Personenkraftwagen










VW Golf


Personenkraftwagen (abgekürzt Pkw oder PKW), in der Schweiz Personenwagen (PW), sind mehrspurige Fahrzeuge mit eigenem Antrieb zum vorwiegenden Zweck der Personenbeförderung. Im Alltag werden sie auch Auto (kurz für Automobil) bzw. technisch Kraftwagen genannt.
Die meisten Pkw sind Straßenfahrzeuge und werden im öffentlichen Straßenverkehr für den Individualverkehr verwendet.
Busse und Lastkraftwagen (Lkw) gelten nicht als Pkw.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Definitionen


  • 2 Siehe auch


  • 3 Weblinks


  • 4 Einzelnachweise





Definitionen |





Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in der Europäischen Union dar. Hilf mit, die Situation in anderen Regionen zu schildern.

Personenkraftwagen sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern nach der Richtlinie 2007/46/EG. Es sind – etwa in Deutschland nach der gesetzlichen Definition in § 4 Abs. 4 PBefG – Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (inkl. Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind. Dies entspricht der Klasse M1 der Richtlinie 2007/46/EG. Des Weiteren zählen sie zu den mehrspurigen Fahrzeugen, die nur auf dafür vorgesehenen Verkehrsflächen geführt werden dürfen.


Rechtliche Voraussetzung, einen Personenkraftwagen zu führen, ist – heute EU-weit einheitlich – ein Führerschein, und eine Fahrerlaubnis der Klasse B (was allgemein zum Führen von Kraftfahrzeugen unter 3,5 t und maximal acht Sitzen zusätzlich zum Fahrersitz berechtigt). Rechtliche Voraussetzung, den Personenkraftwagen im Straßenverkehr einzusetzen, ist außerdem die Zulassung zum Straßenverkehr (Zulassungsbescheinigungen und Kraftfahrzeugkennzeichen).


Die höchstzulässige Zahl der in einem Pkw zu befördernden Personen ist seit 2009 gesetzlich geregelt. Danach dürfen nur noch so viele Personen befördert werden, wie Sicherheitsgurte im Auto vorhanden sind. Bei Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte (zum Beispiel Oldtimer) sind maximal so viele Mitfahrer erlaubt, wie es laut Fahrzeugpapieren Sitzplätze gibt (§ 21 Abs. 1 StVO).


Pkw-Modelle werden in verschiedene Fahrzeugklassen und Bauarten eingeteilt.


Nota bene zum Wortgebrauch:



  • In der Schweiz wird von Personenwagen gesprochen; die Abkürzung ist entsprechend PW.

  • Bei der Abkürzung kann der Genitiv laut Duden ohne oder mit s gebildet werden: des Pkw oder des Pkws. Dasselbe gilt für den Plural: die Pkw oder die Pkws.[1]



Siehe auch |



  • Portal:Auto und Motorrad

  • Wirtschaftszahlen zum Automobil


  • Lastkraftwagen (Lkw)



Weblinks |



 Wiktionary: Personenkraftwagen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen


 Wiktionary: Pkw – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen


  • Anzahl der PKW in deutschen Haushalten Statistik des IfD Allensbach, aufbereitet durch statista.org


Einzelnachweise |




  1. Pkw bei Duden.de






Rechtshinweis
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