Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) überprüft den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und empfiehlt den Landesparlamenten die Festsetzung des Rundfunkbeitrags (bis 2012 der Rundfunkgebühren), der dann durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (bis 2012 GEZ) eingezogen wird. Gesetzliche Grundlage der KEF ist der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, der sowohl die Höhe des Beitrags wie auch die Verteilung der Mittel regelt.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem 8. Rundfunk-Urteil beklagt hatte, das KEF-Verfahren entspreche nicht der durch die Verfassung geforderten Staatsunabhängigkeit, denn die KEF sei „lediglich ein Hilfsinstrument der Ministerpräsidentenkonferenz“, wurde das KEF-Verfahren 1994 geändert.
Das KEF-Verfahren verläuft in drei Stufen:
- Anmeldung des Bedarfes durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der KEF,
- Überprüfung durch die KEF,
- Festsetzung des Beitrags durch die Landesparlamente.
Inhaltsverzeichnis
1 Mitglieder
2 Aufgaben
3 Arbeitsgruppen
4 Weblinks
5 Quellen
Mitglieder |
Die KEF hat 16 Mitglieder, die von den Ministerpräsidenten der Länder für 5 Jahre berufen werden. Ihre Geschäftsstelle befindet sich in Mainz. Vorsitzender ist seit 1. Dezember 2009 Heinz Fischer-Heidlberger (Mitglied seit 2007, Berufung durch Bayern), Stellvertretender Vorsitzender ist seit 1. Januar 2017 Ulrich Reimers (Mitglied seit 1994, Berufung durch Niedersachsen).
Weitere Mitglieder sind mit Stand vom Januar 2017:
Kay Barthel (Mitglied seit 2017, Berufung durch Sachsen-Anhalt)- Klaus P. Behnke (Mitglied seit 2012, Berufung durch Rheinland-Pfalz)
- Marion Claßen-Beblo (Mitglied seit 2012, Berufung durch Berlin)
- Martin Detzel (Mitglied seit 2012, Berufung durch Baden-Württemberg)
Norbert Holzer (Mitglied seit 2012, Berufung durch das Saarland)- Ulrich Horn (Mitglied seit 2007, Berufung durch Thüringen)
Werner Jann (Mitglied seit 1997, Berufung durch Brandenburg)- Christian Möller (Mitglied seit 2017, Berufung durch Schleswig-Holstein)
Horst Röper (Mitglied seit 2007, Berufung durch Nordrhein-Westfalen)
Hubert Schulte (Mitglied seit 2012, Berufung durch Bremen)- Jürgen Schwarz (Mitglied seit 2017, Berufung durch Sachsen)
- Tilmann Schweisfurth (Mitglied seit 2012, Berufung durch Mecklenburg-Vorpommern)
- Norbert Vogelpoth (Mitglied seit 2012, Berufung durch Hessen)
- Gebhard Zemke (Mitglied seit 2012, Berufung durch Hamburg)
Aufgaben |
Zum Aufgabenbereich der KEF gehören:
- mindestens alle zwei Jahre die Erstellung eines Berichts an die Länder
- die Darlegung der Finanzlage der Rundfunkanstalten
- ggf. die Empfehlung von Höhe und Zeitpunkt für eine Änderung des Rundfunkbeitrags
- die Stellungnahme zum Finanzausgleich der Rundfunkanstalten.
Die KEF ist im Gegensatz zu den Aufsichtsgremien von ARD und ZDF nicht für die Prüfung zuständig, ob die Programmgestaltung gemäß dem gesetzlichen Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfolgt. Sie weist Jahr für Jahr darauf hin, dass Sport mit Abstand der größte Kostenblock ist (z. B. im ersten Fernsehprogramm 27,7 % der Erstsende-Selbstkosten, Stand 2010).[1]
Arbeitsgruppen |
Die Kommission trifft ihre Entscheidungen in Plenarsitzungen und hat fünf ständige Arbeitsgruppen eingerichtet. Diese befassen sich vertieft mit einzelnen Aufwands- und Ertragsblöcken und bereiten die Entscheidungen des Plenums vor.[2]
- AG 1: Erträge, Eigenmittel, Finanzausgleich
- AG 2: Personalaufwand einschließlich betrieblicher Altersversorgung
- AG 3: Programmaufwand
- AG 4: Sachaufwand, Investitionen, Kredite, Programmverbreitung, Beteiligungen
- AG 5: Methodenentwicklung, Wirtschaftlichkeitsbericht
Daneben werden bei Bedarf Sonderarbeitsgruppen gebildet.
Weblinks |
- Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
Quellen |
↑ 18. KEF-Bericht, http://www.kef-online.de/inhalte/bericht18/kef_18bericht.pdf
↑ KEF-Arbeitsgruppen. Abgerufen am 17. Februar 2017.
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