss des Stadtrates Witten am 15. September 2014. (PDF, 363 kB) 23. September 2014, abgerufen am 7. Oktober 2014. 


  118. Rat der Stadt Dortmund am 2. Oktober 2014, in: Hellweger Anzeiger, 7. Oktober 2014, S. 28, und in: Ruhrnachrichten Dortmund, 7. Oktober 2014 (nicht online)


  119. Nachrichtenredaktion nordkirche.de: Kirche und Stadt Schleswig erinnern an verbrannte Hexen, 21. November 2014


  120. Rat der Stadt Lippstadt am 23. Februar 2015


  121. Rat der Stadt Wemding am 10. März 2015


  122. Stadt Blomberg am 10. März 2015


  123. Gemeinderat der Stadt Rottweil, Sitzung Kultur-, Sozial- und Verwaltungsausschuss am 15. April 2015, Rehabilitierung der Opfer der Hexenverfolgung


  124. Neue Rottweiler Zeitung, Rottweils Hexen werden rehabilitiert, 15. April 2015 (Memento des Originals vom 25. Mai 2015 im Internet Archive) i Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.nrwz.de


  125. Bamberg: Hexenmahnmal wird eingeweiht


  126. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gelnhausen am 10. Juni 2015


  127. Rat der Stadt Balve am 24. Juni 2015


  128. Rat von Bad Laasphe am 26. Juni 2015, in: Westfalenpost, Wittgensteiner Zeitung Heimatteil, 30. Juni 2015 (nicht online)


  129. Rat der Stadt Barntrup am 1. September 2015, in: Lippische Landes-Zeitung: Barntruper Rat verurteilt Hexenverfolgung. Kommunalpolitiker beschließen Rehabilitierung der Opfer, Nr. 205, 4. September 2015, S. 18 (nicht online)


  130. Gemeinderat Bad Saulgau am 1. Oktober 2015 (Memento des Originals vom 22. Dezember 2015 im Internet Archive) i Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/epaper2.schwaebische.de


  131. Gemeinderat Bad Saulgau.


  132. Rat der Gemeinde Schlangen am 1. Oktober 2015, in: Lippische Landes-Zeitung: Symbolischer Akt des Rates. Schlänger Kommunalpolitiker sprechen sich mehrheitlich für die Rehabilitierung der Verfolgten aus, 10. Oktober 2015


  133. Brief des Bürgermeisters der Gemeinde Schlangen über den Beschluss vom 1. Dezember 2015 zur Rehabilitierung der Opfer der Hexenprozesse in Schlangen (PDF; 37 kB). In: anton-praetorius.de, abgerufen am 30. Januar 2017.


  134. Die Stadtvertretung von Gadebusch hat am 14. Dezember 2015 die Opfer der Hexenverfolgung/Hexenprozesse rehabilitiert.


  135. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Hattersheim vom 3. Dezember 2015 über die Rehabilitierung der Opfer der Hexenprozesse/Hexenverfolgung, einstimmig angenommen


  136. Beschluss der Gemeindevertretung Kriftel vom 3. Februar 2016 über die Rehabilitierung der Opfer der Hexenprozesse/Hexenverfolgung, einstimmig angenommen


  137. Stadtvertretung Schwerin rehabilitiert Hexen, 18. April 2016, Gedenktafel in Rathausnähe


  138. Rat der Stadt Buxtehude beschloss am 19. April 2016 sozialethische Rehabilitierung der verfolgten Frauen


  139. Rat der Stadt Neuerburg beschloss am 11. Juli 2016 sozialethische Rehabilitierung der Opfer der Hexenprozesse


  140. Der Gemeinderat der Stadt Wiesensteig beschloss am 30. Januar 2017 die sozialethische Rehabilitierung der Opfer der Hexenprozesse


  141. Die Stadtverordnetenversammlung von Bernau bei Berlin beschloss am 6. April 2017 die sozialethische Rehabilitierung der Opfer der Hexenprozesse


  142. Der Rat der Stadt Ahlen hat in der Sitzung vom 14. Dezember 2017 die Opfer der Hexenprozesse rehabilitiert. (PDF; 888 kB)


  143. Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg hat am 23. März 2018 beschlossen, die Opfer der Hexenprozesse zu rehabilitieren.


  144. Artikel über Freiburg, Catherine Repond


  145. Tages-Anzeiger (5. November 2013): Denkmal für die Zürcher Opfer von Hexenverfolgungen, abgerufen am 5. November 2013.


  146. Medienmitteilung Präsidialdepartement Verwaltung des Kantons Basel-Stadt (22.03.2019): Einweihung der Gedenktafel für die Opfer der Hexenverfolgung, abgerufen am 26. März 2019.


  147. Abendblatt (3. Juli 2012): Belgischer Bürgermeister rehabilitiert 15 „Hexen“ und zwei „Hexer“, abgerufen am 13. Januar 2017.


  148. Denkmäler für die Opfer der Hexenprozesse in Europa, abgerufen am 13. Januar 2017 (PDF; 939 kB)


  149. Orte mit Hexendenkmälern in Deutschland und Europa, abgerufen am 13. Januar 2017


  150. FAZ-Artikel über Hexenverfolgung in Burkina Faso


  151. Analyse der US-Army über die Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit militärischen Operationen im Kongo durch den Hexenglauben zu erwarten sind. PDF, engl. August 1964


  152. Vgl. die Zahlen für 2005 und 2006 aus der Shinyangaaregion lt. Bericht der tansanischen Tageszeitung Guardian – nach Tansania-Informationen 02-2007.


  153. Jeune Afrique – Hexenjagd in Nigeria


  154. Jeune Afrique – Kindermorde im Benin


  155. Witchcraft in Cameroon; Country of origin research – Immigration and Refugee Board of Canada


  156. Amnesty Report 2010 – Zentralafrikanische Republik


  157. https://www.welt-sichten.org/artikel/3464/hexenjagd-afrika


  158. ABC News Online: Three suspects arrested for killing of Timorese “witches”. Abgerufen am 16. Januar 2015. 


  159. Warren L. Wright BA LLB: Murder and witchcraft in Timor-Leste. East Timor Law and Justice Bulletin, 22. Dezember 2012, abgerufen am 25. Januar 2015 (englisch). 


  160. Stern Online.


  161. Frau in Saudi-Arabien wegen „Hexerei“ geköpft. Welt online vom 12. Dezember 2011.


  162. Mann wird in Saudi-Arabien wegen „Hexerei“ geköpft. Focus online 3. Dezember 2014.


  163. Todesstrafe für Zauberformel Amnesty International, 12. Mai 2010


  164. UNHCR Research Paper No. 169 Witchcraft allegations, refugee protection and human rights: a review of the evidence, January 2009


  165. UNHCR Research Paper No. 197 Breaking the spell: responding to witchcraft accusations against children, January 2011


  166. UNHCR Research Paper No. 235 Seeking meaning: an anthropological and community-based approach to witchcraft accusations and their prevention in refugee situations, May 2012


  167. Vgl. Johannes Dillinger: Rezension zu: Katrin Moeller: Dass Willkür über Recht ginge. Hexenverfolgung in Mecklenburg im 16. und 17. Jahrhundert. Bielefeld 2007. In: H-Soz-u-Kult. 10. Februar 2010.








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