Radstand
Der Radstand bezeichnet den Abstand zwischen zwei Achsen eines Fahrzeuges. Ein Beispiel hierfür ist der Abstand der Mittelpunkte von Vorder- und Hinterrädern eines PKWs. Die Differenz zwischen Achsabstand und Gesamtlänge nennt man Überhang.
Ein kürzerer Radstand resultiert in einer größeren Wendigkeit des Fahrzeuges, ein längerer verbessert den Geradeauslauf. Hierbei spielen jedoch auch die Masseverteilungen des betrachteten Fahrzeugs sowie der Nachlauf eine Rolle.
Beim Motorrad haben Enduros und Supersportler einen kurzen, Tourer einen längeren und Chopper einen besonders langen Radstand.
Beim Fahrrad haben Rennräder in der Regel einen kurzen, Reiseräder einen langen Radstand.
Bei Kraftfahrzeug-Anhängern werden von der deutschen Straßenverkehrszulassungsordnung für unterschiedliche Achsabstandsmaße jeweils bestimmte technische Anforderungen an Bremsen und maximal zulässige Achslasten gestellt.[1]
Beispiele |
Radstand (mm) | Fahrzeug |
---|---|
1867 | Smart Fortwo |
1870 | Twike |
2200 | Fiat Cinquecento |
2211–2355 | Porsche 911 |
2400–2420 | VW Käfer |
2550 | Nissan 370Z Roadster |
2578 | VW Golf VI |
2650 | Ferrari Enzo Ferrari |
2881–3001 | VW Phaeton |
2850–3075 | Mercedes-Benz W 126 |
3000 | Triebdrehgestell ICE 2 |
3035–3165 | Mercedes-Benz W 221 |
3200–3900 | Mercedes-Benz W 100 |
3302 | Hummer H1 |
5600 | Standard-Bus (VÖV) |
Einzelnachweise |
↑ § 34 Abs. 2 und 4 Nr. 2a StVZO Achslast und Gesamtgewicht und § 41 Abs. 11 StVZO Bremsen und Unterlegkeile