Königreich Polen
Das Königreich Polen (polnisch Królestwo Polskie, lateinisch Regnum Poloniae) war die Bezeichnung des polnischen Staates in den Jahren 1000[1] bis 1795, sowie ab 1815 bis 1916 die offizielle Bezeichnung für das durch eine Personalunion[2] mit dem Russischen Kaiserreich verbundene Kongress-Polen. Die Deutschen und Österreicher richteten in den von ihnen während des Ersten Weltkriegs besetzten Teilen Kongresspolens 1916 das Regentschaftskönigreich Polen ein. Dieses existierte bis 1918.
Das Königreich Polen begann entweder im Jahre 1000 mit der Standeserhebung des polnischen Herzogs Bolesław I. zum „Bruder und Helfer des Römischen Reichs“ durch Kaiser Otto III. oder durch die Selbstkrönung Bolesławs I. 1025 zum König von Polen kurz vor seinem Tode. Das später erweiterte Polnisch-Litauische Reich endete 1795 mit der von Russland, Österreich und Preußen erzwungenen Dritten Teilung Polens und der Abdankung König Stanisław August Poniatowskis.
Inhaltsverzeichnis
1 Erbmonarchie
2 Wahlmonarchie
3 Kongresspolen
4 Regentschaftskönigreich Polen
5 Könige
6 Königreich
7 Literatur
8 Siehe auch
9 Einzelnachweise
Erbmonarchie |
Nach der Zersplitterung des Königreichs in einzelne Herzogtümer (1138) kam es erst 1295 mit Przemysław II. wieder zur Krönung eines Königs. Allerdings entwickelte sich auf dem Hintergrund des Konzepts einer Corona Regni Poloniae bald schon ein Dualismus von König und Ständen insbesondere der polnischen Aristokratie.
Wichtig ist die 1386 eingegangene Allianz mit dem Großfürstentum Litauen, in deren Folge der litauische Großfürst Jogaila als Władysław II. Jagiełło den polnischen Thron bestieg und damit die Dynastie der Jagiellonen in Polen begründete.
Das Königreich Polen wurde in den Jahren 1000 bis 1572 durch folgende Dynastien regiert, die den Anspruch erhoben, Herrscher (Könige) von Polen zu sein:
- 1000–1300 die Piasten
- 1300–1305 die Přemysliden[4]
- 1305–1370 die Piasten
- 1370–1386/1399 die Capet-Anjou[5]
- 1386–1572 die Jagiellonen
Wahlmonarchie |
Nach der Lubliner Union (1569) wurde die Personalunion zwischen dem Königreich Polen und dem Großfürstentum Litauen in eine Realunion umgewandelt. Die Aristokratie beider Staaten, die Szlachta, setzte nach dem Aussterben der Jagiellonen im Mannesstamm (1572) das Recht der Freien Wahl des Königs und Großfürsts durch. Seither stand an der Spitze des Staates, der sogenannten I. Rzeczpospolita, auf Lebenszeit ein Wahlkönig bzw. Wahlgroßfürst in Realunion. Die Könige entstammten den Familien Capet-Valois (1573–1574), Báthory (1574–1586), Wasa (1587–1668), Wiśniowiecki (1669–1673), Sobieski (1674–1696), Wettin (1697–1763), Leszczyński (1704–1736)[6] und Poniatowski (1764–1795).
Dieser Doppelstaat, auch Polen-Litauen genannt, wurde 1791 mit der Mai-Verfassung aufgehoben. Beide Reichsteile verschmolzen mit ihrem Inkrafttreten zum Einheitsstaat Rzeczpospolita Polen, der nach dem gescheiterten Kościuszko-Aufstand mit der Dritten Teilung Polens (1795) unterging.
Kongresspolen |
Nach dem Untergang der Rzeczpospolita 1795 fielen die Länder der polnisch-litauischen Krone an das Kaiserreich Russland, Österreich sowie das Königreich Preußen. Nach dem Wiener Kongress (1815) wurde das sogenannte Kongresspolen eingerichtet, ein formell unabhängiges „Königreich Polen“ auf Basis einer Konstitutionellen Monarchie, das nur durch eine Personalunion mit dem Russischen Kaiserreich verbunden sein sollte. Die Vereinbarungen wurden durch das autokratische Regime in Sankt Petersburg in den Jahren nach dem Kongress konsequent missachtet und schleichend beschnitten. Die vereinbarten Souveränitätsrechte wurden den Polen nicht vollständig gewährt. Nach dem gescheiterten Novemberaufstand (1830–1831) wurde die bestehende polnische Verwaltung unter Bruch der Wiener Kongressakte nach 1832 durch das „Organische Statut“ liquidiert und das Gebiet faktisch als Provinz Weichselland dem Russischen Reich administrativ direkt einverleibt.
Regentschaftskönigreich Polen |
Im Verlauf des Ersten Weltkrieges wurde 1916 durch die Mittelmächte ein Regentschaftskönigreich Polen proklamiert. Dies war aber eher eine gegen Russland gerichtete Maßnahme als eine Anerkennung des Rechts der Polen auf Eigenstaatlichkeit. Dieses Königreich existierte formell bis 1918. Zur Unterstreichung der Staatlichkeit wurden auch Münzen ausgegeben.
20 Fenigow, Königreich Polen, 1917
20 Fenigow von 1917, Rückseite
Könige |
Der erste König von Polen: Bolesław Chrobry. Im Jahre 1000 durch Kaiser Otto III. zum König von Polen erhoben (König Bolesław abgebildet mit Königskrone auf der Gnesener Bronzetür, 12. Jahrhundert).
Wenzel, König von Böhmen und Polen, leitete ab den 1290ern die kurze böhmische Episode in Polen ein (König Wenzel abgebildet mit böhmischer und polnischer Krone im Chronicon Aulae Regiae 14. Jahrhundert).
Jogaila, Großfürst von Litauen, begründete mit der Übernahme der polnischen Königswürde als Władysław II. Jagiełło die lange Verbindung Polens zu Litauen (Porträt aus dem 15. Jahrhundert).
Der erste 1573 freigewählte König Polen-Litauens, der französische Prinz Heinrich von Valois. (Porträt aus dem 16. Jahrhundert).
Der letzte König Polens, Stanisław August Poniatowski, dankte 1795 auf Druck der drei Teilungsmächte Preußen, Österreich und Russland ab. (Porträt aus dem 18. Jahrhundert).
Königreich |
Das Königreich Polen um 1020 unter der Piasten-Dynastie.
Das Königreich Polen (bezeichnet als R. Poloniae) südlich des Herzogtums Pommern (bezeichnet als D. Pomeraniæ) und südwestlich von Preußen (bezeichnet als Pruzzia) auf einer Landkarte westslawischer Völker und Reiche (gelb umrandet) bis 1125. Preußen war kein slawisches Land.
Das Königreich Polen unter König Wenzel (I.) Rot: direkte Herrschaft als Landesherr (vertreten durch „Capitanei“). Blau: Piastische Teilherrschaften, die seine Suzeränität anerkannten. Grau, Grün und Violett: Piastische Teilherrschaften, die ihn 1301 noch nicht als Suzerän und König von Polen anerkannten.
Das Königreich Polen im 15. Jahrhundert unter der Herrschaft der Jagiellonen, die auch das Großfürstentum Litauen, sowie die Königreiche Böhmen, Kroatien und Ungarn beherrschten.
Die Aristokratische Republik Polen-Litauen um 1619, inklusive der von ihr abhängigen Gebiete: die Herzogtümer Preußen, Kurland und Livland.
Die Aristokratische Republik Polen-Litauen im 18. Jahrhundert (englische Karte)
Literatur |
- Ältere Darstellungen
Emil von Sydow: Das Königreich Polen. Topographie und statistische Skizzen. Leipzig 1864 (online)
Verwaltung und Reformen im Königreich Polen von 1815 bis 1867. 2. Auflage, Berlin 1869 (online)- Fedor Possart, Józef Lukaszwewicz und Adolph Mulkowski: Das Königreich Polen und der Freistaat Krakau. Stuttgart 1840 (online)
Martin Cromer: Beschreibung des Königreichs Polen. Mit einigen Anmerckungen herausgegeben von Andreas Schott. Dantzig 1741 (online).
Siehe auch |
- Liste der polnischen Herrscher
- Geschichte Polens
Einzelnachweise |
↑ Johannes Fried: Otto III. und Bolesław Chrobry. Das Widmungsbild des Aachener Evangeliars, der „Akt von Gnesen“ und das frühe polnische und ungarische Königtum. Eine Bildanalyse und ihre historischen Folgen, Stuttgart 1989, ISBN 3-515-05381-6.
↑ Bis 1830/31.
↑ Das damals ungefähr der heutigen Staatsfläche der modernen Republik Litauen entsprach. Die ruthenischen Gebiete des Großfürstentums Litauen waren bereits seit dem 10. Jahrhundert christlich-orthodox.
↑ Ab 1291 (Eroberung des kleinpolnischen Herzogtums Krakau) begannen die aus dem Königreich Böhmen stammenden Přemysliden unter Herzog Wenzel II. ihre Herrschaft in das in einzelne Herzogtümer zersplitterte Königreich Polen auszuweiten. Wenzel II. krönte sich 1297 zum König von Böhmen, 1300 folgte die Krönung zum König von Polen.
↑ Bis 1399 mit Hedwig von Capet-Anjou als Dynastievorsteherin, da sie im eigenen Recht ab 1384 Königin von Polen war und nicht erst durch Heirat mit König Władysław II. Jagiełło 1386.
↑ Stanislaus I. Leszczyński konkurrierte zeitlebens mit den Königen der sächsischen Wettiner.