Privatrechtlicher Rundfunk




Privatrechtlicher Rundfunk ist das durch privatrechtlich organisierte Unternehmen veranstaltete Privatradio oder Privatfernsehen. Gegensatz ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk. In Ländern mit beiden Rundfunksystemen wird er meist als zweite Säule des Dualen Rundfunksystems aufgefasst.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Allgemeines


  • 2 Geschichte in den USA


    • 2.1 Privatradio


    • 2.2 Privatfernsehen


    • 2.3 Öffentlicher Rundfunk und Fernsehen




  • 3 Rechtsfragen


  • 4 Deutschland


    • 4.1 Radiowerbung


    • 4.2 Privatradio


    • 4.3 Privatfernsehen




  • 5 Schweiz


  • 6 Österreich


  • 7 Frankreich


  • 8 Siehe auch


  • 9 Literatur


  • 10 Weblinks


  • 11 Einzelnachweise





Allgemeines |


Rundfunk wurde weltweit zunächst als öffentliche Aufgabe verstanden. Radio- und Fernsehstationen befanden sich deshalb im Staatsbesitz oder unter öffentlicher Kontrolle. Auf diese Weise konnte der Staat dieses bedeutsame Medium hinsichtlich der Verbreitung bestimmter Informationen besser kontrollieren. Während in den USA der privatrechtliche Rundfunk relativ früh entstand, dauerte es in Europa noch bis in die 1980er Jahre, ehe der Rundfunk auch privaten Trägern überlassen wurde. Insbesondere im Hinblick auf den Interessenkonflikt zwischen dem Kultur- und Informationsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender und den wirtschaftlichen Interessen der privaten Sender wird oft von der negativ konnotierten Kommerzialisierung des Rundfunks gesprochen.



Geschichte in den USA |



Privatradio |


Die erste privatrechtliche Sendelizenz erhielt am 27. Oktober 1920 die US-amerikanische Radiostation mit den „Call letters“ KDKA in Pittsburgh,[1] sie ging am 2. November 1920 auf Sendung.[2] Die ersten privaten amerikanischen Radiostationen finanzierten sich nicht durch Radiowerbung, sondern gehörten entweder einem Hersteller von Radiogeräten[3] oder Zeitungen, die die Finanzierung der Sender übernahmen. Die jeweiligen Eigentümer nutzten deshalb ihre Privatradiostation als Werbevehikel für ihre eigenen Produkte. Die erste, von Dritten bezahlte Radiowerbung strahlte am 28. August 1922 WEAF in New York City aus. 1940 gab es bereits 705 kommerzielle Radiostationen. Seither haben sich Radiostationen in den USA als Werbeträger etabliert und damit die Einnahmen hieraus zur Hauptquelle ihrer Finanzierung gemacht. Daraus ist ihre Bezeichnung als kommerzieller Rundfunk oder Fernsehen entstanden.



Privatfernsehen |


Die am 19. Juni 1934 gegründete Zulassungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) erteilte der NBC und CBS Corporation in New York parallel am 1. Juli 1941 die ersten Sendelizenzen für kommerzielles Fernsehen. Bereits am Nachmittag des 1. Juli 1941 sendete die zur NBC gehörige Station WNBT (jetzt: WNBC) eine erste Uhrenwerbung. Im Jahre 1949 gab es in den USA 69 privat organisierte Fernsehsender, 1959 waren es bereits 566. Die erste private kanadische TV-Station CKSO in Greater Sudbury startete im Oktober 1953.



Öffentlicher Rundfunk und Fernsehen |


Der amerikanische Public Broadcasting Service (PBS) als öffentlich finanzierter Rundfunk entstand erst am 3. November 1969 und sollte alle öffentlichen Stationen zu einem nationalen Network vereinen; 349 Stationen gehörten dazu. Deren Finanzierung erfolgt durch die CPB (Corporation for Public Broadcasting), doch der größte Teil stammt auch hier aus privaten Quellen, nämlich den Spenden durch Fernsehzuschauer und Sponsoring. Es sollte „Nischenprogramme“ anbieten, die den kommerziellen Stationen nicht profitabel erschienen. Am bekanntesten ist die Sesamstraße. Das National Public Radio entstand erst am 24. Februar 1970 mit 800 angeschlossenen Stationen, finanziert von Firmen und Stiftungen.



Rechtsfragen |


Weltweit gibt es staatliche Behörden, die sowohl den öffentlich-rechtlichen als auch den privaten Sendern eine Zulassung erteilen. Diese Behörden fungieren als Aufsichtsbehörde, die die Regulierung des Rundfunks wahrnehmen. In Deutschland übernehmen die Landesmedienanstalten diese Aufgabe. Die erteilte Sendelizenz ist an eine Vielzahl von Bedingungen geknüpft.


So ist in Deutschland für das Betreiben eines Privatfernsehens medienrechtlich eine Zulassung durch die jeweils zuständige Landesanstalt für Medien erforderlich (z. B. § 4 Abs. 1 Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen; LMG NRW), dessen Zulassungsvoraussetzungen in den §§ 5 und 6 dieses Gesetzes geregelt sind. Dabei muss sich der Veranstalter für eine der Programmkategorien, also insbesondere Vollprogramm oder Spartenprogramm, entscheiden (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 LMG NRW). Wesentlicher Unterschied zwischen öffentlich-rechtlichem Fernsehen und Privatfernsehen ist formal, dass das jeweilige Landesmediengesetz ausschließlich für den privat-rechtlichen Rundfunk gilt (§ 1 Abs. 3 LMG NRW). Die Aufsicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hingegen ist landesgesetzlich geregelt; so übt die Rechtsaufsicht über den WDR nach § 54 Abs. 1 WDR-Gesetz der Ministerpräsident des Landes NRW aus. Die privatrechtlichen Anbieter unterliegen anders als die bundesdeutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten keinem gesetzlichen Programmauftrag. Zudem bestehen gravierende wirtschaftliche Unterschiede. Da den Privatveranstaltern kein Anteil an den Rundfunkgebühren zusteht, sind sie überwiegend auf Werbeeinnahmen und/oder den Einnahmen aus Kundenabonnements angewiesen. Die Werbezeiten sind hier zwar auch nicht unbegrenzt,[4] doch wesentlich umfangreicher als beim öffentlichen Rundfunk.



Deutschland |



Radiowerbung |


Im Mai 1924 genehmigte die Reichspost den Regionalgesellschaften die so genannten „Radio-Inserate“,[5] doch durften die „Inserate aus der Luft“ nur „in mäßigem Umfange und allervorsichtigster Form“ gesendet werden. Unter allen Umständen müsse „vermieden werden, dass die kulturelle Bedeutung des Rundfunks durch die Ausübung von Reklame beeinträchtigt wird.“ Die „Deutsche Reichs-Postreklame GmbH“ war in die Abwicklung der Rundfunkwerbung eingeschaltet. Am 1. Juli 1924 strahlte die schlesische „Funkstunde Breslau“ die erste Werbung aus. Der zunächst von privaten Veranstaltern organisierte Rundfunk wurde am 27. Juli 1932 verstaatlicht. Nach der geltenden Rundfunkordnung übernahm der Staat die Aufsicht über die knapp 30 Rundfunksender, kontrollierte deren Programm und übernahm das Eigentum.[6]



Privatradio |


Der älteste private Hörfunksender in Deutschland ist der am 1. April 1955 gegründete Europe 1, der seine Entstehung dem besonderen Statut des Saarlandes in den 1950er-Jahren verdankt. Er sendet von Felsberg-Berus ein französischsprachiges Programm auf der Langwellenfrequenz 183 kHz. Im Unterschied zu den anderen Privatradios in Deutschland, die seit den 1980er-Jahren hinzukamen, betreibt Europe 1 seine Sendeanlage in Eigenregie.


Die erste private Radiostation auf UKW bzw. innerhalb eines Kabelgebietes (Ludwigshafen/Vorderpfalz) war Radio Weinstraße, das am 1. Januar 1984 seinen Sendebetrieb in der Vorderpfalz im Rahmen des Kabelpilotprojekts Ludwigshafen in der Anstalt für Kabelkommunikation (AKK) auf 104,35 MHz startete. RADIO 4 in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) war der erste landesweite private Radiosender, der am 30. April 1986 auf Sendung ging. Der Sender war zunächst eine Veranstaltergemeinschaft von Radio RPR, Pro Radio4, Linksrheinischer Rundfunk und RADIO´85, später integrierte Radio RPR die anderen 3 Veranstalter und hieß seitdem nur noch Radio RPR. Radio Schleswig-Holstein (R.SH) nahm dann am 1. Juli 1986 sein Programm als zweiter landesweiter privater Radiosender mit einem 24-Stunden-Vollprogramm auf. 2009 gab es 19 bundesweite, 55 landesweite und 158 lokale oder regionale Privatstationen.[7]



Privatfernsehen |


Der erste Privatfernsehsender in Deutschland war Sat.1, der am 1. Januar 1984 auf Sendung ging und ursprünglich Leo Kirch/Axel Springer gehörte. Am nächsten Tag, dem 2. Januar 1984, hatte RTL plus aus Luxemburg Sendebeginn. Nach diesen Pioniersendern des Privat-TV mit Vollprogramm gründeten sich weitere private Fernsehsender, die sich teilweise mit Spartenprogrammen wie Nachrichten (n-tv, November 1992; ursprünglich VOX, Januar 1993; oder N24 Januar 2000) oder Musik (VIVA Deutschland, Dezember 1993) spezialisierten. Die bundesweiten kommerziellen Fernsehsender gehören zwei Medienkonzernen an, nämlich entweder der RTL-Gruppe (Bertelsmann) mit RTL Television, RTL II, Super RTL, VOX und n-tv oder der ProSiebenSat.1 Media mit ProSieben, Sat.1 und Kabel1. 2006 gab es 50 werbefinanzierte regionale Fernsehsender und 37 regionale Anbieter, die in bundesweiten Vollprogrammen ein Fenster von mindestens 30 Minuten füllen.[7] Hiervon unabhängig versuchen Bezahl- oder Abonnementsmodelle wie z. B. Sky Deutschland oder bestimmte Spartenkanäle, Verkaufsfernsehen (HSE24, QVC) oder Call-In (ehemals 9Live) andere Einnahmequellen zu erschließen. Nicht wirtschaftlich motiviert existiert der Nichtkommerzielle Rundfunk (NKR). Zahlreiche private Rundfunkunternehmen sind in Deutschland im Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) organisiert.



Schweiz |


In der Schweiz gibt es 37 kommerzielle private und 8 freie Radiosender, die topografiebedingt zu 95 % über Kabel empfangen werden. Die Mittelwellennutzung und die Senderdichte sind in der Schweiz höher als in Deutschland.



Österreich |


Am 1. April 1998 ging in Österreich der Privatrundfunk flächendeckend auf Sendung, 16 Sender begannen mit der Ausstrahlung. Austria Television (ATV) begann im Januar 2000. Vertreten werden die Sender vom Verband Österreichischer Privatsender (VÖP).



Frankreich |


Der erste französische Radiosender war Radio Paris („Radiola“), das im Dezember 1922 auf Sendung ging. 1928 gab es in Frankreich 13 private Radiosender.



Siehe auch |



  • Portal:Hörfunk

  • Portal:Fernsehen



Literatur |



  • Jürgen Wilke: Die zweite Säule des „dualen Systems“: Privater Rundfunk, in: APuZ, 9–10/2009, S. 12–19.


Weblinks |



 Wiktionary: Privatsender – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

  • Deutsches Historisches Museum


Einzelnachweise |




  1. Chapman Racksway, Communicating Politics Online, 2014, S. 33


  2. Jim Willis, 100 Media Moments That Changed America, 2010, S. 55


  3. KDKA gehörte dem Konzern Westinghouse Electric & Manufacturing


  4. 12 Minuten pro Stunde; die Einschränkung mit mindestens 20 Minuten Programm zwischen den Werbespots ist mit dem 13. Änderungsgesetz zum Rundfunkstaatsvertrag entfallen.


  5. Konrad Dussel, Deutsche Rundfunkgeschichte, 2007, S. 44


  6. Robert Kühne, Perspektiven der Radionutzungsforschung, 2008, S. 13


  7. ab Klaus Meier, Journalistik: UTB basics, 2013, S. 155 f.






Rechtshinweis
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