Deutsche Reichsgründung







Anton von Werner: Die Proklamierung des deutschen Kaiserreiches (18. Januar 1871) (dritte Fassung 1885), Bismarck-Museum Friedrichsruh


Die deutsche Reichsgründung erfolgte im Januar 1871 angesichts des gemeinsamen Sieges der deutschen Staaten im Deutsch-Französischen Krieg. Infolge der Novemberverträge von 1870 traten die süddeutschen Staaten Baden, Hessen-Darmstadt mit seinen Gebieten südlich der Mainlinie, Württemberg und Bayern zum 1. Januar 1871 dem von Preußen dominierten „Deutschen Bund“[1] bei. Am gleichen Tag trat die neue Bundesverfassung in Kraft, wodurch der föderale deutsche Staat erheblich zum neu geschaffenen Deutschen Reich ausgedehnt wurde.[2][3][4] Als Reichsgründungstag wurde später jedoch der 18. Januar gefeiert, an dem der preußische König Wilhelm I. in Versailles zum Deutschen Kaiser proklamiert worden war.
Zeitgenössisch wurde es als das „Zweite Deutsche Reich“ nach dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation bezeichnet.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Begriff


  • 2 Nationalstaatsgründung


  • 3 Kaiserproklamation in Versailles


    • 3.1 Vorgeschichte


    • 3.2 Proklamation am 18. Januar


    • 3.3 Darstellung durch Augenzeugen




  • 4 Sichtweise der süddeutschen Staaten


  • 5 Folgen und Bewertung


    • 5.1 Deutsch-Französische Beziehungen




  • 6 Bundesglieder des Deutschen Reichs


  • 7 Siehe auch


  • 8 Literatur


  • 9 Weblinks


  • 10 Einzelnachweise





Begriff |





Kriegerdenkmal (Magdeburg)


Die Reichsgründung ist kein einzelner Akt gewesen, den man klar von anderen abgrenzen könnte. In der Literatur finden sich mehrere Definitionen, die sich auf vier Zeiträume aufteilen lassen. Allerdings sind die Autoren nicht immer konsistent mit ihrer Abgrenzung. Sie rührt oftmals auch vom konkreten Thema oder Aufbau ihrer Publikation her.[5] Es ist an sich auch kein Widerspruch, einerseits von einer zeitlich sehr begrenzten Reichsgründung von 1871 zu sprechen, andererseits von einer Reichsgründungsepoche, die man oft mit der Revolution von 1848/1849 einsetzen lässt.


So konzentriert sich Michael Stürmer in „Die Reichsgründung“ auf Bismarck und die Jahre 1866 bis 1878 (von Deutschen Krieg bis zum Berliner Kongress). Er greift aber bis zum Heiligen Römischen Reich zurück. Die eigentliche Ereignisgeschichte setzt dort 1848/1849 ein. Das Ergebnis der Revolution sei „ein Schwebezustand“ gewesen, „keine Rückkehr zu jener Ordnung, die im März 1848 wie ein Kartenhaus zusammengestürzt war, eine Blockade der mitteleuropäischen Nationalstaatsbildung.“ Die „Reichsgründungsepoche“ endet für Stürmer in der zweiten Hälfte der 1870er-Jahre mit der außenpolitischen Konsolidierung des Reiches.[6] Ähnlich wie Stürmer stellt Frank Lorenz Müller die Frage, ohne sie eindeutig zu beantworten:


„Stand 1848/49 am Beginn einer die Jahre 1845 bis 1871 umfassenden Wandlungsperiode, die den Durchbruch der politischen, ökonomischen und sozialen Moderne brachte? […] Langfristig hatte der Sieg der Gegenrevolution im Sommer 1849 weder Leichenstarre noch Friedhofsruhe bewirkt. Deutschland blieb im Wandel.“[7]

Am kürzesten wird die „Reichsgründung“ knapp mit der Jahreswende 1870/1871 umschrieben. Ernst Rudolf Huber beschreibt[8] die Zeit vom Kaiserplan im Frühjahr 1870 über den Kriegsbeginn im Juli, die sog. Novemberverträge, die Verfassung des Deutschen Bundes vom 1. Januar, „die Einsetzung der Reichsorgane“ einschließlich der Kaiserproklamation[9] und der Reichstagswahl im März bis zur neuen Verfassung vom April 1871.[10] Gerade die Kaiserproklamation vom 18. Januar 1871 sei „im Bewußtsein der Deutschen der eigentliche Reichsgründungsakt geblieben“, so Theodor Schieder.[11] Andreas Kaernbach beklagt dazu:[12]


„In verständlicher Freude über die Reichsgründung […] erschien die Zeit des Deutschen und des Norddeutschen Bundes vielen lediglich als Vor-Geschichte der Reichsgründung, als ein Durchgangsstadium, nicht aber als Epoche von eigenem historischen Gewicht.“

Viele Publikationen nehmen den Norddeutschen Bund und dessen unmittelbare Vorgeschichte hinzu. Dann kommt man auf die Jahre 1866 bis 1871.[13] Als entscheidendes Ereignis wird vor allem der preußische Sieg bei Königgrätz hervorgehoben, der den deutsch-deutschen Dualismus beendete. Zumeist nimmt man den deutschen Krieg gegen Dänemark hinzu (1864; „Einigungskriege“). Einige Autoren lassen das „Reichsgründungsjahrzehnt“ mit der Gründung des Deutschen Nationalvereins beginnen (1859).[14] In der Verlängerung bis 1878 spricht man auch von der Liberalen Ära. Die Jahre um 1878 werden auch „Zweite Reichsgründung“ genannt, weil sich eine neue „Allianz zwischen Egge und Hochofen“ gebildet habe, zwischen Unternehmern der Schwerindustrie und der feudalen Elite.[15]


Andere Autoren sprechen von einer „Reichsgründungszeit“ oder „Reichsgründungsepoche“ oder von einem „Weg zur Reichsgründung“ und meinen dabei die Jahre seit 1848/49 bis 1871.[16]Christian Jansen sieht in den Revolutionen von 1848/49 die „Initialzündung für die Nationalstaatsgründung“ auch wegen der damaligen Parteienbildung.[17] In dieser Sichtweise war die Paulskirchenverfassung von 1849 der erste Einigungsversuch.[18] In der Zeit von 1848 bis 1866/1871 wurde der Dualismus als Problem für die Nationalstaatsbildung erkannt und (durch Krieg) gelöst ebenso wie die Schleswig-Holstein-Frage. Bismarck war 1848/1849 bereits politisch aktiv und hatte sich nachweislich mit den damaligen Verfassungen beschäftigt.[19] Der Weg zur Erfurter Union, mit der Wahl einer konstituierenden Versammlung, die mit den Fürsten eine Verfassung vereinbarte, war das Vorbild für die Bundesgründung 1867.



Nationalstaatsgründung |


Die Reichsgründung bezieht sich nur auf den staatsrechtlichen und vor allem den politisch-psychologischen Aspekt; das Völkerrechtssubjekt, dessen Staatsgebiet durch die Novemberverträge 1870 zum Deutschen Bund erweitert und dann in „Deutsches Reich“ umbenannt wurde,[20] bestand nämlich schon seit der Umwandlung des Norddeutschen Bundes von einem Militärbündnis in einen Bundesstaat 1867.[21][4]


Der Verfassung des Deutschen Bundes (DBV) in der Fassung vom 1. Januar 1871[22] folgte eine redigierte Fassung vom 16. April 1871, die heute meist als Bismarcksche Reichsverfassung bezeichnet wird.[23] Diese trat schließlich am 4. Mai 1871[24][25] rückwirkend zum 1. Januar desselben Jahres in Kraft:[26][27]


Die Reichsgründung muss demnach auf verschiedenen Ebenen, einer rechtlichen, einer parlamentarischen und einer symbolischen Ebene, untersucht werden, wobei die Kaiserproklamation am 18. Januar die symbolische Ebene der Annahme der Kaiserwürde widerspiegelt. Michael Kotulla konstatiert dazu: „Festzuhalten bleibt indes der Symbolcharakter dieses Aktes, der zwar im Bewußtsein der Öffentlichkeit sicherlich als Geburtsstunde des Reiches galt, aber staatsrechtlich bedeutungslos war.“[28] Diese Symbolhandlung entsprach der tatsächlichen Realität des vergrößerten Bundes und nunmehrigen Gesamtdeutschlands.



Kaiserproklamation in Versailles |



Vorgeschichte |


Der Deutsche Krieg von 1866 führte im Frieden von Prag zur Auflösung des 1815 begründeten Deutschen Bundes. Hintergrund des Krieges war, dass Otto von Bismarck ein deutsches Bündnissystem unter der Hegemonie Preußens anstrebte. Eine solche Hegemonialmacht war nach Einschätzung Bismarcks nur ohne Österreich möglich, da die Habsburgermonarchie faktisch wegen ihrer bisherigen hegemonialen Führungsposition im Deutschen Bund wirtschaftlich und militärisch zu bedeutend war.[29] Nach dem preußischen Sieg in der Schlacht bei Königgrätz konnte Bismarck gegen den Willen der Habsburger die Gründung des Norddeutschen Bundes als Militärbündnis im August 1866 ohne Österreich durchsetzen (siehe auch: Deutscher Dualismus, Deutsche Frage). Ein Jahr später gab sich der Norddeutsche Bund eine Verfassung und wurde damit zu einem Staat.


Im Jahr 1868 hatten spanische Militärs Königin Isabella II. abgesetzt. Als Anwärter für die Königsnachfolge wurde Prinz Leopold von Hohenzollern-Sigmaringen gehandelt, der durch den preußischen Ministerpräsidenten Otto von Bismarck in seiner Kandidatur unterstützt wurde. Kurz nach der Annahme der Kandidatur verzichtete Leopold von Hohenzollern-Sigmaringen aber unter dem Einfluss seines Vaters, Fürst Karl Anton, und des Königs von Preußen Wilhelm I. auf den spanischen Thron, da Frankreich wegen dieser Kandidatur mit Krieg gedroht hatte. Der Kaiser der Franzosen, Napoléon III., wollte sich jedoch mit dem einfachen Zurückziehen der Kandidatur nicht begnügen und entsandte seinen Botschafter, Vincent Benedetti, nach Bad Ems, um dort diesbezüglich in Verhandlungen mit dem König von Preußen zu treten. Napoléon forderte von Preußen eine offizielle Entschuldigung und den generellen Verzicht der Hohenzollern beziehungsweise Sigmaringer auf den spanischen Thron auch für die Zukunft, die König Wilhelm I. nicht akzeptieren wollte (siehe: Emser Depesche). „Aber man wollte mehr: die preußische Regierung war noch nicht bloßgestellt, der Sieg schien noch nicht vollkommen. Darum erhielt Benedetti den Auftrag, von König Wilhelm eine Sanktion des Verzichtes zu verlangen. Der König solle erklären, dass er auch für die Zukunft den Sigmaringern verbieten würde, die spanische Krone anzunehmen.“[30]


Die französische Nationalversammlung (das Parlament) bewilligte nach dem Bekanntwerden der Emser Depesche Mittel für einen Krieg, und sodann erklärte das Kaiserreich Frankreich am 19. Juli 1870 Preußen den Krieg. Darum stellten sich die süddeutschen Staaten gemäß der Schutz- und Trutzbündnisse, die im Verteidigungsfall zum Tragen kamen, an die Seite Preußens.[31] Die folgenden Siege über die französischen Armeen im August und September 1870 ließen die Bereitschaft in Süddeutschland wachsen, sich dem Norddeutschen Bund als staatlichem Zusammenschluss mit föderativen Strukturen anzuschließen. Im November unterzeichnete der bayerische König Ludwig II. den von Bismarck verfassten Kaiserbrief.



Proklamation am 18. Januar |




Kaiserproklamation in Versailles (Relief auf dem Sockel des Kaiser-Wilhelm-Denkmals von 1897 in Karlsruhe)


Am 9. und 10. Dezember 1870 beschlossen Reichstag und Bundesrat, dem Inhaber des Bundespräsidiums (dem preußischen König) den Kaisertitel anzutragen; Wilhelm hatte den Titel gegenüber einer Kaiserdeputation des Reichstags angenommen (18. Dezember). Außerdem sollte das Land in „Deutsches Reich“ umbenannt werden. Wirksam wurde dies am 1. Januar 1871 mit einer neuen Verfassung. Die spätere Proklamation war nur ein „Akt der förmlichen Amtseinweisung und Amtsergreifung“, der „18. Januar war kein Reichsgründungstag“ (E. R. Huber).[32]


Als Tag der Kaiserproklamation hatte man den 18. Januar ausersehen, den Tag der Königskrönung Friedrichs III. von Brandenburg zum ersten preußischen König Friedrich I. im Jahr 1701, womit das Königreich Preußen gegründet worden war. Die Erinnerung an dieses genau 170 Jahre zurückliegende Ereignis erlaubte es, sich des Aufstieges der Hohenzollern von Kurfürsten zu mächtigen Monarchen Europas zu erinnern.


Der Wille, die Stellung als europäische Großmacht kundzutun, führte zur Wahl eines bezeichnenden Rahmens, des prachtvollen Spiegelsaales im Schloss Versailles, dessen Deckengemälde Ludwig XIV., den Sonnenkönig, als Eroberer deutscher Städte und Länder feierten.


Am 18. Januar 1871 marschierten deutsche Truppen in Paradeuniform hinter Musikzügen formiert rings um das Schloss Versailles auf. Jetzt drängten sich in diesem großen Raum die Abordnungen der deutschen Feldregimenter. Sie richteten ihre in Schlachten zerfetzten Fahnen zu einem bunten Wald empor.[33] In der Mitte des Saales stand ein Altar, wo Militärgeistliche einen Gottesdienst zelebrierten, zu dessen Abschluss alle Anwesenden das Lied Nun danket alle Gott sangen. Am Ende der Galerie erhob sich eine um einige Stufen erhöhte Estrade, auf der Wilhelm I. und die Bundesfürsten Aufstellung nahmen.


Otto von Bismarck verlas die Proklamation:





„Wir übernehmen die kaiserliche Würde in dem Bewußtsein der Pflicht, in deutscher Treue die Rechte des Reiches und seiner Glieder zu schützen, den Frieden zu wahren, die Unabhängigkeit Deutschlands, gestützt auf die geeinte Kraft seines Volkes, zu verteidigen. Wir nehmen sie an in der Hoffnung, daß dem deutschen Volk vergönnt sein wird, den Lohn seiner heißen und opfermutigen Kämpfe in dauerndem Frieden und innerhalb der Grenzen zu genießen, welche dem Vaterlande die seit Jahrhunderten entbehrte Sicherung gegen erneute Angriffe Frankreichs gewähren. Uns aber und unseren Nachfolgern an der Kaiserkrone wolle Gott verleihen, allezeit Mehrer des Deutschen Reiches zu sein, nicht an kriegerischen Eroberungen, sondern an Gütern und Gaben des Friedens auf dem Gebiete nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Ordnung.“




Bismarcks Proklamation[34]


Daraufhin brachte der Großherzog von Baden einen Hochruf auf „Seine Majestät, Kaiser Wilhelm“ aus, den die übrigen Anwesenden dreimal erwiderten. Die Zeremonie endete, während sich die Hurra-Rufe der aufgestellten Truppen nach außerhalb fortsetzten.[35] Der Ausdruck „Kaiser Wilhelm“ vermied den genauen, verfassungsgemäßen Titel „Deutscher Kaiser“, mit dem sich Wilhelm noch nicht anfreunden konnte.


Lediglich das Großherzogtum Hessen, das Herzogtum Braunschweig und die Fürstentümer Reuß (Jüngere und Ältere Linie), Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck und auch Lippe waren bei der Kaiserproklamation in Versailles nicht vertreten.[36][37]



Darstellung durch Augenzeugen |


Das Zeremoniell wird in zahlreichen Publikationen der Zeit beschrieben, und die wichtigsten Personen und ihre Funktion werden im Detail geschildert. Um die unterschwelligen Kontroversen durch mythische Begriffe zu verhüllen, wurde zum Beispiel davon gesprochen, dass die Krone „vom Blut aller deutschen Stämme gekittet“[38] worden sei. Die Gründung des Deutschen Reiches vollzog sich in einer widersprüchlichen Mischung aus Bescheidenheit und Großspurigkeit.


Die brieflichen Schilderungen des neuen Kaisers Wilhelm I.,[39] des künftigen Reichskanzlers Otto von Bismarck, der als Motor der Reichsgründung fungierte, und die öffentliche Darstellung des Historikers Albert von Pfister,[40] der als Soldat anwesend war, stimmen in dem Faktum überein, dass im Spiegelsaal ein Feldaltar (an Stelle eines Throns) aufgebaut worden sei. Während Wilhelm I. das Religiöse des Zeremoniells hervorhebt, stößt sich Bismarck am politischen Gehalt der Predigt, weil er eine tatsächliche Stimmung religiöser Einkehr offenbar der Siegespose vorgezogen hätte. Bismarck kritisiert erstaunlich offen das Verhalten des Kaisers, der sich scheut, als Autorität gegenüber den Fürsten aufzutreten und sich lieber als Kriegsherrn sieht, der mit seinen Getreuen über die Unterlegenen triumphiert. Daher habe Wilhelm spontan die Fürsten zu sich auf die gleiche Ebene geholt. In Pfisters Schilderung entfällt der religiöse Schwerpunkt der Zeremonie, den Wilhelm wie Bismarck betonen. Er betont dagegen die polarisierende öffentliche Wirkung. Die drei Berichte erscheinen authentischer als spätere Darstellungen, besonders die Schilderungen in Quelleneditionen und Schulbuchdarstellungen zwischen 1918 und 1945, die alle unter dem dominierenden Eindruck der schockierenden Niederlage des „Bismarck-Reiches“ im Ersten Weltkrieg entstanden sind.



Sichtweise der süddeutschen Staaten |


Die Regierungen der süddeutschen Staaten Großherzogtum Baden, Großherzogtum Hessen, Königreich Württemberg und Königreich Bayern standen der Einheitsbewegung unterschiedlich gegenüber – dies teils um eine großdeutsche Lösung nicht zu verhindern oder um die eigene Souveränität zu wahren.[4]


Das Großherzogtum Baden stand vorbehaltlos hinter der Einigung. Großherzog Friedrich I. und Ministerpräsident Julius Jolly artikulierten bereits am 3. September 1870 Beitrittswünsche.[4] Sie hatten bereits 1867 und wiederholt im Frühjahr 1870 den Beitritt in den Norddeutschen Bund beantragt, den der Norddeutsche Reichstag auf Bismarcks Betreiben wegen außenpolitischer Rücksichtnahme ablehnte (Interpellation Lasker).[41]


Das Königreich Württemberg war großdeutsch-österreichisch gesinnt. Unter dem Einfluss der württembergischen Deutschen Partei sandte das Kabinett unter König Karl I. am 12. September einen Gesandten in das deutsche Hauptquartier in Frankreich, um Verhandlungen mit dem Norddeutschen Bund über eine Vereinigung zu führen.[4]


Die Regierung des Großherzogtums Hessen war eher großdeutsch eingestellt. Jedoch gehörte die nördlich des Mains gelegene Provinz Oberhessen und auch die Truppen des restlichen Großherzogtums (Hessen südlich des Mains) bereits zum Norddeutschen Bund, was eine gewisse Zwangslage für die Regierung unter Großherzog Ludwig III. bedeutete. Auch befürworteten die Bevölkerung und der Thronfolger, der spätere Ludwig IV. die kleindeutsche Lösung. Dementsprechend ließ die Regierung von der großdeutschen Idee ab und trat in Verhandlungen mit dem Norddeutschen Bund.[4]


Von allen vier souveränen Staaten stand das Königreich Bayern der deutschen Einheit am stärksten ablehnend gegenüber. König Ludwig II. war stets auf Eigenständigkeit und Unabhängigkeit bedacht. Es hatte sich vom preußischen König Wilhelm brieflich versprechen lassen, die Selbstständigkeit und Integrität zu wahren. Unter dem Einfluss der Bayerischen Fortschrittspartei unter Marquard Barth war die Kammer weitgehend für die deutsche Einheit. Um nicht isoliert zu werden, trat Bayern mit den Vorschlag eines Verfassungsbündnisses in die Verhandlungen ein. Dieses Verfassungsbündnis lief auf die Gründung eines neuen Bundes mit neuer Bundesverfassung hinaus.[4] Bismarck wollte den Südstaaten und vor allem Bayern die Möglichkeit geben, das Gesicht zu wahren. So steht in den Novemberverträgen das Wort Gründung oder Neugründung, wenngleich es sich verfassungsrechtlich nur um einen Beitritt handeln konnte (nach Art. 79 der Bundesverfassung).[42]



Folgen und Bewertung |





Saalebrücke Bad Kösen (2013)


Der Spiegelsaal von Versailles verband die Reichsgründung am 18. Januar 1871 mit dem Sieg im Kriege und war von einer Dominanz der Uniformen und der Demonstration eines Militärstaates bestimmt. Fürstliche Obrigkeiten, einzelstaatliche Kabinette und Preußens militärische Macht führten das neue Reich.[43] Das Reich von 1871 war aber dennoch „vieles zugleich: Bundesstaat, konstitutioneller Verfassungsstaat, Kaiserstaat, preußischer Hegemonialstaat, Macht- und Militärstaat, vor allem war es ein Nationalstaat.“[44]


Der Krieg Frankreichs gegen den Norddeutschen Bund und die Armeen mit ihm verbündeter süddeutscher Staaten hatte der nationalen Bewegung in ganz Deutschland, auch wenn es noch zu keinem Bundesstaat zusammengefasst war, starke Impulse vermittelt und den letzten Anstoß für die staatliche Einigung gegeben, die an besagtem Tage auf dem Boden des nahezu geschlagenen Gegners verkündet und gefeiert wurde. Die Stimmung unter den Deutschen soll am Tage der Kaiserproklamation leidenschaftlich gewesen sein, während der Kaiser selbst sich eher nüchterner zeigte. Der zu diesem Zeitpunkt schon ins Alter gekommene Wilhelm I. hatte nach eigener Auffassung „die glänzende preußische Krone gegen eine Schmutzkrone vertauschen müssen“, wie er seinem Sohn, dem damaligen Kronprinzen Friedrich, mitteilte. Er bezeichnete es als ein großes Unglück, was er zu tragen habe, da die Staatsräson es ihm abverlange. Auch in einem Brief an seine Gemahlin Augusta, in dem er zudem den militärisch geprägten Ablauf der Proklamation schilderte, beklagte er, den preußischen Titel verdrängt zu sehen.[45]


Dass infolge des Krieges und gegen dessen Ende der endgültige Schritt zur deutschen Einheit stand, erscheint demnach als unmittelbarer Sieg der Volksbewegung, muss jedoch unter der Berücksichtigung vieler weiterer Aspekte gesehen werden. Vor den in Versailles anwesenden deutschen Fürsten, Prinzen, Ministern, Diplomaten sowie Generälen wurde in einer Proklamation an das deutsche Volk, die von Bismarck verlesen wurde, die Annahme der deutschen Kaiserwürde durch den König von Preußen verkündet. Die zivilen Parlamentarier spielten kaum eine Rolle, trotzdem war die bürgerliche Nationalbewegung ein konstitutives Element der Reichsgründung und somit auch des Reiches.[46]Hagen Schulze schrieb: „Gewiß wurde das Deutsche Reich nicht durch Reden und Majoritätsbeschlüsse, sondern durch Blut und Eisen geeint, aber nichts führte zum Erfolg, das auf die Dauer dem Massennationalismus entgegenstand.“[47]


Den Umständen entsprechend wurde das Kaisertum aber errichtet, bevor noch der Deutsche Reichstag die Chance gehabt hätte, die künftige Verfassung zu beraten und zu beschließen. Lediglich eine parlamentarische Adresse an den preußischen König empfahl ihm die Wiedererrichtung der Kaiserwürde.[48] Der Wunsch eines Nationalstaates, der von der breiten Volksmasse gefordert wurde, sollte erfüllt werden, aber nur unter der Berücksichtigung vieler Faktoren. Unter anderem waren die Hegemonie Preußens, die Stellung der Gliedstaaten, die Aufrechterhaltung einer starken Monarchie, das Zugeständnis einer schwächeren nationalen Demokratie entscheidende Faktoren dieser Reichsgründung.[49] Das nach Ort und Zeit befremdliche Ereignis war bedingt durch das Bedürfnis, einen Moment zu nutzen, als weder die innenpolitischen noch die außenpolitischen Gegner eines preußisch-deutschen Nationalstaats zu entscheidendem Widerstand fähig waren.[50]





Deutschlands Zukunft, 1870, Karikatur in der österreichischen Satirezeitschrift Kikeriki mit der Bildunterschrift: „Kommt es unter einen Hut? Ich glaube, ’s kommt eher unter eine Pickelhaube!“


Im Wesentlichen waren es zwei Gesichtspunkte, die dafür sprachen, die Reichsgründung so zügig wie möglich zu vollenden: Einerseits sollte das neue Reich noch während des Krieges gegründet und ausgerufen werden, weil dadurch der Partikularismus der süddeutschen Staaten geschwächt war und weder Österreich noch Frankreich den Südstaaten zu Hilfe hätten eilen können. Österreich war erschöpft und nahezu handlungsunfähig durch den Preußisch-Österreichischen Krieg (in dem beide Mächte um die Führungsrolle im Deutschen Bund gekämpft hatten) und Frankreich entkräftet durch den noch andauernden Deutsch-Französischen Krieg. Die bayerische Regierung hatte zu Beginn des Deutsch-Französischen Krieges noch ihre Souveränität betont und wollte nichts Wesentliches davon preisgeben. Doch selbst die Entscheidungsträger aus dem Königreich Bayern gelangten aufgrund der Umstände Mitte September zu der Einsicht, dass sie aus außen- wie innenpolitischen Gründen ein nationales Bündnis eingehen mussten.


Zum anderen galt es seinerzeit für Preußen, die außenpolitische Lage grundsätzlich zu beachten und den Moment zu nutzen. Frankreichs Macht war zwar gebrochen, doch der Krieg zog sich hin, und die Franzosen suchten Verbündete, um ein Gegengewicht zur preußisch-deutschen Expansion zu formen. Sie appellierten an England, Russland, Österreich-Ungarn und Italien, die sich im Spätsommer als sogenannte Liga der Neutralen etabliert hatten. Die Rolle Frankreichs in der letzten Phase vor Kriegsausbruch und die Kriegserklärung Frankreichs gegen Preußen hatten zunächst dazu geführt, dass der Krieg auf Deutschland und Frankreich begrenzt blieb und die übrigen europäischen Mächte sich nicht einmischten. Gegen Kriegsende hatten die Deutschen allerdings ihre Annexionsforderungen erhoben, während Frankreich Friedensbereitschaft und die Hinnahme einer preußischen Lösung der deutschen Frage signalisiert hatte, aber auf der Verteidigung der territorialen Grenzen pochte. Dies änderte auch die grundsätzliche Stimmung innerhalb Europas, und eine Kritik gegenüber den nun expansiven Ansprüchen Preußens beziehungsweise der deutschen Staaten blieb nicht aus. Eine Intervention der noch neutralen Großmächte gegenüber Deutschland war zu diesem Zeitpunkt keinesfalls auszuschließen gewesen, doch herrschte diesbezüglich in diesem Moment keine Einigkeit unter den Neutralen. Österreich setzte eher auf Verständigung mit Preußen, um so die Anziehungskraft des neuen Reiches auf die Deutschen Österreichs aufzufangen und vielleicht Unterstützung für die eigene Balkanpolitik zu gewinnen. Das Russische Reich, zu Beginn des Krieges und unter anderem bedingt durch die zuvor erlittene Niederlage im Krimkrieg zunächst zurückhaltend, nutzte dann aber die Gunst der Stunde des deutsch-französischen Krieges, um die sogenannte „Pontus-Klausel“ des Pariser Friedensvertrages, die das Schwarze Meer neutralisierte, aufzukündigen.[51] Dies brachte das Vereinigte Königreich zunächst einmal gegen das Russische Reich auf und verhinderte somit auch ein gemeinsames Vorgehen des zaristischen Russlands und Großbritanniens gegen Preußen. Auch der Abschluss der Einigung Italiens stand entgegen einer europäischen Front zu Gunsten Frankreichs, denn Italien machte sich die französische Niederlage im deutsch-französischen Krieg zunutze, ohne auf entscheidenden Widerstand zu stoßen. Frankreich war zuvor gezwungen, die Schutztruppen abzuziehen. Somit konnte Preußen eine „Europäisierung der deutschen Frage“ verhindern.



Deutsch-Französische Beziehungen |


Die Wahl des geschichtsträchtigen Versailles als Veranstaltungsort der sichtbaren deutschen Einigung zementierte auf Jahrzehnte die deutsch-französische Erbfeindschaft. Von allen europäischen Großmächten war Frankreich von der deutschen Einigung am stärksten betroffen.[52] Im Gegensatz zu den Verfechtern der Französischen Revolution, die auf der Basis einer Volksbewegung und dem Willen des Volkes ihren neuen Staat aufzubauen versucht hatten, der unter der Jakobinerherrschaft im Terror endete, demonstrierte am 18. Januar 1871 die preußische beziehungsweise dann deutsche Führungsschicht einen konträren Weg zur Gründung eines neuen Reiches. An diesem Tage wurde der Kontrast sichtbar zwischen dem „Willensakt der Nation“ selbst,[53] der gescheiterten deutschen Revolution von 1848, und der reellen Reichsgründung, die als ein Ergebnis diplomatischer Aktionen das Werk weniger Männer und der preußischen Macht gewesen war. Das Oberhaupt dieses neuen Reiches wurde nicht durch das deutsche Volk, sondern durch die Herrscher der Einzelstaaten gekrönt und blieb ein Herrscher von Gottes Gnaden.



Bundesglieder des Deutschen Reichs |


Deutschland wurde als einheitlicher deutscher Nationalstaat gegründet, obgleich das Reich noch aus vielen teilsouveränen Staaten mit jeweils einer eigenen Staatsbürgerschaft bestand. Die Bundesangehörigkeit war mit der Staatsangehörigkeit der Bundesstaaten verknüpft, d. h., sie wurde durch die Staatsangehörigkeit erworben und erlosch mit deren Verlust.[54] Ein Reichsbürger besaß seitdem eine Bundesangehörigkeit vermittelnde Gliedstaatsangehörigkeit.


Das Deutsche Kaiserreich setzte sich nach der Verfassung vom 16. April 1871 aus den folgenden Gliedstaaten zusammen:[55]




  • Königreiche: Preußen, Bayern, Württemberg, Sachsen


  • Großherzogtümer: Baden, Mecklenburg-Schwerin, Hessen, Oldenburg, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz


  • Herzogtümer: Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Altenburg


  • Fürstentümer: Lippe, Waldeck, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß jüngerer Linie, Schaumburg-Lippe, Reuß älterer Linie


  • Freie und Hansestädte: Hamburg, Lübeck, Bremen



Deutsches Reich (Karte).svg


Coat of arms of Lower Saxony.svgHannover


Bremen Wappen(Mittel).svgBremen


Wappen Lübeck.svg Lübeck


DEU Hamburg COA.svg Hamburg


Armoiries Mecklembourg-Schwerin.svgMecklenburg-Schwerin


DEU Landkreis Mecklenburg-Strelitz COA.svgMecklenburg-Strelitz


Wappen Pommern.svgPommern


Wappen ostpreussen.pngOstpreußen


Wappen Preußische Provinzen - Westpreußen.pngWestpreußen


Flagge Preußen - Provinz Posen.svgPosen


Wappen schlesien.pngSchlesien


Wappen Provinz Sachsen.svgSachsen


Wappen Deutsches Reich - Herzogtum Braunschweig (Grosses).pngBraunschweig


Waldeck-0.PNGWaldeck


DEU Anhalt 1924-1945 COA.svgAnhalt


Coat of arms of Saxony.svgSachsen


Brandenburg Wappen.svgBrandenburg


Blason Duché de Saxe-Altenbourg (Grandes Armes).svgThüringen


Wappen-HD (1902-1918).svgHessen


DEU Hessen-Nassau 1892-1944 COA.svgHessen-Nassau


Wappen Fürstentum Birkenfeld.svgBirkenfeld


Wappen Land Oldenburg.svgOldenburg


Wappen Provinz Westfalen.pngWestfalen


Wappen Rheinpfalz.svgPfalz


COA Landschaftsverband Rheinland.svgRheinland


Coat of arms of Baden.svgBaden


Armoiries royaume de Wurtemberg.svgWürttemberg


Bayern Wappen.svgBayern


Hohenzollern Haus Wappen.svgHohenzollern


DEU Schleswig-Holstein COA.svgSchleswig-Holstein


Wappen Deutsches Reich - Elsass-Lothringen (Klein).svgElsaß-
Lothringen



Kreiswappen des Kreises Lippe.svgLippe


Coa Germany State Schaumburg-Lippe.svgSchaumburg-Lippe




Elsaß-Lothringen war als Reichsland durch Gesetz vom 25. Juni 1873 dem Bundesgebiet einverleibt und ab 1911 als reichsunmittelbares Gebiet im Bundesrat vertreten.




Siehe auch |



  • Deutsche Einigungskriege

  • Titulatur und Wappen der Deutschen Kaiser nach 1873



Literatur |



  • Marco Dräger: (K)Ein Hoch auf Kaiser Wilhelm? Die Kaiserproklamation in Versailles aus der Sicht unterschiedlicher Selbstzeugnisse. In: Geschichte lernen, Heft 156 (2013), Friedrich Verlag, Seelze, ISSN 0933-3096, S. 28–37.


  • Jean-Baptiste Duroselle: Die europäischen Staaten und die Gründung des Deutschen Reiches. In: Theodor Schieder, Ernst Deuerlein (Hrsg.): Reichsgründung 1870/71, Tatsachen, Kontroversen, Interpretationen. Seewald, Stuttgart 1970, DNB 457912340.

  • Michael Fischer, Christian Senkel, Klaus Tanner (Hrsg.): Reichsgründung 1871. Ereignis – Beschreibung – Inszenierung. Waxmann, Münster 2010, ISBN 978-3-8309-2103-5.


  • Lothar Gall: 1871 – Fragen an die deutsche Geschichte. Ausstellungskatalog, Regierung der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 1971, DNB 720238102.


  • Eberhard Kolb: Europa und die Reichsgründung. Preussen-Deutschland in der Sicht der grossen europäischen Mächte 1860–1880. In: Theodor Schieder, Lothar Gall (Hrsg.): Historische Zeitschrift, München 1980.

  • Bastiaan Schot: Die Entstehung des Deutsch-Französischen Krieges und die Gründung des Deutschen Reiches. In: Helmut Böhme (Hrsg.): Probleme der Reichsgründungszeit 1848–1879, Köln 1968.


  • Hagen Schulze: Der Weg zum Nationalstaat. Die deutsche Nationalbewegung vom 18. Jahrhundert bis zur Reichsgründung. In: Martin Broszat, Wolfgang Benz, Hermann Graml (Hrsg.): Deutsche Geschichte der neuesten Zeit vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart, München 1985.


  • Michael Stürmer: Die Reichsgründung. Deutscher Nationalstaat und europäisches Gleichgewicht im Zeitalter Bismarcks. Deutscher Taschenbuch-Verlag, München 1993, ISBN 3-423-04504-3.



Weblinks |




  • Die Reichsgründung 1871 im LeMO (DHM und HdG)

  • Text der Proklamation auf dem Internetportal Geschichte in Braunschweig e. V.



Einzelnachweise |




  1. Vgl. Michael Kotulla, Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934), Springer, Berlin/Heidelberg 2008, Rn. 2011.


  2. Karl Kroeschell: Deutsche Rechtsgeschichte, Bd. 3: Seit 1650, 5. Aufl., Böhlau/UTB, Köln/Weimar/Wien 2008, S. 235.


  3. Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934), 2008, Rn. 2042.


  4. abcdefg Klaus Stern: Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland. Band V: Die geschichtlichen Grundlagen des deutschen Staatsrechts. Die Verfassungsentwicklung vom Alten Deutschen Reich zur wiedervereinigten Bundesrepublik Deutschland. C.H. Beck, München 2000, ISBN 978-3-406-07021-1, Rn. 128.


  5. Siehe bei Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. C.H. Beck, München 1995, S. VII/VIII: „Die zweite Phase der ‚Deutschen Doppelrevolution‘ / Die deutsche Industrielle Revolution – Die politische Revolution der Reichsgründung ‘von oben’ 1849–1871/73“; „Die ‚Revolution von oben‘ von 1862 bis 1871“; „Vom Norddeutschen Bund zur neuen ‚deutschen Revolution‘: Die großpreußische Staatsbildung von 1867/71“.


  6. Michael Stürmer: Die Reichsgründung. Deutscher Nationalstaat und europäisches Gleichgewicht im Zeitalter Bismarcks, 1993, S. 39, 100.


  7. Frank Lorenz Müller: Die Revolution von 1848/1849. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2002, S. 143.


  8. Kapitel „Die Reichsgründung“ (dritter Band der „Deutsche[n] Verfassungsgeschichte seit 1789“)


  9. Auf dieses Datum bezieht sich Klaus Hildebrand: Das vergangene Reich. Deutsche Außenpolitik von Bismarck bis Hitler. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1995, S. 13/14, allerdings mit Ausgreifen auf die Revolution von 1848.


  10. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Band III: Bismarck und das Reich. Kohlhammer, Stuttgart 1963, S. XXVI/XXVII. Das Oberkapitel „Das Bismarck-Reich“ beginnt allerdings bereits mit dem Augustbündnis von 1866.


  11. Theodor Schieder: Vom Deutschen Bund zum Deutschen Reich. In: Herbert Grundmann (Hrsg.): Gebhardt. Handbuch der deutschen Geschichte. Stuttgart 1970, S. 99–223, hier S. 218 (Hervorhebung im Original).


  12. Andreas Kaernbach: Bismarcks Konzepte zur Reform des Deutschen Bundes. Zur Kontinuität der Politik Bismarcks und Preußens in der deutschen Frage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1991, S. 12.


  13. Beispiele hierfür sind: Thomas Nipperdey: Deutsche Geschichte 1866–1918. Machtstaat vor der Demokratie. München 1992, S. 11: „Der Weg zur Reichsgründung: Deutschland 1866–1871“; Klaus Erich Pollmann: Parlamentseinfluß während der Nationalstaatsbildung 1867–1871. In: Gerhard A. Ritter (Hrsg.): Regierung, Bürokratie und Parlament in Preußen und Deutschland von 1848 bis zur Gegenwart, S. 56–75, hier S. 56.


  14. Hans Rosenberg: Honoratiorenpolitiker und ‚großdeutsche‘ Sammlungsbestrebungen im Reichsgründungsjahrzehnt. In: Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands 19, 1970, ISSN 0075-2614, S. 155–233.


  15. Helga Grebing: Der „deutsche Sonderweg“ in Europa 1806–1945. Eine Kritik. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1986, S. 101, 104.


  16. Beispiele für ähnlich weit ausgreifende Periodisierungen: Hagen Schulze: Kleine deutsche Geschichte. C.H. Beck, München 1996, S. 105: „Blut und Eisen (1848–1871)“. Helga Grebing: Der „deutsche Sonderweg“ in Europa 1806–1945. Eine Kritik. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1986, S. 90: „Von der ‚unvollendeten Revolution‘ des Volkes zur erfolgreichen ‚Revolution von oben‘ 1848–1878“. Wolfgang J. Mommsen: Das Ringen um den nationalen Staat. Die Gründung und der innere Ausbau des Deutschen Reiches unter Otto von Bismarck 1850 bis 1890. Propyläen: Berlin: 1993.


  17. Christian Jansen: Einheit, Macht und Freiheit. Die Paulskirchenlinke und die deutsche Politik in der nachrevolutionären Epoche 1849–1867. Droste, Düsseldorf 2000, S. 13.


  18. Egmont Zechlin: Die deutsche Einheitsbewegung. Ullstein, Frankfurt am Main 1967, S. 165.


  19. Jörg-Detlef Kühne: Die Reichsverfassung der Paulskirche. Vorbild und Verwirklichung im späteren deutschen Rechtsleben. Habil.-Schr., Univ. Bonn 1983, 2. Aufl., Luchterhand, Neuwied 1998 (1985), S. 108–110, S. 117/118.


  20. Beschluss des Norddeutschen Bundesrats und Reichstags mit Einverständnis der Regierungen von Baden, Hessen, Bayern und Württemberg vom 9. und 10. Dezember 1870, abgedruckt in: Ernst Rudolf Huber (Hrsg.): Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, Bd. II: Deutsche Verfassungsdokumente 1851–1900, 3. Aufl., Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz 1986, Nr. 232. Zum Vergleich hinsichtlich des Eigennamens sollte die Frankfurter Verfassung von 1849 lediglich die Verfassung des „deutschen Reiches“ sein (abgedruckt bei Ernst Rudolf Huber (Hrsg.): Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, Bd. I: Deutsche Verfassungsdokumente 1803–1850, 3. Aufl., Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz 1978, Nr. 108).


  21. Vgl. Werner Ogris: Der Norddeutsche Bund. Zum hundertsten Jahrestag der Augustverträge von 1866, in: JuS 6 (1966), S. 306 ff.


  22. Kotulla: Deutsches Verfassungsrecht 1806–1918. Eine Dokumentensammlung nebst Einführungen. 1. Band: Gesamtdeutschland, Anhaltische Staaten und Baden, Springer, Berlin 2005, ISBN 978-3-540-26013-4, S. 247.


  23. Kotulla: Deutsches Verfassungsrecht 1806–1918. Eine Dokumentensammlung nebst Einführungen. Bd. 1, 2005, S. 249.


  24. Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934), 2008, Rn. 2052, 2054.


  25. Vgl. Daniel-Erasmus Khan: Die deutschen Staatsgrenzen. Mohr Siebeck, Tübingen 2004, S. 55, 66.


  26. Peter Schwacke, Guido Schmidt: Staatsrecht, 5. Aufl., W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2007, Rn. 164, S. 59.


  27. „Laut Vertrag existierte das Deutsche Reich seit dem 1. Januar 1871.“ Zit. n. Helmut Böhme: Die Reichsgründung, München 1967, S. 234.


  28. Kotulla: Deutsches Verfassungsrecht 1806–1918. Eine Dokumentensammlung nebst Einführungen. 1. Band: Gesamtdeutschland, Anhaltische Staaten und Baden. Springer, Berlin 2006, S. 243.


  29. Jürgen Müller: Der Deutsche Bund 1815–1866, Oldenburg, München 2006, S. 35 f.


  30. Zit. n. Bastiaan Schot: Die Entstehung des Deutsch-Französischen Krieges und die Gründung des Deutschen Reiches, in: Helmut Böhme (Hrsg.): Probleme der Reichsgründungszeit 1848–1879, Köln 1968, S. 290.


  31. Lothar Gall: 1871 – Fragen an die deutsche Geschichte. Ausstellungskatalog, Bonn 1971, S. 128.


  32. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band III: Bismarck und das Reich. 3. Auflage, W. Kohlhammer, Stuttgart 1988, S. 750 f. (Hervorhebung im Original).


  33. Georges Roux: Die große Zeremonie in Versailles 1871. Aus: Meilensteine der Geschichte (dt. Ausgabe; OT: George Weidenfeld / Nicolson: Milestones of History, London), Manfred Pawlak Verlagsgesellschaft mbH, Herrsching 1990, ISBN 3-88199-748-2, S. 555.


  34. Philipp W. Fabry: Deutschland zwischen Reich und Nationalstaat. Der Reichsgedanke und die politische Wirklichkeit seit 1871. Deutsche Corpszeitung, 76. Jg., August 1975, S. 153–162 und Oktober 1975, S. 198–202.


  35. Beschreibung der Zeremonie bei Thomas W. Gaehtgens: Anton von Werner. Die Proklamierung des Deutsche Kaiserreiches. Ein Historienbild im Wandel preussischer Politik. Fischer-Taschenbuch, Frankfurt am Main 1990, ISBN 3-596-10325-8, S. 14–17.


  36. Theodor Toeche-Mittler: Die Kaiserproklamation in Versailles am 18. Januar 1871 mit einem Verzeichniß der Festtheilnehmer, Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 1896.


  37. H. Schnaebeli: Fotoaufnahmen der Kaiserproklamation in Versailles, Berlin 1871.


  38. Friedrich von Dincklage-Campe: Kriegs-Erinnerungen, Bong & Company, Leipzig/Berlin 1895, S. 1.


  39. Brief Wilhelms an seine Gattin Augusta, nach Ernst Berner (Hrsg.): „Kaiser Wilhelms des Großen Briefe, Reden und Schriften“, Bd. 2, Berlin 1906, S. 251 f.


  40. Albert von Pfister: Das Deutsche Vaterland im 19. Jahrhundert. Eine Darstellung der kulturgeschichtlichen und politischen Entwicklung, für das deutsche Volk geschrieben, Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1900.


  41. Stern: Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd. V, Rn. 127.


  42. Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934), 2008, S. 526.


  43. Egmont Zechlin: Die Reichsgründung, in: Walter Hubatsch (Hrsg.): Deutsche Geschichte. Ereignisse und Probleme, Frankfurt am Main 1967, S. 170.


  44. Zit. n. Nipperdey: Deutsche Geschichte 1866–1918, Bd. 2, 3., durchges. Aufl. 1995, S. 80.


  45. Vgl. Manfred Görtemaker: Deutschland im 19. Jahrhundert. Entwicklungslinien. Opladen 1983, S. 210–215.


  46. Nipperdey: Deutsche Geschichte 1866–1918, Bd. 2, 1992, S. 80.


  47. Hagen Schulze: Der Weg zum Nationalstaat. Die deutsche Nationalbewegung vom 18. Jahrhundert bis zur Reichsgründung, in: Martin Broszat, Wolfgang Benz, Hermann Graml (Hrsg.): Deutsche Geschichte der neuesten Zeit vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart, München 1985, S. 124.


  48. Stürmer: Die Reichsgründung. Deutscher Nationalstaat und europäisches Gleichgewicht im Zeitalter Bismarcks, 1993, S. 82.


  49. Nipperdey: Deutsche Geschichte 1866–1918, Bd. 2, 1992, S. 85.


  50. Vgl. Dieter Hertz-Eichenrode: Deutsche Geschichte 1871–1890. Das Kaiserreich in der Ära Bismarck, Stuttgart 1992, S. 9–14.


  51. „Die weitgehend passive Haltung des Zarenreiches gegenüber dem Aufstieg Preußens zur Führungsmacht war durch die Niederlage im Krimkrieg […] verursacht.“ Zit. n. Eberhard Kolb: Europa und die Reichsgründung. Preussen-Deutschland in der Sicht der grossen europäischen Mächte 1860–1880, in: Theodor Schieder, Lothar Gall (Hrsg.): Historische Zeitschrift, München 1980, S. 105.


  52. Vgl. Jean-Baptiste Duroselle: Die europäischen Staaten und die Gründung des Deutschen Reiches, in: Theodor Schieder, Ernst Deuerlein (Hrsg.): Reichsgründung 1870/71, Stuttgart 1970, S. 388.


  53. Vgl. für den Ausdruck und dessen Bedeutung z. B. Matthias Zimmer: Moderne, Staat und internationale Politik, VS Verlag, 2008, S. 173.


  54. § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Erwerb und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870.


  55. Gesetz betreffend die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871.






















Popular posts from this blog

Bundesstraße 106

Verónica Boquete

Ida-Boy-Ed-Garten