Türkisierung der Türkei







Dschemal Pascha, Nusret Bey und Cerkez Hasan untersuchen armenische Waisenkinder des Völkermords an den Armeniern. Die türkischen Waisenhäuser hielten armenische Kinder fest, um sie zu türkisieren.[1]


Die Türkisierung der Türkei bezeichnet den Vorgang der Durchdringung Anatoliens und Thrakiens durch die türkische Kultur und Sprache seit dem 11. Jahrhundert. Türkisierung bezeichnet ferner Versuche und Maßnahmen zur Assimilation anderer Ethnien seit dem Aufkommen des türkischen Nationalismus. Besonders betroffen waren hier die Kurden, deren Existenz bis in die 1990er Jahre hinein geleugnet wurde.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Die Bezeichnung Türk und Türkisch


  • 2 Die Türkisierung Anatoliens


  • 3 Türkisierung im Osmanischen Reich


    • 3.1 Während der Republik


      • 3.1.1 Während der Regierung von İsmet İnönü


      • 3.1.2 Während der Regierung von Adnan Menderes




    • 3.2 Nach dem Militärputsch 1980




  • 4 Siehe auch


  • 5 Literatur


  • 6 Einzelnachweise





Die Bezeichnung Türk und Türkisch |


Die Bezeichnung „Türk“ erscheint erstmals in chinesischen Schriften des 6. Jahrhunderts in transliterierter Version als „T'u-küe“. Im 8. Jahrhundert taucht sie auf den Orchon-Inschriften auf. Die Bedeutung ist strittig. Möglicherweise war es ursprünglich bereits eine Stammesbezeichnung wie z. B. bei den Göktürken, deren ethnische Zusammensetzung allerdings ungesichert ist. Andere Thesen geben als Bedeutung „mächtig“ oder „unter einem kagan vereinigter Adel“ an.


In vorislamischer Zeit bezeichnete „Türkisch“ die Gemeinsprache der Steppe. Erst um die Jahrtausendwende war „Türke“ endgültig zur Bezeichnung von Stämmen oder Völkern geworden, der sogenannten Turkvölker.[2] In osmanischen Texten hatten die Begriffe „türkisch“ (türki) und „Türke“ (Türk) pejorativen Charakter. Heute bezeichnet „Türken“ eine Ethnie mit Hauptsiedlungsgebieten in Anatolien, Zypern und Südosteuropa und einer Diaspora in Westeuropa.



Die Türkisierung Anatoliens |


Die Türkisierung erheblicher Teile des Vorderen Orients war in erster Linie eine Überformung durch Nomaden. In wellenförmigen Schüben strömten oghusische Stämme, andere türkischen Ethnien und Mongolen vom 11. Jahrhundert an bis zum 15. Jahrhundert nach Anatolien. Spätestens im 15. Jahrhundert bildeten die Türken in Anatolien die absolute Mehrheit.[3] Mit Verlassen des Steppengürtels begann auch die Ansiedlung in der Nähe bereits vorhandener Städte. Auch der Osmanische Staat erzwang die Sesshaftigkeit der Nomaden. Die türkische Besiedlung war keine Landnahme durch eine einheitliche Nation. Laut Klaus Kreiser lag die Zahl der „Türken“, die im 11. und 12. Jahrhundert nach Anatolien kamen, zwischen 100.000 und 300.000 Menschen bei einer alteingesessenen Bevölkerung von ca. drei Millionen.[4]


Durch die türkischen Seldschuken, die keinerlei schriftliche Dokumente in türkischer Sprache hinterließen, kam die iranische Kultur nach Anatolien. Persisch blieb bis zum 13. Jahrhundert die Bildungssprache der Einwanderer. Mit dem Islam kam auch die arabische Sprache nach Anatolien. Arabisch war als Sprache des Korans die Sprache der islamischen Gelehrsamkeit und durch die islamische Jurisprudenz auch die vorherrschende Sprache vor Gericht, in Stiftungsurkunden und Inschriften. Sie wurde in vielen Bereichen Ende des 16. Jahrhunderts durch das osmanische Türkisch abgelöst. Die türkische Sprache setzte sich begünstigt durch die politische Dominanz rasch als Umgangssprache zwischen den verschiedenen Bevölkerungsteilen in Anatolien durch und auch Griechen in Mittelanatolien und Armenier in Ostanatolien verwendeten Türkisch als „Haus- und Umgangssprache“.[5]



Türkisierung im Osmanischen Reich |




Tausende wegen des Völkermordes an den Armeniern verwaiste Jungen werden in die türkische Armee zwangsrekrutiert; hier bei einer Inspektion durch Kazim Karabekir, der während des Türkisch-Armenischen Krieges von 1920 gegen die Demokratische Republik Armenien kämpfte.[6]


Die verschiedenen Ethnien lebten innerhalb des Kerngebiets des Osmanischen Reiches als konfessionelle Gemeinschaften im Millet-System. Ein aktive Türkisierung gab es durch die Knabenlese, die Zwangsrekrutierung und -islamisierung christlicher Knaben. Der türkische Nationalismus entstand im späten 19. Jahrhundert. Anstöße dazu kamen von Konstanty Borzęcki, Hermann Vámbéry, Sándor Csoma, Léon Cahun.


Das 19. Jahrhundert im Osmanischen Reich war geprägt von dem Versuch, den Staat zu modernisieren und die Auflösung des Reiches durch Stärkung der Zentrale zu verhindern. Diesem Ziel diente auch das Konzept des Osmanismus, das als Leitideologie der Eliten und als Ingegrationsstrategie die Gleichberechtigung aller Bürger ungeachtet ihrer Herkunft und Religion befürwortete. Dieser Reformprozess hieß Tanzimat. Ihre konkrete Ausprägung erhielten diese Reformen in den Reformedikten Hatt-ı Şerif und Hatt-ı Hümâyûn (1839 und 1856) und gipfelten in der Verfassung von 1876, die allen Bürgern gleiche Rechte und Pflichten garantierte und zwei Jahre später aber wieder aufgehoben wurde. Mit der Verfassung von 1876 begann auch ein Versuch einer staatlichen Türkisierung des Osmanischen Reiches, da laut Artikel 18 der Verfassung die einzige Amtssprache des Osmanische Reiches Türkisch sein sollte und nur diejenigen, welche der türkischen Sprache mächtig sind, in den Staatsdienst eintreten konnten.[7][8]


Kurdische Unruhen in dieser Zeit wurden vor allem als Störung jenes Reformprozesses wahrgenommen.[9] Die Konflikte bezogen sich auf die Loyalität zum Stamm, Militärdienst und Steuerpflicht. Türkische Nationalisten betrachteten Kurden als Hindernis für die Schaffung eines modernen Staatswesens. So erklärte ein osmanischer Offizier bei einer Ansprache am Tag der Jungtürkischen Revolution, die Kurden hätten nur ein Problem und das sei die Ignoranz.[10] Parallel zu dieser Sichtweise entwickelte sich die Idee, dass die Türken nicht nur das „eigentliche Element“ (Unsur-i aslı) des Staates sei, sondern es ihnen zustehe, das beherrschende Volk (Millet-i hakime) zu sein. Mit dem Ende der Balkankriege 1913 löste der türkische Nationalismus endgültig die Idee des Osmanismus ab. 1913 wurde das Direktorium für die Ansiedlung von Stämmen und Flüchtlingen erschaffen, welches für die Überwachung der Deportationen[11] sowie auch die Ansiedlung der muslimischen Flüchtlinge aus dem Balkan und dem Kaukasus zuständig war.[12] Die Verluste der Territorien auf dem Balkan und auch die Einwanderung der Flüchtlinge aus dem Balkan nach Anatolien führten zu einer Homogenisierung der Bevölkerung. Auch die Massaker an den Armeniern 1894–1896, das vom 1. Juni 1915 bis zum 8. Februar 1916 gültige Deportationsgesetz mit welchem Armenier, aber auch andere nicht-türkische Bevölkerungsgruppen deportiert wurden[13] und der Völkermord an den Armeniern stehen in diesem Kontext. Der Bevölkerungsaustausch zwischen Griechenland und der Türkei, der etwa 1,2 Millionen in Anatolien lebende Griechen und 400.000 in Griechenland lebende Muslime betraf, führte zu einer weiteren Homogenisierung der Bevölkerung.


Am 20. Mai 1923 wurde vom Bildungsministerium beschlossen, dass an Minderheitenschulen die Fächer Geographie, Geschichte und Türkisch von ethnischen Türken zu unterrichten seien.[14]



Während der Republik |


Am 29. Oktober 1923 wurde die Republik Türkei gegründet. Im Türkischen Befreiungskrieg hatten sich die Kurden gemeinsam mit anderen muslimischen Minderheiten dem Kampf der Kuvayı Milliye unter der Führung Mustafa Kemals angeschlossen. Anfang 1923 sprach Mustafa Kemal in Izmir noch offen über die Möglichkeit einer kurdischen Autonomie.[15] Das ursprüngliche Konzept des türkischen Nationalismus in den Gründungsjahren der Republik räumte mit der Verfassung von 1924 die Existenz von Minderheiten ein. Während die nichtmuslimischen Bürger wie Griechen, Juden und Armenier der Türkei später Subjekt diskriminierender Praktiken waren, sahen sich die Kurden Assimilationsdruck ausgesetzt.[16] Kurden wurden „eingeladen“, sich zum Türkentum zu bekennen. In einer besonders extremen Form, die vom Autoritarismus der 1930er Jahre bis zu den 1990er Jahren bestand hatte, wurde die schiere Existenz der Kurden als eigenständige Ethnie verleugnet. Die Kurden seien ursprünglich Türken und das Ethnonym Kurde sei eine Lautmalerei zum Knirschen von Fußstapfen im harzigen Schnee. Ein prominenter Vertreter dieser Theorie ist Abdulhaluk Çay. Ähnlich gelagerte Theorien waren die Sonnensprachtheorie und die Türkische Geschichtsthese.


Laut den Artikeln 35–47 betreffend dem Schutz der Minderheiten im Vertrag von Lausanne von 1923 war die nicht-muslimische Bevölkerung zwar eine anerkannte und gleichberechtigte Minderheit gegenüber den türkischen Bürgern,[17][18] aber es wurde von den anerkannten Minderheiten bald erwartet, dass sie die ihnen im Vertrag von Lausanne zugestandenen Rechte nicht in Anspruch nahmen.[19] Die jüdische Gemeinde gab am 15. September 1925 bekannt, dass sie die ihnen im Artikel 42 zugestandenen Rechte ablehnte.[20] Artikel 42 berechtigte die nicht muslimischen Minderheiten unter anderem, religiöse Einrichtungen zu führen und gründen, und verpflichtet die Türkei, deren Kirchen, Synagogen und Friedhöfe zu beschützen.[18] In der Folge wurden sukzessive jüdische Einrichtungen wie Schulen und Stiftungen unter staatliche Aufsicht gestellt.[20]


Zur Türkisierung der Wirtschaft wurden verschiedene Gesetze verabschiedet. Am 18. März 1926 trat das Beamtengesetz Nr. 788 in Kraft, nach dem nur türkische Staatsbürger Beamte werden konnten.[21] In Stellenausschreibungen wurde teilweise ausdrücklich gefordert, dass man Türke sei, um sich als Beamter zu bewerben.[22] Dieses Gesetz blieb bis 1965 in Kraft.[23] 1926 wurde Türkisch als Handels- und Firmensprache eingeführt. Die Buchhaltung sowie auch sämtliche Firmenkorrespondenz mussten auf Türkisch erfolgen, ansonsten konnten Sanktionen ausgesprochen werden. Das führte zu einer Entlassungswelle von nichttürkischem Führungspersonal.[22] Des Weiteren wurde von den ausländischen Unternehmen, deren Angestellte 1923 noch bis zu 90 % aus nicht muslimischen Bürgern bestand, verlangt, dass sie 75 % ihres Personals aus muslimischen Türken auswählten.[21]


Ein weiteres Instrument zur Türkisierung der Türkei war die Siedlungspolitik, in deren Rahmen Gesetze verabschiedet wurden, mit denen Muslime und Türken dazu ermutigt werden sollten, in die Türkei einzuwandern oder in ihr zu bleiben, und nicht-muslimische und nicht-türkische Bürger, die Türkei zu verlassen. So wurde durch das erste Besiedelungsgesetz von 1926 bestimmt, welche Bevölkerung aus dem Balkan, der Sowjetunion und Griechenland Anrecht hätte, in der Türkei angesiedelt zu werden. Dem Gesetz zufolge war die nicht-türkische Bevölkerung nicht berechtigt, in der Türkei angesiedelt zu werden.[24] Mit dem Staatsbürgerschaftsgesetz vom 23. Mai 1928 wurde geregelt, dass jeder Bürger, der ohne vorherige Genehmigung des türkischen Ministerrates eine zweite Staatsbürgerschaft angenommen hatte oder im Dienste eines anderen Landes stand, ausgebürgert werden konnte.[25] Zwischen 1923 und 1938 wurde Land an etwa 217.000 Familien von muslimischen Einwanderern[26] und Flüchtlingen aus dem Balkan[27] (Muhacir) verteilt. Die Muhacire sollen vor allem das Land der im Ersten Weltkrieg vertriebenen Christen bekommen haben,[26] und wurden ihren Sprachkenntnissen entsprechend angesiedelt.[28]


In das zweite Besiedelungsgesetz von 1934 wurde das erste Besiedelungsgesetz von 1926 eingebunden und das Land in drei Regionen aufgeteilt. Es gab strategisch wichtige Regionen, in denen die türkische Bevölkerung angesiedelt werden sollte.[29] Dann gab es Regionen, in welche Bevölkerung angesiedelt werden sollte, die der türkischen Kultur angeglichen werden sollte. Damit waren die muslimischen Einwanderer aus dem Balkan, der Sowjetunion, Griechenland sowie Kurden, die in der dritten Region hier lebte, gemeint.[24] Und dann gab es Regionen, die entvölkert werden sollten; das waren vor alle die Regionen im Südosten des Landes, in denen mehrheitlich Kurden wohnten. Dieses Vorhaben wurde nie umgesetzt. Im Gesetzestext von 1934 gab es keine spezifischen geographischen Namen. Es wurde dem Innenministerium überlassen, die Regionen zu bestimmen.[30] Erst im Jahre 1939 wurden für die Regionen, in welchen Türken angesiedelt werden sollten, geographischen Namen bekannt gegeben.[29] Gebiete um strategisch wichtige Straßen und Bahngleise, Gebiete in der Nähe von Staatsgrenzen und weitere Gebiete in den Provinzen Maraş, Göksun, Pinarbaşı, Erzincan, Erciş, Tatvan, Elazığ, Gümüşhane, und Ağrı wurden als Gebiete erklärt, in denen keine nichttürkische Bevölkerung angesiedelt werden konnte.[31] Die Zazaki sprechenden kurdischen Aleviten wehrten sich gegen das Besiedelungsgesetz von 1934, was zum Dersim Aufstand führte, was die Regierung in Ankara mit aller Härte bestraft sehen wollte. Auf einen Ministerialbeschluss vom 4. Mai 1937 wurden ganze Dörfer zerstört. Die Schätzungen von den Todesopfern reichen von 12.000 bis 60.000.[32]


Im Jahre 1925 wurden in Artvin auf Beschluss der Regionalversammlung viele Orte mit zuvor georgischen Namen in türkische Namen unbenannt.[33] 1928 rief die Nationale Türkische Studentenvereinigung die Kampagne "Vatandaş Türkçe konuş!" (Bürger sprich türkisch!) ins Leben. Es wurden Plakate aufgehängt, Inserate in Magazinen aufgegeben und öffentliche Reden gehalten, in denen die Bürger aufgefordert wurden, Türkisch zu sprechen.[34] In der Folge kam es zu Angriffen auf Bürger und Ausländer, die in der Öffentlichkeit eine andere Sprache als Türkisch sprachen.[35]


Laut Art. 12 der türkischen Verfassung von 1924 durfte nur noch Abgeordneter werden, wer Türkisch lesen und schreiben konnte.[36] 1928 wurde das lateinische Alphabet eingeführt. Das lateinische Alphabet sollte der Türkischen Sprache gerechter werden, als es das arabische Alphabet war. Jeder Buchstabe sollte einen Ton des Türkischen wiedergeben. Das 1932 gegründete Institut für die türkische Sprache (Türk Dil Kurumu) verbannte so gut es konnte, nichttürkische Wörter aus dem türkischen Vokabular[23][37] und suchte die verbannten Wörter durch Wortbildungen aus älteren türkischen Sprachschichten oder Dialekten Anatoliens zu ersetzen.


1934 wurde auch das Familiennamensgesetz eingeführt. Vor 1934 war es für die türkische Bevölkerung nicht Usus, einen Familiennamen zu führen. Städter und die Christen führten zum Teil schon Familiennamen, aber die große Mehrheit nicht. Mit dem Familiennamengesetz wurden alle Bürger der Türkei aufgefordert, innerhalb von 2 Jahren einen ein türkisches Wort darstellenden oder aus einem türkischen Wort hergeleiteten Familiennamen zu wählen.[35] Nichttürkische Namensendungen wie -yan, -viç, -pulos, -of, -ef, -ic, -is, -idis, -zade, -bin waren verboten. Der Innenminister Şükrü Kaya sagte zum Gesetz: "diese Massnahmen dienten der Assimilation, welche wiederum für die Einheit der Nation unerlässlich sei."[38] Die anerkannten nicht-muslimischen Minderheiten der Juden, Griechen und Armenier mussten keine neue Namen annehmen.



Während der Regierung von İsmet İnönü |


Im Zuge der Türkisierung der Wirtschaft wurden im April 1942 alle jüdischen Angestellten der amtlichen Nachrichtenagentur entlassen und am 11. November 1942 das Varlık Vergisi genannte Gesetz über Vermögensabgabe ausgerufen, mit dem vor allem die nicht-muslimische Bevölkerung besteuert werden sollte. Die Steuer betraf vor allem Griechen, Armenier und Juden sowie zum Islam konvertierte Juden (Dönme) in Istanbul. Wer nicht innert 15 Tagen in der Lage war, seine Steuerschuld zu bezahlen, büßte mit Zinszuschlägen. Nach 30 Tagen drohte Zwangsarbeit. Ab dem 20. Januar 1943 wurden große Vermögenswerte beschlagnahmt und ihre vorherigen Besitzer zu Zwangsarbeit in Steinbrüchen oder beim Straßenbau verurteilt. Ministerpräsident Sükrü Saraçoglu erklärte, dass die Steuer vor allem diejenigen treffen solle, welche dank der Gastfreundschaft der Türkei reich geworden seien. Inönü meinte zum Gesetz, wenn man die auf dem türkischen Markt dominanten Ausländer beseitige, übergebe man den Markt den Türken.[39] Im März 1944 wurde das Gesetz über Vermögensabgabe vom Parlament wieder abgeschafft. Mit dem Gesetz konnten 315 Millionen Lira eingenommen werden. Auf Kritik aus liberalen Kreisen verteidigte Inönü die Tatsache, dass der Großteil der Steuern von Nicht-Türken bezahlt würde, da sie auch mehr Vermögen hätten.[40]



Während der Regierung von Adnan Menderes |


Nachdem am 5. oder 6. September 1955 ein Anschlag auf das Geburtshaus von Atatürk in Saloniki ausgeübt wurde, kam es am 6. und 7. September 1955 zum Pogrom von Istanbul, bei dem Kirchen, christliche Schulen sowie 4000 in der Mehrheit von Griechen, aber auch von Armeniern und Juden geführte Geschäfte in Istanbul sowie auch in anderen Städten geplündert oder zerstört wurden. Darauf gaben viele Griechen die Hoffnung auf, dass sie jemals ein sicheres Leben in der Türkei führen könnten und verließen das Land.[41]


1957 wurde vom Innenministerium eine Kommission eingerichtet, welche bis 1978 16.000 Namen von Bergen und Flüssen und 12.000 Ortsnamen auf türkische oder türkisch klingende Namen umbenannte.[33] Laut Aslan Senem sollten bis 1980 63 % der Ortsnamen im Südosten und Osten der Türkei geändert worden sein. Weitere Namensänderungen folgten nach dem Militärputsch 1980.[42]



Nach dem Militärputsch 1980 |


Artikel 26 der türkischen Verfassung von 1982 verbot die Äußerung oder Verbreitung von Meinungen durch eine gesetzlich verbotene Sprache. Diese Bestimmung wurde 2001 abgeschafft. Mit dem Gesetz Nr. 2932 vom 19. Oktober 1983 über Veröffentlichungen in anderen Sprachen als dem Türkischen wurde es verboten, andere Sprachen als Türkisch oder erste Amtssprachen der von der Türkei anerkannten Staaten zu sprechen. Bei Verstoß gegen das Gesetz konnten Haftstrafen von 6 Monate bis zu 3 Jahren und Bußen von bis zu 100.000 TL ausgesprochen werden.[43] Das Gesetz verbot auch mediale Veröffentlichungen auf Kurdisch. Unterrichtet werden durfte an den Schulen nur noch mit Türkisch als Unterrichtssprache. 1983 trat das neue Parteiengesetz in Kraft, welches bei Parteiveranstaltungen nur Türkisch erlaubte. Damit war Kurmandschi bei Parteiveranstaltungen verboten.[44] Mit dem Antiterrorgesetz Nr. 3713 vom Jahre 1991 wurde das Sprachverbotgesetz aufgehoben.[43][45] Damit waren kurdische mediale Veröffentlichungen wieder erlaubt.


In der Regierungen unter Süleyman Demirel und Tansu Çiller wurden zwischen 1993 und 1998 etwa drei Millionen Personen, die meisten davon Kurden im Zuge des PKK-Konflikts, in den Westen der Türkei umgesiedelt. Des Weiteren sollen zwischen 3000 und 4000 Ortschaften zerstört worden sein.



Siehe auch |



  • Enteignung der Armenier in der Türkei

  • Turkisierung geographischer Namen

  • Ziya Gökalp

  • Munis Tekinalp



Literatur |



  • Berna Pekesen: Nationalismus, Türkisierung und das Ende der jüdischen Gemeinden in Thrakien. R. Oldenbourg Verlag, München, ISBN 978-3-486-70715-1.

  • Klaus Kreiser: Geschichte der Türkei, Von Atatürk bis zur Gegenwart. C.H.Beck, München, ISBN 978-3-406-64065-0.

  • Dilek Güven: Nationalismus und Minderheiten, Die Ausschreitungen gegen Christen und Juden der Türkei vom September 1955. R. Oldenbourg Verlag, München, ISBN 978-3-486-70715-1.



Einzelnachweise |




  1. Armenian Children Victims of Genocide. Abgerufen am 6. Oktober 2018. 


  2. Klaus Kreiser, Christoph K. Neumann: Kleine Geschichte der Türkei. Stuttgart 2003, S. 29f.


  3. Klaus Kreiser: Der Osmanische Staat 1300-1922. München 2001, S. 5


  4. Klaus Kreiser, Christoph K. Neumann: Kleine Geschichte der Türkei. Stuttgart 2003, S. 52


  5. Klaus Kreiser, Christoph K. Neumann: Kleine Geschichte der Türkei. Stuttgart 2003, S. 54.


  6. Vicken Cheterian: Open Wounds: Armenians, Turks and a Century of Genocide. Oxford University Press, 2015, ISBN 0-19-026352-0, S. 202 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche). 


  7. Heidemarie Doganalp-Votzi: Aspects of the political Langauge in Turkey, The state and its subjects according to the 1876 Ottoman Constitution. Some lexicographic aspects. Hrsg.: Hans-Lukas Kieser. The Isis Press, Istanbul 2002, ISBN 975-428-231-5, S. 63–64. 


  8. webmaster@verfassungen.de: Die Verfassung des Osmanischen Reichs (1876). Abgerufen am 5. November 2018. 


  9. Mesut Yeğen: Türkischer Nationalismus, Staatsbürgerschaft und die kurdische Frage, in: Ilker Ataç, Bülent Küçük, Ulaş Şener (Hrsg.): Perspektiven auf die Türkei. Ökonomische und gesellschaftliche (Dis)kontinuitäten im Kontext der Europäisierung. Münster 2008, Seite 231.


  10. Naci Kutlay: İttihat Terakki ve Kürtler. Ankara 1992, Seite 176ff.


  11. Dominik Schaller, Jürgen Zimmerer: Late Ottoman Genocides. Routledge, 2009, ISBN 978-0-415-48012-3, S. 5–6. 


  12. Ugur Ungor, Mehmet Polatel: Confiscation and Destruction: The Young Turk Seizure of Armenian Property. Bloomsbury Publishing, 2011, ISBN 978-1-4411-1020-6, S. 81 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche [abgerufen am 27. September 2018]). 


  13. Seevan Saeed: Kurdish politics in Turkey, from PKK to KCK. Routledge, 2017, ISBN 978-1-138-19529-5, S. 43. 


  14. Berna Pekesen: Nationalismus, Türkisierung und das Ende der jüdischen Gemeinden in Thrakien. R.Oldenbourg Verlag, München 2012, ISBN 978-3-486-70715-1, S. 182-3. 


  15. Geoffrey Haig: The Invisibilisation of Kurdish, in: Asien und Afrika. Beiträge des Zentrums für Asiatische und Afrikanische Studien (ZAAS) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Band 8. Conermann und Haig (Hrsg.): Die Kurden. Studien zu ihrer Sprache, Geschichte und Kultur. Schenefeld 2004, S. 124.


  16. Mesut Yegen: Türkischer Nationalismus, Staatsbürgerschaft und die kurdische Frage, in: Ilker Atac, Bülent Kücük und Ulas Sener (Hrsg.): Perspektiven auf die Türkei. Münster 2008, Seite 230.


  17. TOKTAS, SULE: Citizenship and Minorities: A Historical Overview of Turkey's Jewish Minority. In: Journal of Historical Sociology. Band 18, Nr. 4, ISSN 0952-1909 (academia.edu [abgerufen am 11. September 2018]). 


  18. ab From Rep. of Turkey Ministry of Foreign Affairs. Treaty of Lausanne, Article 37 - 45. Abgerufen am 18. September 2018. 


  19. TOKTAS, SULE: Citizenship and Minorities: A Historical Overview of Turkey's Jewish Minority. In: Journal of Historical Sociology. Band 18, Nr. 4, ISSN 0952-1909, S. 398 (academia.edu [abgerufen am 11. September 2018]). 


  20. ab Berna Pekesen: Nationalismus, Türkisierung und das Ende der jüdischen Gemeinden in Thrakien. R.Oldenbourg Verlag, München 2012, ISBN 978-3-486-70715-1, S. 151–152. 


  21. ab Neyire Akpınarlı, Arno Scherzberg: Die Lage der nicht türkischen Völker und Volksgruppen in der Türkei vor dem Hintergrund der EU-Standards zum Minderheitenschutz. LIT Verlag Münster, 2013, ISBN 978-3-643-12198-1, S. 88–89 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche [abgerufen am 15. Oktober 2018]). 


  22. ab Berna Pekesen: Nationalismus, Türkisierung und das Ende der jüdischen Gemeinden in Thrakien. R.Oldenbourg Verlag, München 2012, ISBN 978-3-486-70715-1, S. 175–176. 


  23. ab Dilek Güven: Nationalismus und Minderheiten, Die Ausschreitungen gegen Christen und Juden der Türkei vom September 1955. R.Oldenbourg Verlag, München 2012, ISBN 978-3-486-70715-1, S. 92–93. 


  24. ab Joost Jongerden: The Settlement Issue in Turkey and the Kurds: An Analysis of Spatical Policies, Modernity and War. BRILL, 2007, ISBN 90-04-15557-0, S. 177 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche [abgerufen am 25. September 2018]). 


  25. Berna Pekesen: Nationalismus, Türkisierung und das Ende der jüdischen Gemeinden in Thrakien. R.Oldenbourg Verlag, München 2012, ISBN 978-3-486-70715-1, S. 228–229. 


  26. ab Berna Pekesen: Nationalismus, Türkisierung und das Ende der jüdischen Gemeinden in Thrakien. R.Oldenbourg Verlag, München 2012, ISBN 978-3-486-70715-1, S. 172. 


  27. Tessa Hoffmann: The Genocide of the Ottoman Greeks. Melissa International, New York 2011, ISBN 978-0-89241-615-8, S. 48. 


  28. Berna Pekesen: Nationalismus, Türkisierung und das Ende der jüdischen Gemeinden in Thrakien. R.Oldenbourg Verlag, München 2012, ISBN 978-3-486-70715-1, S. 185. 


  29. ab Joost Jongerden: The Settlement Issue in Turkey and the Kurds: An Analysis of Spatical Policies, Modernity and War. BRILL, 2007, ISBN 90-04-15557-0, S. 175–176 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche [abgerufen am 25. September 2018]). 


  30. Ülker, Erol: Assimilation, Security and Geographical Nationalization in Interwar Turkey: The Settlement Law of 1934. Absatz 16. In: European Journal of Turkish Studies. Social Sciences on Contemporary Turkey. Nr. 7, 23. September 2008, ISSN 1773-0546 (openedition.org [abgerufen am 25. September 2018]). 


  31. Ülker, Erol: Assimilation, Security and Geographical Nationalization in Interwar Turkey: The Settlement Law of 1934. Absätze 19-21. In: European Journal of Turkish Studies. Social Sciences on Contemporary Turkey. Nr. 7, 23. September 2008, ISSN 1773-0546 (openedition.org [abgerufen am 27. September 2018]). 


  32. Klaus Kreiser: Geschichte der Türkei, Von Atatürk bis zur Gegenwart. C.H. Beck, 2012, ISBN 978-3-406-64065-0, S. 57–58. 


  33. ab Die Herren der Namen verlieren die Kontrolle | NZZ. In: Neue Zürcher Zeitung. 23. November 2009, ISSN 0376-6829 (nzz.ch [abgerufen am 11. September 2018]). 


  34. TOKTAS, SULE: Citizenship and Minorities: A Historical Overview of Turkey's Jewish Minority. In: Journal of Historical Sociology. Band 18, Nr. 4, ISSN 0952-1909, S. 400 (academia.edu [abgerufen am 11. September 2018]). 


  35. ab Klaus Kreiser: Geschichte der Türkei, Von Atatürk bis zur Gegenwart. C.H. Beck, 2012, ISBN 978-3-406-64065-0, S. 53–54. 


  36. webmaster@verfassungen.de: Verfassungsgesetz der Republik Türkei (1924). Abgerufen am 4. November 2018. 


  37. Turkey - Language Reform: From Ottoman to Turkish. Abgerufen am 13. September 2018. 


  38. Dilek Güven: Nationalismus und Minderheiten, Die Ausschreitungen gegen Christen und Juden der Türkei vom September 1955. R.Oldenbourg Verlag, München 2012, ISBN 978-3-486-70715-1, S. 94. 


  39. Klaus Kreiser: Geschichte der Türkei, Von Atatürk bis zur Gegenwart. C.H. Beck, 2012, ISBN 978-3-406-64065-0, S. 73. 


  40. Howard M. Sachar: Farewell Espana: The World of the Sephardim Remembered. Knopf Doubleday Publishing Group, 2013, ISBN 978-0-8041-5053-8 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche [abgerufen am 3. Oktober 2018]). 


  41. Andrew Mango: The Turks Today. Hodder & Stoughton, 2011, ISBN 978-1-84854-617-2 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche [abgerufen am 30. September 2018]). 


  42. Aslan, Senem: Incoherent State: The Controversy over Kurdish Naming in Turkey. In: European Journal of Turkish Studies. Social Sciences on Contemporary Turkey. Nr. 10, 29. Dezember 2009, ISSN 1773-0546 (openedition.org [abgerufen am 13. September 2018]). 


  43. ab Agnes Grond: Literale Lebenswelten: Eine Fallstudie Zu Sozialisationsprozessen in Einer Kurdischen Migrantenfamilie. Walter de Gruyter GmbH & Co KG, 2018, ISBN 978-3-11-051743-9 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche [abgerufen am 13. September 2018]). 


  44. Verfahren wegen Kurdisch und Ehrerbietung für Öcalan – B-Ob8ungen. Abgerufen am 12. September 2018 (englisch). 


  45. Celalettin Kartal: Der Rechtsstatus der Kurden im Osmanischen Reich und in der modernen Türkei. Verlag Dr. Kovaç, 2002, ISBN 978-3-8300-0599-5, S. 155. 




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