Legitimation (Politikwissenschaft)







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Legitimation bezeichnet in der Politikwissenschaft die Rechtfertigung eines Staates für sein hoheitliches oder nichthoheitliches Handeln bzw. dessen Ergebnis.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Formen der Legitimation


  • 2 Kritik


  • 3 Siehe auch


  • 4 Literatur


  • 5 Weblinks


  • 6 Anmerkungen





Formen der Legitimation |




Schaubild Input-Legitimation




Schaubild Throughput-Legitimation




Schaubild Output-Legitimation


Es wird zwischen verschiedenen Formen der Legitimation unterschieden:


  • Die Input-Legitimation beruht auf dem normativen Prinzip der Zustimmung der Beherrschten (government by the people). Sie ist die in der Rechtswissenschaft vorherrschende Kategorie von Legitimation. Zu der die Input-Legitimation betreffenden Kritik siehe Legitimationskettentheorie.

Beispiel: Die Entscheidung eines demokratisch gewählten Parlaments, Fahrzeugführern in Zukunft die Pflicht aufzuerlegen, alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren, ist vom Volk dadurch legitimiert, dass es die Parlamentarier, die nun diese Entscheidung getroffen haben, vorher gewählt hat.

  • Die Throughput-Legitimation beruht auf der Partizipation der Beherrschten beim Rechtssetzungsprozess. Ansätze in diese Richtung sind die Formen direkter Demokratie wie Volksinitiativen oder Volksabstimmungen. Eine solche Beteiligung setzt immer auch die Möglichkeit des Zugangs der Partizipanten zu Informationen, mithin Verwaltungstransparenz bzw. Informationsfreiheit, voraus.

Beispiel: Nach der Reformierung der Rechtschreibung spricht sich das Volk durch Volksentscheid für die Revidierung der Rechtschreibreform aus. Die daraufhin durchgeführte Revidierung der Rechtschreibreform ist vom Volk (mit-)legitimiert. Solch ein System gibt es derzeit nur in der Schweiz.

  • Die Output-Legitimation beruht auf dem funktionalen Prinzip der Nützlichkeit (government for the people). Die Akteure, die die nützlichen Leistungen erzeugen, müssen nicht unbedingt demokratisch gewählt sein oder einer anerkannten Regierung angehören.

Beispiel: Eine von den Vereinten Nationen als Rebellengruppe bezeichnete Organisation baut Straßen, Krankenhäuser und Schulen in einer von ihr kontrollierten Region, in der die offizielle Regierung diese Leistungen nicht erbringt. Wegen dieser Handlungen empfinden die von den Rebellen beherrschten Ortsansässigen die Herrschaft der Rebellen als legitim.

  • Das Gottesgnadentum wird i. d. R. von den Herrschern in Monarchien angewandt, nach welchem sie ihre Macht allein durch die Auserwählung ihrer durch Gott legitimieren. In den meisten Teilen der Welt gilt diese Art von Legitimation als veraltet, auch in Monarchien wie bspw. den Niederlanden. Andere Monarchien wie das Vereinigte Königreich oder Monaco halten hingegen am Gottesgnadentum fest.



Kritik |


Der Kritische Rationalismus lehnt die politische Legitimationstheorie mit ähnlichen Argumenten ab wie er das bei der erkenntnistheoretischen Verallgemeinerung tut. Die Legitimationstheorie behaupte, eine Regierung habe das Recht, zu herrschen, wenn sie „legitim“ sei, d. h. gemäß den Regeln gewählt sei. Jedoch sei auch Hitler und das Ermächtigungsgesetz in diesem Sinne legitim zustande gekommen. Daher reiche das Legitimitätsprinzip nicht hin. Es sei eine Antwort auf die Frage „Wer soll herrschen?“. Diese Frage sei falsch gestellt. Sie müsse ersetzt werden durch die Frage, wie die Verfassung gestaltet werden könne, so dass man die Regierung ohne Blutvergießen loswerden könne. Nicht auf die Art der Einsetzung der Regierung komme es an, sondern die Möglichkeit ihrer Absetzung.[1]



Siehe auch |



  • Demokratische Legitimation

  • Rechtsgeltung

  • Legitimationsdefizit



Literatur |




  • Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft, 5. Auflage (hrsg. von Johannes Winckelmann), Tübingen 1980, Teil 1, Kapitel 1, § 7, ISBN 3-16-147749-9.


  • Reinhold Zippelius: Allgemeine Staatslehre, § 16, 16. Aufl. 2010, ISBN 978-3-406-60342-6.


  • Fritz W. Scharpf: Regieren in Europa, Campus, Frankfurt a. M./New York 1999, ISBN 3-593-36111-6.


  • Ralf Dahrendorf: Anfechtungen liberaler Demokratien. Festvortrag zum zehnjährigen Bestehen der Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus (= Stiftung-Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus, Kleine Reihe 19), Stuttgart 2007.

  • Quirin Weber: Parlament – Ort der politischen Entscheidung? Legitimationsprobleme des modernen Parlamentarismus – dargestellt am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland. Basel 2011, ISBN 978-3-7190-3123-7.


  • Franz-Reiner Erkens: Sakralität von Herrschaft. Herrschaftslegitmierung im Wandel der Zeiten und Räume. Walter de Gruyter, Berlin 2002 (Reprint 2015), ISBN 3-050-03660-5.



Weblinks |



  • BVerfGE 89, 155 – Maastricht, Urteil des Zweiten Senats vom 12. Oktober 1993, Az.: 2 BvR 2134, 2159/92


Anmerkungen |




  1. Karl Popper: Freiheit und intellektuelle Verantwortung (1989), in: ders.: Alles Leben ist Problemlösen. Über Erkenntnis, Geschichte und Politik, 14. Aufl., München 2010, S. 239–254.




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