Doktor der Medizin




Doktor der Medizin ist ein akademischer Grad und in manchen Ländern ein sogenanntes Berufsdoktorat.


In den USA, Österreich und einigen anderen Ländern, nicht jedoch z. B. in Deutschland, wird nach dem Abschluss eines Diplomstudiengangs der Humanmedizin ohne Promotionsleistung ein sogenanntes Berufsdoktorat (in Österreich Dr. med. univ.) verliehen. Es entspricht dem in Deutschland das Studium abschließenden Examen.[1] Das Führen der medizinischen Berufsdoktorgrade ist ausschließlich in der jeweils verliehenen Originalform möglich. Berufsdoktorgrade aus EWR-Ländern dürfen ohne den sonst obligatorischen Herkunftzusatz geführt werden. Die Führung dieser Grade als Dr. oder als Dr. med. sowie in einer anderen ins Deutsche übersetzten Form ist aufgrund des Fehlens einer Promotionsleistung nicht erlaubt.[2]




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Deutschland


  • 2 Österreich


  • 3 Tschechien und Slowakei


  • 4 Ungarn


  • 5 Vereinigte Staaten von Amerika


  • 6 M D (medicinae doctor)


  • 7 Einzelnachweise





Deutschland |


In Deutschland ist zur Erlangung des Grades eines Dr. med. (lat. doctor medicinae/Doktor der Medizin) eine Promotion notwendig. Das Promotionsverfahren kann zwar bereits vor Abschluss des Studiums begonnen, aber nicht beendet werden. Der Doktorgrad darf erst mit Vergabe der Promotionsurkunde getragen werden, nachdem das Promotionsverfahren nach Abschluss des Studiums beendet wurde. Dies geschieht in den meisten Fällen, wie bei anderen Promotionen auch, nach einer Verteidigung und der Publikation der Promotion.


Medizinische Promotionen nehmen im Vergleich mit Promotionen in anderen Fächern eine Sonderrolle ein. Zum einen kann die Arbeit an der Dissertation schon vor Studienende begonnen werden, zum anderen sind die Promotionen hinsichtlich Anspruch und Umfang oft eher mit Bachelor- und teilweise Master- bzw. Diplomarbeiten zu vergleichen.[3] Aus diesem Grund wird der deutsche Dr. med. (doctor medicinae) heute im angelsächsischen Raum nicht dem Ph.D. gleichwertig erachtet, wie der Europäische Forschungsrat (ERC) 2002 feststellte.[4] Der deutsche Wissenschaftsrat vertritt seit 2009 eine ähnliche Position.[5] Können betroffene Mediziner allerdings nachweisen, dass ihre Promotionsleistungen dem Umfang eines Ph.D. entsprechen, können sie beim ERC einen Antrag auf Gleichsetzung mit einem Ph.D. stellen.[6]



Österreich |


In Österreich erhält man mit dem Studienabschluss (Studienbeginn ab 2002) den Diplomgrad Dr. med. univ. (lat. doctor medicinae universae/Doktor der gesamten Heilkunde)[7], der im Rahmen einer Sponsion verliehen wird. Früher war derselbe Titel an ein Doktoratsstudium gebunden[8][9], doch wurde das österreichische Medizinstudium im Zuge des Universitätsgesetzes 2002 auf Diplomniveau reduziert. Dieser Grad wird seitdem nicht als Promotion gezählt, sondern lediglich als Studienabschluss-Zertifikat vergeben (sogenanntes Berufsdoktorat)[10]. Daher ist beispielsweise in Deutschland die Eintragung dieses „Dr.“ in den Pass nicht zulässig und gemäß dem Passgesetz (GMBl 2009, §4 Abs. 1.3) verboten[11]. Auch darf dieser Titel in Deutschland nicht in Form eines „Dr.“, sondern nur mit vollständigem fachlichen Zusatz als „Dr. med. univ.“ geführt werden (BGBl 2004 Teil II Nr. 4, Art. 5 Abs. 3)[12]. Im Gegensatz zum deutschen Dr. med. bezeichnet dieser Doktortitel daher keine wissenschaftliche Qualifikation, sondern dient allein zum Nachweis der Berufsausbildung[13].


Ein tatsächlicher Doktorgrad kann mit dem nachfolgenden dreijährigen Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft (in Wien und Graz) oder einem PhD-Studium (Wien, Graz, Salzburg und Innsbruck) erworben werden[14][15][16][17][18]. Dieser lautet nach obligatorischer Aberkennung des zuvor verliehenen Diplomgrades dann ergänzt Dr. med. univ. et scient. med (et scientiae medicae) bzw. Dr. med. univ. Max Mustermann, PhD. Dadurch wird verhindert, dass die Absolventen DDr. (Dr. med. univ., Dr. scient. med.) werden.



Tschechien und Slowakei |


Der tschechische und slowakische akademische Grad eines Doktors der Medizin (cs: doktor všeobecného lékařství, doktor medicíny; sk: doktor všeobecného lekárstva, doktor medicíny; la: medicinae universae doctor), abgekürzt als MUDr., wird mit dem Abschluss eines sechsjährigen Studiums der Humanmedizin ohne zusätzliche Promotionsleistung vergeben.[19][20] Dieser Grad ist ein sogenanntes Berufsdoktorat.[1]



Ungarn |


Der erfolgreiche Abschluss des ungarischen Medizinstudiums berechtigt entsprechende Absolventen nach ungarischem Hochschulrecht zur Führung des Titels dr. med.[21] Hierbei handelt es sich nicht um einen akademischen Grad, sondern um ein sogenanntes Berufsdoktorat, das mit dem Studiumabschluss vergeben wird und nicht mit einer Promotion gleichzusetzen ist.[22] In Deutschland darf dieser Titel nur unter Angabe der verleihenden Institution geführt werden. Zu beachten ist die Kleinschreibung des „dr.“ sowie die verpflichtende Angabe des Zusatzes „med.“.[23] Das unbefugte Führen dieses Titels als einen akademischen Grad (z. B. im Form eines „Dr.“ oder „Dr. med.“) ist in Deutschland gemäß § 132a StGB strafbar.



Vereinigte Staaten von Amerika |


In den USA ist der Doctor of Medicine, abgekürzt als M.D., ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss des Medizinstudiums (sog. „professional degree“), der ebenfalls ohne eine Promotionsleistung vergeben wird.[1]



M D (medicinae doctor) |


Der in Medizin erworbene Doktorgrad wurde früher auch entsprechend der lateinischen Bezeichnung medicinae doctor, abgekürzt als M D, hinter dem Namen aufgeführt.[24] In dieser Funktion wird der Titel MD noch heute im Vereinigten Königreich verliehen, dort ist er im Gegensatz zum US-amerikanischen MD also weiterhin ein Forschungs- und kein Berufsdoktorgrad und erfordert eine wissenschaftliche Promotionsschrift.



Einzelnachweise |




  1. abc anabin: Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse.


  2. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. September 2001 i. d. F. vom 15. Mai 2008. Abgerufen am 5. Oktober 2015.


  3. U. Beisiegel: Promovieren in der Medizin. Die Position des Wissenschaftsrates. In: Forschung & Lehre 7/09, 2009, S. 491. https://www.academics.de/wissenschaft/promovieren_in_der_medizin_-_die_position_des_wissenschaftsrates_36382.html


  4. Doktor med.ioker. (tagesspiegel.de [abgerufen am 26. November 2016]). 


  5. Wissenschaftsrat bemängelt Qualität des "Dr. med." - bildungsklick.de – macht Bildung zum Thema. In: bildungsklick.de. Abgerufen am 26. November 2016. 


  6. http://erc.europa.eu/sites/default/files/document/file/erc_policy_phd_and_equivalent_degrees.pdf


  7. [1]


  8. Doktor#Österreich


  9. http://www.wegweiser.ac.at/med-uni-wien/studieren/Med+Uni+Wien/N201.html?klapp=6


  10. Abs. "Ich habe bereits einen Doktortitel, kann ich eine zweite Doktorarbeit einreichen?" http://www.medizinische-fakultaet-hd.uni-heidelberg.de/FAQ-s.8499.0.html


  11. http://www.medizinische-fakultaet-hd.uni-heidelberg.de/fileadmin/medizinische_fakultaet/dekanat/Dr-Berufsdoktorat.pdf


  12. http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/ZAB/Aequivalenzabkommen/Osterreich.pdf


  13. Verzeichnis sämtlicher Doktortitel, Abs. "Österreich" http://www.a-lexo.de/index.html?http://www.a-lexo.de/doktortitel_verzeichnis.php


  14. https://www.meduniwien.ac.at/web/studium-weiterbildung/phd-und-doktoratsstudien/


  15. https://www.i-med.ac.at/studium/studierende/


  16. Archivlink (Memento des Originals vom 26. September 2016 im Internet Archive) i Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/typo3.medunigraz.at


  17. http://www.medunigraz.at/phd-medizin/


  18. http://www.pmu.ac.at/medizinische-wissenschaft-phd.html


  19. Tschechisches Hochschulgesetz 111/1998 vom 22. April 1998 (Memento des Originals vom 19. Januar 2012 im Internet Archive) i Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/aplikace.msmt.cz


  20. Slowakisches Hochschulgesetz 131/2002 vom 21. Februar 2002@1@2Vorlage:Toter Link/www.minedu.sk (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) i Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.


  21. § 52 Abs. 7 des ungarischen Gesetzes CCIV/2011 über die Nationale Höhere Bildung


  22. Semmelweis Universität, Abs. „Titel“ AMS Universität


  23. Abkommen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Ungarn über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich (BGBl. II 2004, S. 954 ff.), Äquivalenzabkommen


  24. s. Inschrift auf einem historischen Portrait, das DionySius Papin M D zeigt.




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