Die Niederlassungsfreiheit gehört zur Grundfreiheit der Personenfreizügigkeit und beinhaltet Reisefreiheit[1], das Recht, innerhalb eines bestimmten Territoriums seinen Wohnsitz zu verlegen und sich an einem frei gewählten Ort niederzulassen, dort zu arbeiten und seine Familie zusammenzuführen[2] sowie sein Land zu verlassen und zurückzukehren.
Inhaltsverzeichnis
1Europäische Union
2Schweiz
3Siehe auch
4Einzelnachweise
Europäische Union |
In der Europäischen Union sind EU-Bürger und nach den Gesetzen eines Mitgliedsstaates gegründete Gesellschaften mit Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung innerhalb der EU berechtigt, sich in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union niederzulassen. Niederlassung ist definiert als die tatsächliche Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mittels einer festen Einrichtung in einem anderen Mitgliedstaat auf unbestimmte Zeit.[3] Geregelt ist die Niederlassungsfreiheit in Art. 49 bis Art. 55 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).[4] Diese Freiheit gibt es seit 1957 durch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.
Schweiz |
In der Schweiz entspricht die Niederlassungsfreiheit dem in Deutschland üblichen Begriff der Freizügigkeit. Siehe dazu Grundrechte (Schweiz).[5]
Siehe auch |
Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie)
Einzelnachweise |
↑Jérémie Gilbert, Nomadic Peoples and Human Rights (2014), p. 73: "Freedom of movement within a country encompasses both the right to travel freely within the territory of the State and the right to relocate oneself and to choose one's place of residence".
↑Kees Groenendijk, Elspeth Guild, and Sergio Carrera, Illiberal Liberal States: Immigration, Citizenship and Integration in the EU (2013), p. 206: "[F]reedom of movement did not only amount to the right to travel freely, to take up residence and to work, but also involved the enjoyment of a legal status characterised by security of residence, the right to family reunification and the right to be treated equally with nationals".
↑Bergmann, Handlexikon der Europäischen Union, 5. Auflage 2015, Stichwort "Niederlassungsfreiheit"
↑Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (PDF) siehe Seite 21–23
↑Sandro Guzzi-Heeb: Niederlassungsfreiheit. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
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