Reichsmark
Die Reichsmark (Abkürzung RM, Währungszeichen: ℛℳ) war von 1924 bis 1948 offizielles Zahlungsmittel im Deutschen Reich. Dieser Zeitraum umfasst einen Teil der Weimarer Republik und die Zeit des Nationalsozialismus. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 war die Reichsmark in den Besatzungszonen noch bis zur Einführung neuer Währungen im Juni 1948 gültig.
Inhaltsverzeichnis
1 Geschichte
1.1 Einführung der Reichsmark
1.2 Währungstyp
1.3 Ausweitung des Geldvolumens im Dritten Reich
1.4 Entwertung und Abschaffung der Reichsmark nach dem Zweiten Weltkrieg
1.5 Reichsmark in Österreich
1.6 Kaufkraft
1.7 Siehe auch
2 Münzen
2.1 Gedenkprägungen 1925–1934
3 Banknoten
4 Literatur
5 Weblinks
6 Einzelnachweise
Geschichte |
Der Begriff „Mark“ ist ein altes germanisches Wort und wird seit dem 11. Jahrhundert als Gewichtsbezeichnung (siehe Mark) und seit dem 15. Jahrhundert daraus abgeleitet auch als Münzbezeichnung (Courantmark, Staatsmark, Marck Danske) verwendet.
Einführung der Reichsmark |
Die Reichsmark wurde durch das Münzgesetz vom 30. August 1924[1] eingeführt.
Die „Papiermark“ hatte in den Jahren 1914 bis 1923 ihre Kaufkraft völlig verloren; zunächst schleichend und dann 1923, nach dem Beginn der Ruhrbesetzung und des Ruhrkampfes, in einer Hyperinflation. Ab dem 15. November 1923 war die deutsche Währung durch die Einführung der Rentenmark stabilisiert worden.
Der Wechselkurs von alter Papiermark zu neuer Reichsmark betrug 1.000.000.000.000:1 (eine Billion zu eins). Die Reichsmark war damit im täglichen Leben wertgleich mit der Rentenmark.
Währungstyp |
Einer Reichsmark wurde eine fiktive Golddeckung von 1/2790 kg Feingold gesetzlich zugeordnet. Das entsprach der formalen Golddeckung, wie sie bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges 1914 bestanden hatte. Die Reichsmark war aber im Gegensatz zur Goldmark keine reine Goldstandardwährung und damit auch nicht bei der Reichsbank durch die Bürger zumindest teilweise in Währungsgoldmünzen einlösbar. Gesetzlich war die Einlösepflicht der Reichsbanknoten in Gold zwar nach § 31 Reichsbankgesetz[2] festgelegt worden − praktisch wurde sie aber nie in Kraft gesetzt.
Die Reichsmark war eine sogenannte Goldkernwährung ohne sichtbare Goldmünzenzirkulation und damit praktisch eine Papierwährung wie heute. Formal waren jedoch noch die vormaligen 10- und 20-Mark-Goldmünzen der Kaiserzeit bis 1938 gesetzliche Zahlungsmittel. Praktisch tauchten diese aber nicht im Zahlungsverkehr zu ihrem Nennwert auf, da eine Reichsmark schon eine geringere Kaufkraft als die Mark von 1914 hatte. Der sogenannte „Goldkern“ hatte im Wesentlichen nur eine symbolische Bedeutung im Zusammenhang mit Zahlungsausgleichvorgängen mit dem Ausland.
Die emittierten Silbermünzen von 1 bis 5 RM waren sämtlich Scheidemünzen und hatten den halben Silbergehalt der bis Beginn des Ersten Weltkriegs geprägten Münzen von 1 bis 5 Mark.
1 Reichs- bzw. Rentenmark (RM) = 100 Reichspfennig bzw. Rentenpfennig (Rpf.)
10 RM, 1929, Reichsbankdirektorium
20 RM, 1929, Reichsbankdirektorium
50 RM, 1933, Reichsbankdirektorium
100 RM, 1935, Reichsbankdirektorium
Ausweitung des Geldvolumens im Dritten Reich |
Seit Mitte der 1930er Jahre („Mefo-Wechsel“) und während der Kriegsjahre von 1939 bis 1945 kam es vorwiegend zur Finanzierung der deutschen Rüstungsproduktion zu einer massiven Ausweitung des Geldvolumens. Ab dem Beginn des Zweiten Weltkriegs wurden deshalb auch die Silbermünzen zu 2 und 5 Reichsmark in großen Mengen von der Bevölkerung trotz Verbotes gehortet (Greshamsches Gesetz: schlechtes Geld verdrängt das gute Geld aus dem Umlauf). Im Zweiten Weltkrieg wurden zudem in den von der Wehrmacht besetzten Ländern Reichskreditkassenscheine und -münzen ausgegeben, die von den Notenbanken der besetzten Länder – zu deren Nachteil – gegen Landeswährung getauscht werden mussten.[3]
Ende 1933 betrug der Banknotenumlauf 4,2 Mrd. RM; im Juli 1939 waren es 9,0 Mrd. RM. Ende 1939 waren es 11,8 Mrd. RM; Anfang 1945 73 Mrd. RM.[4]
Reichskreditkassenmünze zu 5 Reichspfennig (1940)
50 Rpf, 1938–1945, Reichskreditkassenschein
1 RM, 1938–1945, Reichskreditkassenschein
2 RM, 1938–1945, Reichskreditkassenschein
5 RM, 1938–1945, Reichskreditkassenschein
20 RM, 1938–1945, Reichskreditkassenschein
50 RM, 1938–1945, Reichskreditkassenschein
Umtauschanordnung aus Italien 1943
Zum Ersatz von Münzgeld durch Papiergeld wurden innerhalb des Reichs kurz vor Kriegsbeginn noch neue Rentenmark-Scheine in Umlauf gesetzt.
1 RM, 1937
2 RM, 1937
Entwertung und Abschaffung der Reichsmark nach dem Zweiten Weltkrieg |
Im Ergebnis der Ausweitung des Geldvolumens und aufgrund der enormen Kriegszerstörungen, wodurch die dem Geldvolumen gegenüberstehenden Sachwerte drastisch reduziert waren, hatte die Reichsmark nach dem Krieg nur noch eine geringe Kaufkraft. Dass viele Warenbereiche der Bewirtschaftung mit Bezugsscheinen unterworfen und zusätzlich die Preise festgesetzt waren, minderte außerdem die Bedeutung der Reichsmark als Währung, eine freie Konvertibilität bestand ohnehin nicht.
In den Jahren 1945 bis 1948 wurden Kleinmünzen zu 1, 5 und 10 Pfennig neu herausgegeben, die einen Adler ohne Hakenkreuz, ansonsten aber weiterhin die Bezeichnungen Reichspfennig und Deutsches Reich trugen.
1 RPf, 1945;
5 RPf, 1948;
10 RPf, 1946
Mit den Währungsreformen vom 21. Juni 1948 (West) bzw. 23. Juni / 24. Juli 1948 (Ost) wurde die Reichsmark gleichzeitig mit den letzten Rentenmarkbanknoten ungültig und in den drei Westzonen Deutschlands die Deutsche Mark, in der sowjetischen Zone die Deutsche Mark der Deutschen Notenbank (dann MDN = Mark der deutschen Notenbank und zuletzt M = Mark der DDR) eingeführt.
Im Gesetz zum Abschluß der Währungsumstellung wurde geregelt, dass mit Ablauf des 30. Juni 1976 die Ansprüche aus Reichsmarkguthaben erloschen sind.
Reichsmark in Österreich |
Auch im Gebiet des nationalsozialistischen Österreichs nach dem „Anschluss“ im Jahr 1938 war die Reichsmark durch eine Währungsreform zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt worden und hatte den österreichischen Schilling im Verhältnis 1,5:1 ersetzt. Hier wurde am 30. November 1945 der Schilling im Umtauschverhältnis 1:1 wieder eingeführt und die Reichsmark für ungültig erklärt. Dabei wurden allerdings die Scheidemünzen und die Rentenbankscheine der Reichsmarkwährung für eine Übergangszeit weiter benutzt.[5]
Der 1945 parallel zur Reichsmark eingeführte „Alliierte Militärschilling“ wurde in Österreich teilweise erst Ende 1947 aus dem Verkehr genommen.[6]
Kaufkraft |
Die Kaufkraftäquivalent[7] einer Reichsmark wird von der Deutschen Bundesbank bezogen auf die Kaufkraft des Euro zum Stand Januar 2017 wie folgt angegeben:[8]
- 1 Reichsmark 1924 = € 3,90
- 1 Reichsmark 1937 = € 4,10
Siehe auch |
- Registermark
Durchschnittsentgelt (historische Werte des Durchschnittseinkommens während der Reichsmark)
Münzen |
1 Rpf, 1924 (Kupfer)
2 Rpf, 1924 (Kupfer)
4 Rpf, 1932 (Kupfer), „Brüning-Taler“
5 Rpf, 1936 (Kupfer-Aluminium-Legierung)
10 Rpf, 1931 (Kupfer-Aluminium-Legierung)
50 Rpf, 1924 (Kupfer-Aluminium-Legierung)
1 Rpf, 1936 (Bronze-Legierung)
2 Rpf, 1937 (Bronze-Legierung)
5 Rpf, 1941 (Zink)
10 Rpf, 1938 (Aluminium-Bronze-Legierung)
50 Rpf, 1941
1 RM, 1937 (Nickel)
2 RM, 1938 (Silber)
5 RM, 1936 (Silber)
Gedenkprägungen 1925–1934 |
Ab 1925 wurden Münzen mit Nominalen von 3 und 5 RM in 500er Silber (einer Silberlegierung mit einem Feingehalt von 500 Anteilen) geprägt. Die erste Ausgabe war der Jahrtausendfeier der Rheinlande 1925 gewidmet (3 und 5 RM); die letzten Gedenkprägungen in der Weimarer Republik wurden 1932 zum 100. Todestag von Johann Wolfgang von Goethe ausgegeben, wiederum mit Prägungen zu 3 und 5 RM. Im Dritten Reich gab es zwei weitere Gedenkemissionen – zu 2 (625er Silber) und 5 RM (900er Silber) – in den Jahren 1933 (450. Geburtstag Martin Luthers) und 1934 (175. Geburtstag von Friedrich Schiller) geben. Danach endete die Reihe der Gedenkprägungen in Reichsmark-Währung.
Martin Luther 1483–1933
Friedrich Schiller 1759–1934
Martin Luther 1483–1933
Friedrich Schiller 1759–1934
Drei- und Fünf-Reichsmark-Gedenkmünzen der Weimarer Republik: Liste der Reichsmark-Münzen der Weimarer Republik
Banknoten |
10 RM, 1924
10 RM 1929
(Bild: Albrecht Daniel Thaer)
20 RM, 1924
20 RM, 1929
(Bild: Werner von Siemens)
50 RM, 1924
100 RM, 1924
1000 RM, 1924
5 RM, 1942
20 RM, 1939
50 RM, 1933
(Bild: David Hansemann)
100 RM, 1935
(Bild: Justus von Liebig)
1000 RM, 1936
(Bild: Karl Friedrich Schinkel)
Literatur |
- C. Schaeffer, Dr. H. Brode: Allgemeine Volkswirtschaftslehre. Verlag C. L. Hirschfeld, Leipzig 1927.
Weblinks |
Wiktionary: Reichsmark – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Reichsmark – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise |
↑ Münzgesetz im RGBl. II 1924, S. 254
↑ Reichsbankgesetz vom 30. August 1924, in RGBl. II, 1924, Nr. 32, S. 235–246
↑ Niels Werber in einer Rezension von Götz Alys Buch Hitlers Volksstaat, In: Frankfurter Rundschau, 22. März 2005
↑ Manfred Borchert: Geld und Kredit: Einführung in die Geldtheorie und Geldpolitik, Seite 13
↑ StGBl. Nr. 231/1945: §§ 2 Abs. 2 lit. c) und d), 3 Abs. 2 Gesetz vom 30. November 1945 über Maßnahmen auf dem Gebiete der Währung (Schillinggesetz)
↑ Alliierte-Militärschilling-Noten, Serie 1944
↑ Kaufkraftvergleiche historischer Geldbeträge. Deutsche Bundesbank, abgerufen am 3. Januar 2018.
↑ Kaufkraftäquivalente historischer Beträge in deutschen Währungen. Januar 2017, abgerufen am 26. Oktober 2018 (PDF, die Zahlenangaben im Artikel sind dieser umfangreichen jahrbasierten Tabelle beispielhaft entnommen).
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