Bauwerk
Ein Bauwerk ist eine von Menschen errichtete Konstruktion, die nur schwer lösbar mit dem Untergrund verbunden ist oder zumindest in ruhendem Kontakt mit ihm steht.
Der Begriff wird in unterschiedlichen Kontexten unterschiedlich abgegrenzt. Die Abgrenzung zu beweglichen Sachen und anderen Objekten, die nicht als Bauwerke zählen, ist nicht ganz eindeutig.
Relativ unstrittig als Bauwerke gelten vom Menschen errichtete Objekte, die (meist auf einem Grundstück) fest und dauerhaft, daher schwer lösbar mit dem Untergrund verbunden (mit dem Untergrund wie verwachsen) und somit unbeweglich sind. Daher zählen diese Bauwerke zu den Immobilien. Das schließt auch Bauwerke ein, die bedingt durch ihre Nutzung bewegliche oder sich bewegende Bauwerksteile haben (z. B. Drehrestaurant, Drehhaus, Schiffshebewerk, nicht temporäre Achterbahn usw.).
Darüber hinaus wird bei temporären und translozierbaren Objekten mit ähnlichen Anwendungen bzw. Funktionen (wie sie Bauwerke oft haben) teilweise von „temporären Bauten“, „Behelfsbauten“ bzw. von „fliegenden Bauten“ gesprochen. Diese werden im Alltagsbewusstsein aber oft nicht als Bauwerke wahrgenommen. Die Übergänge sind oft fließend. So wurde beispielsweise der Fall eines von der Potsdamer Stadtverwaltung zum Bauwerk erklärten Stapel Kaminholz überregional bekannt.[1]
Gebäude ist ein Unterbegriff von Bauwerk (siehe Abschnitt Funktion).
Der heutige Sprachgebrauch nennt Gebäude und Ingenieurbauwerke, aber auch andere Bauten, insbesondere auch dann Bauwerke, wenn der Wortteil Werk im Sinne von besonderer Leistung bzw. besonderer Wirkung betont werden soll, wenn sie also einen besonderen baukünstlerischen Wert haben (Kunstwerke), besondere ingenieurtechnische Leistungen darstellen (Meisterwerke), eine herausragende ideelle Bedeutung oder starke Monumentalität besitzen.
Im deutschen Baurecht fallen Bauwerke unter den Oberbegriff der baulichen Anlagen, der in den jeweiligen Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer definiert ist.
Inhaltsverzeichnis
1 Herstellung
2 Geschichte
3 Differenzierung
4 Funktion
5 Siehe auch
6 Literatur
7 Weblinks
8 Einzelnachweise
Herstellung |
Ein Bauwerk entsteht durch den Prozess bzw. die Tätigkeit des Bauens, d. h. durch die Errichtung einer dauerhaften Konstruktion auf dem Baugrund. Die Herstellung eines Bauwerks geschieht in aller Regel direkt vor Ort auf der Baustelle. Der Bereich, in dem gebaut wird, also ein Bauwerk errichtet wird, wird während der Bauphase zur Produktionsstätte und in dieser Phase Baustelle genannt. Ein Bauwerk besteht aus einzelnen Bauteilen, die wiederum aus Baustoffen bestehen. Die Art der Konstruktion und die Verwendung der Baustoffe variiert je nach Standort, Stand der Technik, konstruktiven Anforderungen des Bauvorhabens und Baustil.
Der Bauprozess umfasst die Bauplanung und die Bauausführung. Bei der Bauausführung werden die Arbeiten zumeist in Gewerke in den Bauleistungsbereichen wie u. a. Maurer-, Zimmerer-, Dachdecker- oder Klempnerarbeiten ausgeschrieben und vergeben.
An die Bauphase schließt in der Regel die Nutzungsphase an. Wird ein Bauwerk aus finanziellen oder anderen Gründen nicht fertiggestellt, spricht man von einem unvollendeten Bauwerk, umgangssprachlich gelegentlich auch von einer Investitionsruine. An die Nutzungsphase schließt häufig Rückbau bzw. Abriss an, oder es erfolgt ein Umbau und eine erneute Nutzungsphase.
Im Rahmen des Öffentlichen Baurechts ist die Bebauung auf Flächen begrenzt, die als Bauland ausgewiesen wurden.
Geschichte |
Früheste Funde von Bauwerken des Menschen stellen Behausungen aus Tierknochen und Mammutzähnen vom Strand bei Nizza dar, aber auch Begräbnisstätten. Sie wurden durch den Neandertaler bereits vor Auftauchen des Homo sapiens auf dem europäischen Kontinent geschaffen.
Differenzierung |
Grundlegend kann man zwischen oberirdischen und unterirdischen Bauwerken unterscheiden, außerdem Bauten in der Geländeoberfläche. Daran angelehnt werden Bauwerke nach Tiefbau und Hochbau differenziert (allerdings sind nicht alle Tiefbauten unterirdische Bauten und Hochbauten haben meist einen unterirdischen Anteil).
Man kann Bauwerke in vielerlei Hinsicht klassifizieren, zum Beispiel nach Funktion (siehe auch Liste), tatsächlicher Nutzung, Standort, Größe, Bauform, Baustil, Konstruktion, verwendeten Baustoffe, Bauherr, Besitzer, Architekt.
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) unterscheidet u. a. zwischen Gebäuden und Ingenieurbauten, sowie Verkehrsanlagen und Freianlagen.
Funktion |
Ein Bauwerk dient je nach Bauwerkstyp einem bestimmten Zweck. Man unterscheidet im Wesentlichen:
- Schutzbauten
- Bauwerke zum Schutz gegen außergewöhnliche Naturgewalten
Schutz vor Hochwasser, Sturmflut, Lawinengefahr usw.: Schutzwälle, Schutzdämme, Deiche, Lawinenverbauungen, Galerien, Schutzräume. - Bauwerke zum Schutz gegen militärische oder andere gewalttätige Angriffe
Einfriedungen, Grenz-, Wehr- und Befestigungsanlagen
Befestigung, Wehrturm, Stadtmauer, Gefängnismauer,
Gebäude
Sie bilden zumeist eine geschlossene Gebäudehülle und schützen so vor Witterung (Hitze, Kälte, Regen, Schnee …), Einbruch usw. und dienen dem Aufenthalt von Menschen, der Unterbringung von Tieren, der Aufzucht von Pflanzen oder der Lagerung von Sachen. Beispiele unterschiedlicher Funktion: Sakralbau (z. B. Kirche), Gemeindezentrum, Schulgebäude, Wohngebäude, Stall, Gewächshaus, Werkstatt- / Fabrikgebäude, Büro- / Verwaltungsgebäude, Atelierhaus, Lagerhaus / Lagerhalle, Schuppen, Garage / Parkhaus, Kontrollzentrum, Schutzraum. Beispiele nach Typologie: freistehendes Haus / Einzelhaus, Doppelhaus, Reihenhaus, Gebäude in geschlossener Bauweise, Geschossbauten, Halle (z. B.: Stadthalle, Messehalle; Fabrik- oder Industriehalle), Hochhaus / Wolkenkratzer, Flachbau. Beispiele nach Ausstattungsstandard: Hütte, Bude, Haus, Palais, Palast.- Sonstige Bauwerke zum Schutz gegen Witterungseinflüsse
Schutz vor Wind, Niederschlag usw.: Windschirm, Flugdach, Schutzdach, Kolonnade, Laube
- Bauwerke zum Schutz gegen außergewöhnliche Naturgewalten
Verkehrsbauwerke
Sie dienen der Abwicklung von Personen- und Güterverkehr: Straßen, Fahrradwege, Fußgängerwege, Bahntrassen, Brücke, Tunnel, Stollen.- Ver- und Entsorgungsbauwerke
Brunnen, Wasser- und Abwasserleitungen, Klärwerke, Staudämme, Staumauern, Wehre, Schornsteine. Unter diese Kategorie fallen auch Sendetürme, Sendemasten und Freileitungsmasten.
Temporäre Bauwerke
Fliegende Bauten, Zelte, Baracken, Messepavillons, Hilfsbauten, Containergebäude, mobile Architektur.
Eine ausführliche Übersicht gibt die Liste von Bauwerken nach Funktion.
Siehe auch |
Portal: Architektur und Bauwesen – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Architektur und Bauwesen
- Bauingenieurwesen
Literatur |
- Ernst Seidl: Lexikon der Bautypen – Funktionen und Formen der Architektur. Stuttgart 2006.
Weblinks |
Commons: Bauwerke – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Bauwerk – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikibooks: Bautechnische Höhenweltrekorde – Lern- und Lehrmaterialien
archINFORM – Datenbank für Architektur (Stand: 11. Februar 2013)
Structurae – Datenbank für Ingenieurbau
Einzelnachweise |
↑ Streit um Baugenehmigung für Holzstapel. In: welt.de, 17. September 2016, abgerufen am 18. Mai 2017
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