Selbstschutz




Selbstschutz ist zunächst das Sichschützen gegen bestimmte negative Einflüsse[1] durch Vorsorge oder Notwehr.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Begriff


  • 2 Notsituationen


  • 3 Maßnahmen des Einzelnen


  • 4 Historisch


  • 5 Siehe auch


  • 6 Anmerkungen


  • 7 Weblinks





Begriff |


Selbstschutz ist ein Unterbegriff des Zivilschutzes und bezeichnet das persönliche Verhalten in von außen kommenden Notsituationen,[2] die Selbsthilfefähigkeit des Einzelnen, sich auf Krisen, Katastrophen, Unglücksfälle oder den Verteidigungsfall vorzubereiten. Im Gegensatz dazu wird der Bevölkerungsschutz (in der Bundesrepublik Deutschland) sowohl durch private Institutionen wie das Deutsche Rote Kreuz, lokale Feuerwehren oder den Malteser Hilfsdienst als auch durch Institutionen des Bundes und der Länder durchgeführt.


Wird der Begriff Selbstschutz im Zusammenhang mit Notwehr gebraucht, steht er für verschiedene Möglichkeiten der Gegenwehr, insbesondere um Schäden für Leib und Leben und für Sachen abzuwenden. Erfolgt diese Gegenwehr tätlich, zum Beispiel mit Waffengewalt, so kann sie dennoch straffrei bleiben, insoweit man dazu gezwungen wurde.[1]



Notsituationen |


Konkrete und abstrakte Gefahren durch kritische Infrastrukturen:



  • Nicht vom Menschen verursachte Gefahren wie z. B. Stürme, Hochwasser, Dürren, Erdbeben, Erdrutsche, Epidemien, Pandemien, Extremniederschläge oder Missernten.

  • Durch Menschen verursachte Gefahren wie z. B. Unfälle, nukleare Wolken, Terrorismus, Bürgerunruhen, Kriege, Finanzcrash, Hausbrände oder Sabotage.


Konkrete und abstrakte Gefahren durch (teils) tätliche Angriffe:


  • Strafbare Gewalt wie z. B. häusliche Gewalt, Körperverletzung, Misshandlung, Mobbing, Mord, Nötigung, Raub, Stalking, Telefonterror oder Vergewaltigung.


Maßnahmen des Einzelnen |


Hinsichtlich einer Vorsorge empfiehlt das Deutsche Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK):[2]



  • Lebensmittelreserve für mindestens zwei Wochen anlegen, dabei nicht nur mit den üblichen Grundnahrungsmitteln oder haltbare Dosen, sondern auch Langzeitlebensmittel die bis zu 25 Jahre halten wie BP-5.

  • Für sauberes Trinkwasser vorsorgen (falls sich Rohrbrüche ereignen oder eine Evakuierung vorgenommen wird), zum Beispiel durch Mikropur-Chlor-Silberionen-Tabletten oder durch Katadynfilter.

  • Notgepäck bereitstellen, zum Beispiel einen gefüllten Rucksack mit Erste-Hilfe-Material, Rundfunkgerät mit Kurbel, Kopien von Dokumenten, Verpflegung für mindestens zwei Tage, Feuerzeug, Outdoorbekleidung, Transportmittel wie ein Schlauchboot, Leichtzelt und weiteres – als Vorsorge, wenn das Haus oder die Wohnung bei Überschwemmung, Chemieunfall oder Hausbrand verlassen werden muss.

  • Vorsorge für einen Energieausfall durch Campingkocher und batteriebetriebene Informationsmittel treffen.

  • bei langfristigen Notlagen eigener Gemüse- und Kartoffelanbau.


Das BKK empfiehlt zudem, eine griffbereite Dokumentenmappe mit allen wichtigen Dokumenten anzulegen.[3]


Im Zusammenhang mit der im August 2016 vorgestellten neue Konzeption für die Zivilverteidigung in Deutschland steht auch die Entwicklung eines neuen Rahmenkonzepts zum Selbstschutz für Bund und Bundesländer.[4]



Historisch |


Der Begriff Selbstschutz wurde auch für paramilitärische Verbände verwendet, insbesondere für den Volksdeutschen Selbstschutz im deutsch besetzten Polen und im rumänisch besetzten Gouvernement Transnistrien sowie den Oberschlesischen Selbstschutz und den Selbstschutz Oberschlesien zur Zeit der Aufstände in Oberschlesien.



Siehe auch |



  • Katastrophenschutz

  • Selbstdatenschutz



Anmerkungen |




  1. ab Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 6. Auflage. 2007.


  2. ab Vorsorge für den Notfall


  3. Wichtige Dokumente griffbereit halten. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, abgerufen am 5. Mai 2018. 


  4. Neue Konzeption für Zivile Verteidigung vorgestellt. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, 24. August 2016, abgerufen am 30. August 2016. 



Weblinks |


  • Deutsches Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)








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