Wochenmarkt




Ein Wochenmarkt ist eine wöchentliche regelmäßige Marktveranstaltung, auf der vorwiegend frische Nahrungsmittel wie Obst, Gemüse, Kräuter, Milchprodukte, Fisch, Fleisch und Eier angeboten werden. Typisch sind auch der Verkauf von Blumen und anderen Zierpflanzen sowie mindestens ein Imbisswagen pro Markt. Ein Wochenmarkt ist zudem ein Treffpunkt für Bewohner der Umgebung; in der Zeit vor der Erfindung des Telefons war diese Funktion wichtiger als heute.


Jährlich stattfindende Verkaufsveranstaltungen nennt man Messe.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Durchführung


  • 2 Festsetzung nach der Gewerbeordnung


  • 3 Siehe auch


  • 4 Literatur


  • 5 Weblinks


  • 6 Einzelnachweise





Durchführung |


In vielen Städten finden Wochenmärkte mehrmals pro Woche statt, größere Städte haben meistens mehrere Wochenmärkte in verschiedenen Stadtteilen. Dabei steht eine große Anzahl Händler mit ihren Ständen in direkter Konkurrenz zueinander. Wochenmärkte werden meist von den jeweiligen Kommunen selbst organisiert, beispielsweise vom Marktamt oder dem örtlichen Großmarkt. Allerdings werden in den letzten Jahren immer öfter Wochenmärkte durch private Anbieter etabliert. Dies geschieht meist in Gemeinden oder kleineren Städten, die selbst nicht willens oder in der Lage sind, die Organisation zu übernehmen.


Im Gegensatz zu einem Wochenmarkt sind auf einem Bauernmarkt prinzipiell nur reine Eigenerzeuger vertreten. Viele Wochenmarktbeschicker in Deutschland sind Mitglied im jeweiligen Landesverband der Marktkaufleute und Schausteller.


Typisch für Wochenmärkte ist das Angebot regionaler Produkte. So werden Wochenmärkte häufig von Landwirten zur Direktvermarktung genutzt. In den letzten Jahrzehnten hat auch der Handel mit Produkten aus biologischer Landwirtschaft auf den Wochenmärkten zugenommen. Auf einigen Wochenmärkten werden auch Nichtlebensmittelartikel wie Bekleidung oder Spiel- und Lederwaren angeboten.




Festsetzung nach der Gewerbeordnung |





Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Auf Antrag des Veranstalters kann ein Wochenmarkt nach § 67 GewO in Verbindung mit § 69 GewO festgesetzt werden. Dies muss beim örtlichen Ordnungs- oder Gewerbeamt beantragt werden. Als Unterlagen sind ein Antrag, Informationen zum Wochenmarkt, ein Lageplan, ein vorläufiges Teilnehmerverzeichnis sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde einzureichen. Die Festsetzung ist gebührenpflichtig und kann mit einer Sondernutzungsgebühr, die sich nach der Quadratmeterfläche der Stände richtet, verbunden werden. Auf der Grundlage eines Bescheids genießt der Anbieter Marktfreiheiten.[1]



Siehe auch |



  • Marktplätze in Deutschland

  • Münchner Wochenmärkte


  • Albert Cuyp-Markt; größter Wochenmarkt Europas in Amsterdam

  • Einkaufserlebnis

  • Vorhökerei



Literatur |



  • Marianne Büttner: Wochenmärkte in der Bundesrepublik Deutschland – Entwicklungen seit 1951 sowie Struktur- und Funktionsanalyse ausgewiesener Beispiele. Mainz, Univ., Diss. 1984

  • Harald Ihmig: Wochenmarkt und Weltmarkt – Kommunale Alternativen zum globalen Kapital; Dokumentation zur Konferenz am 12.–14.11.1998. Kleine Verlag, 2000, ISBN 3-89370-341-1

  • Helmut Laberenz: Nachfrage nach Öko-Produkten auf Wochenmärkten - Ergebnisse einer Befragung von Wochenmarkt-Besuchern in der Metropolregion Hamburg. Shaker Verlag, 2001, ISBN 3-8265-8426-0

  • Jenny Schmithals: Berliner Öko-Wochenmärkte - Orte nachhaltiger Kommunikation. Shaker Verlag, 2002, ISBN 3-8322-0005-3

  • Marianna Poppitz, Jürgen Lembcke: Wochenmärkte. Merkmale und Entwicklungspotenziale, Deutscher Verband für Wohnungswesen 2003, ISBN 3-937162-04-6

  • Jörg und Brunhilde Valtin: Die Geschichte der Frankfurter Wochenmärkte. Verein der Frankfurter Markthändler, Frankfurt 2010.

  • Daniel Ingold: Wochenmärkte der Schweiz. Weber-Verlag, Thun-Gwatt 2009, ISBN 3-909532-59-4



Weblinks |



 Commons: Wochenmarkt – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien


 Wiktionary: Wochenmarkt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen


Einzelnachweise |




  1. Gewerbeordnung. (PDF) abgerufen am 9. November 2018









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