Bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht
Die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg, die zum Ende der militärischen Feindseligkeiten der Alliierten gegen das nationalsozialistische Deutsche Reich führte,[2][3] wurde nach erfolglosen Verhandlungsversuchen der deutschen Seite vom 6. Mai in der Nacht zum 7. Mai 1945 im Obersten Hauptquartier der Alliierten Expeditionsstreitkräfte in Reims unterzeichnet und trat am 8. Mai um 23:01 Uhr MEZ[4] in Kraft. Die Kapitulationserklärung wurde aus protokollarischen Gründen in Berlin am 8./9. Mai wiederholt; die formale Wiederholung war rechtlich bedeutungslos, wurde von sowjetischer Seite aber dennoch als abschließende Ratifikation inszeniert und wird wesentlich häufiger für historische Darstellungen herangezogen als die rechtlich wirksame Kapitulation von Reims.[5][6]
Auch nach der bedingungslosen Kapitulation waren Teile der Wehrmacht noch in verschiedenen Ländern aktiv, nicht entwaffnet oder nicht unter alliiertem Kommando.
Die vier Siegermächte übernahmen mit der Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945 die oberste Regierungsgewalt in Deutschland. Zusammen mit der militärischen Kapitulation, deren politische Konsequenz sie war, bildete dies die Grundlage für den Viermächte-Status, nach dem die Alliierten bis zur deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 für „Deutschland als Ganzes“ verantwortlich blieben.
Inhaltsverzeichnis
1 Forderung nach einer bedingungslosen Kapitulation
2 Entstehung der Kapitulationserklärung
3 Teilkapitulationen
3.1 Italien
3.2 Nordwestdeutschland, Dänemark und Niederlande
3.3 Süddeutschland
4 Verhandlungen in Reims
5 Wiederholung (Ratifikation) in Berlin
6 Inhalt
7 Bedeutung
8 Aufbewahrungsort
9 Literatur
10 Film
11 Weblinks
12 Einzelnachweise
Forderung nach einer bedingungslosen Kapitulation |
Die Forderung nach einer bedingungslosen Kapitulation (unconditional surrender) der Achsenmächte wurde von den Westalliierten auf der Konferenz von Casablanca zu Beginn des Jahres 1943 erhoben: Ein Sieg der Alliierten über Deutschland schien am ehesten durch ein Auseinanderbrechen der Anti-Hitler-Koalition zwischen den Westalliierten einerseits und der Sowjetunion andererseits gefährdet.
Da eine bedingungslose Kapitulation Waffenstillstandsverhandlungen und Teilkapitulationen ausschloss, bewies dies der Sowjetunion, dass die Westalliierten bereit waren, den Krieg gegen Deutschland unter allen Umständen weiter an ihrer Seite zu führen. Die Sowjetunion schloss sich dieser Forderung an. Unter Verweis auf diese Maximalforderung sprach das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda von einem „Vernichtungskrieg gegen Deutschland“ und versuchte damit, den Verteidigungswillen in der Bevölkerung zu stärken.
Nachdem der britische Oberkommandierende Bernard Montgomery am 4. Mai 1945 die Teilkapitulation der Reichsregierung Dönitz nur für die Westfront angenommen hatte, erzwang der Oberbefehlshaber der Alliierten Expeditionsstreitkräfte Dwight D. Eisenhower die Gesamtkapitulation am 7. Mai 1945.[7]
Entstehung der Kapitulationserklärung |
Über eine Kapitulationsurkunde, die von der Europäischen Beratenden Kommission vorbereitet worden war, wurde auf der Konferenz von Jalta beraten. Hier wurde beschlossen, in die Kapitulationsbedingungen aufzunehmen, dass die Alliierten die oberste Regierungsgewalt in Deutschland übernehmen würden. Die Frage, ob Deutschland als politische Einheit erhalten bleiben sollte oder nicht, wurde erörtert, blieb aber ohne konkrete Ergebnisse. Deswegen wurde von den Drei Mächten ein „Ausschuss für die deutsche Teilungsfrage“ gebildet, der Vorschläge erarbeiten sollte.[8] Zu einem Beschluss kam es jedoch nicht mehr, so dass keine abgestimmte Kapitulationsurkunde ausgefertigt werden konnte. Deswegen wurde vom Hauptquartier Eisenhowers im letzten Augenblick ein anderer Text improvisiert. Darin war zwar nicht von einer Aufteilung Deutschlands die Rede, aber es wurde als politischer Vorbehalt ein Paragraph 4 aufgenommen. Dieser besagte, dass an die Stelle dieser Kapitulationserklärung andere allgemeine Kapitulationsbedingungen treten könnten, die von den Vereinten Nationen und in deren Namen Deutschland auferlegt werden könnten.[9] Als „Vereinte Nationen“ hatten sich bereits vor Unterzeichnung der Charta der Vereinten Nationen die Völker bezeichnet, die sich gegen Deutschland, Italien, Japan und die von ihnen abhängigen Staaten verbündet hatten.[10]
Teilkapitulationen |
Adolf Hitler, der jegliche Art von Kapitulation abgelehnt hatte, beging am 30. April 1945 Suizid im Bunker der Reichskanzlei in Berlin. Anfang Mai kapitulierten die letzten in Berlin kämpfenden deutschen Einheiten. Am selben Tag erklärte der von ihm testamentarisch[11] zum Reichspräsidenten und Oberbefehlshaber der deutschen Wehrmacht bestimmte Karl Dönitz in seiner Rundfunkansprache am 1. Mai: „Meine erste Aufgabe ist es, deutsche Menschen vor der Vernichtung durch den vordrängenden bolschewistischen Feind zu retten. Nur für dieses Ziel geht der militärische Kampf weiter.“ Entsprechend versuchte er, über regionale Teilkapitulationen mit den Westmächten zu verhandeln, die es erlauben sollten, Soldaten und Flüchtlinge aus dem Osten in deren Obhut gelangen zu lassen, während an der Ostfront weiter gekämpft wurde.[12] Zu diesem Zweck sollte die Elbe-Linie unter allen Umständen gegen die Rote Armee gehalten werden. Das zur „Festung“ erklärte Berlin unter General Helmuth Weidling kapitulierte ihr gegenüber schließlich am 2. Mai 1945.
Italien |
Verhandlungen über eine Teilkapitulation in Italien fanden ab Februar 1945 hinter dem Rücken Hitlers statt (→ Operation Sunrise). An ihnen waren unter anderem der HöSSPF Italien Karl Wolff und der amerikanische OSS-Resident in Bern Allen Welsh Dulles beteiligt. Die bedingungslose Kapitulation für die in Italien kämpfenden Verbände, die am 29. April in Caserta seitens der Wehrmacht durch einen Bevollmächtigten des Oberbefehlshabers Südwest Generaloberst Heinrich von Vietinghoff und seitens der SS durch einen Bevollmächtigten von SS-Obergruppenführer Wolff unterzeichnet wurde, trat am 2. Mai in Kraft.[13] Dönitz erfuhr von dieser Teilkapitulation in der Nacht vom 1. zum 2. Mai, er beschloss daraufhin, auch an der Westfront zu versuchen, mit den Alliierten zu einer Teilkapitulation zu kommen.
Nordwestdeutschland, Dänemark und Niederlande |
Zu diesem Zweck wurde eine Delegation unter dem Vorsitz des neuen Oberbefehlshabers der Kriegsmarine, Generaladmiral Hans-Georg von Friedeburg, am 3. Mai zum Hauptquartier des Oberbefehlshabers der 21st Army Group, des Briten Bernard Montgomery, auf dem Timeloberg nahe Wendisch Evern bei Lüneburg entsandt. Montgomery verlangte die Kapitulation sämtlicher deutscher Verbände in Nordwestdeutschland, Dänemark und den Niederlanden, was von der Regierung Dönitz akzeptiert wurde. Die am 4. Mai unterzeichnete Teilkapitulation trat am 5. Mai um 8:00 Uhr in Kraft.
In den Niederlanden ist daher der 5. Mai (Bevrijdingsdag) gesetzlicher Feiertag. An diesem Tag verhandelten 1945 zudem der kanadische General Charles Foulkes und der deutsche Oberbefehlshaber Johannes Blaskowitz im Beisein von Prinz Bernhard als Kommandant der inländischen Streitkräfte in den Ruinen des weitgehend zerbombten Hotel de Wereld in Wageningen über die Kapitulation der Wehrmachtseinheiten in dem noch besetzten Teil der Niederlande. Blaskowitz erbat sich 24 Stunden Bedenkzeit. Am 6. Mai 1945 wurden die vorbereiteten Kapitulationsbedingungen für das Gebiet des „Reichskommissariats Niederlande“ in der nahe dem Hotel gelegenen Aula der Landbauhochschule unterzeichnet.
Süddeutschland |
Ebenfalls am 3. Mai hatte Dönitz das Ersuchen des Oberbefehlshabers im Südraum, Generalfeldmarschall Albert Kesselring, mit den Amerikanern über eine Teilkapitulation verhandeln zu dürfen, genehmigt. Die Heeresgruppe G unter General Friedrich Schulz kapitulierte am 5. Mai in Baldham bei München gegenüber der 7. US-Armee mit Wirkung zum 6. Mai mittags.
Verhandlungen in Reims |
Das Ansinnen der deutschen Delegation, bestehend aus Generaloberst Alfred Jodl, Generaladmiral von Friedeburg und Major i. G. Oxenius, die sich am 6. Mai in das Hauptquartier der westlichen alliierten Streitkräfte (SHAEF), untergebracht in den Gebäuden des heutigen Lycée Polyvalent Franklin Roosevelt im französischen Reims, begeben hatten, über eine Teilkapitulation nur gegenüber den westlichen Alliierten zu verhandeln, wurde vom SHAEF-Kommandeur Dwight D. Eisenhower zurückgewiesen. Er war, entsprechend den gemeinsam getroffenen Vereinbarungen der Alliierten in Jalta, nicht bereit, auf die Gesamtkapitulation auch gegenüber dem sowjetischen Oberkommando zu verzichten.
Daraufhin beauftragte und autorisierte Dönitz Generaloberst Jodl, den Chef des Wehrmachtführungsstabes, der ursprünglich nur zum „Abschluss eines Waffenstillstandsabkommens mit dem Hauptquartier des Generals Eisenhower“[14] bevollmächtigt war, per Funk zur Unterzeichnung einer bedingungslosen Kapitulation der deutschen Truppen.[15] Dies geschah am 7. Mai in der Zeit von 2:39 bis 2:41 Uhr. Der Reichssender Flensburg verkündete mit einer Ansprache durch Lutz von Schwerin-Krosigk am 7. Mai um 12:45 Uhr zum ersten Mal von deutscher Seite her das Ende des Zweiten Weltkrieges auf dem europäischen Kontinent. Die bedingungslose Kapitulation trat für alle Fronten am 8. Mai um 23:01 Uhr mitteleuropäischer Zeit in Kraft.[4] Dieses Datum, an dem der Krieg in Europa beendet war, wurde als VE-Day (Victory in Europe-Day) begangen.
Für das SHAEF unterzeichnete Eisenhowers Stabschef General Walter Bedell Smith, für das sowjetische Oberkommando Generalmajor Iwan Susloparow sowie als Zeuge der Generalmajor der französischen Armee François Sevez.[16]
Das in Reims unterzeichnete Dokument entsprach nicht der ursprünglichen Version, die die European Advisory Commission erarbeitet hatte und den Regierungen der Alliierten am 25. Juli 1944 zur Unterzeichnung vorgelegt wurde. Dort war noch vorgesehen, dass Deutschland alle politischen, administrativen und wirtschaftlichen Hoheitsrechte im Rahmen der Kapitulation an die vier Hauptsiegermächte abgeben sollte.[17] Die Kapitulationsurkunde, die stattdessen zur Anwendung kam, regelte ausschließlich militärische Angelegenheiten.[18] Die offizielle Übernahme der Regierungsgewalt auf dem Gebiet des Deutschen Reichs durch die Alliierten erfolgte damit erst einen Monat später durch die Berliner Erklärung. In diesem Dokument wird die Kapitulationserklärung der Wehrmacht als Grundlage dafür ausgewiesen, dass Deutschland sich von nun an allen Forderungen der Siegermächte zu unterwerfen hatte.[19]
Wiederholung (Ratifikation) in Berlin |
Da diese militärische Kapitulation lediglich von Jodl, nicht aber von den Oberbefehlshabern der einzelnen Teilstreitkräfte der deutschen Wehrmacht unterzeichnet werden konnte, wurde anschließend ein weiteres Dokument unterzeichnet, das die Ratifizierung dieser Kapitulation durch das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) sowie die Oberbefehlshaber von Heer, Luftwaffe und Kriegsmarine vorsah.[20] Dies geschah rückwirkend zum 8. Mai 1945, 23:01 Uhr MEZ[4] durch Unterzeichnung einer weiteren Kapitulationserklärung am 9. Mai um 0:16 Uhr am Sitz des Oberkommandierenden der Roten Armee in Deutschland, Marschall Georgi Konstantinowitsch Schukow, in der bisherigen Pionierschule I in Berlin-Karlshorst,[21] durch Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel für das OKW und das Heer, Generaladmiral Hans-Georg von Friedeburg für die Kriegsmarine und Generaloberst Hans-Jürgen Stumpff für die Luftwaffe (als Vertreter des Oberbefehlshabers Generalfeldmarschall Robert Ritter von Greim), alle drei bevollmächtigt durch Dönitz. Für das SHAEF unterzeichnete Luftmarschall Arthur Tedder, für das sowjetische Oberkommando Marschall Schukow; als Zeugen unterschrieben der französische General Lattre de Tassigny sowie US-General Carl Spaatz.[22] Da in der Sowjetunion die Kapitulation erst nach diesem Akt bekanntgegeben wurde und bedingt durch die Zeitverschiebung (siehe Moskauer Zeit) das Inkrafttreten der Kapitulation in Moskau auf den 9. Mai fällt, werden in Russland bis heute die Feierlichkeiten zum Ende des deutsch-sowjetischen Kriegs als „Tag des Sieges“ erst an diesem Tag begangen.
Einzelne Verbände wie die 8. Armee kämpften noch einige Tage weiter gegen sowjetische Truppen; vor allem in dem Bestreben, Militärverbände und Zivilisten noch in die Westgebiete zu transportieren und sich nicht gegenüber der Roten Armee zu ergeben. Die deutschen Truppen auf den besetzten Kanalinseln unter Führung von Vizeadmiral Friedrich Hüffmeier kapitulierten am 9. Mai 1945.
Inhalt |
In der Kapitulationsurkunde erklärten Friedeburg, Keitel und Stumpff namens des OKW gegenüber dem Oberbefehlshaber der Alliierten Expeditionsstreitkräfte und dem Oberkommando der Roten Armee die bedingungslose Kapitulation aller Land-, See- und Luftstreitkräfte, die derzeit unter deutschem Befehl standen. Das OKW werde ihnen zum 8. Mai, 23:01 Uhr MEZ, die Einstellung aller Kampfhandlungen befehlen, sie hätten in ihren Stellungen zu verbleiben und all ihre Waffen und Geräte an die örtlichen Alliierten Befehlshaber bzw. an die von diesen zu bestimmenden Offiziere abzuliefern. Beschädigungen des auszuliefernden Materials wie namentlich die Versenkung von Schiffen oder Flugzeugen waren verboten. Das OKW sagte zu, Befehle des Oberbefehlshabers der Alliierten Expeditionsstreitkräfte und des Oberkommandos der Roten Armee unverzüglich weiterzugeben und für deren Ausführung zu sorgen. Die Kapitulationserklärung stelle kein Präjudiz „für irgendwelche an ihre Stelle tretenden allgemeinen Kapitulationsbestimmungen [dar], die durch die Vereinten Nationen und in deren Namen Deutschland und der Deutschen Wehrmacht auferlegt werden“ könnten. Bei Nichtbefolgung behielten sich das Oberkommando der Roten Armee und der Oberste Befehlshaber der Alliierten Expeditionsstreitkräfte alle zweckmäßigen Strafmaßnahmen oder andere Handlungen vor. Die Erklärung war in englischer, russischer und deutscher Sprache abgefasst, wobei allein die englische und die russische Fassung maßgebend waren.[23]
Bedeutung |
Den Alliierten war bereits im Vorfeld bewusst, dass sie im Falle der militärischen Besetzung Deutschlands keine handlungsfähige Regierung (→ Regierung Dönitz) mehr antreffen würden. Man wollte eine Vorgehensweise finden, mit der Deutschland beziehungsweise das Deutsche Reich nicht abgeschafft oder annektiert, sondern in gemeinsamer Verantwortung der Siegermächte übernommen würde, ohne sich aber dessen finanzielle wie rechtliche Verpflichtungen als Rechtsnachfolger anzueignen. Die rechtstheoretischen Überlegungen für die zuletzt gefundene rechtliche Konstruktion gehen dabei auf Arbeiten Hans Kelsens wie auch des britischen Staatsrechtlers William Malkin zurück.[24]
Eine Kapitulation Deutschlands, d. h. des Deutschen Reichs 1945, hat nach in der Rechtswissenschaft herrschender Meinung nicht stattgefunden (siehe Hauptartikel Rechtslage Deutschlands nach 1945).[25] Auch bezweckte die Kapitulation der Wehrmacht keine Änderung in der Staatlichkeit, sie behielt ihren Rechtscharakter als Kriegsvertrag und völkerrechtliche Vereinbarung rein militärischen Inhalts. Aus ihr waren keine Schlüsse auf die Völkerrechtssubjektivität des Deutschen Reiches nach dem 8. Mai 1945 zu ziehen.[26]
Historiker und Politikwissenschaftler betonen, dass es sich beim „Fortbestand des Deutschen Reichs“ um eine bloße „Rechtsfiktion“ handle.[27] Die juristische Interpretation, das Reich habe lediglich seine „Willens- und Handlungsfähigkeit“ eingebüßt, seine Rechtsfähigkeit bestehe dagegen fort, war nach Manfred Görtemaker „kaum mehr als ein rechtsdogmatisches Denkspiel“. Das Ende des Deutschen Reiches sei mit dem Tod Hitlers und dem Untergang der Reichskanzlei faktisch bereits vor der Kapitulation gekommen, der doppelte Kapitulationsakt sei nur ein „formeller Schlußstein“ gewesen.[28] Für Otwin Massing ist die Annahme, das Reich bestehe in den Grenzen von 1937 fort, eine „neudeutsche Kyffhäuser-Mythe“.[29]
Schon seit Längerem sehen Historiker in der Kapitulation das Ende des Deutschen Reiches.[30] Wie Elke Fröhlich ausführt, betraf die Kapitulation zwar zunächst explizit nur die Wehrmacht. Nach dem durch die Verhaftung der Regierung Dönitz am 23. Mai eingeleiteten „staatsrechtlichen Vakuum“ sei mit der Übernahme der Regierungsgewalt durch die Alliierten am 5. Juni 1945 bzw. dem Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 auch die staatlich-politische Kapitulation Deutschlands vollzogen worden.[31]
Umstritten ist, ob die Kapitulation für die Deutschen eine Niederlage oder eine Befreiung bedeutete. Der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker bezeichnete in seiner viel zitierten Rede vom 8. Mai 1985 den Tag der Kapitulation als „Tag der Befreiung vom menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“. Damit übernahm er in Teilen das Geschichtsbild der DDR, wo der 8. Mai als Tag der Befreiung gefeiert wurde. Dieser Deutung wird von verschiedenen Historikern widersprochen. Henning Köhler verweist auch mit Blick auf die Massenvergewaltigungen durch Soldaten der Roten Armee darauf, dass es gar nicht das Ziel der Siegermächte gewesen sei, Deutschland zu befreien. Die Kapitulation sei vielmehr „die umfassendste Niederlage, das größte Debakel der deutschen Geschichte“.[32] Auch Hans-Ulrich Wehler hält es für verständlich, „daß die Niederlage mit ihren Folgen aus der Sicht der meisten deutschen Zeitgenossen als deprimierende Katastrophe empfunden wurde“, betont aber gleichzeitig, es sei „unleugbar“, dass „der Mai 1945 eine Befreiung von der nationalsozialistischen Diktatur bedeutete“.[33] Der Leiter der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen Hubertus Knabe mahnt, zwischen Ost- und Westdeutschland zu unterscheiden, da die Bürger der DDR erst ab 1989 die Chance erhalten hätten, eine Demokratie aufzubauen. Josef Stalin habe zwar entscheidend zur Niederlage des Nationalsozialismus beigetragen, den Sieg aber dazu benutzt, seine eigene Diktatur zu errichten.[34]
Die namentlich unter den Zeitgenossen lange verbreitete Deutung des 8. Mai 1945 als „Stunde Null“ wird heute von den meisten Historikern zurückgewiesen. Weder ökonomisch noch politisch und personell habe es eine Tabula Rasa gegeben, die den Ausdruck Stunde Null rechtfertigen würde. Er diente nach Ansicht der Philosophin Steffi Hobuß vielmehr dazu, die Kontinuität der Funktionseliten von der NS-Zeit in die Bundesrepublik zu verschleiern: Das Täterkollektiv habe damit so tun wollen, „als sei nun alles anders“.[35]
Aufbewahrungsort |
Die Originale der Kapitulationsurkunden befanden sich nach Kriegsende zunächst im Besitz der USA, bevor sie 1968 nach Deutschland gelangten. Seitdem werden sie vom Militärarchiv in Freiburg, einer Abteilung des deutschen Bundesarchivs, aufbewahrt.[36]
Literatur |
- Jörg Hillmann, John Zimmermann (Hrsg.): Kriegsende 1945 in Deutschland (= Beiträge zur Militärgeschichte, Band 55). Im Auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes, Oldenbourg, München 2002, ISBN 3-486-56649-0.
Alfred Vagts: Unconditional Surrender – vor und nach 1943. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 7, Heft 3 (1959), S. 280–310 (PDF).
Film |
8. Mai 1945 – Unterzeichnung der Kapitulation Deutschlands: „Zu Lande, zu Wasser und in der Luft“ – im zeitgeschichtlichen Archiv des WDR (8. Mai 2005)- Unterschriften unter die Kapitulationsurkunde am 8. Mai 1945, Deutsch-Russisches Museum in Berlin-Karlshorst (ab 2:20 min)
Weblinks |
Commons: Bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Deutsch-Russisches Museum Berlin-Karlshorst
- Arnulf Scriba: Das Kriegsende 1945, LeMO, 19. Mai 2015
Armin Nolzen: Das Kriegsende 1945 in Deutschland. (Tagungsbericht eines Workshops des MGFA in Zusammenarbeit mit dem Wehrgeschichtlichen Ausbildungszentrum der Marineschule Mürwik im November 2000)
Die deutsche Kapitulation 1945 beim Bundesarchiv (mit Fotos sämtlicher Originaldokumente)- Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten „Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands“ vom 5. Juni 1945
- Gerhard Keiderling: Schlussakt in der Rheinsteinstraße. In: Berlinische Monatsschrift, Heft 12/2000
Einzelnachweise |
↑ Die AN-Schlagzeile vor 70 Jahren: „Der Krieg ist aus!“, Aachener Nachrichten vom 8. Mai 2015, abgerufen am 5. Mai 2015 sowie Abdruck der ersten Seite der Flensburger Nachrichten mit der Meldung: „Bedingungslose Kapitulation aller kämpfenden Truppen. Sterne im Dunkel der Zukunft: Einigkeit, Recht, Freiheit. Reichsminister Graf Schwerin v. Krosigk an das deutsche Volk“ vom 8. Mai 1945, in: Eckardt Opitz: Schleswig-Holstein. Das Land und seine Geschichte in Bildern, Texten und Dokumenten. Hamburg 2002, S. 231 (Faksimile).
↑ Vgl. Karl Strupp, Hans-Jürgen Schlochauer, Herbert Krüger, Hermann Mosler, Ulrich Scheuner: Wörterbuch des Völkerrechts, Band II: Ibero-Amerikanismus bis Quirin-Fall. 3 Bde., de Gruyter, 2. Aufl. 1961, S. 193.
↑ Zum einseitigen Charakter der Kapitulation s. Theodor Schweisfurth, Völkerrecht, Mohr Siebeck, Tübingen 2006, S. 193 Rn. 155.
↑ abc Da im Deutschen Reich die Sommerzeit galt, war der Waffenstillstand tatsächlich am 9. Mai ab 0:01 Uhr, hierzu Kapitulationserklärung: Das Papier, das den Krieg beendete. In: Spiegel Online, Panorama, 8. Mai 2005.
↑ Horst Pötzsch: Das Ende des Zweiten Weltkriegs, Die Kapitulation, in: Bundeszentrale für politische Bildung, 28. Dezember 2005, abgerufen am 24. Dezember 2017.
↑ Sven Felix Kellerhoff: Kriegsende 1945: Stalin wollte unbedingt eine eigene Kapitulation. In: Welt Online, 7. Mai 2015, abgerufen am 24. Dezember 2017.
↑ Wilfried Loth: Die Teilung der Welt 1941–1955. Geschichte des Kalten Krieges 1941–1955. 3. Aufl., Deutscher Taschenbuch-Verlag, München 1982, ISBN 3-423-04012-2, S. 103.
↑ Christoph Weisz (Hrsg.): OMGUS-Handbuch. Die amerikanische Militärregierung in Deutschland 1945–1949. München 1994, ISBN 978-3-486-58777-7, S. 5.
↑ Karl Dietrich Erdmann: Das Ende des Reiches und die Neubildung deutscher Staaten (= Gebhardt. Handbuch der deutschen Geschichte, Bd. 22), dtv, München 1980, S. 36–41.
↑ Ernst Deuerlein: Potsdam 1945. Ende und Anfang. Köln 1970, S. 13.
↑ Hinweis auf den Artikel Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945 zu den Fragen der Wirksamkeit der dt. Erklärungen.
↑ Jörg Hillmann, John Zimmermann (Hrsg.): Kriegsende 1945 in Deutschland. Oldenbourg, München 2002, ISBN 3-486-56649-0, S. 15–19.
↑ Allen Dulles/Gero von Schulze-Gaevernitz: Unternehmen »Sunrise«. Die geheime Geschichte des Kriegsendes in Italien. Düsseldorf 1967, S. 249–251.
↑ German Surrender Documents of WWII (Memento des Originals vom 17. Mai 2007 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.law.ou.edu, Zweites Dokument (fälschlich mit „{Reichspresident Donitz’s authorization to Colonel General Jodl} {to conclude a general surrender:}“ betitelt).
↑ Katja Gerhartz: Protokoll der letzten Momente, Die Welt vom 7. Mai 2005.
↑ ACT OF MILITARY SURRENDER: Seite 1 mit Punkt 1 bis 4 (Memento vom 26. September 2007 im Internet Archive) und Seite 2 mit Punkt 5 sowie Datum und Unterschriften (Memento vom 26. September 2007 im Internet Archive) (Deutsch-Russisches Museum Berlin-Karlshorst). Bekanntgabe durch die Alliierten im Amtsblatt des Kontrollrates in Deutschland, Ergänzungsblatt 1, S. 6.
↑ Earl Frederick Ziemke, The US Army and the Occupation of Germany 1944–1946, Center of Military History, United States Army, 1990, S. 144 f.
↑ Earl Frederick Ziemke, The US Army and the Occupation of Germany 1944–1946, Center of Military History, United States Army, 1990, S. 257.
↑ Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten „Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands“ vom 5. Juni 1945.
↑ UNDERTAKING (Memento vom 26. September 2007 im Internet Archive) (Museum Karlshorst).
↑ Hauptquartier der SMAD. Es war seit Ende April 1945 zugleich Sitz des sowjetischen Stadtkommandanten in Berlin Bersarin. Information zum Gebäude durch das Landesdenkmalamt Berlin.
↑ KAPITULATIONSERKLAERUNG. Seite 1 (Memento vom 26. September 2007 im Internet Archive), Seite 2 mit den Unterschriften (Memento vom 26. September 2007 im Internet Archive) (Museum Karlshorst).
↑ Militärische Kapitulationsurkunde (8. Mai 1945), in: documentArchiv.de.
↑ Matthias Etzel, Die Aufhebung von nationalsozialistischen Gesetzen durch den Alliierten Kontrollrat (1945–1948) (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts, Bd. 7), Mohr Siebeck, 1992, ISBN 3-16-145994-6.
↑ Dazu Dahm/Delbrück/Wolfrum, Völkerrecht, Bd. I/1, 2. Aufl., S. 145 Fn. 15 („… der Begriff der politischen Kapitulation ist dem Völkerrecht fremd“).
↑ Nach Stephan Hobe, Otto Kimminich, Einführung in das Völkerrecht, UTB, 9., aktualisierte und erweiterte Auflage 2008, S. 587.
↑ Joachim Wintzer: Deutschland und der Völkerbund 1918–1926. Schöningh, Paderborn 2006, S. 97; Herfried Münkler: Die Deutschen und ihre Mythen. Rowohlt Berlin, Berlin 2008, S. 542.
↑ Manfred Görtemaker: Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Von der Gründung bis zur Gegenwart, C.H. Beck, München 1999, ISBN 3-596-16043-X, S. 18.
↑ Otwin Massing: Identität als Mythopoem. Zur politischen Symbolisierungsfunktion verfassungsgerichtlicher Spruchweisheiten. In: Staat und Recht, Bd. 38, Heft 2 (1989), S. 235 f.
↑ Thilo Vogelsang: Deutsches Reich. In: derselbe, Carola Stern, Erhard Klöss und Albert Graff (Hrsg.): dtv-Lexikon zur Geschichte und Politik im 20. Jahrhundert. Dtv, München 1974, Bd. 1, S. 182; Karl Dietrich Erdmann: Das Ende des Reiches und die Neubildung deutscher Staaten (= Gebhardt. Handbuch der deutschen Geschichte, Bd. 22), dtv, München 1980, S. 35 f.; Hans-Ulrich Thamer: Verführung und Gewalt: Deutschland 1933–1945. Siedler, Berlin 1994, S. 769 f.; Elke Fröhlich: Kapitulation, Deutschland 1945. In: Wolfgang Benz, Hermann Graml und Hermann Weiß (Hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus. Klett-Cotta, Stuttgart 1997, S. 541; Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen. Bd 2: Deutsche Geschichte vom „Dritten Reich“ bis zur Wiedervereinigung. C.H. Beck, München 2000, S. 114.
↑ Elke Fröhlich: Kapitulation, Deutschland 1945. In: Wolfgang Benz, Hermann Graml und Hermann Weiß (Hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus. Klett-Cotta, Stuttgart 1997, S. 541.
↑ Henning Köhler: Deutschland auf dem Weg zu sich selbst. Eine Jahrhundertgeschichte, Hohenheim-Verlag, Stuttgart 2002, S. 437 f.; ähnlich Richard J. Evans: Das Dritte Reich. Bd. III: Krieg. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2009, S. 920.
↑ Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 4: Vom Beginn des Ersten Weltkrieges bis zur Gründung der beiden deutschen Staaten 1914–1949. C.H. Beck, München 2003, S. 941 f.
↑ Hubertus Knabe: Tag der Befreiung? Das Kriegsende in Ostdeutschland, Propyläen, Berlin 2005, S. 15–37.
↑ Steffi Hobuß: Mythos „Stunde Null“. In: Torben Fischer und Matthias N. Lorenz (Hrsg.): Lexikon der ‚Vergangenheitsbewältigung‘ in Deutschland. Debatten- und Diskursgeschichte des Nationalsozialismus nach 1945. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, transcript, Bielefeld 2015, ISBN 978-3-8376-2366-6, S. 45 (abgerufen über De Gruyter Online); Rudolf Morsey: Die Bundesrepublik Deutschland. Entstehung und Entwicklung bis 1969 (= Oldenbourg Grundriss der Geschichte, Bd. 19), Oldenbourg, München 2007, ISBN 978-3-486-70114-2, S. 11 (abgerufen über De Gruyter Online); Edgar Wolfrum: Die 101 wichtigsten Fragen. Bundesrepublik Deutschland. C.H. Beck, München 2011, S. 14; Michael Gehler: Deutschland. Von der Teilung bis zur Einigung. 1945 bis heute. Böhlau, Wien/Köln/Weimar 2010, S. 54 (abgerufen über De Gruyter Online).
↑ Frank Zimmermann: Kriegsende: Original-Kapitulationsurkunden sind in Freiburg, Badische Zeitung vom 5. Mai 2010.