Novemberpogrome 1938








Die Novemberpogrome 1938 – bezogen auf die Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 auch Reichspogromnacht oder zynisch (Reichs-)Kristallnacht genannt – waren vom nationalsozialistischen Regime organisierte und gelenkte Gewaltmaßnahmen gegen Juden in Deutschland und Österreich.


Dabei wurden in der Pogromnacht etwa 400 Juden ermordet, weitere 400 kamen in den Folgetagen ums Leben. Über 1.400 Synagogen, Betstuben und sonstige Versammlungsräume sowie tausende Geschäfte, Wohnungen und jüdische Friedhöfe wurden zerstört. Ab dem 10. November wurden ungefähr 30.000 Juden in Konzentrationslagern inhaftiert, wo mindestens weitere 400 ermordet wurden oder an Haftfolgen starben.[1]


Die Pogrome markieren den Übergang von der Diskriminierung der deutschen Juden seit 1933 zur systematischen Verfolgung, die knapp drei Jahre später in den Holocaust mündete.[2]




Die orthodoxe Synagoge Ohel Jakob in der Münchner Herzog-Rudolf-Straße nach dem Brandanschlag am 9. November 1938




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Vorgeschichte


    • 1.1 Die Juden- und Kriegspolitik des NS-Regimes


    • 1.2 Vorzeichen und Vorbereitungen


    • 1.3 Erste Massenabschiebung („Polenaktion“)


    • 1.4 Attentat als Vorwand




  • 2 Verlauf


    • 2.1 Erste Übergriffe


    • 2.2 Die Nacht vom 9. auf den 10. November 1938


    • 2.3 Die Ereignisse der Folgetage




  • 3 Folgen


    • 3.1 Auswirkungen auf die Betroffenen


    • 3.2 Reaktionen des Auslands


    • 3.3 Reaktionen in der NSDAP


    • 3.4 Reaktionen aus der nichtjüdischen Bevölkerung


    • 3.5 Reaktionen der Kirchen und einzelner Christen




  • 4 Weitere Schritte zum Holocaust


    • 4.1 „Arisierung“


    • 4.2 Repression, Ghettoisierung und Deportation




  • 5 Umgang mit den Verbrechen nach 1945


    • 5.1 Strafrechtliche Ahndung


    • 5.2 Bezeichnungen


      • 5.2.1 Zeitgenössische Bezeichnungen


      • 5.2.2 Bezeichnungen nach 1945


      • 5.2.3 Heutige Bezeichnungen




    • 5.3 Kommunales Gedenken


    • 5.4 Österreich


    • 5.5 Nationales Gedenken




  • 6 Historische Einordnung


  • 7 Weiterführende Informationen


    • 7.1 Siehe auch


    • 7.2 Literatur


    • 7.3 Weblinks


    • 7.4 Einzelnachweise






Vorgeschichte


Die Novemberpogrome 1938 steigerten den staatlichen Antisemitismus zur Existenzbedrohung für die Juden im ganzen Deutschen Reich. Entgegen der NS-Propaganda waren sie keine Reaktion des „spontanen Volkszorns“ auf die Ermordung eines deutschen Diplomaten durch einen Juden. Sie sollten vielmehr die seit Frühjahr 1938 begonnene gesetzliche „Arisierung“, also die Zwangsenteignung jüdischen Besitzes und jüdischer Unternehmen planmäßig beschleunigen, mit der auch die deutsche Aufrüstung finanziert werden sollte. Der Zeitpunkt der Pogrome hing eng mit Hitlers Kriegskurs zusammen (siehe dazu: Wirtschaft im nationalsozialistischen Deutschland).


Die Juden- und Kriegspolitik des NS-Regimes




Berliner SA-Männer beim Anbringen von Plakaten, die zum Boykott jüdischer Geschäfte aufrufen, am 1. April 1933


Gewalttaten gegen Juden in Deutschland gab es auch vor der nationalsozialistischen Machtübernahme. Während der Hyperinflation 1923 griffen Antisemiten im Berliner Scheunenviertel Juden an. Der damalige SA-Führer Wolf-Heinrich von Helldorf organisierte in Berlin den Kurfürstendamm-Krawall von 1931. Am 11. März 1933 folgte der „Warenhaussturm“ in Braunschweig, am 1. April der landesweite Judenboykott. Mit dem Berufsbeamtengesetz und dem Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 7. April verloren schon 1933 etwa 37.000 Juden ihre berufliche Existenz in Deutschland.


Danach flaute die Judenverfolgung zunächst ab. Jüdische Unternehmen wurden zeitweise ausdrücklich nicht benachteiligt, um sensible Wirtschaftszweige nicht zu schädigen.[3] Im März 1935 forderte Julius Streicher im NS-Hetzblatt „Der Stürmer“ die Todesstrafe für „Rassenschande“. Im Juli 1935 kam es zum zweiten Kurfürstendamm-Krawall, gefolgt von den Nürnberger Gesetzen im September 1935. Zwar stieg die Zahl jüdischer Ausreiseanträge danach nicht wieder an; aber viele jüdische Unternehmer gaben dem Druck nach und verkauften ihre Firmen weit unter Wert oder schieden aus deren Leitung aus. Davon profitierten vor allem Warenhauskonzerne wie Horten und Finanzinstitute wie die Deutsche Bank und die Dresdner Bank.


1937 zeichnete sich ein Kurswechsel von der schleichenden Verdrängung der Juden aus der deutschen Privatwirtschaft zu ihrer schnellen Zwangsenteignung durch den Staat ab. Im Januar forderte der „Reichsführer SS“ Heinrich Himmler erstmals öffentlich die „Entjudung Deutschlands“, die das 25-Punkte-Programm der NSDAP 1920 als Ziel benannt hatte. Sie könne am besten durch Mobilisierung des „Volkszorns“ und Ausschreitungen erreicht werden.[4] Im Oktober wies das „Kampfblatt“ der SS, Das Schwarze Korps, auf die angeblich ungeschmälerte Macht der Juden in Handel und Industrie hin. Diese sei nicht länger zu dulden: Heute brauchen wir keine jüdischen Betriebe mehr.[5]


Wirtschaftsminister Hjalmar Schacht hatte wiederholt gegen Streichers Boykottkampagnen protestiert, weil sie den Handel störten, Preis- und Währungsstabilität, Deviseneinnahmen und damit die deutsche Wiederaufrüstung gefährdeten.[6] Er wurde am 27. November 1937 abgelöst. Kurz darauf organisierte Streicher einen Weihnachtsboykott gegen jüdische Geschäfte, und Schachts Übergangsnachfolger Hermann Göring wandelte das Wirtschaftsministerium in ein „Exekutivorgan zur Durchführung des Vierjahresplans“ zur Aufrüstung um.[7]


Zum Jahresbeginn 1938 lag das offizielle staatliche Haushaltsdefizit bei zwei Milliarden Reichsmark. Die Schuldenaufnahme stieß an ihre Grenzen. Walther Bayrhoffer vom Reichsministerium der Finanzen fürchtete, das Reich würde zahlungsunfähig, da die Mefo-Wechsel zur Aufrüstung 1938 fällig wurden. Das hätte die Kriegsvorbereitung gefährdet, die nun verstärkt wurde. Adolf Hitler enthob Reichskriegsminister Werner von Blomberg und den Oberbefehlshaber des Heeres, Werner von Fritsch, am 4. Februar 1938 ihrer Ämter und übernahm selbst das Oberkommando der Wehrmacht. Am 12. März ließ er die Wehrmacht in Österreich einrücken.




Razzia bei der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, März 1938


Mit dem sogenannten Anschluss Österreichs kamen 192.000 Juden zu den noch 350.000 Juden im „Altreich“ hinzu, so dass nun 542.000 Juden im „Großdeutschen Reich“ lebten. Vor allem in Wien mit neun Prozent jüdischem Bevölkerungsanteil kam es zu wochenlangen Ausschreitungen. SA-Schlägertrupps prügelten tausende jüdische Geschäftsinhaber aus ihren Läden, Betrieben und Wohnungen. Mittelständische NSDAP-Mitglieder ergriffen als „Kommissare“ die Leitung geraubter Geschäfte. Sie sahen dies als „Wiedergutmachung“ für Nachteile vor der „Reichseinung“ und versuchten auch, Aufkäufen jüdischer Firmen durch kapitalkräftige deutsche Großkonzerne zuvorzukommen. Um die „wilden Enteignungen“ zu stoppen, erklärte „Reichskommissar“ Josef Bürckel die „Kommissare“ am 13. April per Gesetz zu neuen Eigentümern, die nun ihr Betriebsvermögen anmelden mussten.[8]


Am 26. April 1938 erließ Göring ein Gesetz, das alle Juden des Reiches zwang, ursprünglich bis zum 30. Juni, später bis 31. Juli verlängert, ihr gesamtes Vermögen, sofern es 5.000 Reichsmark überstieg, detailliert beim Finanzamt offenzulegen. Man schätzte ihr Gesamtvermögen auf 8,5 Milliarden, den Anteil an liquiden Wertpapieren auf 4,8 Milliarden Reichsmark. Das NS-Regime plante deren Zwangsumtausch in deutsche Staatsanleihen, um diese gegen Devisen im Ausland zu verkaufen. So sollte das Haushaltsdefizit verringert und die Vertreibung der Beraubten ins Ausland finanziert werden.[9]


Die europäischen Nachbarstaaten befürchteten eine Flüchtlingsflut und waren bestrebt, diese abzuwenden. Bei der internationalen Konferenz von Évian (Frankreich) im Juli 1938 erklärte sich keines der 32 teilnehmenden Länder zur Aufnahme der bedrohten Juden bereit. Vielmehr protestierte die Schweiz, in die viele Juden aus Österreich flohen, gegen die „Verjudung“ und drohte eine allgemeine Visumspflicht an. Daraufhin entzog das NS-Regime deutschen Juden die Reisepässe und ersetzte sie durch Sonderausweise mit dem neu eingeführten Judenstempel. Auch Luxemburg hielt am 9. November 1938 auf Beschluss seiner damaligen christlich-sozialistischen Regierung die Grenzen fest geschlossen und verstärkte die Grenzkontrollen.[10]Adolf Eichmann richtete schließlich im Auftrag von Reinhard Heydrich im August in Wien die erste Zentralstelle für jüdische Auswanderung ein. Eine Flüchtlingswelle setzte ein: Bis Herbst verließen etwa 54.000 Juden das Reich.





Julius Streicher erteilt Befehl zum Synagogen-Abbruch vor Nürnberger Hauptsynagoge, 10. August 1938


Am 29. September gestattete das Münchner Abkommen die deutsche Annexion des tschechoslowakischen „Sudetenlandes“, die Hitler seit Mai angestrebt hatte. Chamberlains Nachgeben gegenüber der aggressiven deutschen Politik schien den Krieg noch einmal abgewendet zu haben. Doch schon am 21. Oktober erließ Hitler den Befehl zur „Zerschlagung der Rest-Tschechei“, der am 14./15. März 1939 realisiert wurde. Zugleich gewann das Regime schon jetzt, im Spätherbst 1938, Handlungsspielraum nach innen und ließ vermehrt jüdisches Eigentum konfiszieren und „überflüssige“ Unternehmen schließen, ohne größere politische und wirtschaftliche Folgen befürchten zu müssen.


Am 14. Oktober kündigte Göring im Reichsluftfahrtministerium ein gigantisches Rüstungsprogramm an. Dieses sei jedoch durch das Staatsdefizit und begrenzte Produktionskapazitäten erschwert. Die Privatwirtschaft müsse daran mitwirken, da man andernfalls zur staatlich gelenkten Planwirtschaft übergehen werde. Die „Arisierung“ sei nun unumgänglich und allein Sache des Staates; sie dürfe auf keinen Fall wie in Österreich anarchisch als „Versorgungssystem untüchtiger Parteigenossen“ ablaufen.[11]


Vorzeichen und Vorbereitungen




Zwangsarbeiter bei Bauarbeiten im Konzentrationslager Dachau (Juni 1938), Aufnahme von Friedrich Franz Bauer


Dass die Reichsregierung die Pogrome und Massenverhaftungen vorbereitete, legen unter anderem folgende Schritte nahe:



  • Am 17. August 1935 hatte die Gestapo eine reichsweite „Judenkartei“ einrichten lassen, um die deutschen Juden regional und lokal zu erfassen und zu überwachen.

  • Am 8. Februar 1938 schrieb Georg Landauer, Leiter des Zentralbüros für die Ansiedlung der Juden aus Deutschland in Jerusalem, an die Führung der Jewish Agency in Palästina: Nach einer „sehr zuverlässigen privaten Quelle …, die sich bis in die höchsten Ränge der SS-Führung zurückverfolgen läßt“, bestehe die Absicht, „in naher Zukunft in Deutschland einen echten und dramatischen Pogrom großen Ausmaßes zu veranstalten.“[12]

  • Am 28. März 1938 entzog ein Gesetz den Israelitischen Kultusgemeinden den Status einer „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Das degradierte sie zu Vereinen ohne öffentliche Rechtsansprüche, deren Gebäuden kein staatlicher Schutz mehr zustand.

  • Bei der „Juni-Aktion“ 1938 wurden fast 4.000 jüdische Männer in Konzentrationslagern inhaftiert. Flankiert wurden die Maßnahmen von organisierten antisemitischen Übergriffen, vor allem in den Großstädten.[13]

  • Nach der Dritten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. Juni 1938 konnte jüdischen Betrieben „von einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt ab ein besonderes Kennzeichen“ verordnet werden. In Berlin wurden jüdische Geschäftsinhaber noch im selben Monat angewiesen, ihre Namen in weißen Buchstaben am Schaufenster anzubringen.[14] Dies erleichterte die Zerstörungen und Plünderungen während der Pogromnacht.[15]

  • Zum Jahrestreffen des Allgemeinen Rabbinerverbandes in München am 8. Juni 1938 erhielt die dortige jüdische Gemeinde den Befehl, die Synagoge nebst Gemeindehaus dem Staat abzutreten und binnen 24 Stunden zu räumen. Am Morgen des 9. Juni begann der Abriss. Im August wurde auch die Nürnberger, ab September die Dortmunder Synagoge abgerissen.

  • Seit Juni 1938 erfuhren entlassene jüdische Staatsbeamte, die noch Kontakte zu ehemaligen Kollegen pflegten, dass bald eine größere Zahl Juden in die KZs eingewiesen werden sollten. Dafür legten Finanzämter, Polizei und Gestapo Listen vermögender Juden an und zwangen die Rabbiner per Vorladungen dazu, Namen und Adressen ihrer Gemeindemitglieder weiterzugeben.[16] Am 14. Juni mussten jüdische Gewerbebetriebe sich registrieren lassen, am 15. Juni ließ der Chef der Berliner Ordnungspolizei, Kurt Daluege, etwa 1.500 Juden bei Razzien festnehmen und in KZs bringen.

  • Juden mussten seit dem 23. Juli 1938 zudem „Kennkarten“ bei sich tragen, seit dem 17. August gemäß der Namensänderungsverordnung die Zweitnamen „Israel“ (Männer) oder „Sara“ (Frauen) annehmen und seit dem 5. Oktober ihre Sonderausweise mit einem roten J (Judenstempel) abstempeln lassen. Diese Kennzeichen ermöglichten einerseits schnelle Verhaftung und Deportation, andererseits flächendeckende Enteignung und Abschiebung der Juden.

  • Bis Oktober 1938 wurden die drei bisher größten deutschen KZs in Dachau, Buchenwald und Sachsenhausen stark ausgebaut, so dass sie nunmehr zehntausende Gefangene aufnehmen konnten. Obwohl in Dachau bis dahin keine Juden inhaftiert waren, erhielt die Lagerleitung dort am 25. Oktober den Befehl, 5.000 Judensterne auf Häftlingskleider zu nähen. Zusätzliche Matratzen und Stroh wurden angeliefert.

  • Berthold Löwenstein aus Leipzig erfuhr am 29. Oktober 1938 von einem ehemaligen Richterkollegen, der Informationen aus dem Wirtschaftsministerium in Berlin erhalten hatte: Er solle Deutschland mit seiner Familie dringend vor dem 5. November 1938 verlassen, da bis Mitte November Furchtbares mit den Juden geplant sei.[17]

  • Die Entwaffnung der deutschen Juden: Ab 1933 entzogen lokale Behörden Juden Waffenscheine. Ab 1936 verboten staatliche Behörden, Juden Waffenscheine auszustellen.



Erste Massenabschiebung („Polenaktion“)




Ausweisung polnischer Juden aus Nürnberg am 28. Oktober 1938


Am 9. Oktober 1938 erließ Polen eine Verordnung, nach der die Pässe aller länger als fünf Jahre im Ausland lebenden Polen ohne Sondervisum eines zuständigen Konsulats am 30. Oktober ablaufen sollten. Das betraf vor allem bis zu 18.000 von geschätzten 70.000 polnischen, meist verarmten Juden, die vielfach illegal im Großdeutschen Reich lebten.[18] Die deutsche Regierung stellte Polen daraufhin am 26. Oktober ein Ultimatum, die Rückkehrmöglichkeit der Staatenlosen zu garantieren, andernfalls werde man sie sofort ausweisen. Nach der erwarteten Ablehnung befahl die Gestapo allen Städten und Gemeinden am 27. Oktober, die Betroffenen sofort festzunehmen. In der Nacht zum 29. Oktober wurden sie aus ihren Wohnungen geholt, in schwer bewachten Zügen und Lastwagen zur deutsch-polnischen Grenze bei Zbąszyń (deutsch: Bentschen) abtransportiert und hinübergejagt („Polenaktion“).


Die unvorbereiteten polnischen Grenzbeamten verweigerten den Abgeschobenen zunächst mit Waffengewalt den Übertritt, die Deutschen wiederum die Rückkehr. Sie mussten tagelang ohne Nahrung in den überfüllten Grenzbahnhöfen oder im Niemandsland warten, bis die polnischen Behörden sie passieren ließen. Ein Teil kam in den nächsten Tagen bei jüdischen Gemeinden in Polen unter, etwa 7.000 Personen mussten aber zum Flüchtlingslager Zbąszyń in der Woiwodschaft Poznań marschieren, wo die polnische Regierung sie bis August 1939 internierte. Im Januar durften sie für kurze Zeit in ihre deutschen Heimatorte zurückkehren, um ihre Geschäfte zu verkaufen, Haushalte aufzulösen und so ihre erzwungene „Auswanderung“ zu regeln.[19]


Attentat als Vorwand





Herschel Grynszpan nach seiner Verhaftung in Paris am 8. November 1938


Am 3. November erfuhr der in Paris lebende siebzehnjährige polnische Jude Herschel Grynszpan, dass auch seine ganze Familie nach Zbąszyń vertrieben worden war. Er besorgte sich einen Revolver und schoss damit am 7. November 1938 in der Deutschen Botschaft auf den der NSDAP angehörenden Legationssekretär Ernst Eduard vom Rath. Dieser erlag am 9. November seinen Verletzungen.


Grynszpans genaues Motiv ist unbekannt. Er gab im Verhör „Rache“ für das Leiden seiner Eltern bei deren gewaltsamer Abschiebung an. Er wollte eigentlich den Botschafter erschießen, traf dann aber vom Rath. 1942 in deutscher Haft sagte er aus, er habe sein Opfer zuvor in der Pariser Homosexuellenszene kennengelernt. Daraufhin ließ Propagandaminister Joseph Goebbels den jahrelang geplanten Schauprozess gegen ihn, der das „Weltjudentum“ als angeblichen Auftraggeber des Mords „beweisen“ sollte, verschieben. Schließlich sagte Hitler den Prozess ganz ab.[20] Grynszpan wurde vermutlich im KZ Sachsenhausen umgebracht.[21]


1938 nutzte die NS-Führung das Attentat als willkommenen Anlass, um der unzufriedenen Parteibasis Gelegenheit zum Handeln gegen jüdisches Eigentum zu geben und die Juden beschleunigt dann auch gesetzlich aus dem deutschen Wirtschaftsleben auszuschalten. Nach diesem Muster hatte sie schon den Reichstagsbrand im Februar 1933 zum Anlass für die Reichstagsbrandverordnung genommen. Goebbels hatte schon das Attentat des jüdischen Studenten David Frankfurter auf den NSDAP-Funktionär Wilhelm Gustloff im Februar 1936 für „Aktionen“ gegen Juden ausnutzen wollen.[22] Das war jedoch damals unterblieben, weil das NS-Regime die bevorstehenden Olympischen Sommerspiele zur NS-Propaganda benutzen wollte und die Reaktionen des Auslands berücksichtigen musste.


Verlauf



Erste Übergriffe




Zerstörtes jüdisches Geschäft in Magdeburg


Die Nachricht vom Attentat auf den zuvor weitgehend unbekannten Diplomaten vom Rath erreichte die deutsche Öffentlichkeit erst am 8. November 1938 durch die Tagespresse. Bereits am Spätnachmittag des 7. November begannen jedoch in Kurhessen und Magdeburg-Anhalt die ersten Übergriffe gegen Juden, ihre Wohnungen, Geschäfte, Gemeindehäuser und Synagogen. Die Täter waren Angehörige von SA und SS. Sie traten in Zivilkleidung auf, um wie normale Bürger zu wirken und die übrige Bevölkerung zum „Volkszorn“ wegen des Attentats in Paris aufzuhetzen. Am Abend des 7. November wurden die Synagoge und andere jüdische Einrichtungen in Kassel, in der gleichen Nacht auch jene der umliegenden Orte Zierenberg, Bebra und Sontra verwüstet.


Noch am 7. November gab das Deutsche Nachrichtenbüro, eine zentrale Institution der Presselenkung im NS-Staat, eine Anweisung heraus, die Meldung über das Attentat sei in allen Zeitungen „in groesster Form herauszustellen“ und es sei besonders „darauf hinzuweisen, dass das Attentat die schwersten Folgen fuer die Juden in Deutschland haben muss“.[23] Am darauffolgenden Tag schrieb Wolfgang Diewerge, ein hoher Funktionär des Propagandaministeriums, im Leitartikel des Völkischen Beobachters:[24]





„Es ist klar, daß das deutsche Volk aus dieser neuen Tat seine Folgerungen ziehen wird. Es ist ein unmöglicher Zustand, daß in unseren Grenzen Hunderttausende von Juden noch ganze Ladenstraßen beherrschen, Vergnügungsstätten bevölkern und als 'ausländische' Hausbesitzer das Geld deutscher Mieter einstecken, während ihre Rassegenossen draußen zum Krieg gegen Deutschland auffordern und deutsche Beamte niederschießen. […] Die Schüsse in der deutschen Botschaft in Paris werden nicht nur den Beginn einer neuen deutschen Haltung in der Judenfrage bedeuten, sondern hoffentlich auch ein Signal für diejenigen Ausländer sein, die bisher nicht erkannten, daß zwischen der Verständigung der Völker letztlich nur der internationale Jude steht.“





Ähnliche Kommentare finden sich am 8. und 9. November in anderen Parteizeitungen der NSDAP, etwa im Westdeutschen Beobachter.[25] Die prominent platzierte und namentlich gezeichnete Stellungnahme lässt darauf schließen, dass höchste Parteistellen bereits zu diesem Zeitpunkt entschlossen waren, das Attentat für eine massive antisemitische Kampagne auszunutzen – anders als zwei Jahre zuvor das Attentat auf Wilhelm Gustloff. Auch auf das Ziel dieser Kampagne gibt die Formulierung einen Hinweis: Es ging um die völlige Verdrängung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben.[26]


Am selben Abend brannte in Bad Hersfeld die erste Synagoge. In den Landkreisen Fulda und Melsungen, u. a. den Orten Baumbach, Eschwege, Fritzlar, Rotenburg an der Fulda, Witzenhausen, wurden fast alle jüdischen Wohnungen und Geschäfte demoliert.[27] Im Laufe des Abends und der Nacht wurden zahlreiche Juden misshandelt. In Felsberg gab es dabei das erste jüdische Todesopfer in Kurhessen.


Am Nachmittag des 9. November wurden ab 15 Uhr die Synagoge und das jüdische Gemeindehaus in Dessau angezündet. Ab 19 Uhr begannen die Ausschreitungen in Chemnitz. Die Brandstiftungen betrafen allesamt nur Synagogen und Geschäfte, deren Brände die Nachbarhäuser nicht gefährden konnten. Nichtjüdische Häuser und Wohnungen blieben überall verschont.


Nach Darstellung des Historikers Wolf-Arno Kropat ging die Initiative zu den regional begrenzten Pogromen vom kurhessischen Gaupropagandaleiter Heinrich Gernand aus, der „offensichtlich“ vom Reichspropagandaministerium dazu beauftragt worden war.[28] Angela Hermann hingegen schließt eine Anstiftung der kurhessischen Exzesse durch Goebbels aus und hält auch die Gernand zugeschriebene Rolle als Anstifter für fragwürdig.[29] Die Aktionen wurden von örtlichen Parteiführern – darunter einem Kreisleiter – und SA-Parteiaktivisten gesteuert; teilweise wurden sie von auswärtigen Parteimitgliedern dazu aufgefordert.[30] Der Historiker Hans-Jürgen Döscher geht davon aus, dass sich hier das „gewalttätige Potential der antisemitischen Parteibasis“ zeigte.[31]


Die Nacht vom 9. auf den 10. November 1938




Gedenktafel am Alten Rathaus in München


Hitler hatte vom Rath sofort nach dem Attentat um drei Klassen zum Botschaftssekretär I. Klasse befördert. Am 9. November nahm er nach dem Gedenkmarsch für den Hitler-Ludendorff-Putsch an einem Essen bei einem Kameradschaftsabend der Parteiführung mit Alten Kämpfern im Alten Rathaus in München teil. Dort erfuhr er die Nachricht vom Tod des Diplomaten. Sofort besprach er sich während des Essens mit Goebbels. Dann verließ er die Versammlung, fuhr in seine Privatwohnung und hielt sich in den folgenden Tagen nach außen hin zurück.


Goebbels machte anschließend gegen 22 Uhr vor den versammelten Partei- und SA-Führern die Nachricht bekannt. Er benutzte den Tod zu einer antisemitischen Auslegung des Attentats, in der er „die Jüdische Weltverschwörung“ für den Tod vom Raths verantwortlich machte. Er lobte die angeblich „spontanen“ judenfeindlichen Aktionen im ganzen Reich, bei denen auch Synagogen in Brand gesetzt worden seien, und verwies dazu auf Kurhessen und Magdeburg-Anhalt. Er äußerte, dass die Partei nicht als Organisator antijüdischer Aktionen in Erscheinung treten wolle, aber diese dort, wo sie entstünden, auch nicht behindern werde. Die anwesenden Gauleiter und SA-Führer verstanden dies als indirekte, aber unmissverständliche Aufforderung, die „spontanen“ Aktionen des „Volkszorns“ zu organisieren.[32]




Zerstörungen im Kaufhaus Uhlfelder in München


Nach Goebbels' Rede telefonierten sie gegen 22:30 Uhr mit ihren örtlichen Dienststellen. Danach versammelten sie sich im Hotel „Rheinischer Hof“, um von dort aus weitere Anweisungen für Aktionen durchzugeben. Goebbels selbst ließ nach Abschluss der Gedenkfeier nachts Telegramme von seinem Ministerium aus an untergeordnete Behörden, Gauleiter und Gestapostellen im Reich aussenden. Diese wiederum gaben entsprechende Befehle an die Mannschaften weiter, in denen es etwa hieß (SA-Stelle „Nordsee“):[33]





„Sämtliche jüdische Geschäfte sind sofort von SA-Männern in Uniform zu zerstören. Nach der Zerstörung hat eine SA-Wache aufzuziehen, die dafür zu sorgen hat, dass keinerlei Wertgegenstände entwendet werden können. […] Die Presse ist heranzuziehen. Jüdische Synagogen sind sofort in Brand zu stecken, jüdische Symbole sind sicherzustellen. Die Feuerwehr darf nicht eingreifen. Es sind nur Wohnhäuser arischer Deutscher zu schützen, allerdings müssen die Juden raus, da Arier in den nächsten Tagen dort einziehen werden. […] Der Führer wünscht, dass die Polizei nicht eingreift. Sämtliche Juden sind zu entwaffnen. Bei Widerstand sofort über den Haufen schießen. An den zerstörten jüdischen Geschäften, Synagogen usw. sind Schilder anzubringen, mit etwa folgendem Text: ‚Rache für Mord an vom Rath. Tod dem internationalen Judentum. Keine Verständigung mit Völkern, die judenhörig sind.‘ Dies kann auch erweitert werden auf die Freimaurerei.“





Der Chef der Gestapo-Abteilung für Regimegegner, Heinrich Müller, sandte um 23:55 Uhr ein Blitzfernschreiben an alle Leitstellen der Staatspolizei im Reich: Die Sicherheitsdienste sollten sich heraushalten. Sie sollten aber für den „Schutz“ des jüdischen Eigentums vor Plünderung sorgen. Punkt 3 lautete:[34]





„Es ist vorzubereiten die Festnahme von etwa 20–30.000 Juden im Reiche. Es sind auszuwählen vor allem vermögende Juden. Nähere Anordnungen ergehen noch im Laufe dieser Nacht.“





Polizei und SS waren demnach eine Stunde nach der SA über die angeordneten Pogrome informiert, die seit 23:00 begonnen hatten. Sie sollten diese zu der längst geplanten Internierung wohlhabender Juden nutzen. Nachdem Himmler neue Rekruten der Waffen-SS vereidigt hatte, erteilte er die „näheren Anordnungen“ Heydrich, der diese um 1:20 Uhr seinerseits als Blitzfernschreiben an alle Untergebenen sandte. Darin bekräftigte er das Verbot zu plündern, den Schutz für Nachbargebäude vor Bränden und ergänzte, dass – auch jüdische – Ausländer nicht zu belästigen seien. Die Zahl der Festzunehmenden ließ er offen:[35]





„Sobald der Ablauf der Ereignisse dieser Nacht die Verwendung der eingesetzten Beamten hierfür zulässt, sind in allen Bezirken so viele Juden – insbesondere wohlhabende – festzunehmen, als in den vorhandenen Hafträumen untergebracht werden können.“





Die Leitung der Zerstörungen oblag den örtlichen Propagandaämtern der NSDAP. Sie beriefen die SA-Ortsgruppen ein, die ihre Mitglieder instruierten und in Marsch setzten, um die Befehle auszuführen. In Nürnberg z. B. wurden sie wie in den meisten deutschen Städten nach Augenzeugenberichten wie folgt umgesetzt:[36]





„Zuerst kamen die großen Ladengeschäfte dran; mit mitgebrachten Stangen wurden die Schaufenster eingeschlagen, und der am Abend bereits verständigte Pöbel plünderte unter Anführung der SA die Läden aus. Dann ging es in die von Juden bewohnten Häuser. Schon vorher informierte nichtjüdische Hausbewohner öffneten die Türen. Wurde auf das Läuten die Wohnung nicht sofort geöffnet, schlug man die Wohnungstür ein. Viele der ‚spontanen‘ Rächer waren mit Revolver und Dolchen ausgestattet; jede Gruppe hatte die nötigen Einbrecherwerkzeuge wie Äxte, große Hammer und Brechstangen dabei. Einige SA-Leute trugen einen Brotbeutel zur Sicherstellung von Geld, Schmuck, Fotos und sonstigen Wertgegenständen, die auf einen Mitnehmer warteten. Die Wohnungen wurden angeblich nach Waffen durchsucht, weil am Tage vorher ein Waffenverbot für Juden veröffentlicht worden war. Glastüren, Spiegel, Bilder wurden eingeschlagen, Ölbilder mit den Dolchen zerschnitten, Betten, Schuhe, Kleider aufgeschlitzt, es wurde alles kurz und klein geschlagen. Die betroffenen Familien hatten am Morgen des 10. November meistens keine Kaffeetasse, keinen Löffel, kein Messer, nichts mehr. Vorgefundene Geldbeträge wurden konfisziert, Wertpapiere und Sparkassenbücher mitgenommen. Das schlimmste dabei waren die schweren Ausschreitungen gegen die Wohnungsinhaber, wobei anwesende Frauen oft ebenso mißhandelt wurden wie die Männer. Eine Anzahl von Männern wurde von den SA-Leuten unter ständigen Mißhandlungen und unter dem Gejohle der Menge zum Polizeigefängnis getrieben. […] Am anderen Morgen wurden gegen 4 Uhr morgens alle [der zuvor inhaftierten] Personen unter 60 Jahren nach Dachau abtransportiert.“





Die Ereignisse der Folgetage


Die Pogrome wurden am 10. November fortgesetzt. In Österreich begannen sie erst an diesem Tag, verliefen dort aber umso heftiger. Sie dauerten im ganzen Reich, besonders in ländlichen Gebieten, bis in den Nachmittag hinein. Die befohlene Trennung von SA-Maßnahmen und SS-„Begleitschutz“ wurde in vielen Regionen missachtet, zumal der Befehl dazu erst Stunden nach Beginn der Pogrome ausgegeben worden war. In Bensheim, im Bodenseeraum, am Niederrhein, in Oberschlesien und Wien u. a. führten die Sicherheitskräfte die Zerstörungen selbst an; dort wo die Brandstiftung nicht ausreichte, halfen sie mit Sprengsätzen nach.[37] Die Vorgänge dokumentiert beispielsweise ein Bericht aus Baden-Baden:[38]




Nach dem Novemberpogrom wird eine Kolonne Juden zur Schutzhaft ins KZ gebracht, Baden-Baden, November 1938





„Ehe die SS die Synagoge in Brand steckte, zwang sie die Männer der jüdischen Gemeinde, sich dort zu versammeln. Entgegen dem jüdischen Brauch mussten sie ihre Hüte abnehmen. Das Gemeindeglied Herr Dreyfus wurde gezwungen, von der Kanzel herab aus dem nationalsozialistischen Hetzblatt Der Stürmer vorzulesen. Die Gemeinde hatte im Chor zu antworten: ‚Wir sind ein dreckiges, filziges Volk.‘ Die SS zwang die Männer, im Gotteshaus Nazilieder zu singen und Turnübungen vorzuführen.“





Direkt im Anschluss an die Zerstörungen begann am 10. November gegen vier Uhr morgens die befohlene Inhaftierung (sogenannte Schutzhaft) von etwa 30.000 männlichen, meist jüngeren und wohlhabenderen Juden. Sie wurden gesammelt und vielfach in Formation durch die Städte geführt.[39] In den Tagen darauf wurden sie von Gestapo und SS in die drei deutschen Konzentrationslager Buchenwald, Dachau und Sachsenhausen verschleppt, um sie zur Emigration zu nötigen und ihr Vermögen zu arisieren.[40] Laut Bericht eines Berliner Juden ließen die Wachmannschaften beim „Hofappell“, dem nächtelangen Strammstehen bei Eiseskälte auf dem Lagerplatz, keinen Zweifel daran, dass sie die „Aktionsjuden“ dezimieren wollten:[41]





„Ihr seid nicht in einem Sanatorium, sondern in einem Krematorium. […] Die SS hat das Recht, auf Euch zu schießen, wann sie will.“







Häftlingskarte eines im KZ Dachau internierten Juden, erkennbar an SCH.J. = „Schutzhaft Jude“


Die barbarische Behandlung der in das KZ Buchenwald Eingelieferten beschrieb detailliert z. B. der Augenzeuge Eugen Kogon.[42] Sie mussten etwa im folgenden Winter mit bloßen Händen den Schnee im Lager räumen; Notamputationen der erfrorenen Gliedmaßen verweigerte der SS-Lagerarzt: Für Juden stelle ich nur Totenscheine aus.[43]


Gemäß der offiziellen Version wurde die Deportation in die KZs der Bevölkerung als „Wiederherstellung der Ordnung“ dargestellt, um „den Volkszorn in staatliche Bahnen zu lenken“. Parallel dazu ließ Goebbels im Rundfunk seit dem frühen Morgen des 10. November in halbstündigen Intervallen die Aufforderung verbreiten, „von weiteren Demonstrationen und Vergeltungsaktionen sofort abzusehen.“ Dennoch kam es in kleineren Orten bis zum 11., vereinzelt sogar bis zum 12. und 13. November noch zu Ausschreitungen; sei es aus einer Eigendynamik heraus, sei es, weil die Radionachricht nicht empfangen worden war oder ignoriert wurde.


Folgen


Auswirkungen auf die Betroffenen




Zerstörtes jüdisches Geschäft in Magdeburg, November 1938




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Private Filmaufnahmen in Wien, 1938.


Die Verluste an Menschenleben und das Ausmaß der Sachschäden wurden lange Zeit unkritisch aus den Angaben der NSDAP übernommen. So listete etwa die ZEIT noch am 3. November 1978 nur die 91 Morde und 267 zerstörten Synagogen auf, die ein Brief Heydrichs an Göring vom 11. November 1938 aufgeführt hatte. Die tatsächlichen Zahlen werden heute aufgrund vieler Dokumente auf ein Vielfaches davon geschätzt.


Man geht heute von mindestens 400 Todesopfern allein in der Pogromnacht aus. Darin sind Selbsttötungen und schwere Körperverletzungen mit Todesfolge enthalten. Allein z. B. in Nürnberg wurden schon am 9. November neun Morde, zehn Selbsttötungen und sieben plötzliche Todesfälle von Juden verzeichnet.[44] Hinzu kam eine unbekannte Zahl von Vergewaltigungen jüdischer Frauen.


Von den annähernd 30.000 verhafteten und deportierten Juden wurden nachweislich 10.911 – einschließlich von etwa 4.600 Wienern – ins KZ Dachau, 9.845 ins KZ Buchenwald eingeliefert. Für das KZ Sachsenhausen schätzt man mindestens 6.000, eher aber 10.000 Inhaftierte. Die Lagerhaft kostete nochmals Hunderte Menschenleben: In Buchenwald fanden nach Angaben der Lagerverwaltung 207 Juden, in Dachau 185 den Tod, die Opferzahl von Sachsenhausen ist unbekannt. Auch hier wird zusätzlich eine hohe Dunkelziffer angenommen. Denn bereits bei der Ankunft in den KZs wurden Dutzende Juden erschossen, Hunderte starben bei Fluchtversuchen oder an den Strapazen der Zwangsarbeit in den Lagern. Tausende der Überlebenden wurden schwer körperlich verletzt – allein im Jüdischen Krankenhaus Berlin mussten später 600 erfrorene Gliedmaßen amputiert werden – und seelisch traumatisiert.[45]


Die meisten der überlebenden Inhaftierten wurden bis August 1939 wieder entlassen, sofern sie sich schriftlich zur „Auswanderung“ bereit erklärten und ihren Besitz dem Staat übereigneten. Die Zahl der Ausreiseanträge stieg seit dem 9. November 1938 sprunghaft an: Bis Kriegsbeginn verließen noch einmal etwa 200.000 Juden das Reich, mehr als insgesamt von 1933 bis 1938. Sie mussten überall im Ausland ein „Vorzeigegeld“ nachweisen und konnten ihre Ein- und Ausreisevisa häufig nur noch über den Schwarzmarkt, durch Kredite von ausländischen Verwandten und Beamtenbestechung erlangen.[46]


Der in Berlin geborene israelische Antisemitismusforscher Avraham Barkai wies 1988 darauf hin, dass fast alle Synagogen im Reich zerstört worden seien; neuere Forschungsarbeiten des Synagogue Memorial haben dies bestätigt und eine Gesamtzahl von 1.406 vollständig zerstörten Synagogen und Betstuben ermittelt. Von Wiens einst etwa 25 Synagogen überstand nur der Stadttempel in der Wiener Innenstadt die Pogrome relativ unbeschadet, fast alle übrigen wurden in Brand gesetzt. Die etwa 70 Bethäuser und -räume in der Stadt wurden allesamt verwüstet und teilweise ebenfalls in Brand gesetzt; von Berlins 14 Synagogen wurden 11 vollständig niedergebrannt, die übrigen drei schwer demoliert. Zerstört wurden ferner etwa 7.500 jüdische Geschäfte, Wohnungen, Gemeindehäuser und Friedhofskapellen.


Daraufhin mussten sich viele der jüdischen Kultusgemeinden auflösen; Gottesdienste konnten nur noch privat ohne zeremonielle Gegenstände stattfinden, da vor allem die wertvollen Torarollen verbrannt oder konfisziert worden waren. Die Gottesdienste wurden nun jedoch meist gut besucht: weniger weil die Frömmigkeit wuchs, sondern weil die Mitglieder sich gegenseitig unterstützen mussten, nachdem ihnen jede Existenzgrundlage entzogen, Versammlungen verboten waren und sie die Straßen nur noch unter Lebensgefahr betreten konnten.[47]


Reaktionen des Auslands


Etwa 100 Protestnoten ausländischer Vertretungen gingen nach dem 10. November 1938 beim Auswärtigen Amt in Berlin ein. Demnach waren trotz gegenteiliger Befehle auch ausländische Juden unter den Opfern der Pogrome. Die Proteste wurden kommentarlos in die Reichskanzlei weitergeleitet und verschwanden dort in den Akten.[48]


Besonders scharf reagierten die USA, indem sie ihren Botschafter am 14. November aus Berlin abzogen. In New York City demonstrierte die Stadtbevölkerung für die Opfer. Der in Washington, D.C. residierende deutsche Botschafter Dieckhoff berichtete besorgt, dass nun auch Persönlichkeiten, die das NS-Regime bislang nicht angegriffen oder „zum Teil Sympathie für Deutschland zur Schau getragen hatten“, die scharfe Kritik uneingeschränkt mittrugen.[49] Am 3. Dezember protestierte die US-Regierung gegen den Erlass zur Ausschaltung von Juden aus der deutschen Wirtschaft, der entgegen den Versicherungen Joachim von Ribbentrops auch US-Bürger betraf. Daraufhin wurden die zum 31. Dezember geplanten restlichen Schließungen jüdischer Einzelhandels- und Handwerksbetriebe bei ausländischen Firmen ausgesetzt; jüdische Auslandsvertreter waren schon am 1. Dezember von der am 12. November beschlossenen „Sühneleistung“ befreit worden, um den noch gültigen Freundschaftsvertrag mit den USA nicht zu gefährden.[50] Die US-Einreisebehörden durften jedoch weiterhin nur 27.000 von nun 140.000 jüdischen Einreiseanträgen im Jahr bewilligen.[51]


In Großbritannien bewirkten die Pogrome einen politischen Meinungsumschwung in der Bevölkerung, während die Regierung verhalten reagierte. Chamberlains Appeasement-Politik galt nun als gescheitert, die Bereitschaft zum Krieg gegen Hitler wuchs. Auch deutschfreundliche Kreise, die Maßnahmen der Hitlerregierung bislang verteidigt hatten, verstummten.


Die gegen das Deutsche Reich gerichtete Boykottbewegung,[52] die 1933 als Reaktion auf den Judenboykott entstanden war und zumeist nur jüdische Konsumenten hatte mobilisieren können, erlebte nun einen erheblichen Aufschwung. Viele ausländische Unternehmen in Frankreich, Großbritannien, Jugoslawien, Kanada, den Niederlanden und den USA kündigten ihre Handelsverträge mit Deutschland. Manche deutsche Firmen büßten ein Viertel ihres Exportgeschäfts ein; auch Betriebe, die für die Rüstung von Bedeutung waren, erlitten nach Aussage des Wehrwirtschaftsstabes empfindliche Verluste.[53] Am härtesten betroffen waren die Leder-, Textil- und Spielwarenhersteller. Gerade diese Zweige profitierten dann jedoch stark von der „Arisierung“.


Reaktionen in der NSDAP


Teile der Parteibasis waren von den Pogromen überrascht worden und lehnten sie vor allem wegen der distanzierten Haltung Hitlers als „wilde“ und „ungesetzliche“, das hieß vom „Führer“ scheinbar nicht gedeckte Aktion ab. Auch Regierungsmitglieder, darunter Göring, Himmler, Heydrich, Funk und Alfred Rosenberg, distanzierten sich und wiesen Goebbels die Alleinverantwortung für unvorhersehbare außen- und wirtschaftspolitische Folgen zu. Schon am Vormittag des 10. November warf Göring Goebbels vor, seine Aktion habe aus ökonomischer Ignoranz die „volkswirtschaftlich unsinnige Zerstörung von Sachwerten“ herbeigeführt, die er dem deutschen Staat gern als Raubgut zugeführt hätte. Dies nahm Hitler zum Anlass, Goebbels in Schutz zu nehmen und die folgende Gesetzgebung zur „Arisierung“ zu forcieren.


Die Gewaltexzesse und Plünderungen stellten die NSDAP vor Probleme, da sie den offiziell ausgegebenen Befehlen widersprachen und auch manchen Parteimitgliedern zu weit gingen. Daher sollten Parteigerichte „Disziplinlosigkeiten“ untersuchen und gegebenenfalls bestrafen; als „Schöffen“ dieser Verfahren fungierten jene Gauleiter und „Gruppenführer“, die die Pogrome durchgeführt hatten. Im Februar 1939 bestätigte der geheime Abschlussbericht von Walter Buch, dem obersten Parteirichter, dass die ausführenden Täter auf Befehl von Goebbels und der ihm untergebenen versammelten SA-Führer am Abend des 9. November gehandelt hatten und deshalb weitgehend entlastet waren. Weil man die Verstöße als „Volkszorn“ dargestellt habe, sei es folgerichtig, sie nicht durch Staatsgerichte, sondern die Partei selbst zu ahnden.


Wegen der faschistisch-totalitären Gleichsetzung von Volk, Staat und Partei wurden Morde an „Volksfeinden“ als unvermeidbare Begleiterscheinung der angeordneten Pogrome gewertet. Die Befehle waren absichtlich unklar formuliert, um die Exzesse als „Überkochen der Volksseele“ ausgeben zu können. Walter Buch kritisierte diese Taktik offen als ungeeignet und bestätigte damit, was alle wussten:[54]





„Wenn in einer Nacht sämtliche Synagogen abbrennen, so muß das irgendwie organisiert sein und kann nur organisiert sein von der Partei.“





Im Ergebnis wurden nur 16 „befehlswidrige“ Morde untersucht und nur zwei der Täter ohne Folgen „verwarnt“, Parteiausschlüsse der unteren Instanzen wurden damit aufgehoben. Zwei weitere Täter wurden der ordentlichen Justiz überstellt: Sie hatten in der Pogromnacht Jüdinnen vergewaltigt, sollten aber nicht deswegen, sondern wegen „Rassenschande“ angeklagt werden.[55] Auf Befehl von Goebbels wies das Reichsministerium der Justiz die Staatsanwälte an, „keine Ermittlungen in Sachen der Judenaktion vorzunehmen.“ Diese wurden nicht selbständig tätig, so dass jede unabhängige Untersuchung und Strafverfolgung der Verbrechen unterblieb, zumal das Justizwesen seit 1933 zwar formell bestehen blieb, aber bereits durch „Notverordnungen“ des Reichspräsidenten von Hindenburg einem Polizeistaat gewichen war.[56] Den Betroffenen war jeder Rechtsweg versperrt. Schon seit dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ von 1933 waren ihre Bürgerrechte immer weiter eingeschränkt und seit den Nürnberger Rassegesetzen von 1935 praktisch aufgehoben worden.


Obwohl die Plünderungen und zögerliche Beteiligung der Bevölkerung innerparteilich zum Teil als „Fehlschlag“ bewertet wurden, bestätigte Goebbels die Übereinstimmung innerhalb des Regimes, indem er am 13. November 1938 triumphierend in sein Tagebuch eintrug:





„Ich arbeite großartig mit Göring zusammen. Er geht auch scharf ran. Die radikale Meinung hat gesiegt.“





Da auch die Führungskräfte der SS am 9. November in München versammelt waren und Heinrich Müller den Befehl zum „Schutz“ der SA-Aktionen herausgab, nimmt man allgemein an, dass diese spätestens am 7. November in der NS-Führung geplant wurden, um die ohnehin geplante Enteignung und Vertreibung zu beschleunigen. Denn jedes der beteiligten Ressorts sorgte trotz interner Konflikte und unklarer Kompetenzverteilung auf seine Weise dafür, dass die seit April vorliegenden Pläne zum schärferen Vorgehen gegen die Juden und ihren Besitz umgesetzt wurden.


Lange war ungewiss, ob Hitler selbst Initiator der Pogrome vom 9. zum 10. November war und diese eventuell befahl. Himmler notierte am 10. November:[57]





„Als ich den Führer fragte, hatte ich den Eindruck, dass er von den Vorgängen nichts wusste. Der Befehl kommt von der Reichspropagandaleitung[…]“





Dies begünstigte die damals häufig anzutreffende Meinung, der „Führer“ habe „davon nichts gewusst“. Auch Göring versuchte dies im Nürnberger Prozess später so darzustellen. In der Nachkriegszeit beurteilten auch Historiker die Pogrome daher oft als angeblich planlose Terroraktion ohne Hitlers Einverständnis; so stellte sie auch der Hitlerbiograf und spätere Holocaustleugner David Irving dar. Die 1998 erstmals vollständig veröffentlichten Tagebücher von Joseph Goebbels zeigen jedoch eindeutig, dass Hitler der Ausgangspunkt der Pogrome war. Goebbels notierte am 10. November 1938:[58]





„Ich trage dem Führer die Angelegenheit vor. Er bestimmt: Demonstrationen weiterlaufen lassen. Polizei zurückziehen. Die Juden sollen einmal den Volkszorn zu verspüren bekommen. Das ist richtig. Ich gebe gleich entsprechende Anweisungen an Polizei und Partei. Dann rede ich kurz dementsprechend vor der Parteiführerschaft. Stürmischer Beifall. Alles saust gleich an die Telephone … Der Stoßtrupp Hitler geht gleich los, um in München aufzuräumen.“





Wie 2008 nachgewiesen wurde, existierte der scheinbar 1924 aufgelöste „Stoßtrupp“ als Traditionsverband weiter. 39 führende Mitglieder waren am 9. November im Alten Münchner Rathaus versammelt und beteiligten sich in vorderster Reihe an den Gewalttaten.[59]


Hitler forcierte die folgenden Arisierungsverordnungen. Auch wegen Görings Kritik an der SA blieb die „Kristallnacht“ ein einmaliges Ereignis und wurde danach nicht wiederholt.


Hermann Göring und Walter Funk hatten die Gebietsführer der Hitlerjugend im Mai 1938 auf totale Disziplin gegenüber dem NS-Regime eingeschworen und eine radikale „Verdrängung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben“ angekündigt.[60] Im Oktober 1938 hatten das „Amt für weltanschauliche Schulung der Reichsjugendführung“ und das „Rassenpolitische Amt der Reichsleitung der NSDAP“ vereinbart, die antijüdisch-rassistische Schulung der HJ zu zentralisieren und zu vereinheitlichen.[61] Teile der HJ nahmen daraufhin aktiv an den Pogromen teil. Die HJ-Presse begrüßte deren Ergebnisse, darunter die völlige Ausgrenzung von Juden aus deutschen Schulen, und lobte die HJ-Beteiligung als „Opfer“ der deutschen Jugend im „Abwehrkampf gegen jüdisches und bolschewistisches Untermenschentum“.[62] HJ-Leiter Baldur von Schirach dagegen behauptete 1946 vor dem IMT, er habe die Reichskristallnacht im November 1938 bei einer angeblichen Konferenz aller HJ-Gebietsführer als „Kulturschande“ und „verbrecherische Aktion“ bezeichnet.[63] Er wiederholte dies 1967 in seiner Autobiografie und behauptete zudem, Goebbels habe ihn seit seiner Kritik an der Reichskristallnacht als „Intimfeind“ betrachtet. Schirachs Nachkriegsaussagen gelten als unglaubhafte Selbstrechtfertigung.[64]



Reaktionen aus der nichtjüdischen Bevölkerung


Die nichtjüdischen Deutschen reagierten verschieden auf die von SA und SS eingeleiteten und beaufsichtigten Pogrome. Fast überall bildeten sich rasch Mengen von meist schweigenden Schaulustigen; manche stimmten in Hetzgesänge der Ausführenden ein. Einige beteiligten sich an einigen Orten, z. B. Wien, an Zerstörungen und Plünderungen von Geschäftsauslagen. Die meisten aber wahrten Distanz.




Neue Synagoge Berlin, Oranienburger Straße


Die örtlichen Feuerwehren und Polizeidienststellen schützten fast überall befehlsgemäß nur die Nachbargebäude vor dem Übergreifen der gelegten Brände und ermöglichten so die ungehinderte Zerstörung jüdischen Eigentums. Nur sehr wenige Fälle von Zivilcourage sind dokumentiert: So rettete Wilhelm Krützfeld, Vorsteher des zuständigen Polizeireviers in Berlin-Mitte, die Neue Synagoge an der Oranienburger Straße, indem er auf den Denkmalschutz des Gebäudes verwies, mit einigen Beamten die SA-Brandstifter verjagte und die Feuerwehr holte, die den Brand löschte. Außer einer Rüge seines Vorgesetzten geschah ihm nichts.[65]


Am Folgetag wurde in manchen Großstädten zu Massenkundgebungen aufgerufen, die die erfolgte „Sühne“ für den Mord an vom Rath feiern und die Einheit von Volk und Partei zeigen sollten. In Nürnberg nahmen daran 100.000 Bürger teil.[66] Diese „antijüdischen Demonstrationen“ erreichten jedoch nicht das von der NSDAP erwünschte Ausmaß. Die meisten Deutschen glaubten die über die staatlich gelenkten Medien verbreitete Version von der „spontanen Volkserhebung gegen die Juden“ nicht. Die Berichte der Sopade (Exil-SPD) von 1938 sprach von „großer Empörung über diesen Vandalismus“ im Rheinland, in Westfalen, Bayern und Berlin. Besonders in Schlesien und Danzig habe die Bevölkerung die Exzesse scharf abgelehnt und dies auch öffentlich gezeigt.[67] Auch die Berichte ausländischer Diplomaten, die 1938 in Deutschland tätig waren, gehen in eine ähnliche Richtung. Der britische Generalkonsul in Frankfurt behauptete sogar, die für den Pogrom Verantwortlichen wären bei demokratischen Wahlen von „einem Sturm der Entrüstung“ weggefegt worden.[68] Unbestätigt sind Berichte von Emigranten, wonach 300 Nichtjuden wegen Unmutsäußerungen verhaftet wurden.


Den widersprüchlichen Dokumenten gemäß bewertet die Forschung die Haltung der deutschen Bevölkerung verschieden. Manche Historiker gehen davon aus, dass sie den öffentlich gezeigten Terror überwiegend verurteilte. Andere sehen in der Passivität latente bis offene Zustimmung, die bisher unzureichend berücksichtigt worden sei.


Die Pogrome bestärkten diejenigen, die zuvor schon Gegner der NSDAP waren, in ihrer Oppositionshaltung. Für den Kreisauer Kreis unter Graf Helmuth James von Moltke waren sie im Zweiten Weltkrieg nachträglich ein entscheidender Anstoß für die Attentatspläne auf Hitler. Widerstandsgruppen der KPD verbreiteten in Berlin nach den Pogromen eine Ausgabe der Roten Fahne, die unter dem Titel Gegen die Schmach der Judenpogrome zur Solidarität mit allen jüdischen Mitbürgern aufrief. Die antisemitischen Ausschreitungen seien kein Ausdruck des „Volkszorns“, sondern „Ablenkung des Volkes von der vom Kapital betriebenen Kriegspolitik“.[69] Die Exilzeitschrift Sozialistische Warte des ISK bezeichnete die Pogrome in ihrer Ausgabe vom 18. November in einem mit „Repressalien!“ überschriebenen Artikel als „Tiefstand der Rechtssicherheit in irgend einem Staatswesen“ und als ein „zum Himmel schreiendes Verbrechen“.[70]


Hitler befand sich 1938 jedoch innen- und außenpolitisch auf dem bisherigen Höhepunkt seiner Macht. Auch deshalb blieben breite öffentliche Proteste oder gar Widerstand gegen die Pogrome aus. Die deutsche Öffentlichkeit sah weitgehend passiv zu, wie die jüdische Minderheit in Deutschland an Leib und Leben bedroht, von Vertretern der Staatsmacht ermordet, ihrer Versammlungs- und Gebetsorte, Traditionen und Güter beraubt und erstmals massenhaft in KZs gesperrt wurde. Die meisten Bürger fürchteten die Straßen beherrschenden Schlägerbanden der SA und SS und scheuten abweichendes Verhalten in einem totalitären Polizeistaat, in dem „Blockwarte“ und Nachbarn einen an die Gestapo ausliefern konnten.


Gegen die folgenden „Arisierungsgesetze“ wie etwa die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben ist kein Protest überliefert. Auch profitierten viele „Volksdeutsche“ davon. Dies wurde für weitere Maßnahmen des NS-Regimes entscheidend.


Reaktionen der Kirchen und einzelner Christen


Die Deutsche Evangelische Kirche (DEK) und die Römisch-katholische Kirche waren im damaligen Deutschen Reich die einzigen nicht völlig gleichgeschalteten Großorganisationen. Doch keiner ihrer Vertreter protestierte öffentlich dagegen, dass hier der Staat Menschen nur aufgrund ihrer angeblichen „Rasse“ tötete, enteignete und rigoros aus der Gesellschaft ausgrenzte.


In vorauseilendem Gehorsam hatte der spätere DEK-Bischof Otto Dibelius die „nationale Revolution“ im Januar 1933 begeistert begrüßt und den Verdacht einer möglichen kirchlichen Systemopposition bei der Regierung möglichst zu zerstreuen versucht. Schon den Judenboykott des 1. April 1933 hatte er als „Notwehr“ gegen den angeblich übergroßen Einfluss des Judentums verteidigt. Er mahnte damals eine „humane“ Ausgrenzung der Juden an,[71] schwieg dann aber zu sämtlichen Gewalttaten und judenfeindlichen Gesetzen der Folgezeit.[72]


Das geschäftsführende Gremium der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs erklärte am 16. November 1938 mit Bezug auf ein Lutherzitat:[73]





„Kein im christlichen Glauben stehender Deutscher kann, ohne der guten und sauberen Sache des Freiheitskampfes der deutschen Nation gegen den jüdischen antichristlichen Weltbolschewismus untreu zu werden, die staatlichen Maßnahmen gegen die Juden im Reich, insbesonder die Einziehung jüdischer Vermögenswerte bejammern. Und den maßgebenden Vertretern von Kirche und Christentum im Auslande müssen wir ernstlich zu bedenken geben, daß der Weg zur jüdischen Weltherrschaft stets über grauenvolle Leichenfelder führt.“





Die Geistlichen wurden dazu aufgerufen, „ihre Verkündigung in Predigt und Seelsorge so auszurichten, daß die deutsche Seele keinen Schaden leidet und den deutschen Menschen dazu verholfen wird, daß sie ohne falsche Gewissensbeschwerung getrost alles daran setzen, eine Wiederholung der Zersetzung des Reiches durch den jüdischen Ungeist von innen her für alle Zeiten unmöglich zu machen.“
Der evangelische Landesbischof von Thüringen, Martin Sasse sah in den Pogromen eine Erfüllung von Martin Luthers Forderungen von 1543:





„Am 10. November 1938, an Luthers Geburtstag, brennen in Deutschland die Synagogen. Vom deutschen Volk wird […] die Macht der Juden auf wirtschaftlichem Gebiet im neuen Deutschland endgültig gebrochen und damit der gottgesegnete Kampf des Führers zu völligen Befreiung unseres Volkes gekrönt. In dieser Stunde muss die Stimme des Mannes gehört werden, der als der Deutschen Prophet im 16. Jahrhundert einst als Freund der Juden begann, der getrieben von seinem Gewissen, getrieben von den Erfahrungen und der Wirklichkeit, der größte Antisemit seiner Zeit geworden ist, der Warner seines Volkes wider die Juden.[74]





Nur einzelne Christen protestierten öffentlich. Der württembergische Dorfpfarrer Julius von Jan aus Oberlenningen predigte am Buß- und Bettag (16. November 1938) über den vorgegebenen Bibeltext Jer 22,29 LUT:[75]





„Die Leidenschaften sind entfesselt, die Gebote missachtet, Gotteshäuser, die andern heilig waren, sind ungestraft niedergebrannt worden, das Eigentum der Fremden geraubt oder zerstört. Männer, die unserem deutschen Volk treu gedient haben […], wurden ins KZ geworfen, bloß weil sie einer anderen Rasse angehörten! Mag das Unrecht auch von oben nicht zugegeben werden – das gesunde Volksempfinden fühlt es deutlich, auch wo man darüber nicht zu sprechen wagt. Und wir als Christen sehen, wie dieses Unrecht unser Volk vor Gott belastet und seine Strafen über Deutschland herbeiziehen muss. […] Gott lässt seiner nicht spotten. Was der Mensch säet, wird er auch ernten!“





Einige Tage danach ließ die NSDAP-Kreisleitung Nürtingen SA und SS aus dem dortigen Parteikreis mit Lastwagen und Omnibus zu dem „Judenknecht“ nach Oberlenningen transportieren, die von Jan vor seinem Pfarrhaus fast totprügelten und dann in „Schutzhaft“ nahmen.[76] Bischof Theophil Wurm leistete ihm in den folgenden Prozessen wegen „staatsfeindlicher Hetze“ Rechtsbeistand, schrieb aber zugleich an den Reichsjustizminister:[77]





„Ich bestreite mit keinem Wort das Recht, das Judentum als ein gefährliches Element zu bekämpfen. […] Weil wir unserem Volk ersparen möchten, dass es später dieselben Leiden und Demütigungen über sich ergehen lassen muss, denen jetzt andere preisgegeben sind, erheben wir […] warnend unsere Hände, auch wenn wir wissen, dass man uns deshalb Judenknechte schilt und mit ähnlichem Vorgehen bedroht, wie es gegen die Juden angewandt worden ist.“





Wurm vermied also, das staatliche Vorgehen „Unrecht“ zu nennen und trat nur für die Christen, nicht die Juden unter den Deutschen ein. Nach Kriegsende erklärte er: Er werde wohl bis an sein Lebensende nicht damit fertigwerden, dass er damals geschwiegen habe.[78]


Dagegen ergriff Pfarrer Helmut Gollwitzer als Vertreter des im KZ sitzenden Martin Niemöller in Berlin-Dahlem in seiner Predigt am 16. November über Lk 3,3–14 LUT Partei für die Wehrlosen und erreichte, dass seine Gemeinde die Familienangehörigen von inhaftierten Juden materiell unterstützte. Nach seiner Bußtagspredigt schrieb Elisabeth Schmitz an ihn: „Als wir am 1. April 1933 schwiegen, als wir schwiegen zu den Stürmerkästen, zu der satanischen Hetze in der Presse, zur Vergiftung der Seele des Volkes und der Jugend, zur Zerstörung der Existenzen und der Ehen durch sogenannte 'Gesetze', zu den Methoden von Buchenwald – da und tausendmal sonst sind wir schuldig geworden am 10. November 1938.“[79]


Christen wie Pfarrer Albert Schmidt, der für seinen nach Sachsenhausen deportierten Kollegen jüdischer Herkunft Hans Ehrenberg gebetet hatte, kamen für ihre Solidarität selbst in das KZ. In Freiburg im Breisgau bildete sich aufgrund der Pogrome der Freiburger Kreis mit mehreren Arbeitsgruppen und Kontakten zu Widerstandskämpfern gegen den Nationalsozialismus. Einige seiner Mitglieder verfassten eine Denkschrift, welche die im christlichen Glaubensbekenntnis gesetzten Grenzen staatlicher Gewaltausübung benannte, aus dem Ersten Gebot ein Widerstandsrecht ableitete und Wirtschaftsstrukturen eines demokratischen Nachkriegsdeutschlands konzipierte.[80]


Das Schweigen der allermeisten evangelischen Pfarrer erklärt Kirchenhistoriker Günter Brakelmann mit ihrer deutschnationalen und antijudaistischen Einstellung, aus der heraus sie den autoritären Führerstaat, seine Innenpolitik und den Antisemitismus der NSDAP seit 1933 grundsätzlich bejaht hatten. 1938 hätten sie nicht mehr gewagt, zu protestieren, um ihre verbliebenen Handlungsspielräume nicht zu gefährden.[81]


Auch die deutschen katholischen Bischöfe schwiegen zur staatlichen Judenverfolgung. Kardinal Adolf Bertram hatte Protest gegen den Judenboykott im März 1933 als einen „in kirchlicher Hinsicht nicht nahestehenden Interessenkreis“ abgelehnt. Kardinal Michael Faulhaber vertrat die traditionelle antijudaistische Theologie und erklärte 1933: Die Juden könnten sich selbst helfen und Eintreten für sie würde die Kirche gefährden.[82] Er stellte aber 1938 auf Bitte des Rabbiners in München einen Lastwagen zur Rettung von Torahrollen und anderen sakralen Gegenständen zur Verfügung und wurde deswegen von NSDAP-Vertretern angegriffen.[83]Clemens August Graf von Galen bot dem Rabbiner in Münster am 9. November über Mittelsmänner Hilfe an, unterließ aber einen Protest, weil er umso stärkere Verfolgung der jüdischen Gemeinde vor Ort befürchtete.[84] Auch er war vom Antijudaismus geprägt, widersprach jedoch dem staatlichen Antisemitismus.[85]


Dompropst Bernhard Lichtenberg in Berlin war der einzige deutsche katholische Priester, der öffentlich gegen die Reichspogromnacht protestierte. Er predigte am 9. November:





„… was heute geschehen ist, haben wir erlebt: Draußen brennt die Synagoge. Das ist auch ein Gotteshaus!“





Er setzte seine Fürbitten für die Juden und („nichtarische“) Judenchristen von da an täglich bis zu seiner Verhaftung am 23. Oktober 1941 fort.[86]


Weitere Schritte zum Holocaust



„Arisierung“


Am 10. November befahl Hitler nach Görings Aussage ihm und Goebbels, die Juden nun vollends aus der deutschen Wirtschaft auszuschließen. Die staatlichen Maßnahmen dazu wurden als „Wiederherstellung der Ordnung“ nach den angeblich „spontanen“, tatsächlich gezielt mobilisierten Pogromen zuvor ausgegeben. Um diesen Befehl umzusetzen und das weitere staatliche Vorgehen zu beraten, berief Göring eine Besprechung ein, die am 12. November im Reichsluftfahrtministerium mit über 100 Teilnehmern stattfand.[87] Die dort beschlossene Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben sollte alle reichsdeutschen Juden weitgehend enteignen, aus dem Kulturleben entfernen, aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit verbannen und zur Auswanderung zwingen. Das erklärte Ziel war, das Deutsche Reich „judenfrei“ zu machen.


Von Teilen des Sitzungsprotokolls ist eine wortgetreue Kopie erhalten. Die Bestandsaufnahme zeigte, dass ein Großteil der zerstörten „jüdischen“ Geschäftsräume und Wohnungen „Ariern“ gehörte und von Juden nur gemietet war; die Versicherungsgesellschaften mussten diese Schäden ersetzen. Allein der Glasbruch kostete annähernd drei Millionen, die gesamten Versicherungsschäden wurden auf 225 Millionen Reichsmark beziffert.[88] Daher warf Göring Heydrich vor:[89]





„Mir wäre lieber gewesen, ihr hättet 200 Juden erschlagen und hättet nicht solche Werte vernichtet.“





Dann schlug er vor, den Juden des Reiches eine Milliarde Reichsmark als „Sühneleistung“ für „die feindliche Haltung des Judentums gegenüber dem deutschen Volk“ abzufordern. Die Entschädigungen der zahlungswilligen Versicherungen sollten direkt an den Staat gehen; betroffene Juden sollten leer ausgehen. Die Idee dieser kollektiven Strafsteuer für sie, die nun eine doppelte Enteignung darstellte, stammte aus Hitlers Denkschrift vom August 1936. Alle Anwesenden beschlossen Görings Vorschlag ohne Widerspruch und ohne den Zweck zu diskutieren. Göring bekräftigte diesen jedoch in einem Vermerk an den Reichsverteidigungsrat am 18. November:[90]





„Sehr kritische Lage der Reichsfinanzen. Abhilfe zunächst durch die der Judenschaft auferlegte Milliarde und durch die Reichsgewinne bei der Arisierung jüdischer Unternehmen.“





So mussten die Juden, die die Novemberpogrome überlebten, indirekt den Beginn des Zweiten Weltkriegs finanzieren, in dessen Verlauf wiederum ihre Vernichtung zum obersten Ziel wurde. Im Einzelnen ordnete Göring noch am selben Tag als „harte Sühne“ für die Juden an:



  • das Verbot von Einzelläden, Gewerbe- und Handwerksbetrieben, Versandgeschäften, Bestellkontoren,

  • das Verbot von Märkten, Messen, Ausstellungen, Werbung, Bestellannahmen,

  • das Verbot, Mitglied einer Berufsgenossenschaft zu sein,

  • die Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes bei jüdischen Gewerbebetrieben, nach welcher

    • Juden die vom 8. bis 10. November entstandenen Schäden im Straßenbild auf eigene Kosten sofort zu beseitigen hätten, und dass

    • Versicherungsansprüche von Juden deutscher Staatsangehörigkeit zugunsten des Deutschen Reichs beschlagnahmt werden.[91]




Die sogenannte „Sühneleistung“ oder „Judenbuße“ sollte innerhalb eines Jahres in vier Quartalsraten aufgebracht werden. Die erste Rate wurde am 15. Dezember 1938, die letzte am 15. August 1939 fällig. Jeder jüdische Bürger, der mehr als 5.000 Reichsmark Vermögen besaß, musste davon 20 Prozent als „Judenvermögensabgabe“ an den Staat abgeben. Zugleich wurde den Juden verboten, Staatsanleihen zu verkaufen. Sie mussten die Sühneleistung also durch Verkauf von Immobilien, Schmuck, Kunstgegenständen oder Sparguthaben aufbringen. Damit sollte das Staatsdefizit kurzfristig zur Hälfte gedeckt werden. Eine zweite Durchführungsverordnung legte eine fünfte Zahlung zum 15. Dezember 1939 fest, so dass insgesamt 25 Prozent des Vermögens abgegeben werden mussten. Die Summe von insgesamt 1.126.612.495,00 Reichsmark erhöhte das damalige Steueraufkommen des Reiches von 16 auf über 17 Milliarden um gut sechs Prozent.


Goebbels verbot den Juden zudem die Teilnahme am Kulturleben, den Besuch von Theatern, Kinos, Tanzvarietees, Kabarett, Zirkus usw. Am 14. November ordnete Reichserziehungsminister Bernhard Rust die sofortige Entlassung jüdischer Schüler aus deutschen Schulen an. Von den Hochschulen waren sie zuvor schon verbannt worden. Am 28. November wurde den Regierungsbezirken erlaubt, Juden den Zutritt bestimmter Ortsbereiche zu bestimmten Zeiten zu verbieten. Sie konnten nun auch optisch für die restliche Bevölkerung „verschwinden“, noch bevor sie deportiert wurden.


Am 3. Dezember erfolgte die Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens, die von Hugo Dietrich, dem Hausjuristen des Flick-Konzerns, ausgearbeitet worden war. Darin wurde allen Juden vorgeschrieben, ihre Gewerbebetriebe zu verkaufen oder abzuwickeln, ihren Grundbesitz zu veräußern und ihre Wertpapiere bei einer Devisenbank zu hinterlegen. Außerdem durften sie Juwelen, Edelmetalle und Kunstgegenstände nicht mehr frei veräußern. Damit wurde es auch wohlhabenden Juden nahezu unmöglich gemacht, noch auszuwandern. In den Folgejahren wurden diese Maßnahmen präzisiert und radikalisiert, um Juden jegliche Existenzgrundlage in Deutschland zu nehmen.



Repression, Ghettoisierung und Deportation




Deutsches Reichsgesetz vom 12. Nov. 1938 betr. Entwaffnung der Juden


Am 12. November 1938 fragte Heydrich auf Görings Konferenz, was aus den enteigneten Juden werden sollte. Ihre Rentenansprüche hatte der Staat aufgehoben, auch Entschädigungen für „arisierten“ Besitz und aufgelöste Betriebe waren äußerst knapp bemessen und wurden sogleich wieder ihrer Verfügung entzogen. Sie sollten auch entwaffnet werden. Hier tauchten erstmals Pläne zur Ghettoisierung auf, die nach Kriegsbeginn weiterverfolgt wurden.


Am 24. Januar 1939 erteilte Göring Heydrich zunächst den Auftrag, die „Judenfrage“ durch „Auswanderung oder Evakuierung“ zu lösen. Dazu gründete und leitete Heydrich dann die „Reichszentrale für jüdische Auswanderung“. Seit Kriegsbeginn machte man diese den Juden jedoch Schritt für Schritt unmöglich: Nun begann die Zwangsumsiedlung in „Judenhäuser“. Zugleich wurden die ghettoisierten Juden immer stärker in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt und aus der Öffentlichkeit verbannt. Ihre Einkaufszeiten wurden außerhalb der sonst gültigen Geschäftszeiten gelegt. Ihr Ausgang wurde zeitlich begrenzt. Nach den PKWs wurden auch ihre Fahrräder, Elektrogeräte und Wollkleidung konfisziert. Die Benutzung von Straßenbahnen, Omnibussen, Telefonen, das Betreten von Krankenhäusern, der Kauf von Zeitungen, Büchern, Blumen, bestimmten Lebensmitteln wurden ihnen verboten, ihre Lebensmittelzuteilungen wurden mehrfach gesenkt. Zur öffentlichen Brandmarkung mussten sie ab dem 1. September 1941 den „Judenstern“ tragen, der schon 1938 erwogen worden war.


Wiederum am 9. November jenes Jahres erhielten tausende Juden Berlins, Frankfurt am Mains und Münchens erstmals den behördlichen Befehl, ihre Wohnungen zu räumen und sich zur Deportation an den Versammlungsplätzen und Bahnhöfen einzufinden. Diese massenhafte „Evakuierung“ in Lager war an den 1938 in die KZs Verschleppten bereits vorexerziert worden. Von nun an rollten die Züge ins Baltikum zu den dortigen Todesschwadronen, später nach Chelmno und in die noch nicht fertiggestellten Arbeits- und Vernichtungslager außerhalb der Vorkriegsgrenzen Deutschlands.


Die Verbrechen vom November 1938 waren einer der wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Shoa. Die Erfahrung der Machthaber, dass Massenproteste, aber auch begeisterte Massenteilnahme ausgeblieben waren, ging in Planung und Durchführung ihrer späteren Taten ein. Während sie die Diskriminierung, Drangsalierung und Deportation der deutschen Juden mit staatlichen Gesetzen und Verordnungen öffentlich fortsetzten, hielten sie ihre planmäßige Ermordung geheim und führten diese seit 1941 großenteils in annektierten polnischen und sowjetischen Gebieten durch.


Umgang mit den Verbrechen nach 1945


Strafrechtliche Ahndung


Kurz nach Kriegsende hoben die Besatzungsmächte die Verjährungsfristen für Delikte wie Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Diebstahl, Brandstiftung, Sachbeschädigung und Nötigung auf. Zugleich wurden die deutschen Strafverfolgungsbehörden angewiesen, gegen Täter der Pogrome zu ermitteln und Anklage zu erheben.




Skulptur „Jüdische Opfer des Faschismus“ auf dem Jüdischen Friedhof Berlin-Mitte


Die Delikte der Novemberpogrome wurden tatsächlich vergleichsweise umfassend verfolgt. Die strafrechtliche Ahndung zog sich jedoch in den Westzonen bzw. der Bundesrepublik noch bis 1955 hin. Dabei lässt sich an den Gerichtsverfahren eine Entwicklung zu immer milderen Urteilen und wachsenden Schwierigkeiten bei der Tataufklärung ablesen.


Der ehemalige Gauleiter von Hamburg Karl Kaufmann sagte als Zeuge vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg 1946 falsch aus, er hätte den Novemberpogrom in Hamburg verboten. Tatsächlich gingen die Zerstörungen der SA-Kommandos in Hamburg nach demselben Muster vonstatten wie andernorts.[92]


In einer ersten Phase bis zum Jahre 1947 war die Gerichtsbarkeit personell unterbesetzt und konnte nur eine Minderheit der Täter aburteilen, doch waren fast alle neu eingesetzten oder im Amt belassenen Richter unbelastet. Die Gerichte verwarfen die Ausrede des „Befehlsnotstandes“ unter Hinweis auf das Deutsche Beamtengesetz von 1937, das die Verweigerung eines verbrecherischen Befehls erlaubt hätte. Meist wurde der Begriff der Rädelsführerschaft vom Gericht weit ausgelegt, so dass dem SA-Führer oder NS-Amtswalter die bloße Anwesenheit am Tatort straferschwerend angerechnet wurde. Oft wurde in solchen Fällen auf „schweren Landfriedensbruch“ erkannt, der Zuchthausstrafen nach sich zog.


Während einer zweiten Phase zwischen 1948 und 1949 machte sich in der Bevölkerung ein Stimmungswandel bemerkbar. Die Entnazifizierung wurde als ungerecht empfunden und war geradezu verhasst; die Aufgabe der Vergangenheitsbewältigung wurde als weniger wichtig eingestuft, und eine „Schlussstrich-Mentalität“ war unverkennbar. Dies schlug sich in den Aussagen von Zeugen nieder, denen öfter die Bereitschaft zu objektiver Mitwirkung fehlte. Während Täter in der ersten Phase von der Anklage überrascht wurden, in Untersuchungshaft keine Möglichkeit zu Absprachen hatten und geständig waren, konnten Täter sich nun vorher absprechen und Zeugen beeinflussen. Die „Verurteilungsquote“ sank deutlich. Meist wurden SA-Führer jetzt nur wegen „einfachen Landfriedensbruchs“ zu Gefängnisstrafen verurteilt. Die durchschnittliche Strafzumessung für schweren Landfriedensbruch sank in dieser Phase von 24 Monaten auf 16 Monate. Auch die Strafen für Körperverletzung oder Sachbeschädigung fielen nun deutlich milder aus.


Die dritte Phase der strafrechtlichen Behandlung der Novemberpogrome begann mit dem am 31. Dezember 1949 in Kraft getretenen „Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit“,[93] das der Bundestag gegen die Bedenken des Hochkommissars John Jay McCloy erließ. Das bayerische Staatsministerium der Justiz protestierte im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich aus dem Grund, dass die Amnestie auch „die Mehrzahl“ der Täter der Novemberpogrome von 1938 straffrei stellen würde.[94] Mit dem Straffreiheitsgesetz wurden sämtliche vor dem 15. September 1949 begangenen Straftaten (mit Ausnahme von Steuerdelikten) amnestiert, für die auf nicht mehr als sechs Monate, unter bestimmten Umständen sogar auf bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe erkannt worden war bzw. voraussichtlich erkannt werden würde, wenn die Tat noch nicht abgeurteilt war. Dieses politische Signal wurde von der Richterschaft, die inzwischen wieder belastete ehemalige Nationalsozialisten in ihren Reihen hatte, nicht überhört. Mehrere Verfahren wurden eingestellt, zu einer Anklageerhebung kam es deutlich seltener und lediglich die Fälle von schwerem Landfriedensbruch wurden noch regelmäßig vor Gericht abgeurteilt.


Bezeichnungen


Die Ereignisse wurden bereits 1938 von Tätern, Augenzeugen und Betroffenen sehr verschieden bezeichnet. Seit ihrem 50. Jahrestag 1988 wurde der verbreitete Ausdruck „(Reichs-)Kristallnacht“ zunehmend problematisiert. Die Debatte um die angemessene Bezeichnung ist offen.



Zeitgenössische Bezeichnungen


Die in die Konzentrationslager verschleppten Opfer sprachen von der „Rath-Aktion“ oder der „Mordwoche“. Victor Klemperer schrieb in sein Tagebuch von der „Grünspan-Affäre“. Walter Tausk fühlte sich an die „Bartholomäusnacht“ erinnert. Viele Augenzeugen der Pogrome erinnerten sich an damals umlaufende Ausdrücke wie „Glasnacht“, „Gläserner Donnerstag“ und „Kristallnacht“, die auf die an diesem Tag zersplitterten Fensterscheiben jüdischer Häuser anspielten. Diese Bezeichnungen scheinen aber nur mündlich tradiert worden zu sein, denn schriftliche Belege für Kristallnacht aus der Zeit des Nationalsozialismus gibt es keine, für Reichskristallnacht nur einen: Der Ministerialdirektor im Reichsarbeitsministerium Wilhelm Börger spottete am 24. Juni 1939 in einer Rede auf dem Gautag des NSDAP-Gaus Hannover-Ost in Lüneburg unter dem Gelächter seiner Zuhörer: „Also die Sache geht als Reichskristallnacht in die Geschichte ein […], Sie sehn, das ist humoristisch erhoben, nicht wahr“.[95] Die Zeitungen der Exil-SPD und der Untergrund-KPD nannten die Ereignisse „Judenpogrome“.


Täter der SA und HJ sprachen wie beim Röhm-Putsch von einer „Nacht der langen Messer“. Diesen Ausdruck hörten Opfer als Gerücht über eine ihnen bevorstehende Racheaktion schon im Vorfeld. Die Dienststellen des NS-Regimes und die vom Reichspropagandaministerium gelenkten Medien benutzten Propagandaausdrücke wie „Judenaktion“, „Novemberaktion“, „Vergeltungsaktion“ oder „Sonderaktion“. Die angeordneten Versammlungen des Folgetages nannten sie „antijüdische Demonstrationen“ oder „gerechte Vergeltungskundgebungen“.


„Reichskristallnacht“ war jedoch anfangs kein staatliches Propagandawort. Wahrscheinlich prägte der Berliner Volksmund die Wortschöpfung „Kristallnacht“ angesichts der vielen zerbrochenen Fenster und Kristallleuchter der Synagogen und Geschäfte. Der Ausdruck „Reichskristallnacht“ wandte sich dann gegen die damaligen Machthaber, indem er ihren inflationären Gebrauch der Vorsilbe „Reichs-“ satirisch verspottete. Diese regimekritische Bedeutung ist nicht schriftlich belegt, wurde später aber von Zeitzeugen bestätigt. Adolf Arndt (SPD), der im November 1938 in Berlin als Rechtsanwalt tätig war, sagte in der Verjährungsdebatte des Deutschen Bundestages vom 10. März 1965: „[…] den 8./9. November 1938, den man doch nicht, Herr Bundesjustizminister, als ‚sogenannte Reichskristallnacht‘ bezeichnen sollte. Das ist ein blutiger Berliner Witz gewesen, weil man sich damals nicht anders zu helfen wusste.“[96]


Demnach versuchten ohnmächtige Zeitzeugen damit wenigstens privat ihre innere Empörung in grimmiger, sarkastischer Form zu äußern. Erst als der Ausdruck in der NSDAP bekannt wurde, deuteten Parteimitglieder ihn zynisch um. So sagte der Funktionär Wilhelm Börger im Juni 1939 auf dem Gautag der NSDAP in Lüneburg: „Die Sache geht als Reichskristallnacht in die Geschichte ein (Beifall, Gelächter).“[97] Der Begriff wurde also schon kurz nach seinem Entstehen von den Tätern vereinnahmt, so dass die ursprünglich gemeinte bitter-ironische Distanz gegenüber dem Staatsterror und dessen ideologischer Bemäntelung verloren ging. Deshalb konnte er – so die sich in den 1950er Jahren durchsetzende Meinung – die Ereignisse vom November 1938 nicht historisch dauerhaft bezeichnen.


Bezeichnungen nach 1945




Briefmarke der DDR, 9. November 1963: Niemals wieder Kristallnacht


In Texten der ersten Nachkriegsjahre finden sich Ausdrücke wie „Judennacht“, „Kristallnacht“, „Novemberpogrom“, „Novembernacht“, „Pogromnacht“, „Tag der (deutschen) Scherbe“, „Reichsscherbenwoche“, „Reichskristalltag“, „(Reichs-)Kristallwoche“, „Reichstrümmertag“, „Synagogenbrand“, „Synagogensturm“, „Synagogenstürmernacht“, „Verfolgungswoche“.


In der DDR wurden die Ereignisse in der Regel „faschistische Pogromnacht“ genannt. In der Bundesrepublik setzten sich „Kristallnacht“ (Brockhaus 1952) und „Reichskristallnacht“ durch. Diese werden bis heute sowohl umgangssprachlich als auch lexikalisch verwendet, auch in anderen Ländern und unter Historikern, jedoch meist mit kritischer Distanz, angedeutet durch Anführungszeichen.


Da der Ausdruck widersprüchliche Mitbedeutungen anklingen lässt, die nur Kenner seiner Entstehung verstehen, stieß er schon früh besonders bei den Opfernachfahren auf Kritik und Ablehnung. So befürchtete die „Notgemeinschaft der durch die Nürnberger Gesetze Betroffenen“ am zehnten Jahrestag 1948:[98]





„Ehe es soweit ist, dass sich dieses falsche Wort im allgemeinen Sprachgebrauch so eingebürgert hat, dass es nicht mehr wegzubringen ist, möchten wir darauf hinweisen, welche Entstellung mit der Benutzung dieses Wortes verbunden ist. Das Wort ‚Kristallnacht‘ ist nicht von den früher Verfolgten erdacht und in den Sprachgebrauch gebracht worden.“





Dennoch wurde der Ausdruck öffentlich und fachlich üblich, weil er die unausgesprochenen Widersprüche griffig zusammenfasste:



  • „Reichs-“ als Hinweis auf das propagandistisch bemäntelte Regierungsverbrechen, das alle Bürger einbezog,

  • „Kristall-“ als ironische Beschönigung für die Zerstörung von menschlichem Glück, Leben, Eigentum, Miteinander,

  • „Nacht“ als Metapher für die politische Finsternis, die sich bis 1945 fortsetzte und ins Ungeheure steigerte.





50. Jahrestag der Reichspogromnacht 1938 auf einer Briefmarke der Deutschen Bundespost, 1988


Seit 1988 intensivierte sich die Bezeichnungsdebatte. Entstehung und regimekritischer Sinn des Ausdrucks „Reichskristallnacht“ wurden weithin vergessen. Er wirkte nur noch zynisch gegenüber den menschlichen Opfern und Überlebenden, als seien damals nur Fensterscheiben zu Bruch gegangen. So verlangte etwa Avraham Barkai 1988:[99]





„‚Kristallnacht‘! Das funkelt, blitzt und glitzert wie bei einem Fest! Es wäre längst Zeit, daß diese böswillig-verharmlosende Bezeichnung zumindest aus der Geschichtsschreibung verschwände.“





Heutige Bezeichnungen


Politik und Medien sprechen etwa seit der Mitte der 1980er Jahre öfter von der „Reichspogromnacht“. Kritikern zufolge fördert diese Alternative die notwendige Vergangenheitsbewältigung nicht, sondern täuscht sie eher als erledigt vor. Dass die Umbenennung nur im deutschen Sprachraum stattfand, könne den Austausch mit anderssprachiger Forschung und ausländischer Literatur erschweren. Die Bezeichnung als „Pogrom“ stellt die Aktionen lokalen und regionalen Massakern an Juden seit dem Mittelalter an die Seite, erfasst aber nicht ihre Organisation durch eine Staatsregierung für ein ganzes Staatsgebiet, die eine landesweite Enteignungs-, Deportations- und Vernichtungspolitik einleitete. Dies kann dazu beitragen, den Holocaust zu verharmlosen.[100] Der dritte Wortteil fördert das historische Fehlurteil, es habe sich um die Ereignisse nur einer Nacht gehandelt. Der neue Begriff vermischt unverträgliche Bedeutungsebenen und verdeckt die ursprüngliche Verspottung der NS-Propaganda erst recht.


Einige neuere historische Untersuchungen bevorzugen deshalb die Bezeichnung „Novemberpogrom(e)“. Sie soll emotionale Assoziationen vermeiden und so einen sachlichen Rückblick auf das Geschehen fördern. Monatsangabe und Plural deuten die längere Dauer der Ausschreitungen und der folgenden KZ-Inhaftierungen an.


Gleichwohl wird „Reichskristallnacht“ weiterhin gebraucht. Der Politologe Harald Schmid wies auf die Dialektik des Begriffs hin: Er sei einerseits als internationales Fachwort für Historiker unaufgebbar, andererseits verbiete sich eine distanzlose Übernahme wegen der komplexen Mitbedeutungen. Er folgerte daraus:[98]





„Doch das Wort bleibt auch ein nützlicher sprachlicher Stolperstein. Denn die scheinbar bloß etymologische und semantische Kontroverse führt geradewegs zum Gespräch über die ganze NS-Vergangenheit, den kritischen Umgang mit ihr und das Bemühen um moralische Genauigkeit – auch in der heutigen Benennung politischer Verbrechen.“





Kommunales Gedenken





Mahnmal für die Opfer der „Reichs­kristall­nacht“ in Bremen (1982 in Nähe der damals zerstörten Synagoge errichtet)




Gedenkplatte in Wittmund


Besonders in einigen deutschen und österreichischen Städten, in denen bis 1938 eine intakte Synagoge stand, wird jährlich am 9. November der Pogrome gedacht. Die Form dieser Erinnerung hat sich seit 1945 erheblich gewandelt.


Bis 1958 waren meist lokale jüdischen Gemeinden die Hauptträger der Veranstaltungen, oft unterstützt von anderen Opfergruppen wie der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), gewerkschaftlichen und außerparlamentarischen Oppositionsgruppen. Sie wandten sich gemeinsam z. B. gegen neue antisemitische Tendenzen, zu langsame und mangelnde Bestrafung nationalsozialistischer Verbrechen und unzureichende Wiedergutmachung.


Seit 1963 wurde der 9. November in den meisten betroffenen Orten regelmäßig als Gedenktag an die „Kristallnacht“ unter dem Motto „Als die Synagogen brannten“ begangen. Im Vordergrund standen dabei die Gewalt und Zerstörung einer einzigen Nacht, während die folgende Deportation in KZs, „Arisierung“ und die Rolle der Zuschauer vielfach kaum bedacht wurden. Bis 1973 ging die Zahl dieser Gedenkveranstaltungen und die Teilnahme daran zurück. Aktuelle politische Ereignisse wie die Studentenbewegung, der Yom-Kippur-Krieg oder der 50. Jahrestag des Hitler-Ludendorff-Putsches überschatteten das Datum.


Zum 40. Jahrestag 1978 gewann das Gedenken an die Novemberpogrome ungeahnte Popularität. Gegenüber 1973 verzehnfachte sich die Anzahl der Gedenkveranstaltungen. Die spezifisch jüdische Verfolgungsgeschichte wurde nun erheblich differenzierter wahrgenommen, erforscht und gewürdigt. Der Begriff „Reichskristallnacht“ wurde kritisch hinterfragt und die historische Einordnung der Novemberpogrome als Beginn der „Endlösung“ oder Etappe auf dem Weg dorthin erörtert. Auch die Haltung des damaligen Publikums als Komplizen oder schweigende Zuschauer wurde vermehrt diskutiert.


Trotz des Eklats im Bundestag 1988 fand das Datum seinen festen Platz in der kommunalen und regionalen Erinnerungskultur. Oft wird es nicht nur als Rückblick, sondern als Tag des Antirassismus begangen, bei dem aktuelle Friedenspolitik, Rechtsextremismus oder Asylpolitik thematisiert werden. Seit einigen Jahren wird auch die spezifische Lokalgeschichte genauer untersucht und in das Gedenken einbezogen: etwa indem sämtliche Namen der jeweils vor Ort ermordeten, deportierten, vertriebenen und geschädigten jüdischen Personen verlesen werden und Überlebende oder Augenzeugen ihre persönliche Geschichte erzählen.



Österreich





Pogromdenkmal, Innsbruck


Das Wiener Volkstheater stellt seit 1993 jährlich eine Bühne für Berichte von Zeitzeugen der Novemberpogrome zur Verfügung.[101] In München wirken Vertreter jüdischer Gemeinden und die Bürgerinitiative Gegen Vergessen – Für Demokratie bei den Gedenkfeiern zusammen. In Innsbruck wurde 1997 ein Pogromdenkmal errichtet, initiiert von Jugendlichen und entworfen von einem Schüler.


Anlässlich des 75. Jahrestags des Novemberpogroms präsentierte das Burgtheater am 20. Oktober 2013 Die letzten Zeugen, ein Zeitzeugenprojekt zur Shoah von Doron Rabinovici und Matthias Hartmann im Wiener Burgtheater. In Anwesenheit von sechs Überlebenden des Holocausts lasen Burgschauspieler deren Erinnerungstexte, gegen Ende des Abends traten die betagten Zeitzeugen an die Rampe und sprachen einige persönliche Worte. Im zweiten Teil des Abends konnte das Publikum in drei Foyerräumen an jeweils zwei Zeitzeugen Fragen richten. Die Produktion wurde 2014 zum Berliner Theatertreffen, ans Staatsschauspiel Dresden und ans Deutsche Schauspielhaus in Hamburg, sowie 2015 ans Schauspiel Frankfurt eingeladen.


Nationales Gedenken


Seit 1978 hat der 9. November auch auf Bundesebene den ihm gebührenden Rang als festes Erinnerungsdatum eingenommen. Ein gemeinsamer Vorstoß des Zentralrats der Juden, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Kultusministerkonferenz löste damals zahlreiche Schulveranstaltungen aus. Aktionswochen und Schweigemärsche gegen Neonazismus fanden starken Zuspruch. Alle Landesregierungen und Bundespräsident Walter Scheel beteiligten sich mit eigenen Gedenkveranstaltungen.


Der fünfzigste Jahrestag 1988 geriet jedoch zum Skandal: Bei der zentralen Gedenkfeier des Bundestages durften Repräsentanten der jüdischen Opfergruppe nur am Rande mitwirken. Heinz Galinski sollte dort nicht sprechen, weil er zuvor in der Volkskammer der DDR aufgetreten war. Die Rede des Bundestagspräsidenten Philipp Jenninger wirkte in Teilen wie eine Entschuldigung der Mitläufer des Nationalsozialismus.


1990 war der 9. November zeitweise auch als deutscher Nationalfeiertag im Gespräch. Wegen des Mauerfalls von 1989 stand das Datum für den entscheidenden Durchbruch zur Wiedervereinigung. Es hätte zudem einen Bezug zu einigen historischen Ursachen der Novemberpogrome hergestellt: zur Novemberrevolution von 1918 sowie zum Hitler-Ludendorff-Putsch von 1923. Darin sah eine Minderheit der Bundestagsabgeordneten eine Chance zu einer gesamtdeutschen Identität, welche die Freude über die Wiedervereinigung bewusst mit der Erinnerung an den Wendepunkt zum Holocaust als tiefster Schattenseite der deutschen Geschichte verbindet.


Zum Tag der Deutschen Einheit wurde dann aber der 3. Oktober erklärt. 1996 erklärte Bundespräsident Roman Herzog den 27. Januar, an dem sowjetische Truppen 1945 das KZ Auschwitz-Birkenau befreiten, zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und begründete dies so:[102]





„Die Erinnerung darf nie enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form der Erinnerung zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken.“





Für viele Gruppen und Personen, die sich mit den Folgen des Antisemitismus auseinandersetzen, wirkt der 27. Januar in der Bevölkerung bisher nicht ausreichend als Anstoß zum nationalen Gedenken der NS-Zeit. Darunter sind der Antisemitismusforscher Wolfgang Benz und der Arbeitskreis „Israel und Kirche“ in der EKD:[103]





„Der 9. November ist durch keinen anderen Gedenktag zu ersetzen. Am 27. Januar, dem staatlichen Gedenktag, wird aller Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft gedacht. Das Gedenken der schuldig Gewordenen und ihrer Nachkommen unterscheidet sich vom Gedenken der Opfer und ihrer Nachkommen. Es muss Gewissen treffendes Gedenken sein, sonst droht die Gefahr, der eigenen Geschichte auszuweichen, indem man sich unberechtigt auf die Seite der Opfer stellt.“





Historische Einordnung


Die Pogromnacht wird heute als aktionistische Radikalisierung der auch von der Parteibasis vorangetriebenen Judenvertreibung (Dieter Obst), als deren teils organisierte, teils improvisierte staatliche Zentralisierung (Rita Thalmann) oder als gezielter umfassender Angriff des Regimes auf die noch vorhandenen moralisch-ethischen Grundlagen und Reste eines rechtsstaatlichen Bewusstseins der Deutschen (Jörg Wollenberg) interpretiert. Konsens besteht darin, dass es sich um eine „Kriegserklärung an die Juden“ (Wilfred Mairgünther) handelte, welche die gesamte jahrhundertelange Kultur und Religionsausübung des Judentums in Deutschland und Österreich zerstören und jede Erinnerung daran auslöschen sollte. Darin konnte jeder Zeitgenosse den Vernichtungswillen des Regimes erleben, das auf das Stillhalten der Augenzeugen setzte und diese damit zu Komplizen des kommenden Völkermords machte.


Die Synagogenzerstörung war als Auftakt der systematischen „Arisierung“ ein unübersehbares Vorzeichen für die Judenvernichtung unter Kriegsbedingungen, da den enteigneten Juden jede Existenzgrundlage genommen und ihre Ghettoisierung schon gefordert worden war. Dies stellt im Rückblick das entscheidende Bindeglied zwischen der anfangs auf Verdrängung und Vertreibung, dann Enteignung und Vernichtung ausgerichteten Judenpolitik des NS-Regimes dar. So urteilt Wolfgang Benz:[104]





„Der Pogrom […] markierte die Wende. Mit keinem andern Ereignis hat das NS-Regime so zynisch demonstriert, daß es auch auf den Schein rechtsstaatlicher Tradition nun keinen Wert mehr legte. Antisemitismus und Judenfeindschaft, wie sie als Bestandteil der nationalsozialistischen Ideologie schon immer propagiert worden waren, schlugen jetzt um in die primitiven Formen physischer Gewalt und Verfolgung. Die ‚Reichskristallnacht‘ bildete den Scheitelpunkt des Wegs zur ‚Endlösung‘ zum millionenfachen Mord an Juden aus ganz Europa.“





Frank Bajohr bezieht sich auf Benz und präzisiert:[105]





„Zwischen dem Novemberpogrom und dem späteren Judenmord verlief […] keine ungebrochene Kontinuitätslinie.“






Weiterführende Informationen


Siehe auch



  • Liste der im Deutschen Reich von 1933 bis 1945 zerstörten Synagogen

  • Geschichte der Juden in Deutschland


Literatur


Zu Hintergründen und Verlauf



  • Wolfgang Benz: Gewalt im November 1938: Die »Reichskristallnacht« – Initial zum Holocaust. Metropol, Berlin 2018, ISBN 3-86331-421-2

  • Michael Ruetz, Astrid Köppe: Pogrom 1938: Das Gesicht in der Menge. Nimbus, 2018, ISBN 3-03850-050-X


  • Alan E. Steinweis: Kristallnacht 1938. Ein deutscher Pogrom. Reclam, Stuttgart 2013, ISBN 978-3-15-010774-4.


  • Raphael Gross: November 1938. Die Katastrophe vor der Katastrophe. Beck, München 2013, ISBN 978-3-406-65470-1.

  • Angela Hermann: Hitler und sein Stoßtrupp in der ‚Reichskristallnacht‘. In: Vierteljahrsheft für Zeitgeschichte, 56, 2008, Heft 4, S. 603–619.

  • Martin Gilbert: Kristallnacht: Prelude to Destruction. Harper Perennial, London 2007.

  • Thorsten Eitz: Reichskristallnacht. In: Georg Stötzel, Thorsten Eitz: Zeitgeschichtliches Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache. Hildesheim / Zürich / New York 2003, ISBN 3-487-11759-2.

  • Jerzy Tomaszewski: Auftakt zur Vernichtung. Die Vertreibung polnischer Juden aus Deutschland im Jahre 1938. Fibre, Osnabrück 2002, ISBN 3-929759-63-2.

  • Max Eschelbacher: Der zehnte November 1938. Klartext, Essen 2001, ISBN 3-88474-724-X.


  • Hans-Jürgen Döscher: „Reichskristallnacht“. Die Novemberpogrome 1938. Econ, 2000, ISBN 3-612-26753-1.

  • Emanuel Feinermann, Rita Thalmann: Die Kristallnacht. (1987) Europäische Verlagsanstalt, Frankfurt am Main 1999, ISBN 3-434-46211-2


  • Saul Friedländer, Das Dritte Reich und die Juden Band 1: Die Jahre der Verfolgung: 1933–1939. Beck, München 1998, ISBN 3-406-43506-8. (Kapitel 9, S. 291–328: Der Angriff.)

  • Wolf-Arno Kropat: Reichskristallnacht: der Judenpogrom vom 7. bis 10. November 1938. Urheber, Täter, Hintergründe, mit ausgewählten Dokumenten. Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, Wiesbaden 1997, ISBN 978-3-921434-18-5.


  • Lars Clausen: Die Probe der Verrohung. In: Lars Clausen: Krasser sozialer Wandel, Leske + Budrich, Opladen 1994, ISBN 3-8100-1141-X, S. 217–227.


  • Dieter Obst: „Reichskristallnacht“. Ursachen und Verlauf des antisemitischen Pogroms vom November 1938. Peter Lang, Frankfurt am Main 1991, ISBN 3-631-43481-2.


  • Hermann Graml: Reichskristallnacht. Antisemitismus und Judenverfolgung im Dritten Reich. Deutscher Taschenbuchverlag, München 1988, ISBN 3-423-04519-1.


  • Kurt Pätzold, Irene Runge: Kristallnacht. Zum Pogrom 1938. Pahl-Rugenstein, Köln 1988, ISBN 3-7609-1233-8.


  • Walter H. Pehle (Hrsg.): Der Judenpogrom 1938: Von der „Reichskristallnacht“ zum Völkermord. Frankfurt am Main 1988, ISBN 3-596-24386-6.

  • Wilfred Mairgünther: Reichskristallnacht. Hitlers Kriegserklärung an die Juden. Neuer Malik-Verlag, Kiel 1987, ISBN 3-89029-027-2.


Zur weiteren Enteignung und Holocaustplanung



  • Götz Aly: Hitlers Volksstaat. Raub, Rassenkrieg und nationaler Sozialismus. Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-10-000420-5 (zur „Judenbuße“: S. 60–66)

Zu Reaktionen im In- und Ausland



  • Alexander Korb: Reaktionen der deutschen Bevölkerung auf die Novemberpogrome im Spiegel amtlicher Berichte. VDM, Saarbrücken 2007, ISBN 978-3-8364-4823-9.


  • Günter Brakelmann: Kirche und Judenpogrom 1938. In: Evangelische Kirche und Judenverfolgung. Drei Einblicke. Hartmut Spenner, Waltrop 2001, ISBN 3-933688-53-1.

  • Hermann Graml: Effekte der „Reichskristallnacht“ auf die britische und amerikanische Deutschlandpolitik. In: Zeitschrift für Geschichtsunterricht 46 (1998), S. 992–996.


Zur Erinnerung und Bewältigung nach 1945



  • Andrea Nachama, Uwe Neumärker, Hermann Simon (Hrsg.): „Es brennt!“ 75 Jahre nach den Novemberpogromen. Dokumentationszentrum Topographie des Terrors, Berlin 2013, ISBN 978-3-942240-12-3.

  • Thomas Fache: DDR-Antifaschismus und das Gedenken an die Novemberpogrome 1938. Eine Lokalstudie. (pdf, ~231 kB) medaon.de, Magazin für jüdisches Leben in Forschung und Bildung, 2008.

  • Harald Schmid: Antifaschismus und Judenverfolgung. Die „Reichskristallnacht“ als politischer Gedenktag in der DDR. V und R Unipress, Göttingen 2004, ISBN 3-89971-146-7.

  • Harald Schmid: Erinnern an den „Tag der Schuld“. Das Novemberpogrom 1938 in der deutschen Geschichtspolitik. Ergebnisse, Hamburg 2001, ISBN 3-87916-062-7.

  • Dieter Obst: Die „Reichskristallnacht“ im Spiegel westdeutscher Nachkriegsprozessakten und als Gegenstand der Strafverfolgung. In: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 44 (1993), ISSN 0016-9056, S. 205–217.


  • Micha Brumlik, Petra Kunik (Hrsg.): Reichspogromnacht. Vergangenheitsbewältigung aus jüdischer Sicht. Brandes + Apsel, 2. Auflage 1988, ISBN 3-925798-92-7.


Stadtgeschichten und Erfahrungsberichte



  • Silke Petry: Die Inhaftierung jüdischer Männer und Frauen im Zuge der Pogromnacht im November 1938: ein Überblick über die Ereignisse in der Stadt Hannover und der Region. In: Arbeitskreis Geschichte der Juden in der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen (Hrsg.): Juden in Niedersachsen 1938–1945: Forschungsansätze und Forschungsdesiderate; Tagung in Hannover 24.–25. März 2011. Hannover 2011, S. 22–25.

  • Ben Barkow, Raphael Gross, Michael Lenarz (Hrsg.): Novemberpogrom 1938: Die Augenzeugenberichte der Wiener Library, London. Jüdischer Verlag im Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main 2008, ISBN 978-3-633-54233-8.


  • Hans-Dieter Arntz: „Reichskristallnacht“. Der Novemberpogrom 1938 auf dem Lande – Gerichtsakten und Zeugenaussagen am Beispiel der Eifel und Voreifel. Helios, Aachen 2008, ISBN 978-3-938208-69-4.


  • Sven Felix Kellerhoff: Kristallnacht. Das Novemberpogrom 1938 und die Verfolgung der Berliner Juden. Berlin Story, Berlin 2008, ISBN 978-3-929829-66-2.

  • Andreas Heusler, Tobias Weger: Kristallnacht. Gewalt gegen die Münchner Juden im November 1938. Buchendorfer Verlag, München 1998, ISBN 3-927984-86-8.

  • Josef Wißkirchen: Reichspogromnacht an Rhein und Erft 9./10. November 1938. Eine Dokumentation. Pulheim 1988, ISBN 3-927765-01-5.


  • Konrad Heiden: Eine Nacht im November 1938. Ein zeitgenössischer Bericht. (1939) Wallstein, Göttingen 2013, ISBN 978-3-8353-1349-1


Weblinks


Primärquellen



  • Von der Österreichischen Nationalbibliothek digitalisierte Ausgaben: Tagesüberblick vom 11. November 1938 (Online bei ANNO)Vorlage:ANNO/Wartung/keineZtg

  • Simon Wiesenthal.com: Kristallnacht

  • Joseph Goebbels: Tagebucheinträge vom 10. und 11. November 1938.

  • Reinhard Heydrich: Fernschreiben vom 10. November 1938

  • Verordnung über eine Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit


Überblick



  • Literatur zu den Novemberpogromen 1938 im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek

  • Deutsches Haus der Geschichte: Die Reichspogromnacht

  • Pogrome in Niedersachsen

  • Bundeszentrale für politische Bildung: Die inszenierte Empörung

  • Landeszentrale für Politische Bildung Baden-Württemberg: Die Nacht als die Synagogen brannten.

  • Hans Mommsen: Die Pogromnacht und ihre Folgen in Gewerkschaftliche Monatshefte 10/1988 online als pdf


  • Harald Schmid: Die „Reichsscherbenwoche“ nach 70 Jahren. Eine Sammelrezension zum Novemberpogrom 1938. (PDF)

  • Lernen aus der Geschichte: Bildungsmaterial zum Thema Novemberpogrom 1938

  • Informations-Portal zur Politische Bildung: Reichspogromnacht – 9. November 1938


Bild- und Ton-Dokumente


 Commons: Kristallnacht – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien


 Wiktionary: Kristallnacht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen


 Wiktionary: Reichskristallnacht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen


 Wiktionary: Reichspogromnacht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen



  • Original Radioreportage vom Novemberpogrom 1938 in Wien

  • Michael Reitz: Die Reichspogromnacht 1938 – Fanal des größten Verbrechens der Geschichte in SWR2 Wissen vom 8. November 2013


  • Erwin Leiser: Die Feuerprobe – Novemberpogrom 1938. Dokumentarfilm, Berlin 1988.


Gedenken


  • Yehuda Bauer: Der Novemberpogrom – Historische und aktuelle Kontexte. (Synagoge Münster, 9. November 2001)


  • Gedenkmatinee zum 9. November in Wien (seit 1992)

  • Theodor Zondek (Die ZEIT, 4. November 1988): Wo war die Scham? Ein Augenzeugenbericht vom 10. November 1938.


  • Erinnerungsgang Nachvollzug der Deportation vom 10. Nov. 1938 als Schweigegang (Oldenburg, seit 1981, jährlich)


Wiederaufbau


  • Synagogen-Internet-Archiv: Informationen zu über 2200 deutschen und österreichischen, in der NS-Zeit zerstörten oder geschändeten Synagogen und ihrer Nachkriegsgeschichte

  • CAD-Rekonstruktion einiger in der Pogromnacht zerstörter Synagogen


Einzelnachweise




  1. Meier Schwarz, Karin Lange: Zur Tradierung falscher Opferzahlen: Die „Kristallnacht“-Lüge. Synagogue Memorial Jerusalem (Zukunft-braucht-Erinnerung.de)


  2. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden (1961); Jörg Wollenberg: Die Bedeutung des Novemberpogroms innerhalb der nationalsozialistischen Judenverfolgung (1999) (Memento vom 10. Februar 2014 im Internet Archive)


  3. Emmanuel Feinermann, Rita Thalmann: Die Kristallnacht, Frankfurt am Main 1999, S. 13


  4. Hans Jürgen Döscher: „Reichskristallnacht“. Die Novemberpogrome 1938. 2000, S. 20


  5. Feinermann/Thalmann: Die Kristallnacht, S. 15


  6. Wilfred Mairgünther: Reichskristallnacht. Hitlers Kriegserklärung an die Juden. Kiel 1987, S. 52


  7. Helmut Genschel: Die Verdrängung der Juden aus der Wirtschaft im Dritten Reich. Göttingen 1966, S. 144


  8. Helmut Genschel: Die Verdrängung der Juden aus der Wirtschaft im Dritten Reich, S. 160ff.


  9. Kurt Pätzold, Irene Runge: Kristallnacht. Zum Pogrom 1938. Köln 1988, S. 55.


  10. rh, Grenzschließung. d’Land, 13. November 2009. S. 4.


  11. Feinermann/Thalmann, Die Kristallnacht S. 30


  12. Saul Friedländer: Das Dritte Reich und die Juden. Beck, München 2007, ISBN 3-406-56681-2, S. 292 und Fn. 3


  13. Christian Faludi: Die „Juni-Aktion“ 1938. Eine Dokumentation zur Radikalisierung der Judenverfolgung. Campus, Frankfurt am Main, ISBN 978-3-593-39823-5


  14. Susanne Heim (Hrsg.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945 Band 2: Deutsches Reich 1938–August 1939. München 2009, ISBN 978-3-486-58523-0, S. 19 sowie Dok. 47 und Dok. 120.


  15. Feinermann/Thalmann, Die Kristallnacht S. 17.


  16. Avraham Barkai: Vom Boykott zur „Entjudung“. Der wirtschaftliche Existenzkampf der Juden im Dritten Reich 1933–1943. (1988) Fischer, Frankfurt am Main 1993, ISBN 3-596-24368-8, S. 150


  17. Vincent C. Franck: Ungereimtheiten. HaGalil, November 1998


  18. Peter Longerich: Politik der Vernichtung: eine Gesamtdarstellung der nationalsozialistischen Judenverfolgung, Piper, München 1998, ISBN 3-492-03755-0, S. 197; beruft sich auf Sybil Milton: The Expulsion of Polish Jews from Germany October 1938 to July 1939. A Documentation, in: Leo Baeck Institute Year Book 29 (1984), S. 169–199


  19. Feinermann/Thalmann, Die Kristallnacht S. 37ff


  20. Feinermann/Thalmann, Die Kristallnacht S. 76f


  21. Karl Jonca: Die Radikalisierung des Antisemitismus: Der Fall Herschel Grynszpan und die „Reichskristallnacht.“ In: Karl Dietrich Bracher, Manfred Funke, Hans-Peter Schwarz (Hrsg.): Deutschland zwischen Krieg und Frieden: Beiträge zur Politik und Kultur im 20. Jahrhundert, Bundeszentrale für politische Bildung 1990


  22. Tagebuch von Goebbels, Eintrag vom 6. Februar 1936


  23. DNB-Rundruf 20.37 Uhr, 7. November 1938, Zsg. 192/13/10/75; hier zitiert nach: Thomas Goll: Die inszenierte Empörung. Der 9. November 1938. Themen und Materialien. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2010, S. 54.


  24. Günter Brakelmann: Evangelische Kirche und Judenverfolgung. Drei Einblicke. Waltrop 2001, S. 45f., sowie Jürg Osterloh: Nationalsozialistische Judenverfolgung im Reichsgau Sudetenland 1938–1945. München: Oldenbourg, 2006, S. 205.


  25. Peter Longerich: „Davon haben wir nichts gewusst!“ Die Deutschen und die Judenverfolgung 1933–1945. Siedler, München 2006. Lizenzausgabe der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, S. 124.


  26. Peter Longerich: „Davon haben wir nichts gewusst!“ Die Deutschen und die Judenverfolgung 1933–1945. Siedler, München 2006. Lizenzausgabe der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, S. 123 ff.


  27. Hans Jürgen Döscher: „Reichskristallnacht“. Die Novemberpogrome 1938. S. 77


  28. Wolf-Arno Kropat: „Reichskristallnacht“, Wiesbaden 1997, S. 59. Vorsichtiger: Alan E. Steinweis: Kristallnacht 1938, Belknap Press of Harvard University Press, Cambridge 2009, S. 23.


  29. Angela Hermann: Hitler und sein Stoßtrupp in der ‚Reichskristallnacht‘. In: Vierteljahrsheft für Zeitgeschichte 56(2008), H. 4, S. 605


  30. Rita Thalmann / Emanuel Feinermann: Die Kristallnacht. Hamburg 1993, ISBN 3-434-46211-2, S. 80.


  31. Hans-Jürgen Döscher: „Reichskristallnacht“. Die Novemberpogrome 1938. Econ Tb. München 2000, ISBN 3-612-26753-1, S. 86.


  32. Ludolf Herbst: Das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1996, S. 207


  33. Günter Brakelmann: Evangelische Kirche und Judenverfolgung. Drei Einblicke. S. 47f


  34. Feinermann/Thalmann, Die Kristallnacht S. 83


  35. NS-Dokument: Blitzfernschreiben Heydrichs an Heinrich Müller


  36. Jörg Wollenberg: „Niemand war dabei und keiner hat's gewusst.“ Die deutsche Öffentlichkeit und die Judenverfolgung 1933–1945. München 1989, S. 22f


  37. Wilfred Mairgünther: Reichskristallnacht. Hitlers Kriegserklärung an die Juden, S. 154f


  38. Eberhard Röhm, Jörg Thierfelder: Juden – Christen – Deutsche. Band 3/2, Stuttgart 1995, S. 25


  39. Erinnerungsgang Zur Erinnerung und Mahnung initiierten Oldenburger Bürger 1981 einen Nachvollzug dieses Deportationsgangs als Schweigegang. Dieser Erinnerungsgang wird seitdem jährlich am 10. November von mehreren Hundert bis zu mehreren Tausend Oldenburgern begangen.


  40. Die Nacht als die Synagogen brannten, Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, abgerufen 2. Januar 2015


  41. Herbert Michaelis, Ernst Schraepler: Ursachen und Folgen des deutschen Zusammenbruchs in Dokumenten. Band 12: Das Dritte Reich. 1966, S. 585f


  42. Eugen Kogon: Der SS-Staat, S. 229ff


  43. Hans Jürgen Döscher: „Reichskristallnacht“. Die Novemberpogrome 1938, S. 112


  44. Jörg Wollenberg: „Niemand war dabei und keiner hat's gewusst“, S. 24


  45. Hans Jürgen Döscher: „Reichskristallnacht“. Die Novemberpogrome 1938, S. 110ff


  46. Hans Jürgen Döscher: „Reichskristallnacht“. Die Novemberpogrome 1938, S. 117


  47. Hans Jürgen Döscher: „Reichskristallnacht“. Die Novemberpogrome 1938, S. 137


  48. Hans Jürgen Döscher: „Reichskristallnacht“. Die Novemberpogrome 1938, S. 120


  49. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden, Band I, 1990, S. 46


  50. Helmut Genschel: Die Verdrängung der Juden aus der Wirtschaft im Dritten Reich, S. 191


  51. Kurt Pätzold, Irene Runge: Kristallnacht. Zum Pogrom 1938, S. 33


  52. Saul Friedländer: Das Dritte Reich und die Juden, Erster Band, Lizenzausgabe der bpb, S. 33


  53. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden, Band I, S. 47


  54. Wilfred Mairgünther: Reichskristallnacht. Hitlers Kriegserklärung an die Juden, S. 138f


  55. Wilfred Mairgünther: Reichskristallnacht. Hitlers Kriegserklärung an die Juden, S. 136f


  56. Eugen Kogon: Der SS-Staat, München, Hanser Verlag; sog. „Schutzhaft-Anordnungen“ der Polizei führten sofort, unter Ausschaltung der Gerichte, zur Einweisung ins KZ.


  57. Wilfred Mairgünther: Reichskristallnacht. Hitlers Kriegserklärung an die Juden, S. 140f


  58. Elke Fröhlich (Hrsg.): Die Tagebücher von Joseph Goebbels, Teil I, Band 6. München 1998, S. 180.


  59. Angela Hermann: Hitler und sein Stoßtrupp in der „Reichskristallnacht“. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 56 (10/2008), Heft 4, ISSN 0042-5702, S. 603–620, hier S. 616ff.


  60. Michael Buddrus: Totale Erziehung für den totalen Krieg: Hitlerjugend und nationalsozialistische Jugendpolitik, Teil 1. De Gruyter / Saur, München 2003, ISBN 3-598-11615-2, S. 22


  61. Michael Buddrus: Totale Erziehung für den totalen Krieg: Hitlerjugend und nationalsozialistische Jugendpolitik, Teil 1. München 2003, S. 76


  62. Michael Buddrus: Totale Erziehung für den totalen Krieg: Hitlerjugend und nationalsozialistische Jugendpolitik, Teil 1. München 2003, S. 15 und Fn. 41


  63. Michael Buddrus: Totale Erziehung für den totalen Krieg: Hitlerjugend und nationalsozialistische Jugendpolitik, Teil 1. München 2003, S. 72, Fn. 67


  64. Roman B. Kremer: Autobiographie als Apologie: Rhetorik der Rechtfertigung bei Baldur von Schirach, Albert Speer, Karl Dönitz und Erich Raeder. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2017, ISBN 3-8471-0759-3, S. 85 und Fn. 287


  65. Wolfgang Benz: Geschichte des Dritten Reiches S. 143f


  66. Jörg Wollenberg: „Niemand war dabei und keiner hat's gewusst“, S. 26


  67. Wilfred Mairgünther: Reichskristallnacht. Hitlers Kriegserklärung an die Juden, S. 165f


  68. Michael Grüttner, Das Dritte Reich. 1933–1939 (= Handbuch der deutschen Geschichte, Band 19), Klett-Cotta, Stuttgart 2014, S.  499–506, Zitat: S. 555.


  69. Gruppe Magma: Die KPD und der Antisemitismus, Anmerkung 18 und Originaltext des KPD-Aufrufes (Memento vom 28. Juli 2011 im Internet Archive)


  70. Deutsche Nationalbibliothek: Deutsche Exilschriften 1938–1945 (in Suchschablone „Sozialistische Warte“, „Jahrgang 13“, „Ausgabe 46“ und „Seite 1086“ eingeben)


  71. Saul Friedländer: Das Dritte Reich und die Juden. Durchgeseh. Sonderausgabe in einem Band, München 2007, ISBN 978-3-406-56681-3, S. 55.


  72. Bastian Scholz: Die Kirchen und der deutsche Nationalstaat. Konfessionelle Beiträge zum Systembestand und Systemwechsel. Springer VS, Wiesbaden 2015, ISBN 978-3-658-11508-1, S. 352–354


  73. zitiert nach „Ein Mahnwort zur Judenfrage“, Kirchliches Amtsblatt vom 24. November 1938, S. 1


  74. Zitiert nach Thomas Kaufmann: Luthers ‚Judenschriften‘: Ein Beitrag zu ihrer historischen Kontextualisierung. Mohr/Siebeck, Tübingen 2011, ISBN 3-16-150772-X, S. 143


  75. Günter Brakelmann: Evangelische Kirche und Judenverfolgung. Drei Einblicke, S. 56f


  76. Augenzeugenbericht in: Röhm/Thierfelder: Juden – Christen – Deutsche, Band 3/1, S. 69–73; Thomas Wolfes: JAN, Julius von. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 18, Bautz, Herzberg 2001, ISBN 3-88309-086-7, Sp. 752–760.; Julius von Jan: Im Kampfe gegen den Antisemitismus – Erlebnisse im Dritten Reich, in: Stuttgarter Evangelisches Sonntagsblatt Nr. 34 (25. August 1957) und 35 (1. September 1957)


  77. Hartmut Metzger: Kristallnacht. Stuttgart 1978, S. 50


  78. Hartmut Metzger: Kristallnacht, S. 49


  79. Manfred Gailus: Elisabeth Schmitz kämpfte gegen das Nazi-Regime. Protestierende Protestantin. In: Evangelische Zeitung für die Kirchen in Niedersachsen, Ausgabe 11 K vom 16. März 2014, S. 8


  80. Günter Brakelmann: Evangelische Kirche und Judenverfolgung. Drei Einblicke, S. 61f.


  81. Günter Brakelmann: Evangelische Kirche und Judenverfolgung. Drei Einblicke, S. 56


  82. Martin H. Jung: Kirchengeschichte. Grundwissen Christentum Band 3. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2010, ISBN 3-647-56851-1, S. 251


  83. Paul O’Shea: A Cross Too Heavy: Eugenio Pacelli. Politics and the Jews of Europe 1917–1943. Kenthurst 2008, S. 370.


  84. Heinz Mussinghoff: Rassenwahn in Münster: der Judenpogrom 1938 und Bischof Clemens August Graf von Galen. Regensberg 1989, ISBN 3-7923-0587-9, S. 52; Günter Beaugrand: Kardinal von Galen – Weder Lob noch Tadel. Ardey, Münster 2005, S. 50–55


  85. Hubert Wolf: Papst & Teufel: Die Archive des Vatikan und das Dritte Reich. C.H. Beck, München 2012, ISBN 3-406-63091-X, S. 164


  86. Israel Gutman, Daniel Fraenkel, Jakob Borut (Hrsg.): Lexikon der Gerechten unter den Völkern. Deutsche und Österreicher. Wallstein, 2005, ISBN 3-89244-900-7, S. 181


  87. Dokument 1816-PS in: IMT: Der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher. Nachdruck München 1989, ISBN 3-7735-2522-2, Band XXVIII, S. 499–540 / Dokument VEJ 2/146 in: Susanne Heim (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945 (Quellensammlung) Band 2: Deutsches Reich 1938 – August 1939, München 2009, ISBN 978-3-486-58523-0, S. 408–437.


  88. Helmut Genschel: Die Verdrängung der Juden aus der Wirtschaft im Dritten Reich, S. 182


  89. Hans Jürgen Döscher: „Reichskristallnacht“. Die Novemberpogrome 1938, S. 131


  90. Wilfred Mairgünther: Reichskristallnacht. Hitlers Kriegserklärung an die Juden. S. 132


  91. Göring, Seyß-Inquart: 585. Kundmachung des Reichsstatthalters in Österreich, wodurch die Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes bei jüdischen Gewerbebetrieben vom 12. November 1938 bekanntgemacht wird. In: Gesetzblatt für das Land Österreich. Nr. 165, 19. November 1938 (alex.onb.ac.at [abgerufen am 26. Februar 2015] „Diese Verordnung, die im Reichsgesetzblatt unter I S. 1581 verlautbart ist, ist im Lande Österreich am 15. November 1938 in Kraft getreten.“). 


  92. Jürgen Sielemann: „Novemberpogrom“. In: Institut für die Geschichte der deutschen Juden (Hrsg.): Das Jüdische Hamburg – ein historisches Nachschlagewerk, Göttingen 2006, S. 201f.


  93. BGBl. I 1949, S. 37


  94. Bundesarchiv: Dokumente zum Gesetzgebungsverfahren des Straffreiheitsgesetzes (Memento vom 7. November 2013 im Internet Archive)


  95. Cornelia Schmitz-Berning: Vokabular des Nationalsozialismus. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2007, ISBN 978-3-11-092864-8, S. X (abgerufen über De Gruyter Online).


  96. Verhandlungen des Deutschen Bundestages, Stenografische Berichte, 4. Wahlperiode, Band 57, 170. Sitzung, S. 8553


  97. Harald Schmid: Erinnern an den „Tag der Schuld“. Das Novemberpogrom 1938 in der deutschen Geschichtspolitik, Hamburg 2001, S. 82, Fn. 57


  98. ab Harald Schmid: Sprachstreit im Novemberland; Freitag 46, Die Ost-West-Wochenzeitung, 8. November 2002


  99. Walter H. Pehle (Hrsg.): Der Judenpogrom 1938: Von der „Reichskristallnacht“ zum Völkermord. Frankfurt am Main 1988, S. 113


  100. Ashkenaz House: Kristallnacht-Definition – Reichskristallnacht – Novemberpogrome 1938


  101. Wiener Volkstheater: Kristallnacht – Zeitzeugen berichten


  102. zitiert nach Bezirksausschuss München-Maxvorstadt: Gedenktage für die Opfer des Nationalsozialismus


  103. Evangelischer Arbeitskreis Kirche und Israel in Hessen und Nassau: Aufruf an die Kirchen aller Konfessionen in unserem Land. Erinnerung und Umkehr. Für einen offiziellen kirchlichen Gedenktag am 9. November


  104. Wolfgang Benz: Der Holocaust. C.H.Beck, 6. Auflage, München 2005, ISBN 3-406-39822-7, S. 26


  105. Frank Bajohr: „Arisierung“ in Hamburg: die Verdrängung der jüdischen Unternehmer 1933–1945; Hamburg 19982; ISBN 3-7672-1302-8; S. 277.







Dieser Artikel wurde am 19. April 2006 in dieser Version in die Liste der exzellenten Artikel aufgenommen.







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