Mätresse







Madame de Pompadour, eine Mätresse Ludwigs XV.


Mätresse (aus frz. Lehrerin, Hausherrin), als historischer Begriff in Europa maîtresse en titre, Titularmätresse, maîtresse régnante, regierende Mätresse oder offizielle Mätresse, war der mächtigste weibliche Günstling am absolutistischen Hof.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Bedeutungsverschiebung und Forschungsstand


  • 2 Die Karriere des weiblichen Günstlings


  • 3 König und Mätresse


  • 4 Hof und Mätresse


  • 5 Königin und Mätresse


  • 6 Der politische Einfluss der Mätressen


  • 7 Das Ende einer Institution


  • 8 Bekannte Mätressen


  • 9 Literatur


  • 10 Anmerkungen





Bedeutungsverschiebung und Forschungsstand |


Die Bedeutung des Begriffs Mätresse änderte sich im Lauf der Jahrhunderte von der herausragenden Geliebten in der Renaissance zur politischen Karrierefrau im Absolutismus und sank im 19. Jahrhundert als Folge der bürgerlichen Revolutionen ab zu einer Bezeichnung für ein prostitutionsnahes Dauerverhältnis eines mächtigen Mannes. Diese historischen Bedeutungsverschiebungen haben eine Bedeutungsverwirrung zur Folge, zumal einige Fürsten[1] neben ihrer Ehefrau und der offiziellen Mätresse auch wechselnde Geliebte hatten.
Mätressen galten lange als unwürdiger „Gegenstand“[2] der Forschung. Es gibt zahlreiche Bücher über sie, jedoch erst wenige wissenschaftliche Untersuchungen. 1982 nannte Helga Möbius[3] die „merkwürdige“ Institution der offiziellen Mätresse „so etwas wie ein Hofamt“, 1991 arbeitete Gabriele Hoffmann die Institution der Mätresse als Karriereposition am absolutistischen Fürstenhof sowie das Profil einer erfolgreichen Mätresse heraus,[4] 2001 erschien die Arbeit von Thomas Kuster über Mätressen des 18. Jahrhunderts. Von nun an folgten in kürzer werdenden Abständen wissenschaftliche Arbeiten über Konkubinen und Günstlinge im Spätmittelalter, über Favoritinnen im Frankreich der Renaissance, über die maîtresses en titre im Absolutismus. Die einschlägigen Veröffentlichungen stimmen darin überein, dass die Institution der Mätresse erst im Absolutismus voll ausgebildet war.



Die Karriere des weiblichen Günstlings |


Maîtresse en titre wurde die tatsächliche oder vorgebliche Geliebte[5] eines Königs erst dann, wenn sie offiziell der Königin am Hof vorgestellt worden war. Sie bekam eine Wohnung und jährliche Zahlungen[6] aus der Hofkasse. Idealerweise sollte sie als schöne, gebildete, geistreiche Gastgeberin[7] den Hof zum beachteten Mittelpunkt des Landes machen. Mätressen waren soziale Aufsteigerinnen. Die volle Laufbahn einer erfolgreichen Mätresse reicht vom Status einer Frau in ungefestigter Standesposition zwischen Bürgertum und niedrigem Adel bis zur Heirat mit einem König: Ludwig XIV. heiratete in zweiter Ehe die Marquise de Maintenon,[8]Friedrich IV. von Dänemark heiratete Anna Sophie von Reventlow, Zar Peter der Große heiratete Martha Skawronskaja, die nach seinem Tod Russland als Zarin Katharina I. regierte. Fast alle Mätressen waren zu Beginn ihrer Karriere erwachsene Frauen, selten jünger als 25 Jahre und oft schon mit einem Mann aus niederem Adel verheiratet, der sie möglicherweise an den Hof gebracht hatte. Auslösend für eine Karriere war meist eine Liebesgeschichte, die öffentlich stattfand und ausgespielt wurde. Doch Liebe allein genügte nur in Ausnahmefällen, um offizielle Mätresse zu werden. Wer am Hof aufsteigen wollte, brauchte eine Partei, die für sie arbeitete. Mehrfach sorgten Ehemänner dafür, dass ihre Frauen zum mächtigsten weiblichen Günstling aufstiegen,[9] woraufhin sie selbst als Premierminister des Landes der mächtigste männliche Günstling am Hof wurden. Doch gibt es auch berühmte Gegenbeispiele für offizielle Mätressen, die unverheiratet oder verwitwet waren, wie Mademoiselle de La Vallière oder Madame de Maintenon; oder für Fälle, wo nach dem Beginn einer Beziehung mit dem König eine Trennung vom Ehemann bewirkt wurde, wie bei Madame de Montespan oder bei der späteren Madame de Pompadour.



König und Mätresse |


Im 17. und 18. Jahrhundert versuchten zahlreiche europäische Fürsten, die Aristokratie und die Ständeparlamente von der traditionellen Mitregierung abzudrängen und absolutistische Herrschaftsstrukturen aufzubauen. Sie stützten sich dabei auf Leute, die ihre Stellung am Hof nur ihnen verdankten, auf Günstlinge, die ins Nichts[10] fielen, wenn sie die königliche Gnade verloren: die Minister, die Mätressen und deren Söhne.
„Die Königlichen Natürlichen Kinder“ standen in der Rangordnung, die Christian V. 1680 für den Hof in Kopenhagen erließ,[11] in der Ersten Rangklasse. Sie hatten damit Vortritt vor allen Adligen des Landes. Die Kinder des Königs mit seiner Mätresse waren eine Elitegruppe am Hof, die den alten hohen Adel in Schach hielt, der seinerseits dafür sorgte, dass die Bastardsöhne und überhaupt die neuen Günstlinge nicht übermächtig wurden. Dieses Spannungsgleichgewicht verhinderte, dass alter und neuer Adel[12] sich gegen den König zusammenschlossen.



Hof und Mätresse |





Schmetterlingstaler aus der Zeit der Gräfin Cosel, Mätresse Augusts des Starken. Der Schmetterling wird als Roter Apollo bezeichnet und trotz aller offenen Fragen mit der Gräfin in Verbindung gebracht.


Absolute Könige bauten ihre Höfe zu einem Instrument der Herrschaft über den Adel aus.[13] Adlige durften keine bürgerlichen Berufe ausüben, und die Erwerbschancen für zweite und dritte Söhne hingen zum großen Teil von der Gunst des Königs und seiner Vertrauten,[14] allen voran der Mätresse, ab: Über sie konnte man vielleicht an ihn herankommen und Amt und Einkommen in der neuen Verwaltung erlangen, ein Kommando im Heer oder ein besoldetes Ehrenamt am Hof.
König und Mätresse machten aus Rittern Höflinge. Der Dreißigjährige Krieg hatte die Sitten verrohen lassen. Die Damen, allen voran die Mätresse, die Gebieterin am Hof, gaben den neuen Ton an. Sie verlangten Liebenswürdigkeit, Gefälligkeit, Rücksichtnahme – Höflichkeit.
Der Hof wurde zu einer eigenen Welt, zum herausgehobenen Schauplatz, an dem die Zeitgenossen sich orientierten. Besonders Ludwig XIV. feilte das System des Hofdienstes aus. Der Dienst am König wurde zur Verehrung eines Gottes. August der Starke von Sachsen gab bei einem Staatsfest 1709 Auskunft darüber, wie er sich, die Mätresse und die Königin sah: Er erschien bei einem „Götteraufzug“[15] in den Straßen Dresdens als Apoll, als Gott des Lichtes, der von allen Geliebte, als der Erretter, der Schutzherr der Dichtkunst und der Musik. Er trug eine goldene Sonnenmaske. Die Mätresse Constantia von Cosel war Diana, die Zwillingsschwester Apolls. Apoll war der Sonnengott, Diana die Mondgöttin – die anspruchsvollste Frau am Götterhimmel, die Göttin der Jagd, die mit Waffen umgeht und eine Verletzung des Anstands durch einen Mann tödlich bestraft. Die Kurfürstin Christiane Eberhardine von Brandenburg-Bayreuth saß bei diesem Götterumzug im Wagen der Priesterinnen der Vesta, der Göttin des Herdfeuers, der Familie und des Staates, um die Apoll gefreit hat.



Königin und Mätresse |


Bei wichtigen offiziellen Anlässen trat die Mätresse gemeinsam mit dem König und der Königin auf. Eine Mätresse sollte der Königin stets die ihr zustehende Ehre erweisen.
Eine Königin verband den König mit den regierenden Fürsten Europas. Fürstliche Heiraten wurden aus politischen Gründen vereinbart. Die Abstammung der Königin, ihre Verwandtschaft und ihre Erbansprüche erhöhten das Ansehen und die Macht eines Königs. Nur ihre Kinder konnten sein Haus fortführen.
Obwohl die Ehepartner sich oft erst am Tag vor der Hochzeit kennenlernten, hatten manche Bräute sich Hoffnung auf ein kinderreiches Familienleben gemacht, wie es das an zahlreichen Höfen auch gab.[16] Die Geschichte dieser Zeit ist voll von unglücklichen Königinnen, die neben einer glänzenden Mätresse um ihren Rang am Hof und um die Liebe ihres Mannes kämpften.
Offener Ehebruch war trotz der sexuellen Freizügigkeit an vielen Höfen nicht selbstverständlich. Im bürgerlichen Leben wurde Ehebruch zwischen Verheirateten oft mit dem Tode bestraft. So erhob sich in einigen Ländern die Frage, ob der Ehebruch eines verheirateten Fürsten mit einer Mätresse nicht doch strafbar sei. Die Juristische Fakultät der Universität Halle erstellte dazu ein Gutachten.[17] Gutachter waren Christian Thomasius, Nikolaus Hieronymus Gundling und Johann Peter von Ludewig. Ihr Ergebnis: Die Verachtung, die eine außereheliche Geschlechtsgemeinschaft verdient, entfällt bei großen Fürsten und Herren, da diese den Strafgesetzen nicht unterworfen sind, sondern allein Gott über ihre Handlungen Rechenschaft geben müssen, außerdem scheint die Gottähnlichkeit des Herrschers sich auch etwas auf seine Mätresse zu übertragen.



Der politische Einfluss der Mätressen |


Der politische Einfluss einer Mätresse war nicht institutionalisiert. Er konnte an einem Hof bedeutend, an einem anderen unerheblich sein. Häufig wurde er einer Mätresse von ihren Gegnern vorgeworfen, die sie vom Hof entfernen und eine eigene Kandidatin zur maîtresse en titre machen wollten. Eingehende vergleichende Untersuchungen zum politischen Einfluss europäischer Titularmätressen stehen noch aus, deshalb hier drei Beispiele:
Der politische Einfluss der Mätresse Maintenon am Hof Ludwigs XIV. war wohl bedeutend, wenn er auch nicht exakt umrissen werden kann. Schon allein Gerüchte über ihre Macht steigerten ihn. Sie scheint sich nicht auf eine politische Partei am Hof gestützt zu haben, war aber eng mit den natürlichen Kindern des Königs verbunden, deren Mutter die Maitresse Montespan war und die die Maintenon erzogen hatte. Sicher scheint, dass sie, wenn es um eine Auszeichnung oder einen Posten am Hof ging, den zuständigen Minister zu einer Besprechung bat, ehe dieser einen Vorschlag dem König unterbreitete. Sie schob Leute vor und begründete Existenzen, wehrte andere ab, redete mit bei Heiraten der königlichen Familie.
Die Mätresse Cosel war von einer politischen Clique am Hof in Dresden August, dem König von Polen, zugeschoben worden, die sächsische Einflüsse auf seine Politik stärken wollte, als er Polen zu verlieren schien und seine bisherige polnische Mätresse nicht mehr brauchte, die ihn mit dem abtrünnigen hohen Adel Polens verbunden hatte. Die Cosel versuchte, den König von der Wiedereroberung Polens abzubringen, und sie mischte sich in die Pläne des Premierministers für eine Kabinettsreform ein, beides erfolglos. Als August wieder König von Polen wurde, hielt der Premierminister ihm vor, dass er nun wieder eine polnische Mätresse brauchte, und eine politische Clique in Polen schob ihm die Gräfin Dönhoff zu. Die Cosel wollte keine offizielle Mätresse in Warschau neben sich dulden und musste gehen.
Madame de Pompadour war wohl die glanzvollste aller Mätressen. Ludwig XV. hatte Schwierigkeiten im Umgang mit Menschen, die er nicht gut kannte, und die Pompadour war seine Privatsekretärin. Sie förderte Wissenschaftler und Schriftsteller, sie baute Schlösser und Sommerhäuser, förderte Maler, Bildhauer, Kabinettmacher, ließ die Porzellanfabrik in Sèvres bauen und war eine unermüdliche Festmeisterin in Versailles. Sie schuf ein Theater und inszenierte 61 Stücke, Opern und Ballette. Die politische Zusammenarbeit des Königs und seiner Mätresse war wenig erfolgreich. Für alle Niederlagen der Franzosen im Siebenjährigen Krieg machte man in Paris die Pompadour verantwortlich. Schmähschriften erschienen über sie, und wenn sie in die Stadt fuhr, wurde ihre Kutsche mit Dreck und Steinen beworfen.



Das Ende einer Institution |


Die Könige hatten die Hilfe der Mätressen in ihrem Machtkampf gegen den Adel gebraucht, aber Ende des 18. Jahrhunderts, im Kampf der Bürger gegen die Höfe, rückten Könige und Adel zusammen: Die Könige brauchten die offiziellen Mätressen nicht mehr.
Mit der Emanzipation des Bürgertums und seiner Lebensweise gewann im 19. Jahrhundert auch der Puritanismus an Einfluss. Das höfische Ideal der vollkommenen Frau, die Körper, Geist und Seele ausbildete, galt nicht mehr. Aus den Titularmätressen wurden, in rückblickenden Urteilen, Huren.



Bekannte Mätressen |



  • Liste der Mätressen der Könige und Kaiser von Frankreich

  • Liste der Mätressen der Könige von England

  • Liste der Mätressen der Könige von Schottland




  • Wilhelmine von Grävenitz (1685–1744)


  • Aurora von Königsmarck (1662–1728)


  • Wilhelmine von Lichtenau (1752–1820)


  • Marie Magdalene Charlotte von Stoltzenberg (1763–1838)



Literatur |



  • Benedetta Craveri: Königinnen und Mätressen: die Macht der Frauen – von Katharina de Medici bis Marie Antoinette. Hanser, München 2008, ISBN 978-3-446-23013-2.


  • Norbert Elias: Die höfische Gesellschaft. Untersuchungen zur Soziologie des Königtums und der höfischen Aristokratie. (= Gesammelte Schriften. Band 2). Suhrkamp Taschenbuch 423, Frankfurt am Main 1983, 2002, ISBN 3-518-58329-8.

  • Christina Juliane Henzler: Die Frauen Karls VII. und Ludwigs XI.: Rolle und Position der Königinnen und Mätressen am französischen Hof (1422–1483). Böhlau, Köln 2012, ISBN 978-3-412-20879-0.

  • Jan Hirschbiegel, Werner Paravicini (Hrsg.): Der Fall des Günstlings. Hofparteien vom 13. bis zum 17. Jahrhundert. Ostfildern 2004.

  • Gabriele Hoffmann: Constantia von Cosel und August der Starke. Die Geschichte einer Mätresse. Bergisch Gladbach 1984.

  • Gabriele Hoffmann: „Die vollkommenste Frau von Welt“ – die Gräfin Cosel und andere Mätressen In: Frauen machen Geschichte. Bergisch Gladbach 1991, S. 184–208.

  • Leonhard Horowski: Die Belagerung des Thrones: Machtstrukturen und Karrieremechanismen am Hof von Frankreich 1661–1789. Ostfildern 2012.

  • Thomas Kuster: Aufstieg und Fall der Mätresse im Europa des 18. Jahrhunderts. Versuch einer Darstellung anhand ausgewählter Personen. Diplomarbeit. Nordhausen 2003.


  • Claudia Opitz (Hrsg.): Höfische Gesellschaft und Zivilisationsprozeß. Norbert Elias’ Werk in kulturwissenschaftlicher Perspektive. Köln 2005.


  • Anna Eunike Röhrig: Mätressen und Favoriten – ein biographisches Handbuch. Göttingen 2010.


  • Sigrid Ruby: Mit Macht verbunden – Bilder der Favoritin im Frankreich der Renaissance. Freiburg im Breisgau 2010.

  • Lena Katharina Stickel: Zur Ikonographie einer Maîtresse en titre: Strategien der Legitimation in den Porträts der Madame de Pompadour. München 2010.

  • Ellen Widder: Konkubinen und Bastarde: Günstlinge oder Außenseiter an Höfen des Spätmittelalters? In: Jan Hirschbiegel, Werner Paravicini (Hrsg.): Der Fall des Günstlings. Hofparteien in Europa vom 13. bis zum 17. Jahrhundert. Thorbecke, 2004, ISBN 3-7995-4517-4, S. 417–480.

  • Yury Winterberg: Mätressen. Die geheime Macht der Frauen. Egmont, Köln 2005, ISBN 3-8025-1705-9.



Anmerkungen |




  1. Z. B. Ludwig XIV., August II. Kurfürst von Sachsen und König von Polen (August der Starke), Ludwig XV.


  2. Theodor Distel: Neues über die spätere Gräfin Cossell. In: Zeitschrift für Geschichte und Politik. Band 5, 1888, S. 642–644.


  3. Helga Möbius: Die Frau im Barock. Leipzig 1982, S. 158 f.


  4. Gabriele Hoffmann: Die vollkommenste Frau von Welt. 1991, S. 184–208.


  5. Nicht alle Fürsten schliefen mit ihrer offiziellen Mätresse, z. B. Friedrich I. von Preußen nicht mit Katharina von Wartenberg und Ludwig XV. in späteren Jahren nicht mit der Pompadour.


  6. Das Jahresgeld der Constantia von Cosel war mit 100 000 Talern fast genauso hoch wie das der Königin. (G. Hoffmann: Constantia von Cosel und August der Starke. 1984, S. 130)


  7. „La femme du monde la plus parfaite“ nannte der sächsische Premierminister Flemming die Gräfin Cosel, In: G. Hoffmann: Constantia von Cosel und August der Starke. 1984, S. 237.


  8. Auch die Gräfin Cosel arbeitete auf eine Heirat mit August dem Starken hin, scheiterte aber damit.


  9. In Hannover: Franz Ernst Freiherr von Platen und seine Frau Clara Elisabeth geborene von Meysenbug, in Berlin: Johann Kasimir von Kolbe und seine Frau Katharina von Kolbe. Sophie Amalie Moth verdankte es den Intrigen ihrer Mutter, dass sie Mätresse Christians V. und Gräfin Danneskjold-Samsö wurde (Palle Lauring: Dronninger og andre kvinder i Danmarkshistorien. Kopenhagen 1981).


  10. Elias, S. 183.


  11. Meldung unter dem Datum vom 31. Januar 1681 in der Zeitung „Extraodinaire Relation“, nach G. Hoffmann, Die vollkommenste Frau von Welt, S. 185.


  12. „Spannungsbalance“ Elias, S. 182.


  13. Siehe dazu Elias, insbesondere Kap. 7


  14. Elias, S. 353.


  15. G. Hoffmann: Constantia von Cosel und August der Starke. 1984, S. 295–297.


  16. Zu Ehe- und Familienformen beim hohen Adel und im Berufsbürgertum s. Elias, S. 78–84.


  17. „Das odium in concubinas...“ Hoffmann: Constantia von Cosel und August der Starke. 1984, S. 89 und Anm., S. 454.









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